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Central-Verein-Zeitung · 1937-07-22 · 29 (22.7.1937) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
29 (22.7.1937)
Date
1937-07-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 22. Juli 1937 XVI. Jahrgang / Nr. 29 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUN6 DES JUDENTUNS Geschäftsstelle (Verlag. Schriftleitung, Anzeigenannahme, Vertriebsabteilung): Berlin W 15, Emser Strasse 42. Fernspreeher: J 2 Oliva 8141-45. Telegrammadresse: Centraiglauben, Berlin. Postscheckkonto: Berlin iOoU, Die C.-V.-Zoitung erscheint wöchentlich am Donnerstag. Redaktionsschluss: Dienstag. Bestellunsen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, die die Gebühren duren den Postboten erhebt. Bezugspreis vierteljährlich 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuziial. 18 Rpf. Bestellgeld. Für Ausland vierteljährlich 2,30 RM 'umgerechnet in die Landeswahrung) einschl. Zuste.lgebuhren. hjnzeinunimer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 5 gültig. Die 12gespaltene mmV.eile -U i\pr., für Stellengesuche 10 Rpf., für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermässigte Grundpreise s. Preisliste. Einzelanzeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschluss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne \ erbindiicnkeit. & ßlmmi Mmmmissimm Genf, 18. Juli. (I. T. A.) Sämtliche Mitglieder des Völkerbundsrates haben auf das ihnen durch das Völkerhundssekretariat übermittelte Ersuchen der britischen Regierung, der Mandatskommission in ihrer Tagung vom 30. Juli, die Behandlung des Peel-Berichtes und der britischen Palästina-Erklärung zu gestatten, zustimmend geantwortet. Die Mandatskommission wird auch beauftragt werden, der Völkerbundsrats- Tagung im September ihre Meinung über die provisorischen Vorschläge zu der neuen Palästina-Politik zu unterbreiten. Einige Mitglieder des Völkerbundsrates, unter ihnen Polen und Rumänien, haben sich das Recht vorbehalten, das Palästina-Problem auf der September- Tagung des Rates im Zusammenhang mit den diese Staaten besonders interessierenden Fragen in vollem Umfange aufzurollen. Hierzu schreibt Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch: Der Umbruch der palästinensischen Ver-. hältnisse, der durch den Bericht der Peel- Kommission und die daraufhin erfolgte Erklärung der englischen Regierung über ihre Palästinapolitik eingeleitet ist, bringt eine Fülle von .Fragen .völkerrechtlicher und staatspolitischer Art mit sich. Es ist leicht, gefühlsmässig zu diesen Dingen Stellung zu nehmen. Wesentlich und wichtiger ist es aber, sich nüchtern die politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu vergegenwärtigen. Man soll diese Seite der Sache nicht den Fachleuten und Juristen überlassen, Jeder Jude ist daran interessiert und bekommt vielleicht irgendwie ihre Auswirkungen zu spüren. Es handelt sich um Dinge, die nicht so kompliziert sind, dass sie nicht auch dem grossen Publikum verständlich vorgelegt werden könnten. Bis zur endgültigen Entscheidung ist noch ein weiter Weg zurückzulegen. Eine der ersten und wichtigsten Stationen auf diesem Wege ist die Mandatskommission. Sie wird sich, wie wir alle wissen, in kürzester Zeit mit dem Palästinaproblem befassen. Sie hat alljährlich mit Palästina zu tun, wie sie auch mit den übrigen Mandaten zu tun hat. Diesmal sind ihre Verhandlungen deshalb besonders bedeutsam, weil man von ihr eine Stellungnahme zu den Plänen der Peel-Kommission erwartet. Um die Tragweite einer etwaigen Stellungnahme richtig einsehätzen zu können, muss gewusst werden, welche Rolle die Mandatskommission für das Mandatssystem spielt, was ihre Stellung im Völkerbund ist, was sie tun und was sie nicht . tun kann. Wenn die Kommission als ein Aufsichts- und Kontrollorgan angesehen wird, so trifft das in manchen Beziehungen zu. Juristisch-formal ist es nicht richtig. Die Kommission ist der sehr merkwürdige Fall einer Einrichtung, deren praktische — man kann schon sagen moralische — Wirkung und Bedeutsamkeit wesentlich grösser ist, als nach ihren formellen Befugnissen zu erwarten wäre. An sich hat die Mandatskommission nur die bescheidene Stellung, den Völkerbundsrat in allen Angelegenheiten, die die Führung der Mandate betreffen, zu beraten. Sie ist keine Beschwerdestelle, ihr fehlt jede Vollziehungsgewalt. Wie kommt es, dass sie so grosse Bedeutung gewonnen hat? Die Kommission ist eine ständige Kommission, deren Errichtung auf den Völkerbundsvertrag selbst (Art. 22, Peel-Debatte im ©feerJkan^ Entgegen der Absicht der Regierung, eine Aussprache über die neue Palästina-Politik in beiden Häusern des Parlaments gleichzeitig herbeizuführen, hat die mit grosser Spannung erwartete Palästina« Debatte im Oberhaus schon am Dienstag, den 20. Juli, stattgefunden. Die Sitzung wies einen sehr starken Besuch auf. Sämtliche jüdische Mitglieder des Oberhauses, Lord Reading, Lord Melchett und Lord Samuel, waren bei der Aussprache anwesend. Lord S n el 1, der Führer der Opposition — er hat seinerzeit zu dem Bericht der von Shaw geführten Untersuchungskommission für Palästina einen Minderheitsvorbehalt gemacht — eröffnete die Debatte. Er erklärte, der Bericht der Kgl. Kommission sei ein Produkt der Verzweiflung. Man wolle einen Patienten einer kritischen Operation zuführen, die gefährlicher sein könnte, als die Krankheit es ist. Die Kgl. Kommission sei zu der Schlussfolgerung gelangt, dass Palästina nie geeint sein werde, solange es nicht geteilt wird. Es wäre aber sicher ein besserer Weg gewesen, zu einer Lösung durch Zusammenarbeit von Juden und Arabern zu gelangen. Scharfe Angriffe richtete Lord Sneil gegen die Regierung, weil sie in übergrosser Eile den Bericht der Kommission akzeptiert und sich hinter ihn gestellt habe. Er forderte Aufklärung darüber, warum mit solcher Eile vorgegangen worden sei. Der Redner fragte, ob vor dem Entschluss der Regierung die Vereinigten Staaten zu Rate gezogen worden seien und ob die amerikanische Regierung ihre Zustimmung zu dieser Vivisektion Palästinas erteilt habe. Gross-Britannien gehe jetzt daran, sein Mandat dem Völkerbund unter Umständen zurückzugeben, was eine nationale Demütigung bedeute. Man müsse sich fragen, ob die Teilung wirklich unvermeidlich sei, auch wenn die Verhältnisse sich bessern. Die vorgeschlagene Lösung sei unangemessen und ein willkürliches Wagnis. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen fragte Lord Snell, ob der geplante Judenstaat eine freie, unabhängige Republik sein und ob er aus dem Rahmen des Britischen Reiches ausscheiden solle. Im besonderen kritisierte der Redner die vorgesehene Zuteilung des südlichen Teiles Palästinas, des Negew, an den künftigen Araberstaat. Er verlangte, dass dieses Gebiet ebenso, wie es für andere Teile Palästinas vorgesehen ist, auch weiterhin unter britischer Mandats Verwaltung bleibe und von Juden und Arabern gemeinsam erschlossen werde. Der geplante jüdische Miniaturstaat werde zwar den Namen eines Nationälheims tragen, aber nicht imstande sein, die Judenfrage zu lösen. Eine längere Rede hielt sodann der Vorsitzende der Kgl. Kommission, Lord Peel, der den Kommissionsbericht und die in ihm enthaltenen Schlussfolgerungen verteidigte. Ziffer 9) zurückgeht. Alle Mandatsmächte haben nach Artikel 22 des Völkerbundsvertrages jährlich einen Bericht über ihre Verwaltung dem Völkerbund vorzulegen. Diese Berichte soll die Kommission für den Rat des Völkerbundes prüfen und ihm über das Ergebnis dieser Prüfung berichten. Also nichts als ein beratendes und anscheinend unselbständiges Hilfsorgan. Dass die Kommission weit über das hinaus gewachsen ist, was sie ihrer Anlage nach zu sein schien, verdankt sie der Qualität ihrer Mitglieder -und der Art ihrer Arbeit. Die Mitglieder der Kommission werden vom Rat des Völkerbundes ein für allemal ernannt. In der Zusammensetzung tritt eine Aenderung nur ein, wenn ein Mitglied stirbt oder zurücktritt. Die Kommission hat von Hause aus neun Mitglieder, die Mehrzahl der Mitglieder muss aus Staaten herstammen, die kein Mandat ausüben. Ueblicherweise sind England, Frankreich, Japan und Belgien mit je einem Angehörigen in der Kommission vertreten. E i n Mitglied der Kommission muss eine Frau sein. Viele Jahre war das die Schwedin Frau Wickseil. Als der Sekretär der Kommission, der Schweizer Professor Rappard, 1925 aus seinem Amte ausschied, wurde er wegen seiner ganz besonderen Sachkunde als überzähliges zehntes Mitglied in die Kommission berufen, in der er eine führende Stellung einnimmt. Das Internationale Arbeitsamt in Genf entsendet in die Kommission einen ständigen Vertreter, der an der Beratung, aber nicht an den Abstimmungen teilnimmt Die Mitglieder der Kommission sitzen in ihr als unmittelbare Organe des Rates des Völkerbundes und nicht als Vertreter ihrer Herkunftsländer. Sie handeln nach ihrer persönlichen Auffassung, jede Einflussnahme ihrer Heimatregierung auf ihre Haltung ist ausgeschlossen. Die Auswahl der Kommissionsmitglieder erfolgt nach ihrer persönlichen Bedeutung und nach " Im' Namen der Regierung erwiderte der Unterstaatssekretär im Kolonienministerium, Dufferin, die Regierung könne den Vorwurf der Schwäche nicht hinnehmen. Die Verhältnisse in Palästina häisen sich so entwickelt, dass sie für die Mandatarmacht untragbar und eine Bedrohung für diejenigen geworden seien, deren Interessen England zu schützen versucht habe. Die Regierung, fuhr der Unterstaatssekretär fort, sei nicht geneigt, auf umfassende Aenderungen der Vorschläge der Kgl. Kommission einzugehen. Von ihrem Teilungsplan werde sie nur absehen, wenn ihr von den Juden und den Arabern gemeinsam ein Gegenvorschlag unterbreitet werde, der ihr unannehmbar erscheine. Viscount Samuel, der erste High Commissioner Palästinas, wies auf eine Reihe irriger Voraussetzungen hin, die dem Bericht der Kgl. Kommission zugrunde liegen. An der Debatte beteiligten sich auch das Mitglied der Mandatskommission Lord L u g a r d , der besonders auf die verhängnisvolle Rolle des Mufti hinwies, und Lord Lamington, der sich für jüdische Ansiedlung auch in anderen Ländern einsetzte, damit die Judennot auf diese Weise gelindert werden könne. * (Eine ausführliche Wiedergabe der Reden, deren Text uns nach Redaktionsschluss zugeht, finden unsere Leser im 4. Beiblatt.) ihrer Sachkunde. Solange sie der Kommission angehören, dürfen sie keine Stellung einnehmen, die sie in unmittelbare Abhängigkeit von ihrer Heimatregierung bringt. Darüber hinaus hat ein Kommissionsmitglied, das Angehöriger einer Mandatsmacht ist, kein Stimmrecht (wohl aber beteiligt es sich an den Verhandlungen) in Angelegenheiten, die das Mandat seines Staates betreffen. Das englische Mitglied der Mandatskommission kann alsobeiden jetzt bevorstehenden Verhandlungen der Kommission über Palästina nicht m i t s t i m m e n. Unter den englischen Mitgliedern der Kommission ist der gegenwärtige Staatssekretär der Kolonien, Ormsby-Gore, zu nennen, der 1921—1923 Mitglied der Kommission war, ihn ersetzte der berühmte Generalgouverneur von Nigeria, Lord Lugard. Holland war viele Jahre durch den früheren Vizepräsidenten des Rates von Indien, van Rees, vertreten. Ihrer Zusammensetzung nach ist die Kommission eine Versammlung von Diplomaten und Gelehrten ersten Ranges, durch deren jahrelange Zusammenarbeit eine feste Tradition und Praxis entstanden ist. Permanent (ständig) ist die Kommission nur nach ihrer Zusammensetzung, nicht in ihrer Arbeit. Sie tritt nur ein- bis zweimal im Jahre auf wenige Tage oder Wochen in Genf zusammen. Der Arbeit der Kommission liegen nicht nur die Jahresberichte der Mandatsmacht zugrunde. Ihr ist auch alles zugänglich zu machen, was im Laufe des Jahres an Gesetzen, Verordnungen und amtlichen Publikationen im Mandatsgebiet herausgekommen ist: "Die Mandatsmächte haben der Kommission gegenüber "die Pflicht zu weitgehendster Auskunftserteilung. Das wird dergestalt durchgeführt, dass die Mandatsmächte zu den Verhandlungen Vertreter entsenden, die in der Lage sind, die erforderlichen Aufklärungen zu geben. Für Palästina pflegt der Chief Secretary — der ständige Vertreter des Kgl. Commissioners — zu erscheinen, gelegentlich ist neben diesem auch ein Vertreter des Londoner Kolonialamts aufgetreten. Die Prüfung der Berichte erfolgt im Beisein der Vertreter der Mandatsmächte, die sich an der Erörterung beteiligen. Das Spiel von Frage und Antwort, das sich hierbei entwickelt, ist der eigentliche Kern der Verhandlungen und kann sich unter Umständen sachlich zu einem in verbindlichsten Formen stattfindenden sehr peinlichen Examen auswachsen. Eine wesentliche Ergänzung des Materials, das seiner Natur nach einseitig ist, erfolgt durch die überaus zahlreichen Petitionen, die aus allen Mandatsgebieten und auch von anderen Seiten her der Kommission zugehen. Auf die Gewährleistung des Rechtes der Petition an die Kommission wird besonderer Nachdruck gelegt. Die Erörterung der Petitionen, die Aussprache über sie mit den Vertretern der Mandatsmäehte nimmt einen grossen Teil der Arbeit der Kommission in Anspruch. Der Begriff Petition wird dabei nicht eng gefasst. Das alljährliche Memorandum der J e w i s h A g e n c y, das bei der völkerrechtlich verankerten Stellung der Agency nicht eigentlich als Petition bezeichnet werden kann, wird geschäftsordnungsmässig wie eine solche behandelt.' Nach Abschluss der Erörterung mit den Mandatsvertretern berät die Kommission in geschlossener Sitzung die Ergebnisse und formuliert ihren Bericht an den Völkerbund. Abgesehen von der feierlichen Eröffnung und der Schlusssitzung sind die Verhandlungen nicht öffentlich. Doch ist das keine unverbrüchliche Regel. Die Kommission kann die Oeffentlichkeit zulassen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Aussprache in nichtöffentlicher Sitzung ungezwungener ist. Die sehr genau geführten Protokolle (Minutes), die mit -zahlreichen Anlagen (Verträgen, Denkschriften, Karten usw.) einige Monate nach der Sitzung veröffentlicht werden, bieten einen vollwertigen // /'/

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