Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 32 (12.8.1937)
- Date
- 1937-08-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVI. Jahrgang / Nr. 32 Berlin, 12. August 1937 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Geschäftsstelle (Verlag, SchniM^ Fernsprecher: J 2 Oliva 8141—45. Telegrammadresse: Centraiglauben, Berlin. Postscheckkonto: Berlin <0344. Die C.-V.-Zeitnng erscheint wöchentlich am Donnerstag. Bedaktionsschluss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, die die Gebühren durch den Postboten erhebt. Bezugspreis vierteljährlich 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuzugl. 18 Rpf. Bestellgeld. Für Ausland vierteljährlich 2,30 RM (umgerechnet in die Landeswährung) einschl. Zustellgebuhren. Einzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengehühren: Preisliste 5 gültig. Die lSgespaltene mm-Zeile 20 Rpf für Stellengesuche 10 Rpf., für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermässigte Grundpreise s. Preisliste. Einzelarizeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschluss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Halbzeit in Zürich Das Ergebnis von Zürich Zürich, io. August. Vollmacht für die Exekutive / Neuer Kongress soll entscheiden i. A. H. Unter welchem Namen der XX. Kongress der Zionistischen Weltorganisation dereinst in die Geschichte des Zionismus oder vielleicht sogar des kommenden Judenstaates eingehen wird, ist ungewiss. Einige Vorschläge drängen sich auf: Kongress der verschlossenen Türen, oder: Kongress Kommission. Aber wesentlicher dürfte die Unterscheidung sein, ob man ihn den „Kongress der Teilung" oder den „Kongress der 'S t a a t s g r ü n d u n g" nennen wird. Darum handelt es sich nämlich, um die psychologische Begründung dessen, was realpoiitisch sich vollziehen wird — und wasin seiher Richtung nach dem ersten Worte deutlich war, das Weizmann zum Kongress gesprochen hat: Die allgemeine Linie der Empfehlungen des Peelplanes soll vom Kongress bejaht werden. Sie lautet; -ge^te-il te s Palästina, und Judenstaai Schon zwei Tage nach-der Eröffnung des Kongresses stand fest, da&s. Weizmann die Vollmachten 'erhalten, wird, die' er für seihe Verhandlungen mit der Britischen Regierung und der Mandatskommission in Genf braucht. Eine scheinbar' technische Frage gab Gelegenheit, eine Art1 Probeabstimmung vorzunehmen. Der Wunsch der zionistischen Führung ging dahin, den Kongress in seiner Gesamtheit an der. Verantwortung für das Kommende zu beteiligen. Dann musste die Exekutive im Plenum so rückhaltlos politische . Informationen geben können, wie sonst nur in der vertraulichen Politischen Kommission.' Ein Versuch des Gründers der oppositionellen Judenstaatspartei mit Gründen des gesunden Menschenverstandes die Aufrechterhaltung der Oeffentlichkeit zu erreichen, ging fehl. Mit 285 Stimmen gegen 115. konstituierte sich der Kongress zur Politischen Kommission — und die Türen des Kongresses schlössen sich am Donnerstag für die Welt. Die Verhandlungen wurden vertraulich, und nur scharf zensurierte Bulletins kamen in die Oeffentlichkeit. Man darf aber nicht annehmen, dass durch die Umwandlung des Kongresses in die Kommission -die Delegierten oder die Gruppen sich ihr Le^en erleichtert hätten. Mit ungeheurer Leidenschaftlichkeit wurde im Plenum in den Fraktionen, in den interfraktionellen Blocks der „Ja"- und der „Nein"sager um die" Details der Entscheidung gerungen. Mitunter allerdings-, verwechselte man Redseligkeit mit Gründlichkeit. Mitten durch die Fraktionen hindurch zogen sich die Linien ' der Fronten. Politische, Freundschaften, die mehr als ein Menschenalter gehalten hatten,- gingen in die Brücke. Es war nicht ein Suchen nach der erlösenden „Formel" allein, was die Hunderte von Männern und Frauen bei glühender Hitze zusammenhielt. Es sollte eine ehrliche Entscheidung sein, - bei der auch die Ueberstimmten nicht das Gefühl der Vergewaltigung zurückbehalten durften. Es musste auch die Gefahr einer Erschütterung der Organisation vermieden werden, die von einigen Teilungsgegnern leise angedeutet worden war. Und man dachte schliesslich an die Zeit nach den Entscheidungen, wo man jede Kraft und jeden Kopf für die Weiterarbeit brauchen würde. Vielleicht wird man diesen Kongress den Kongress der Vorbereitungen nennen. Denn A.H. Zürich, 11. August, 4 Uhr .^nachmittags, telephonisch : Soeben, 15 Uhr, wurde mit 300 Stimmen gegen 158 Nein-Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen in Abwesenheit von 20 Stimmberechtigten die von der 48gliedrigen engeren politischen Kommission ausgearbeitete EntSchliessung im folgenden Wortlaut angenommen: 1. Der XX. Zionistenkongress bekräftigt feierlich die historische Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina und sein unveräusserliches Recht auf seine Heimat." 2. Der Kongress nimmt die Entscheidungen der Kgl. Palästinakommission in bezug auf die folgenden grundsätzlichen Angelegenheiten zur Kenntnis: erstens, dass der Hauptzweck des Mandates, wie er in seiner Präambel und seinen Artikeln zum Ausdrück kommt, die Förderung der Errichtung des Jüdischen Nationalheims ist; zweitens, dass man zur Zeit der Balfour-Deklaration unter dem Gebiet, in dem das Jüdische Nationalheim errichtet werden sollte, "das ganze historische Palästina einschliesslich- Transjordaniens verstanden hat; drittens, dass in der Bälfour-Deklarätion die Möglichkeit der Entwicklung Palästinas zu einem Judenstaat eingeschlossen war; viertens, dass die jüdische Ansiedlüng in Palästina der arabischen Bevölkerung wesentlichen Nutzen gebracht und allen Arabern wirtschaftlich zum Vorteil gereicht hat. 3. Der Kongress weist die Behauptung, der Kgl. Palästinakommission zurück, dass das Mandat sich als undurchführbar erwiesen habe, und verlangt seine Verwirklichung. Der Kongress gibt der Executive die Weisung, jeder Verletzung der durch Balfour-Deklaration und Mandat international gewährleisteten Rechte des jüdischen Volkes Widerstand zu leisten. Der Kongress weist die Schlussfolgerung der Kgl. Kommission zurück, dass die nationalen . Bestrebungen des jüdischen Volkes und der Araber Palästinas miteinander unvereinbar seien. Das Haupthindernis für eine Zusammenarbeit der beiden Völker war die allgemeine Ungewissheit, die, wie es in dem Bericht der Kgl. Kommission heisst, in bezug auf die letzten Absichten der Mandatar-Regierung geherrscht hat, und die schwankende Haltung der Pa- . lästinaverwaltung. Dies hat zu Mangel an Ver- ' trauen in die Entschlossenheit und Fähigkeit der Regierung, das Mandat zu erfüllen, geführt. Der Kongress bekräftigt bei dieser Gelegenheit die Erklärungen der früheren Kongresse, in denen die Bereitschaft des jüdischen Volkes zum Ausdruck gebracht wird, mit den Arabern Palästinas zu einer friedlichen Regelung zu gelangen, die auf der freien Entwicklung der beiden Volksstämme und auf gegenseitiger Anerkennung der Rechte beider beruht.; 4. Der Kongress verurteilt die von der Kgl. Kommission als eine Politik zur - Durchführung des Mandates vorgelegten „Palliativvorschläge", wie Einschränkung der Einwanderung, Festlegung der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit, Schliessung gewisser Teile des Landes für die jüdische Siedlung, Beschränkung des Bodenerwerbes usw. Diese Einschränkungen sind eine Travestie des Mandates und eine Verletzung internationaler Versprechen und würden sich als zerstörend für die Zukunft des Jüdischen Nationalheims erweisen 5. Der Kongress erhebt seinen schärfsten Protest gegen den Bescbluss der Regierung Seiner Majestät, ein politisches Maximum der jüdischen Einwanderung aller Kategorien für die nächsten acht Monate festzusetzen, wodurch der Grundsatz der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit unter Verletzung der jüdischen Rechte und des in dieser Hinsicht wiederholt von der Regierung Seiner Majestät gegebenen und vom Völkerbund bestätigten Versprechens beseitigt wird. 6. Der Kongress erklärt, dass der ron der Kgl. Kommission vorgelegte Teilungsplan unannehmbar ist. , 7. Der Kongress ermächtigt die Exekutive, in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziele, die genaue Absicht der Regierung Seiner Majestät für die geplante Errichtung eines Judenstaates festzustellen. 8. Diese Verhandlungen der Exekutive sollen weder sie selbst, noch die Zionistische Organisation festlegen, sondern es soll, falls sieh ein bestimmter Plan für die Errichtung eines jüdischen Staates ergibt, dieser Plan einem neugewählten Kongress zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden. * Die Minderheit des Ausschusses hatte ihrerseits gleichfalls eine Resolution vorgelegt. Die Spannung war erheblich, obwohl der Umstand, dass noch einmal pro und contra, geredet wurde, nicht geeignet war, sie zu erhöhen. Denn sowohl die Schlussworte Ussischkins, der mit einer Fülle ermüdender Details ungefähr dasselbe sagte, was er eine Woche vorher ausgesprochen hatte, als auch Weizmanns letztes Referat bestätigt nur die politische und moralische Situation beider Gruppen. Zum ersten Male nach der Torschlusspause hörte dabei die Oeffentlichkeit Weizmann. Er wTar sichtlich müde und abgekämpft, wohl auch über vieles verstimmt, aber der magische Reiz seiner einzigartigen Persönlichkeit blieb deutlich. In der ihm eigenen Mischung von nüchternem Sarkasmus, unerbittlicher Besessenheit von seinem Werke und weltlicher Gläubigkeit sagte er noch einmal :Was ihn bewege, sei trotz unendlicher Hemmungen die Möglichkeit und die Chance eines Judenstaates. Er streichelte und teilte zugleich Hiebe aus. Er übte, scharfe Kritik an der Bewegung, weil sie in den entscheidenden Jahren nach 1920 versagt habe, und er zeichnete mit glatten Strichen das ungeheure Werk, das mit der Errichtung eines jüdischen Staates seinen Anfang nehmen werde. Der Abstand zwischen seiner politischen Grösse und den anderen, die dort auftraten, ist ausserordentlich und unverkennbar. Dienstag nach Mitternacht wurde die Resolution .verteilt, über die soeben, entschieden wurde. Wer sie sorgsam liest, findet auch in ihr nichts anderes knapp ausgedrückt, als was in vielen Dutzend Reden und in Hunderten von Aufsätzen für und wider schon gesagt worden ist. Die „Regierungserklärung" ist scharf in der Form, mit der sie die alten Rechte des Zionismus wahrt.. Abec sie enthält das entscheidende „Ja" für die Verhandlungen, „um die genauen Bedingungen der britischen Regierung für die vorgeschlagene Errichtung des Judenstaates festzustellen." Besonders unterstreicht sie den Willen zur Freundschaft und zum Frieden mit den Arabern. Der Höhepunkt des Kongresses ist mit dieser Abstimmung überschritten. Er wendet sich nun bedeutsamen, aber für die grosse Welt ausserhalb des Zionismus weniger erregenden Fragen zu. Aber während dieser Tage und Wochen werden Weizmann und sein Kreis die Grundlagen des Judenstaates ermitteln, über die dann abzustimmen Aufgabe des 21. Kongresses sein wird. Grösse und alle Fragwürdigkeit des Zionismus wurden in diesen Tagen sichtbar. Die Zionisten sowohl wie die Judenheit ausserhalb seiner Reihen werden durch die Ereignisse dieser Wochen zu neuem Denken über das jüdische Gründproblem gezwungen. in seinem Hintergrund steht ein neuer Kongress, eine Art Konstituantedes Judenstaates, wenn man so sagen darf. Der XX. Kongress soll nur die Billigung aussprechen, dass verhandelt wird. Die Entscheidung hierfür kann ihm niemand ab- .nehmen. Wohl , aber kann die Verantwortung für die . Entscheidung geteilt werden. Gleich nach den Beratungen des Kongresses tritt die Jewish Ägency in Zürich zusammen, deren Präsident gleichfalls Weizmann ist. Weizmann kann nicht zwiespältig" in Genf und London auftreten — einmal als Führer der Zionistischen 'Weltorganisation und einmal als Präsident der Jewish Agency, deren Beschlüsse möglicherweise voneinander abweichen. Es muss vermieden werden, die ohnehin so komplizierte Lage noch durch Präjudizierungen des einen oder des anderen Partnerteils zu erschweren. Man kann jedenfalls den Zustand, dass sich zeitweise in den Couloirs der Mandatskommission in Genf ein halbes Dutzend jüdischer Vertretungen aufhalten, um Erklärungen über den Willen des jüdischen Volkes abzugeben, nicht als erfreulich betrachten. Es scheint, als ob gerade diejenigen jüdischen Gruppen, die einen besonders betonten Nationalismus an den Tag legen, das erste Gebot einer nationalen Aussenpolitik am wenigsten beachten, nämlich Disziplin zu halten. II. Der Gang der Diskussion, bevor sie vertraulich wurde, und der Bericht über die Kommissionsberatungen selbst an Hand der Bulletins sind an anderer Stelle dieses Blattes nachzulesen. Die Argumente sind auf beiden Seiten fast die gleichen, man wertet sie nur unterschiedlich. Die Entscheidung wird also weniger auf letzter Logik als auf dem Umfang begründeter Empfindungen beruhen. Die Resolutionen, die von der schliesslich doch noch eingesetzten, diesmal aber als „Unter"- kommission bezeichneten eigentlichen Politischen Kommission vorbereitet werden, sind ebenso vorsichtig in der Formulierung wie deutlich in der Absicht. Die Opposition wird keineswegs geringer werden, als die