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Central-Verein-Zeitung · 1937-10-21 · 42 (21.10.1937) · page 20

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
42 (21.10.1937)
Date
1937-10-21
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Nr/42 C-V.- Zeitung TSCHAFT D Seite 19 2!.Oktbr. 1937 Was sind „Weltmärkte"? Die .Warenmärkte der JVelt gehören zu den wichtigsten Bestandteilen des zwischenstaatlichen Geschäfts- und Wirtschaftsverkehrs. Deshalb nimmt auch die Berichterstattung über sie in den wirtschaftlichen Zeitungen und Zeitschriften aller Länder, und ajach im Wirtschaftsteil dieses Blattes, einen verhältnismässig breiten Raum ein. Dabei hören wir vom Wollmarkt, vom Baumwollmarkt, vom Kupfermarkt usw., und doch fehlt uns oft der Begriff dafür, was diese „Märkte" eigentlich zu bedeuten haben, wie sie arbeiten, wo sie liegen. Wenn wir in den Zeitungen von den Warenmärkten lesen, dann müssen wir zunächst einmal festzustellen versuchen, ob es sich um einen konkreten Markt oder um einen, abstrakten Begriff handelt. Das erstere ist im allgemeinen der Fall bei Berichten von Plätzen, an denen grosse internationale bedeutsame Warenmärkte abgehalten werden. Hier handelt es sich um eine Art Börse — der Begriff der Warenbörse ist uns ja nicht unbekannt — auf der vertretbare Waren in feststehenden Qualitätsskalen gehandelt werden. Es ist das also ein ähnlicher Vorgang, wie an den Wertpapiermärkten, an denen sich ja auch nur Käufer und Verkäufer treffen, ohne dass sie etwa in ihren Aktentaschen die zu handelnden Effekten im Original mitbrächten. Die Zahl der Güter die auf diese Weise an den verschiedenen Warenmärkten börsenmässig gehandelt werden können, ist natürlich auf diejenigen beschränkt, die genormte Güteklassen zulassen, das heisst also z. B. auf Wolle, Baumwolle, Kupfer. Getreide, Zucker, Kaffee, Kautschuk, Zink, Zinn, Blei, Silber, Gold usw. Diesen Waren ist allen gemeinsam, dass es sich um Rohstoffe handelt, und das ist verständlich, denn je weiter die Verarbeitung fortschreitet, desto schwieriger wird die Qualitätsnormung und damit die Vertretbarkeit. Liegt also in diesen Fällen tatsächlich ein Markt vor, auf dem — wenn auch die Ware im allgemeinen nicht anwesend ist — sich doch zum wenigsten Käufer und Verkäufer treffen, so handelt es sich bei dem, so oft gebrauchten Wort der „Weltmärkte" — so z. B-, wenn in wirtschaftlichen Berichten die Tendenz des Rohwolle-„Weltmärktes" untersucht wird — lediglich um einen abstrakten Begriff: Das heisst, man versucht aus der Tendenz der international am wichtigsten erscheinenden Warenmärkte, eine zusammenfassende üebersieht für das in Frage kommende Produkt zu gewinnen und konstruiert daraus den betreffenden „Weltmarkt". Das mag zunächst willkürlich und überflüssig erscheinen, ist es aber tatsächlich nicht. Denn auf diese Weise bekommt der Interessent, dem es oft rein technisch gar nicht möglich ist. alle einzelnen Märkte gleichzeitig zu beobachten, einen ziemlich genauen Ueberblick über Angebot und Nachfrage, Vorräte und Produktion sowie über die vergangene und die voraussichtlich zukünftige Preistendenz der ihn angehenden Ware. Dabei ist nun interessant, dass man für mehr Waren „Weltmärkte" konstruiert, als Warenbörsen oder -markte im engeren Sinne vorhanden sind. Das erklärt sich daraus, dass man auch für international wichtige Güter, die nicht oder selten börsenmässig gehandelt werden, solche Ueber sichten zusammenstellt, und zwar ist das am leichtesten für Produkte, bei denen-internationale Kartelle mit Preisabreden bestehen. Für andere Güter wieder sind die Notierungen an einem oder zwei Plätzen so bedeutend, und es konzentriert sich auf sie ein so überwiegender Teil von Angebot und Nachfrage, dass es bereits genügt, die^Tendenz an diesen Märkten festzustellen, um den „Weltmarkt" zu kennen. Schon aus diesen wenigen Beispielen, die natürlich bei weitem nicht vollständig seinkönnen, ersieht man, welche Bedeutung die „Weltmärkte", auch wenn sie lediglich abstrakte Gebilde sind, für die mittelbar und unmittelbar Beteiligten haben. Auch für die Wirtschaftsnud Handelspolitik der einzelnen Länder sind solche Berechnungen oft von grosser Wichtigkeit. Ein völlig anderer Typ von Warenmärkten sind diejenigen, auf denen die Verkäufer direkt mit ihrer Ware erscheinen und diese dem Käufer übergeben. Diese Märkte haben aber im allgemeinen nur begrenztere nationale oder regionale Bedeutung, und auf ihnen werden Waren gehandelt, deren Beschaffenheit eine einheitliche Normung nicht zulässt. Bis zu einem gewissen Grade gehören in diese Rubrik auch die Versteigerungen oder Auktionen. Bei ihnen ist dem Käufer ebenfalls Gelegenheit geboten, die Ware, bevor er sie erwirbt, zu besichtigen. Diese Versteigerungen haben für einzelne Produkte (zum Beispiel Wolle) grosse internationale Bedeutung bekommen, für andere wieder sind sie nur von Interesse für einen kleineren Kreis. Was für viele Rohprodukte 'die Warenmärkte bedeuten, das sind für die Kalb- und Fertigfabrikate die Messen. Die Messen, die zum Teil ebenfalls von internationaler Bedeutung sind, haben aber im Gegensatz zu den meisten Warenmärkten keinen börsenmässigen Charakter. Das ist schon wegen der Vielzahl der Produkte und Qualitäten nicht möglich. Auf ihnen treffen sich vielmehr der einzelne Käufer und der einzelne Verkäufer, um ihre Geschäfte völlig privat abzuschliessen. Die grosse Schau setzt den Käufer aber leichter in den Stand, seine Dispositionen zu treffen, als wenn er mit jedem einzelnen Lieferanten erst schriftlich verkehren müsste. Oftmals dienen die Messen auch nur der Anbahnung von Geschäftsverbindungen, denen die Abschlüsse erst später nachfolgen. Wenn auf den Messen also eine einheitliche Preisfestsetzung auch nicht erfolgt und nicht erfolgen kann, so bieten sie — auf Grund der Tatsache, dass sich auf ihnen ein grosser Teil der Interessenten trifft — doch immer einen guten Ueberblick über die Marktgestaltung für die einzelnen vertretenen Produkte. Und die Messeberichte gehören deshalb zu den wichtigsten Informationsmaterialien des praktischen Kaufmanns. Wenn wir so einen ungefähren Ueberblick über die Warenmärkte der Welt im weitesten Sinne gewonnen haben, so muss doch abschliessend, noch darauf hingewiesen werden, dass sich jeder „Weltmarkt" aus einer Vielzahl von Einzelerscheinungen zusammensetzt, die nicht alle durch den technischen Marktverkehr widergespiegelt werden können. Jeder Ver- treterbesuch, jedes schriftliche oder mündliche Angebot, das eine Firma an ihre Kunden hinausgehen lässt, ist ein kleines Rädchen in dem grossen Getriebe des Weltwarenverkehr s. Und oftmals kann sich auch aus vielen solcher Einzelhandlungen, soweit sie in Form von Abschluss- oder Preisberichten einer breiteren Oeffentlichkeit bekannt werden, ein „Weltmarkt" im oben erläuterten abstrakten Sinne bilden, dessen Bedeutung keineswegs hinter den „Weltmärkten" zurückzustehen braucht, deren Grundlagen durch den technischen Verkehr an Börsen, Märkten oder Auktionen geschaffen werden. hw. 'dene Anzeichen darauf schliessen lassen, diese Abschwächungen an den Weltmärkten seien nur vorübergehender Natur. Einen bedeutenden Platz innerhalb des Welthandels hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte, wie jetzt aus verschiedenen internationalen Statistiken hervorgeht, der Welthandel mit Obst und Südfrüchten erobert. Insbesondere ist dabei zu bemerken, dass immer mehr überseeische Länder als Lieferanten dieser Produkte auftreten konnten, nachdem die Beschleunigung des internationalen Güterverkehrs sowie die allgemeine Verbesserung der Kühlhaustechnik laufend grössere Fortschritte gemacht hatten. Der Welthandel in Obst und Südfrüchten betrug 1934 wertmässig 976 Millionen Reichsmark. Eine besonders hohe steigende Tendenz zeigen in den letzten Jahren die Welthandelsumsätze in Zitrusfrüchten, was in erster Linie auf die Vergrösserung des Angebots an solchen Früchten zurückzuführen ist. Dieses gestiegene Angebot wiederum basiert, auf der ständigen Vergrösserung der Anbauflächen in Palästina, Südafrika und Brasilien. Die Einfuhr der wichtigsten Verbraucherländer für Obst und Südfrüchte betruc 1936 3,5 Prozent mehr als 1935. Dr. Erich Gotrield. AnmerkimgenzurWeltwirtschaff Die Weltmarktpreise zeigten in den letzten Wochen fortlaufend eine sinkende Tendenz. Von vorübergehenden geringen Erholungen abgesehen, hat der Preisdruck an den Weltrohstoffmärkten angehalten. Während die Indexziffer der Weltmarktpreise für den Monat August dieses Jahres schon mit 1,2 v. H. niedriger als im Monat Juli berechnet wurde, sind die Preise bis Mitte September weiter um durchschnittlich mehr ais 3 v. H. gefallen. Besonders kräftig war der Preisdruck für die Nichteisenmetalle und für Baumwolle. Die Preise für dieses Textilprodukt sind seit Mitte August um mehr als 10 v. H. gefallen, der Preisfall für Zink betrug über 13 v. H., für Kupfer 7. und für Blei 6 v.H. Die Preise für die beiden letztgenannten Metalle haben damit bereits den Tiefstand des Monats Juni 1937 unterschritten. In den Reigen der Diskussionen um die Aussichten der Weltwirtschaft, von denen hier wiederholt gesprochen wurde, reiht sich nunmehr der letzte Bericht des Wirtschaftszone i t e e s des Völkerbundes ein. Der Tenor dieses Berichts ist weniger optimistisch gestimmt und nimmt besonders zu dem Problem Stellung, inwieweit sich die gegenwärtige Rüstungskonjunktur in der Welt auf die künftige Weltwirtschaftslage günstig oder ungünstig auswirken wird. Hierzu sagt der Bericht u. a., dass die gegenwärtige Aktivität nicht nur der Schwerindustrien sondern auch der Konsumgüterindustrien zu einem grossen Teil eine Auswirkung der enormen Rüstungsausgaben in der Welt ist. Und diese Rüstungsausgaben bezeichnet der genannte Bericht als „eine schwere Hypothek auf die Zukunft, ohne dast ihnen ein Anwachsen an Reichtum entspricht". Das Wirtschaftskomitee des Völkerbundes glaubt daher mit Sicherheit annehmen zu dürfen, dass die heutigen Rüstungsausgaben in der Welt in der Zukunft überall die Lebenshaltung herabsetzen oder ihre Hebung verhindern werden. In diesem Zusammenhang wird jetzt von vielen Seiten auf den Fernostkonflikt ais Beispiel hingewiesen. Man glaubt, dass die Kriegsfinanzierung Japans beispielsweise heute ein Mass erreicht hat, das ausserordentliche Rückwirkungen auf die Staatsfinanzen befürchten lässt. Hierzu werden Statistiken aufgestellt, aus denen hervorgeht, dass das japanische Budget für das Geschäftsjahr 1937/38 Gesamtausgaben im Betrage von 2872 Millionen Jen vorsah, die aber durch drei Nachträge auf 5509 Millionen Jen erhöht wurden, wovon 4607 Millionen Jen, also 83,6 Prozent, für militärische Zwecke bestimmt sind. Man erwartet gerade von dem kriegerischen Konflikt im Fernen Osten daher allgemein auch einen hemmenden Einfluss auf die Konjunkturentwicklung der Weltwirtschaft. Die letzten Abschwächungen an den Weltmärkten werden häufig schon als Vorboten dieser Entwicklung genannt. So hebt das Oesterreichische "Institut für Konjunkturforschung u. a. hervor, dass die Gesamtlage der Weltwirtschaft im gegenwärtigen Augenblick keineswegs mehr so günstig zu beurteilen sei wie in den letzten Monaten. Aber auch dieses Institut erkennt an, dass verschie- Verkauf von Hakenkreuzfähnchen durch Juden strafbar Der Inhaber eines Gross- und Einzelhandelsgeschäftes hatte in beiden Abteilungen seines Geschäftsbetriebes Papiergirlanden mit Hakenkreuzfähnchen vertrieben. Er war deshalb in eine Schutzhaftstrafe von sieben Tagen genommen worden und erhielt ausserdem einen amtsrichterlichen Strafbefehl in Höhe von 3000,— RM Geldstrafe auf Grund des § 4 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Nürnberger Gesetzgebung) vom 15. September 1935. In dem Vertrieb dieser Gegenstände hat das Gericht ein Zeigen der Nationalfarben erblickt. Es muss immer wieder nachdrücklich davor gewarnt werden, dass Juden, wie es im Einzelfall vorgekommen ist, mit deutschen nationalen Symbolen Handel treiben. Die Neuregelung der Mietpreise Wir hatten bisher in der C.-V.-Zeitung (vgl. Nr. 7 und 13/1937) ständig über die Auswirkung der Preisstopverordnung auf die Mietentgelte berichtet. Während bisher eine Erhöhung des Mietzinses nach dem 18. Oktober 1936 in drei Ausnahmefällen zulässig war, ist nach einer neuen Vorschrift des Reichskommissars für die Preisbildung nach dem 16. Oktober 1937 jede Mieterhöhung ohne vorherige Genehmigung der Preisbildungsstellen unzulässig und strafbar. Dabei werden die Aufgaben der Preisbildungsstellen nicht mehr in Preussen von den Oberpräsidenten, in Berlin vom Stadtpräsidenten, in den Ländern ausserhalb Preussens von den Länderregierungen wahrgenommen werden, sondern künftig den Stadt- und Landkreisen obliegen. Handelt es sich um Räume, die dem Reichsmietengesetz unterliegen, so wird es nach den neuen Vorschriften auch nicht mehr möglich sein, dass sich der Vermieter auf die gesetzliche Miete beruft oder eine Entscheidung des Mieteinigungsamts auf Erhöhung der Friedensmiete oder auf Festsetzung eines Zuschlags zur gesetzlichen Miete einholt. Auch derartige Festsetzungen sind nunmehr von der vorherigen Genehmigung der Preisbiidungsstellen abhängig. Sind auf Grund der bisher bestehenden Ausnahm evorschrifteu in der vom 18. Oktober 1936 bis zum 16. Oktober 1937 Mieterhöhungen und Erhöhungen von Pachtzinsen — für die dieselbe Regelung gilt wie für Mietzinsen — vorgenommen worden, dann soll es hierbei verbleiben. Die neue Regelung erfasst also nur künftige Mieterhöhungen. —n hd$ §liidm Mmkimi \ das Inhaltsverzeichnis zu „Wirtschaft der Woche" Zunächst für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1937. Es enthalt nicht nur Stichworte, sondern auch Angaben über Erscheinungsdaten von Gesetzen und Entscheidungen und sine kurze Angabe ihres Inhalts. Abonnenten, die das Verzeichnis zu erhalten wünschen, senden den folgenden Bestellzettel ausgefüllt im Briefumschlag mit 3 Pf. frankiert an die Vertriebsabteilung der C.-V.-Zeifung, Berlin W15, Emser Strasse 42. BesfeSSzeffei ich bestelle hiermit das Inhaltsverzeichnis zu „Wirtschaft der Woche" (regelmässige Beilage zur C.-V.-Zeirung) für das 1. Halbjahr 1937. 25 Pfg. in Briefmarken für Auslagen füge ich bei. Ich bitte, mir das Verzeichnis in Zukunft regelmässig zu senden. Harne Strasse Ort Bitte deutlich schreiben. Nichtgewünschtes durchstreichen Aus dem Wirtschaftsrecht Die Gewerbeordnung schreibt vor. dass Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben, verpflichtet sind, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Aussenseite des Ladens in deutlich lesbarer Schrift anzubringen, Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben auch diese an der Aussenseite des Ladens anzubringen. Das Gesetz will hiermit bezwecken, dass sich der Kunde über den Inhaber des Ladens im klaren ist und Täuschungen über die Person des Inhabers nach Möglichkeit vermieden werden. Ist nun der Geschäftsinhaber ein Jude, so ist er nach einem neueren Urteil des Oberlandesgerichts München gehalten, die Firmenbezeichnung und seinen vollen Namen in gleicher Weise sichtbar am Ladeneingang anzubringen, will er sich nicht einer Bestrafung wegen Vergehens gegen die Vorschriften der Gewerbeordnung und sogar wegen unlauteren Wettbewerbs nach § 4 UnlWG. aussetzen. Für Juden, die ihre Auswanderung betreiben und Eigentümer von Grundstücken sind, haben alle Vorschriften, die die Veräusserung von Grundstücken betreffen, eine gesteigerte Bedeutung erlangt. Soweit es sich um die Beachtung von Formvorschriften beim Verkauf von Grundbesitz handelt, darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass sowohl die Eingehung einer Verpflichtung zur Uebertragung des Eigentums an einem Grundstück (gemeinhin ..Kaufvertrag" genannt) als auch die Auflassung der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedürfen. Was hingegen weniger bekannt sein dürfte, ist, dass seit dem Inkrafttreten der Preisstop-Verordnung auch diese Bestimmungen beim Abschluss von Grundstücksveräusseningsgeschäften beachtet werden müssen. Dies hat der Reichsjustizminister in einer Allgemein-Verfügung vorn 14. Juni 1937 ausdrücklich festgestellt. Die Folgerungen, die sich hieraus ergeben, sind mannigfaltig und bisweilen schwierig. Denn durch die Preisstop- Verordnung ist jede Preiserhöhung verboten, und zwar mit Wirkung vom 18. Oktober 193G ab. Man wird also beim Verkauf von Grundstücken davon ausgehen müssen, dass kein höherer Preis gefordert und bewilligt werden darf als der, welcher am 18. Oktober 1936 gefordert wurde oder hätte gefordert werden können. Dies festzustellen wird nicht immer leicht sein, da Grundstücke erfahrungsgemäss nicht in derartig kurzen Zwischenräumen verkauft zu werden pflegen. Der Erwerb des Grundstücks wird also meistens lange, vor diesem Stichtag erfolgt sein. In solchen Fällen muss der angemessene Preis ermittelt werden. Als Anhaltspunkte werden der steuerliche Einheitswert, bei Mietgrundstücken der Mietertrag verwendet werden können. Dass die Preisstopverordnung auch bei Grundstücksverkäufen für den Kaufpreis anzuwenden ist, bat nunmehr auch der Reichskommissar für , die Preisbildung ausdrücklich festgestellt. Damit ist die Erhöhung des Grundstücksverkaufspreises nach dem Stichtag, dem 18. Oktober 1936, nur mit Genehmigung der Preisbildungsstelle zulässig. Die Aufgaben der Preisbildungsslelle werden von den Landräten bzw. von den Oberbürgermeistern wahrgenommen werden. Die Preisprüfung soll im Zusammenhang mit der Feststellung der Grunderwerbssteuer vorgenommen werden. Max^Goldstein.^ Madsddihm uaeb U$ii$$§e Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Posischluss für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin. SW 11: Frankfurt/Main Bahnpostamt 19 oder Flughafen; München Postamt'2 (Flughafen); . Köln Flughafen'. Einwurf Vi anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tat: früher. Abkürzungen: B. A. — Buenos Aires; Boni. Boulogne: Cherb. Cherbourg. Ziffern in Klammern Postsehius?ze;tcn. Ab Seeweg nach Nordamerika An Herlin Hämburs: Bremen Cherb. X.-Ynrk 2.1.10. 25. 10. (19) „Europa" Sil 10. 27.10. 1.11. 27.10. 28.10.(6) „Hamburg" 23. 10. 20.10. 5.11. Luftweg: Bis auf weiteres keine Verbindung. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankfurt B«ul, Cherb. Rio B. A. 21.10.(20) 22.10.(8) 23.10. s. 11 12 11. 23. 10. HS; 20.1il.(ö) HO. 10. 12.11 16.11. Luftweg: Zuschl. 1,50 RM für je 5 g (1,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B. A. 23. 10. (9) 23. 10. (11) 23. 10. (14) Fr. Luftp. 26. 10. 27. 10. 27. 10. (21) 27. 10. (24) Dt. Lm'ip.;-J0. 10. 31. 10. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southarnpton Kapstadt 25.10.(14) 25.10.(21) 27.10. 11.31 27. 10. (14) 27. 10. (21) 20. 10. 12. 11. Kapstadl—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi \ 2S. 10. (7) 23. 10. (10) 24. 10. (9) | Lluf7Pit 25. 10. (8) 25. 10. (IM 24 10. ff» ' Lamze" 2(5. 10. (7) 20. 10. (10) 27. 10. (!»! S—R 29. 10. (S) 29. 10. (10) 31. 10. (9i ) See- und Landweg nach Palästina Berlin München Haifa 22. 10. (16) 23. 10. (0) via Be'gnd—Istanbul 27 30 24. 10. (16) 25. 10. (9) via Belgrad Istanbul ■*) 10 26. 10. (16) 27. 10. ff-) Schiff 28. 10. ab Brindisi 1 11 27. 10. (16) 2t\ 10. (9) via Belgrad Istanbul 2. 11. Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g; mind. 75 Pf. Berlin München Athen Brindisi \ 23. 10. (6) 2.x 10. (10) 24. 10. (13) 23. 10. (IS) 25. 10. (9) \ Laufzeit 24. 10. (6) 24. 10. (10) 25. 10. (0) I ca. 21/:Tase 26. 10. (6) 26. 10. (10) 27. 10. (13) 23. 10. (6) 23. 10. (10) 20. 10. (13) ) Die Holland-Amerika-Linie, Rotterdam, baut einen neuen Dampier „Nieuw Amsterdam". Er wird 33 000 Registertonnen fassen und damit das grösste holländische Passagierschiff sein. Die erste Ausfahrt der „Xieuw Amsterdam" nach Amerika findet am 11. Mai 193S statt, die erste Rückfahrt von Xew-York am 21. Ma? 193S.

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