Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1937-09-09 · 36 (9.9.1937) · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
36 (9.9.1937)
Date
1937-09-09
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2277379-2277516-2277552--12215-2281806
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Nr. 36 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOC Seite \5 9. Septbr» 1937 Das Testament des Einwanderers nach englischem Recht Von Dr. Hans Feist, barrister at law, London Die mit der .Wanderung zusammenhängenden Probleme werden vielfach schlechthin als „Auswanderungsprobleme" gekennzeichnet; jeder Auswanderung entspricht aber eine Einwanderung, die ihre eigenen Probleme hat, und die dort beginnen, wo die Fragen der Auswanderung im eigentlichen Sinne enden, und die sich zusammenfassen lassen in der Frage: welche Stellung nimmt der Einwanderer ein in dem Lande, in das er eingewandert ist? Dies Problem zerfällt rechtlich in zwei völlig getrennte Gebiete, nämlich die Stellung des Einwanderers im Gebiete des öffentlichen Rechts und in dem des Privatrechts. Das Problem ist in diesem Zusammenhange stets das folgende: Untersteht der Einwanderer dem Rechte des Landes, dem er staatsrechtlich auch nach seiner Auswanderung noch angehört oder früher angehört hat, oder hat die Tatsache, dass der Einwanderer seinen Lebensmittelpunkt aus dem Ursprungsland in das Einwanderungsland verlegt hat, die Wirkung, dass er auch privatrechtlich den Gesetzen dieses Landes untersteht, trotzdem er staatsrechtlich Ausländer bleibt. Der Jurist bezeichnet diese Fragen als Fragen des internationalen Privatrechts: aber der Name darf nicht irreführen; jede Rechtsordnung hat, von Staatsverträgen abgesehen, diese Fragen für sich nach ihren eigenen Prinzipien zu lösen, und es ist deshalb im Gegensatz zu den eigentlichen Fragen der Auswanderung nicht möglich, sie einheitlich zu beantworten. Im folgenden soU eine der wichtigsten Fragen gesondert dargestellt werden, und zwar aus den angeführten Gründen, beschränkt auf den englischen Rechtskreis: die Form des von dem Einwanderer zu errichtenden Testamentes. Es ist fundamentaler Grundsatz des englischamerikanischen Rechts, dass sich die privaten Rechtsverhältnisse eines Menschen, sein „civil Status" und daher auch Testamentsiähigkeit und Form des Testamentes nach seinem „domicil", nicht nach seiner Nationalität richten, ein Grundsatz, mit dem das englische Recht in direktem Gegensatz steht zu den. meisten kontinentalen Rechten, darunter dem deutschen. Zwei Voraussetzungen sind notwendig, um ein „domicil" im Sinne des englischen Rechts zu begründen: nämlich 1. das objektive Merkmai der „residence", 'das körperliche und tatsächliche Anwesendsein, die Niederlassung in England und 2. der subjektive Wille, - die Absicht, die „residence" zu einer dauernden zu machen. Es bereitet in der Regel keine Schwierigkeit, das objektive Merkmal zu beweisen. Jedoch ist der Beweis -der Absicht mit tatsächlichen und theoretischen Schwierigkeiten verbunden, und es. entstehen eine Reihe von Zweifelsfragen."Z. B.: Welche Zeit, ist ausreichend und .notwendig, um die Absicht einer dauernden Niederlassung darzutun,, steht, ein erzwungener und jedenfalls nicht ganz. freiwilliger Aufenthalt im Lande der Absicht der dauernden Niederlassung entgegen, kann ein Fremder, solange er noch den Beschränkungen der Fremdenpolizei untersteht, ein domicil erwerben usw.? Zu unterscheiden sind jedenfalls Motiv und Absicht, so dass auch der Auswanderer aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen, der ohne diese Gründe nie an eine Auswanderung gedacht hätte, dennoch soviel freie Willensbetätigung besitzt, dass sie eine Absicht der dauernden Niederlassung nicht ausschliesst. Der Einwanderer, der einmal sein „domicil" in England erworben und bis zu seinem Tode beibehält — denn der Zeitpunkt des Todes ist in dem hier behandelten Falle massgebend —, kann ein neues Testament rechtsgültig nur unter Beachtung der englischen Formen errichten. Das gilt auch dann, wenn der'^Testator sich aus irgendwelchen Gründen in das Ursprungsland vorübergehend zurückbegibt. Ehx. nur nach dem Rechte des Errichtungsortes gültiges Testament würde von den englischen Gerichten für die ihrer Jurisdiktion unterliegende Erbmasse nicht anerkannt werden. Hat der Einwanderer aber nicht nur sein domicil in England erworben, sondern auch die britische Nationalität, so würde ihm auf Grund des wills act 1S61 auch die am Errichtungsort geltende Form offen stehen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für in England domizilierte Ausländer. Genau das Umgekehrte gilt für alle nicht in England domizilierten, also meines Erachtens für die Mehrzahl der jüdischen Einwanderer deutscher Staatsangehörigkeit. Für sie sind grundsätzlich die deutschen Formvorschriften massgebend. Nach deutschem Recht genügt aber die Erfüllung der am Errichtungsort geltenden Form. Diese Vorschrift wird als Bestandteil des Domizilrechtes auch von den englischen Gerichten anerkannt, so dass danach auch der nicht in England domizilierte Ausländer ein Testament nach englischer Form wirksam errichten kann. Die Rechtslage ist jedoch nicht ganz zweifelsfrei. Die sicherste Lösung ist daher, ein Testament zu errichten, das beiden Formvorschriften genügt, nämlich handschriftlich und von zwei Zeugen attestiert (s. u.). Eine andere Frage ist es, ob der Einwanderer, der ein englisches domicil erworben hat, ein englisches Testament errichten m u s s , wenn er schon früher, vor seiner Auswanderung, ein gültiges Testament nach deutscher Form errichtet hat. Obgleich diese Frage gelegentlich in der Literatur bejaht wird, hat die englische Rechtsprechung bisher den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen und entschieden, dass ein von einem Ausländer vor der Verlegung des domicils rechtsgültig errichtetes Testament durch die Verlegung des domicils nicht ungültig wird. _ Was die F o r m des englischen Testaments betrifft, so sei darauf hingewiesen, dass zwar Handschriftlichkeit und eigenhändige Unterschrift nicht vorgeschrieben, aber auch nicht ausreichend ist. Das Testament muss von zwei Zeugen attestiert werden, die zu gleicher Zeit anwesend sein müssen. Es ist nicht notwendig, dass diese Zeugen notarielle oder ähnliche Funktionen bekleiden; sie dürfen aber im Testament nicht bedacht werden, wenn die Zuwendung an sie nicht unwirksam sein soll. Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich nicht auf Grundstücke; für sie gilt nach englischem Recht wie nach deutschem das ..Recht der belegenen Sache" — d. h. in Deutschland belegene Grundstücke können auch bei englischem domicil rechtswirksam testamentarisch vermacht werden, nur unter Beachtung der deutschen Formen; in England belegene nur unter Beachtung der englischen Form, auch bei Nichtvorliegen englischen domicils. Andererseits beziehen sie sich nur auf. die englische Erbmasse: deutsche Gerichte wenden für die ihrer Jurisdiktion unterliegende Erbmasse natürlich nur deutsches Recht an, erkennen aber, wie ausgeführt, die Form des Errichtungsortes als genügend an, wieder vom Grundeigentum abgesehen. Anmerkungen zur Weltwirtschaft In den letzten Jahren war der Welthandel zunächst sehr erheblich hinter der Belebung der Binnenwirtschafien der einzelnen Länder zurückgeblieben. Das hatte seine Begründung in der besonderen Struktur der Auischwungsperiode, die ihren Ausgang und ihren Hauptantrieb von den Belebungsmassnahmeii. innerhalb der Länder empfing und sich nur sehr langsam und ganz allmählich auf das internationale Gebiet übertrug. Erst Ende des vergangenen und im Laufe dieses Jahres haben sich im Verfolg des stark gewachsenen und weiter wachsenden Rohstoffbedarfs der Industrieländer und der dadurch erhöhten Kaufkraft der grossen überseeischen Rohstoff gebiete, auch im Welthandel:: deutliche Belebungserscheinungen gezeigt. Sie haben in neuerer Zeit zu einer starken Aufwärtsbewegung der Umsätze geführt. Während die Welthandelsumsätze im ersten Vierteljahr 1937 schon um 20 Prozent höher als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres lagen, lautet die Ziffer für das zweite Quartal gegenüber dem zweiten Quartal 1936 auf über' 30 Prozent mehr und vom ersten zum zweiten Quartal 1937 wurde eine Erhöhung um 11 Prozent errechnet. Das ist besonders bemerkenswert, da sonst um diese Jahreszeit eher ein Rückgang festgestellt worden war. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass ein gewisser Teil der Umsatzerhöhungen auf Preissteigerungen zurückzuführen ist, die sich auf einer Anzahl internationaler Märkte bemerkbar gemacht haben. Nach den letzten Berechnungen belaufen sie sieh auf etwas weniger als die Hälfte der Umsatzsteigerung. W. Immer wieder taucht in den verschiedenen Untersuchungen über die internationale Wirtschaft die Frage auf, ob der nun einmal eingetretene allgemeine Aufschwung der Weltwirtschaft auch noch lange Zeit anhalten wird. Zu dieser Frage nimmt jetzt der Juli-Bericht der „Royal Bank of Scotland" Stellung. Er fragt, ob der allgemein erfolgte auf die Aufrüstung in der Welt zurückzuführende Anstieg des Kostenniveaus innerhalb der Weltwirtschaft das Signal für einen nahen Konjunkturrückschlag sei und verneint diese Frage. Als Begründung führt der Bericht zunächst an, dass besonders die geringe Zunahme der Löhne bei stark hinter der Preisbewegung zurückbleibenden Lebenshaltungskosten den Schluss zulasse, der Höhepunkt des Konjunkturanstiegs sei noch nicht erreicht Für die nächsten 18 Monate könnte man ausserdem mit einem Anstieg der Verbrauchsgüterwirtschaft rechnen, und auch der Esport im Rahmen der Welthandelsausdehnung wird als Konjunkturventil eine Ausgleichsfunktion besitzen. Für die nächsten zwei bis drei Jahre dürfe daher mit einer Aufrechterhaltung der Prosperität gerechnet werden. Als besonderes Kennzeichen innerhalb der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft wird, auch erfahrungsgemäss die Eisen- und Stahlproduktion in den einzelnen Volkswirtschaften angesehen. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen für die erste Hälfte dieses Jahres nahm diese Produktion in fast allen Ländern der Welt weiter einen starken Aufschwung. Man wird aber daran denken müssen, dass die Steigerung der Stahlproduktion in gewissem Ausmass auf die Rüstungskonjunktur zurückzuführen ist. Aus einer interessanten Statistik der Internationalen Vereinigung der Baum Wollspinner und -weber geht der Wandel innerhalb der Baum woll w eb e r ei-Industri e der Welt während der letzten sechs Jahre hervor: Die Mechanisierung und Automatisierung dieser Industrie hat stark zugenommen, und ferner hat die Baumwollweberei in den südeuropäischen, asiatischen und südamerikanischen Ländern auf Kosten dieser Industrie in den alten Baumwollverbrauchsländern erhebliche Fortschritte gemacht. Besonders deutlich zeise sich diese Wandlung in der internationalen Webstuhlstatistik. .Die Gesamtzahl der Baumwollwebstühle der Welt ist für Ende 1936 mit 3 070 395 errechnet worden, was eine Steigerung gegenüber dem Jahre 1930 um 11 000 bedeutet. Von 1930 bis 1936 ist die Zahl der automatischen Webstühle von 596 596 auf 662 167 gestiegen. In Asien hat die Zahl der Webstühle innerhalb der gleichen Zeitspanne um 84 331 zugenommen, davon allein in Japan um 55 000: in den alten Baumwolländern Australien und Aegypten nur um 1911. In Europa und Nordamerika dagegen sank die Zahl der Webstühle um 34 378 bzw. 41338 während der genannten sechs Jahre. Innerhalb Südamerikas ist die Zahl der Webstühle besonders stark in Argentinien, Chile und Ecuador gestiegen. Dr. E. G. Offene Auslandsstellen Genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg. Gesucht werden: für Kolumbien jüdischer U h r - machergehilfe. In . Frage kommt nur ein tüchtiger Fachmann. Anfangsgehalt 100 bis 150 Pesos. Reisekosten werden nicht vergütet; für Paris jüdischer, journalistisch begabter Zoologe, der schon praktisch journalistisch tätig war. Da möglichst eigene Aufnahmen zu machen sind, wären photographische Kenntnisse erwünscht, aber nicht Bedingung; nach Tanger (Marokko) jüdische Erzieherin zu drei Kindern von sechs, vier und einem Jahr. Sie muss französisch und englisch sprechen können und die Schul- und Klavieraufgaben des ältesten Kindes überwachen. Das einjährige Kind ist mit zu übernehmen. Alter der Bewerberinnen nicht unter 25 bis 30 Jahren. Gehalt 500 französische Francs. Bei zweijährigem Vertrag bezahlte Ein- und Rückreise; für Finnland jüdischer Fachmann fürLampenschirme in Karton, Pergament, Kraquele, Seide usw. Der Bewerber soll mit der Fabrikation völlig vertraut sein. Ausführliche Bewerbungen, nur auf Lnitpostdünnpapier, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, sowie Passphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 19, Lindenstrasse 48/50. Bewerbungen nur auf gewöhnlichem "Postpapier werden nicht mit Luftpost befördert. Blick in die Wirtschaft Berlin, 7. September. Während am Ultimo und in den ersten Septembertagen noch beträchtliche Kurssteigerunsen am Aktienmarkt zu verzeichnen waren, wurde die Börse am Ausgang dieser Berichtswoche recht ruhig. Bei der Hauptversammlung der Deutsch-Asiatischen Bank kam zum Ausdruck, dass man selbst in den vom ostasiatischen Konflikt betroffenen Wirtschaftskreisen nicht genau davon unterrichtet ist, wie sich dort die Verhältnisse im einzelnen gestaltet haben, da die letzten brieflichen Mitteilungen noch aus den ersten Augusttagen stammen. Nur soviel steht fest, dass nach China keine Verladungsmöglichkeiten bestehen. Die Tatsache, dass der Yüankurs trotzdem gestiegen ist, wird darauf zurückgeführt, dass sich die Konzentration fremder Zahlungsmittel in China verstärkt hat; ausserdem dürften dabei auch die Auswirkungen des amerikanisch-chinesischen Währungsabkommens eine gewisse Rolle spielen. Die Aktien der Deutsch-Asiatischen Bank selbst bewegen sich immer noch um 700 RM. eine Anordnung 'der Ausbildung im einzelnen zu geben. Die Tagung wurde eingeleitet durch ein Referat von Dipl.-Ing. Aron (Berlin), dem die technische Leitung des von der Jüdischen Gemeinde Berlin errichteten Handwerker-Ausbildungslehrganges obliegt. Er trug die Richtlinien "für die Ausbildung, Arbeitsordnung und Ausbildung für die Leiter der Lehrwerkstätten und die Lehrpläne für die praktische Ausbildung vor. Ein sehr auf schlussreich es Referat hielt 'der Leiter der neugegründeten jüdischen Lehrwerkstätte in München, Dipl.-Ing. Rosenthal. Es gelang dem Referenten, die grossen Bildungswerte des technischen Wissens für den heranwachsenden jungen jüdischen Menschen in eindrucksvoller Weise aufzuzeigen. Die Aussprache ergab eine Fülle wertvoller Anregungen für die weitere Ausgestaltung des der Ausbildung dienenden Ausbildungswesens. Tagung der jüdischen Lehrwerkstätten Die Reichs Vertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Berufsausbildung, hatte vor kurzem eine Tagung der Leiter der jüdischen Lehrwerkstätten und der Verwaltungsstellen, die die Träger der Lehrwerkstätten sind, einberufen. Die Tagung r diente dem Zweck, für alle Lehrwerkstätten, die der jüdischen Jugend eine handwerkliche Ausbildung vermitteln, einen verbindlichen Lehrplan sowohl für die praktische Unterweisung als auch für den Fachunterricht aufzustellen und daneben Das Erholungsheim für israelitische Frauen und Mädchen, E. V., Baden-Baden, Sitz Frankfurt a. M., in schönster Lage Baden-Badens gelegen, soll im laufenden Jahre bis zum Oktober einschliesslich offengehalten werden. Anmeldungen sind zu richten an die Adresse des Heims, Baden-Baden, Werderstrasse 2i. Us&seiMssi muk Uilmm Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Postschlass für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin C 2; Frankfurt/Main, Bahnpostamt 19 oder Flughafen; Köln, Flughafen. Einwurf hei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher Abkürzungen: B. A. Buenos Aires; Boul. Boulogne: C Cuxhaven; Cherb. Cherbourg. Ziffern, in EHammern Postschlusszeiten. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin Hamburg Bremen Cherb. N.-York 13.9. 13.9. (19) „Bremen" 14. 9. 15.9- 30.9, 15.9.16.9.(8) „Deutschland" 16.9. (C) 17.9. 24.9. 17.9. 17.9. (19) „Columhus" 18.9. 19. 9. 26.9. Luftweg: Zurzeit nur Nachbringeflüge Köln—Cherb, („Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer".) Zuschlag- 15 Pf. für je 20 g Berlin Köln Cherb. N.-York 14.9. (18) 15- 9. (9) Fiug z. „Bremen" 15.9. 20.9. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankf. Münch. Boal. Genua Rio B. Ä. 9. 9. (20) 10.9. (S) 11. 9. 27. 9. 1.10. 14.9. (18) 15. 9. (95 16. 9. 28. 9. 2.10. Luftweg: Zuschl 1,50 RM für je 5 g (1£5 Brasil.) Berlin Frankfurt Rio B.A. 11.9. (13) 11. 9. (15) Franz. Luftpost 14. 9. 15.9. 15. 9. (21) 15.9. (24) Deutsche Luftpost 18.9. 19. 9. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Soathampton Kapstadt 15.9.(14) 15.9.(21) 17.9. 4.10. Kapstadt—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 g Berlin München Brind. Athen V 10.9.(9) 10.9.(18) 12.9.(7) _ | 12 9 (6)> Lanfzeit 13. 9. (9) 13. 9. (18) 15. 9. (7) 8-9 TaSe 14.9. (6) 15. 9. (6)) 11.9. (6) " ".(9) .(6) 15. 9. (6). See- und Landweg nach Palästina Berlin München 10.9. (16) 11.9. (9) via Belgrad—Istanbul 12.9. (14) 13.9. (9) via Belgrad—Istanbul 14.9.(16) 15.9.(9) 16.9. Schiff ab Brindisi 15.9. (16) 16.9. (9) via Belgrad—Istanbul Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g; mind. 15 Pf. Berlin München Athen Brindisi" 11.9. (3) 12.9. (5) 11.9.(9) 11.9. (IS) 13.9.(7) 13.9. (6) 14. 9. (11) 15.9. (3) 16.9. (8) 15.9. (9) 15. 9. (18) 17. 9. (7) 17.9. (6) 18. 9. (11) Haifa 15.9. 17. 9. 20.9. 21. 9. Laufzeit ca. 2H Tage Likörfabrik mum& sosskind Vi Fi- Liter DeUßSCh. Rotwein, Dürkheimer, Pfofz.. 0.70 0.90 Deutsch. Weißwein, Edenkobener, Pfalz 0.75 0.95 DtSCh.Wejßwein,Liebfrauenmilch,Rheinh. 0.85 1.10 DtSCh. Weißwein,„NÜteler", Mosel.....0.95 1.20 Deutsche Dessert-Obstweine,süß.... von 0.70 an Äpfelsaft, natursüß und rein....".......0.65 — Traubensaft, naturrein und al koholfrei.. 0.98 — Pepsinwein..............................% Liter 1.25 Preise verstehen * N, Brunnenstraße 42 * N, Müilerstraße U4 * N, Chausseestraße 75 " N, Schivelbeiner Straße 6 1/» FI. Liter Zitronen-Sirup...........................I.OO 1.25 Orangeade-Sirup.......................1.20 1.55 Kirsch-Sirup..............................1.20 1.55 Himbeer-Syrup..........................1.30 1.70 Prima Fruchtsekt „Mein SöBer"......0.90 — Erdbeersekt zur Bowle...................1.25 —< 1932er Niederleukener Kupp, Saar.. 0.88 —< 1934erWÜHngerSchl0Dlig..Saar.Wach3t.Winz8rvarein 0.95 — sich ohne Glas. Verkauf direkt vom Faß in allen mit */x Fl. Liter Deutscher Wermut „Tristine".........0.80 0.95 Deutscher Wermut „Spezial".........0.95 1.15 Vino Vermouth „Edei", Italien........1.45 1.75 Dessertwein „Ita". rot, süß, Italien.....1.15 1.40 „Candeiita", griech. Dessertwein. Griechen!......1.40 1.60 Tasano „Mach mich fröhlich"........1.45 1.80 Ungar. Dessertwein „Faia Morsana" 1.50 — 36er Zeiler schwarze Katz, Moselwein. 1.40 — W@ingrof!it@t3ti§i!n§i versehenen Stellen. Fordern Sie unverbindlich meine Preisliste an. Ä„ Vi Fl. Liter NOrdhäUSerBranntweinu.Riditenberg.32% 1.75 2.25 Aquavit...............................35%2.00 2.50 Beniner Kammel.PfefTerminz, gesüßt 35%2.20 2.80 Weinbrand Verschnitt, „Speziai".. 38% 2.25 2.90 Spezial-Weinbrand.Marke „Masue"38%2.95 3.80 Edei-LikÖre, verschiedene Sorten..35-38%3.25 4.20 Jamaika-Rum-Verschnitt..........38%3.00 3.85 Feine? Privatbrand................38%4.00 5.20 * SO, Grünauer Straße 15 * SW, Bergmannstraße II * Moabit, Gotzkowskysfraße 31 * Moabit, Wilsnacker Straße 25 * Neukölln, Hermannstr. 27 - Berliner Str. 12 * Lichtenberg, Wismarplatz 1 * O, Petersburger Sfraßs 42 * Steglitz, Schioßstraßo 121 Schmargendorf, Berkaer Straße 5 Reinickendorf-Ost, Markstraße 45 ' Weißensee, Berliner AUee 247 * Pankow, Wollankstraße 98 * Soandau, Potsdamer Straße 23 * Charlottenba., Wilmersdorf. Str. 157 * Lankwitz,' Cnarlöttenstraße 34 * Schöneberg, Kolonnenstraße 7 * Tempelhof, Berliner Straße 152 * Oberschöneweide, Wilhelminenhofsfr. 40 * Oranienburg, Berliner Straße 1 * Brandenburg a. d. Havel, Steinstraßa 8 )

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.