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Central-Verein-Zeitung · 1937-08-12 · 32 (12.8.1937) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
32 (12.8.1937)
Date
1937-08-12
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 32 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 17 12. August 1937 Die Juden im holländischen Wirtschaftsleben Von unserem Amsterdamer H-Berichterstatter Publikationen über die wirtschaftliche Lage und berufliche Gliederung des holländischen Judentums s-tossen immer wieder auf dieselbe Schwierigkeit: es gibt keine einwandfreie Berufsstatistik. Das grundlegende demographische v Werk des Amsterdamer Stadtrats E. Boekman („Demografie van de Joden in Nederland") enthalt zwar sehr viel zuverlässiges Material über die Anzahl, Verbreitung, Zu- und Abnahme der Juden, nicht dagegen über den Anteil der Juden an den Berufen und ihre berufliche Gruppierung. Für den Aussenstehenden ist dieser Mangel sehr verwunderlich, der Grund liegt aber vielleicht m der mir gegenüber einmal halb scherzhaft gemachten Aeusserung „Es geht uns doch gut, warum denn soviel Statistik". Betrachten wir nun einmal die Ziffern der letzten Volkszählung aus dem Jahre 1930, so ergibt sich folgendes Bild: "V on den in Holland lebenden Juden waren beschäftigt: in _v. H. Handel.......,....... 45,0. Diamantindtistrie . ......... 7,1 Kleidungs- und Reinigungsindustrie . . . 12,7 Bankgewerbe........... 1,6 freien Berufen........... 5.9 JNahrungs- und Genussmittelbranche ... 7.7 Verkehrswesen........... 4,5 Haushalt............. 2,2 restlichen Gruppen......... 14,3 Innerhalb der einzelnen Berufsarten hatten die Juden im Rahmen der Gesamtbevölkerung einen prozentualen Anteil: in__v. H. Handel.............. 5,6 Diamantindustrie.......... 57,4 Kleidungs- und Reinigungsindustrie ... 3,7 Bankgewerbe........... 2,7 freien Berufen........... 1,8 INahrungs- und Genussmittelbranche ... 1,8 Verkehrswesen........... 0.8 Haushalt............. 0.5 restlichen Gruppen......... 25,7 Die Mängel dieser Statistik sind offenkundig. Man ersieht aus ihr keine Gliederung nach selbständiger und Angestelltentätigkeit (man hat dies bei der Volkszählung vorgenommen, doch ergibt sie &ein eindeutiges Bild), ausserdem kommt die besondere Vorrangstellung Amsterdams, wo 60 Prozent aller holländischen Juden leben, nicht suni Ausdruck: ~';~""'*~ "f""~ Das entscheidende Merkmal in der beruflichen Gliederung ist nämlich, dass die Juden i n eilen Berufen (mit Ausnahme der Landwirtschaft) vertreten und über alle sozialen Schichten vom Grossbürger bis zum Proletarier verteilt sind. So sind z. B. in der so ausserordentlich stark jüdisch durchsetzten Diamantindustrie nicht nur etwa die Chefs der Schleif Unternehmungen, der Verkaufsunternehmungen und der Maklerfirmen Juden, sondern von jeher ist auch die Diamantarbeiterschaft stark jüdisch durchsetzt. Aehnlich, wenn auch nicht in so starkem Masse, ist die Lage im Bankgewerbe, bei dem die obigen Ziffern überhaupt keinen Eindruck vermitteln. Der zahlenmässige Anteil ist laut Statistik sehr gering, weil das holländische Bankgewerbe in ausserordentlichem Masse auf Amsterdam konzentriert ist, wo — wie gesagt — die meisten Juden wohnen, diese beiden Gesichtspunkte sind aber in der Ziffernstatistik nicht berücksichtigt. Die Rubrizierung nach der Art der Tätigkeit (Selbständige und Angestellte) gibt ausserdem gerade in diesem Beruf ein besonders falsches Bild: sämtliche mittleren und kleineren Privatbanken, von denen es eine Unzahl gibt und die sehr stark mit Juden durchsetzt sind, sind Aktiengesellschaften (N.V.), deren Aktienkapital aber in den allermeisten Fällen voll in der Hand eines oder zweier Chefs ist, die praktisch die alleinigen, selbständig tätigen Inhaber der Unternehmen sind, innerhalb der Statistik aber zu der Gruppe der Angestellten (Direktoren usw.) .zählen. Diese Erscheinung ist von besonderer Bedeutung, da es tatsächlich eine relativ nicht unbedeutende Gruppe jüdischer Bankangestellter gibt, die sozial gesehen zum Mittelstand zu zählen ist. So oder ähnlich liegen die Verhältnisse in den meisten Gewerbezweigen, und nur wenn man gerade diese Fakten sehr genau bei der Beurteilung in Rechnung zieht, ist es möglich, einen leidlichen Ueberblick zu erhalten. Neben der Diamantindustrie und dem Bankgewerbe spielt der Einzelhandel die wohl grösste Bedeutung für die Juden. Die Juden treten hier als Chefs grösserer Ladengeschäfte, als Inhaber mittlerer und kleinerer Unternehmungen, die vielfach nur mit Hilfe der Familienmitglieder arbeiten, auf und bilden eine besondere Gruppe als Ständebesitzer im Judenviertel. Der prozentuale Anteil, der Juden an den freien Berufen ist der Zahl nach nur sehr gering, tatsächlich aber vor allem bei den Aerzten recht erheblich. In allen Variationen gibt es dann aber jüdische Handwerker; in kaum einem | Handwerksberuf sind sie nicht vertreten. Keineswegs handelt es sich dabei etwa um Grosshand- ^erker mit Angestellten und Lohnempfängern. Das Gros (Schuster, Schneider, Bäcker, Tischler usw.) sind einfache, vielfach recht dürftig lebende Handwerker, die in der gleichen Weise wie die nichtjüdische Schicht ihr Brot verdient und das übliche Leben des handwerklichen Mittelständlers führt. Jüdische Arbeiter gibt es ausser in .der bereits erwähnten Diamantindustrie noch in der Textilindustrie, der Lederfabrikation und in kleinerer Anzahl in fast allen anderen Gruppen. Neben, diesem .Proletariat gibt es noch eine nicht unerhebliche proletarische Schicht, die sich vom StrassenhandeL als Eis- und Blumenverkäufer, als Gepäckträger usw. ernährt. Keineswegs ist nun aber dieses fast sprichwörtliche holländisch-jüdische Proletariat als eine einheitliche Gruppe zu bezeichnen. Während ein Teil der Diamantarbeiter ein durchaus gehobenes (fast mittelständlerisehes) Lebensniveau hat, gehört die andere Schicht zu den Aermsten der Armen. Hieraus erklären sich die vielen falschen Vorstellungen über die berufliche Zusammensetzung und soziale Struktur des holländischen Judentums. Gewiss ist es richtig, dass alle sozialen Schattierungen vorhanden sind, gewiss ist auch an der Existenz eines Proletariats nicht zu zweifeln. Es ist aber einerseits falsch, dieses jüdische Proletariat in ganz Holland zu vermuten, andererseits liegt ein Fehler in der Indentifizierung von Proletariat und Bewohnern des Amsterdamer Juden vierteis, jener Gegend, in der bis etwa 1870 alle Amsterdamer Juden und heute nur noch etwa 25 Prozent von ihnen leben. Seit 1900 hat eine starke Abwanderung aus diesem Viertel in andere Stadtteile stattgefunden, nicht aber immer in der mit sozialem Aufstieg verbundenen Form des „Zugs nach dem Westen". Eine beachtliche Gruppe der Amsterdamer Juden hat sich zum Beispiel nach den östlichen Stadtbezirken begeben, wo ein modernes, aber einfacheres jüdisches Wohnzentrum entstanden ist. Die Jüdische Gemeindeverwaltung hat auf Grund dieser „Auswanderung" im Osten und im Süden der Amsterdamer je eine grosse Synagoge erbaut und in einem neu erschlossenen Teil des Südens den Bau einer weiteren Synagoge in Angriff genommen. Im Judenviertel bilden die Juden etwa 80 Prozent der Bevölkerung. Ein Teil davon ist arm und ernährt sich in kümmerlichster Weise vom Altwarenhandel, vielfach als Aufkäufer und Verkäufer der von den jüdischen- Strassenhändlern aufgekauften Wären. Ein beachtlicher Teil der dort Lebenden hat aber offene Ladengeschäfte bzw. feste Stände auf dem .,Judenmarkt" und ist, abgesehen von. der jüdisch-orientalischen äusseren Aufmachung des Geschäftes durchaus als kleinbürgerlicher Mittelstand zu betrachten. Ausserdem gibt es im Judenviertel — und das wird nur zu oft übersehen — eine ganze Reihe grosskapitalistischer Unternehmungen, deren Inhaber zwar dort nicht mehr ihren Wohnsitz haben, die aber doch bei der Beurteilung des Judenviertels nicht vergessen werden dürfen. Somit sind jn diesem Viertel alle sozialen Schichten vertreten, und man kann nicht einmal davon sprechen, dass die Hauptvertreter des - wirklichen jüdischen Proletariats, Diamant- und Textilarbeiter, dort ihren Wohnsitz haben. Das Judenviertel ist zwar als Ganzes eine ausgesprochen arme Gegend, deren Steueraufkommen erheblich unter dem anderer Stadtgegenden liegt, seine Bewohner aber sind nur zu einem geringen Teil als Proletarier zu bezeichnen. Entsprechend der sozialen Verteilung des holländischen Judentums machen sich Schwankungen der Allgemeinwirtschaft in allen Schichten des Judentums bemerkbar. Die wirtschaftliche Krise, die Holland in den letzten Jahren bis zur Abwertung durchgemacht hatte, führte zu Lohnkürzungen und Entlassungen der jüdischen Proletarier, zu niedrigen Gehältern und Stellungsverlust bei den jüdischen Angestellten; der Rückgang der Kaufkraft wurde nicht nur bei Warenhäusern usw. spürbar, sondern viel stärker bei der Unzahl der kleinen jüdischen Ladenbesitzer in Amsterdam und vielen anderen holländischen Städten. Ein deutliches Bild dieser finanziellen Auswirkungen zeigen die rückgängigen Ziffern des Steueretats der Jüdischen Gemeinde Amsterdam. Die Steuereinnahmen, die prozentual vom Einkommen berechnet werden, betrugen: 1931...........fl. 368 057,87 1932 ...........342 887,19 1933 . . . ........„ 340 306,70 1934 ...........„ 303 147,25 1935 ............, 294 629,50 1936 ..........ca. „ 280 000— 1937 .....(veranschlagt) „ 250 000,— Die gleiche rückläufige Tendenz herrscht auch in den anderen Städten. Allerdings darf man nicht übersehen, dass aus "diesem Ziffernmaterial allein nur sehr vorsichtige Schlüsse gezogen werden dürfen, da es die erforderlichen genauen Vergleichsziffern (Abwanderung, Zuwanderung usw.) nicht gibt. Wie es die Krise spürte, so ist auch die seit der Abwertung eingetretene wirtschaftliche Belebung in den Kreisen des Judentums bemerkbar. Die Auswirkung der gestiegenen Kaufkraft auf die Absatzmöglichkeiten der Textilindustrie, auf Einnahmesteigerungen bei den Ladenbesitzern und nicht zuletzt auf die wirtschaftlichen Fortkommensmöglichkeiten ist von sehr erheblicher Bedeutung. Der Arbeitslosenindex für die Diamant- und Textilindustrie, den beiden für die jüdische Bevölkerung wichtigsten Industrien, ist stärker zurückgegangen als in anderen Wirtschaftszweigen, und gerade in der Diamantindustrie kann man von einem besonderen Fortschritt sprechen. Nicht nur, das9 - viele Arbeiter wieder eingestellt worden sind, man hat sogar in den letzten Monaten wieder 600 Lehrlinge angenommen — ein Ereignis, das seit Jahren nicht stattgefunden hat" und entsprechend beachtet worden ist. Zahlenmässige Erhebungen über den Einfluss des wirtschaftlichen Auflebens innerhalb der jüdischen Bevölkerungsgruppen sind natürlich nicht vorhanden. Wie uns aus Amsterdam gemeldet wird, besuchte Prinz Tsjitsjiboe, der Bruder des Kaisers von Japan, bei seinem Aufenthalt in Holland auch die Diamantfabrik der Firma Aascher. Da der Besuch in die in der Diamantindustrie übliche Ferienwoche fiel, so dass die Belegschaft nicht anwesend war, wurde das Schleifen und Bohren der Diamanten von zwei der Chefs, den Herren J. Aascher und Lissauer, persönlich vorgeführt. Der Prinz zeigte sich ausserordentlich interessiert und folgte aufmerksam dieser so schwierigen und künstlerischen Arbeit. Vom aussergerichtlichen Vergleich Der im Konkurs oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindliche Schuldner, der mit seinen Gläubigem einen Vergleich schiiessen will, muss sämtliche Gläubiger gleichmässig befriedigen und darf keinen Gläubiger bevorzugen. Jedes Abkommen, das der Konkurs¬ oder Vergleichsschuldner oder das andere Personen mit einzelnen Gläubigern schiiessen, um sie zu bevorzugen, ist nichtig. Diese Bestimmungen bestehen für einen Schuldner, der einen aussergerichtlichen Vergleich anstrebt, nicht. Er könnte also an sich die einzelnen Gläubiger verschieden befriedigen, es könnten andere Personen, z. B. Verwandte, Geschäftsfreunde oder sonst am Vergleich interessierte Personen einzelnen Gläubigern,: die dem -aussergerichtlichen Vergleich nicht beitreten wollen, be- sondere Vorteile, zuwenden. Jedoch sind auch beim aussergerichtlichen Vergleich nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts gewisse, aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Schranken gezogen. 1. (Wenn der Schuldner in den für den aussergerichtlichen Vergleich üblichen Rundschreiben oder in anderer Weise „die gleichmässige Befriedigung aller seiner Gläubiger zur Grundlage seines Vergleichsvorschlages macht", wie RG. sagt, dann muss der einzelne Gläubiger annehmen, dass kein anderer Gläubiger vom Schuldner bevorzugt wird. Geschieht dies dennoch, so hat der 'benachteiligte Gläubiger ein Recht zum Rücktritt von dem Vergleich. Denn, so sagt das RG., es „muss der Vergleich nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte gemäss § 157 BGB. dahin ausgelegt werden, dass der Gläubiger zum Rücktritt berechtigt sein soll, wenn sich die durch die Umstände gerechtfertigte Erwartung der Gleichbehandlung nicht bewahrheitet." — Damit ist eine für die Praxis wichqge Frage klargestellt. 2. Wenn dritte Personen mit "einem Glaubiger, der nicht zustimmen will, ein besonderes Die Arbeitslosigkeit in USA Nach Meldungen aus New-York hat sich die Zahl der Beschäftigten in der amerikanischen Wirtschaft in den letzten Monaten erheblich gehoben. Das ist dem energischen Kampf zu verdanken, den Regierung und Wirtschaft gegen die Arbeitslosigkeit führen. Berechnungen amtlicher amerikanischer Stellen kommen zu* dem. Ergebnis, dass im Mai 1937 in der Wirtschaft der USA über 34,7 Millionen Erwerbspersonen tätig waren. Nicht einbegriffen sind hierbei die in der Land- und Forstwirtschaft Arbeitenden, so dass die erwähnte Ziffer kein genaues Bild über den Beschäftigungsstand in den Vereinigten Staaten zu geben vermag. Denn, wie überall, stellen auch in USA die in den beiden erwähnten und in der Zählung nicht erfassten Wirtschaftszweigen Tätigen einen sehr erheblichen Prozentsatz der Beschäftigten. Wenn man mit früheren Jahren vergleicht, bietet aber auch die genannte Teilziffer ein eindrucksvolles Bild von den Erfolgen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Denn im März 1933 wurden nur knapp 26 Millionen Erwerbspersonen gezählt und im Jahre 1929 war die Ziffer nur unverhältnismässig , wenig grösser als heute: etwas über 36 Millionen. Gegenüber der Zeit wirtschaftlichen Tiefstandes hat sich also die Zahl der Beschäftigten um etwa 9 Millionen Menschen erhöht, sie bleibt damit um noch nicht VA Millionen Menschen hinter der höchsten Beschäftigungsziffer kurz vor Eintritt der letzten Wirtschaftskrise zurück. Der scheinbare Widerspruch, der sich aus der Tatsache ergibt, dass Amerika trotz dieser Entwicklung auch heute noch schätzungsweise an 8 Millionen Arbeitslose . hat, wird mit dem Hinweis auf den starken Bevölkerungszuwachs, der auch die Zahl der Arbeitsuchenden erhöht habe, erklärt. Bei einem Vergleich einzelner Wirtschaftszweige mit der Vorkrisenzeit ergibt sich, dass — mit Ausnahme vom Bergbau, sowie dem Bau- und Verkehrsgewerbe — eigentlich alle anderen Berufe die Verluste der letzten Jahre nahezu, zum Teil sogar völlig aufgeholt haben. Abkommen schiiessen und ihm eine höhere Quote oder gar volle Befriedigung gewähren, so ist dies nach Ansicht des RG. zulässig, wenn die so bevorzugten Gläubiger nicht aus dem Vermögen des Schuldners, sondern aus dem des Dritten befriedigt werden. Der Dritte muss sich, wrie das RG. sagt, „in rechtlich bindender Weise zur Erstattung des Betrages verpflichtet'4 haben; es muss also eine Wiedererstattung durch den Schuldner ausgeschlossen sein. In diesen Fällen, in denen ein "Dritter wirklich und ernstlich aus seinem Vermögen an einen einzelnen Gläubiger einen Mehrbetrag zahlt, kann der nicht bevorzugte Gläubiger nicht von dem Vergleich zurücktreten. Denn dann stammt eben die Mehrzahlung nicht von dem Schuldner, sondern von dem Dritten her, was beim aussergerichtlichen Vergleich — anders als nach der Konkurs- oder Vergleichsordnung — nicht verboten ist. Wann eine solche das' Rücktrittsrecht ausschliessende Zahlung eines Dritten vorliegt, muss im einzelnen Falle genau geprüft werden. Das RG. hat im übrigen ausgeführt, dass es Sache des Schuldners ist, zu beweisen, „dass die Befriedigung wegen der in Frage kommenden Mehrbeträge nicht aus seinem Vermögen, sondern aus dem dritter Personen erfolgt 6ei". An diesen Beweis werden strenge Anforderungen zu stellen sein. Denn jeder Versuch der Umgehung gibt dem benachteiligten Gläubiger das Recht zum Rücktritt. Rechtsanwalt Dr. Alfred Gottschalk, Berlin. Ernst Lichtwitz Am 9. August starb Ernst Lichtw.itz, Inhaber der Druckerei Max Lichtwitz, Berlin SW 19. Ernst Lichtwitz hat sein Fach von Grund auf gelernt und übernahm nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Reihe von Betrieben 1895 das väterliche Geschäft. Seine Tatkraft und sein Fleiss verschafften der Firma ihren heutigen guten Ruf. Lange Zeit stand der Verstorbene . an führenden Stellen des graphischen- Gewerbes. Bis zu seinem Tode war er Mitglied und ein treuer Freund des Centrai-Vereins. Offene Auslandsstellen zur Besetzung genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg Gesucht werden: Für S t o c:k h o 1 m ein jüdisches junges Mädchen zur Beaufsichtigung zweier Kinder von 6 bis 8 Jahren in Arzthaushalt. Bewerberin •muss servieren können; für die Philippinen jüdischer Spezialist im Bank-, Finanzwesen. Perfekte eng- . lische Sprache Bedingung; für Malta" perfekter jüdischer Herren* s c:h n e i d e r; _..-*.. ■für die Azoren seriöse jüdische Gouvernante, die die 15 Jahre alte Tochter deutsch unterrichten, perfekt englisch und französisch! sprechen kann. Sport treiben und musikalische Betätigung wären erwünscht. Es soll ein Jahreskontrakt abgeschlossen werden. Hin- und Rückreise wird gewährt. Als Gehalt sind 500 Esc (gleich RM 55,—) ausgesetzt; für Mombassa (Ostafrika) jüdischer Fachmann für die Ueberwaehung und Instandhaltung von Kaf f ee-Auf bearbeitungsmaschinen. Ausführliche Bewerbungen auf Dünnpapier mit Zeugnisabschriften, Lebenslauf und Passbild werden weitergeleitet durch die Jüdische-Gemeinde, Berlin SW 19, Lindenstr. 48—50. Der Kraftwagen des Geschäftsreisenden Der Handelsvertreter muss in steigendem Masse 'der fortschreitenden Technik seinen Tribut zollen, um den Wünschen der Firmen, die er zu vertreten hat, zu entsprechen. Der Geschäftsreisende mit eigenem Kraftwagen beginnt — rein zahlenmässig ..— an Bedeutung zu gewinnen, und immer, wenn eine volkswirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Frage neu auftaucht, ergeben sich aus ihr auch rechtliche Tatbestände, die infolge ihrer Neuheit zweifelhaft und ungeklärt sind. Eine solche Frage ist nun für Handelsreisende mit eigenem Auto häufig wichtig geworden, und zwar dann, wenn der Vertreter Gläubiger hatte, die gegen ihn einen Schuldtitel erwirkt und dann den Kraftwagen gepfändet hatten: Kann der Reisende in diesem Falle den Piändungsschutz unter dem Gesichtspunkt in' Anspruch nehmen, dass der Kraftwagen zur Fortsetzung seiner persönlichen Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist? Dass bei einem Handelsvertreter, der zur Ausübung seiner Berufstätigkeit einen Kraftwagen nötig hat, dieser Wagen als zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit erforderlich und damit als unpfändbar anzusehen ist, ist von Gerichten bereits ausgesprochen worden. Erforderlich ist aber, dass der Wagen zu Fahrten benutzt wird und auch benutzt werden kann. Denn es kann vorkommen, dass das Auto wegen eines Unfalls oder aus einem anderen Grunde reparaturbedürftig ist und nun in der Garage steht, weil dem Reisenden die Mittel fehlen, die Reparatur vornehmen zu lassen. Ein solcher Zustand hebt, wie das K a m m er g e ri c h.t kürzlich entschieden hat, die Unpfändbarkeit des K ra f t w a g e n s a u f, sofern es sich nicht etwa nur um eine vorübergehende Unbenutzbarkeit handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsreisende den unbrauchbar gewordenen . Kraftwagen verkaufen und sich aus dem Verkaufserlös einen neuen .Kraftwagen für seine Berufstätigkeit anschaffen will. Der Gläubiger kann also in solchen Fällen in den Kraftwagen Zugriff nehmen, ohne dass' der Handelsvertreter sich auf den Pfändungsschutz berufen kann. Max Goldstern

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