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Central-Verein-Zeitung · 1937-06-17 · 24 (17.6.1937) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
24 (17.6.1937)
Date
1937-06-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XVI. Jahrg. / Nr. 24 Berlin, 17. Juni 1937 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Geschäftsstelle (Verlag, Schriftleituns, Anzeigenannahme, Vertriebsabteilung): Berlin W15, Emser Strasse 42. Fernsprecher: J 2 Oliva 8141—45. Telegrammadresse: Centralglauben, Berlin. r->:_ Q _"vr _____ «_~.i_„:_i „k_i.„_415„i.__T>«J.R;nnK.l.liiro> Tv: ^««^ TJ«c.f ^H,,„ r»«*. ni'rv.rvii ZnAn* "D/vc^nmf ,itiJ fioc/>Vi öf t tc+ol I o entffooon 7,nsf Allmur Arf n.1 ortrrh HiA Pnst ciiag, ot.aiiiiiiciLuxij;, «.uicig^uiiunciLiuic, »exmc'usciuiroiiuug.'. uuuu »> umou u»<»oo * viu^w^iivi. - ^.»va^ .iv. -----~—— ~-----i5------>• — ----— Postscheckkonto. Berlin iOoll. Die C.-V.-Zeitung erscheint wöchentlich am Donnerstag. Redaktionsschluss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Znsteilung erfolgt durch die Post, die die Gebuüren <iurcü aen rostboten erhebt. Bezugspreis vierteljährlich 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuzüsfl. IS Rpf. Bestellgeld. Für Ausland vierteljährlich 2,30 RM (umgerechnet in die Landeswahrung) einschl. Zustellgebuhren, binzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 5 gültig. Die 12gespaltene mm;Zeile --U Kpi., für Stellengesuche 10 Rpf., für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermässigte Grundpreise s. Preisliste. Einzelanzeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschlüsse Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Vertrauen zur Reichsvertretung Jfütlisehes Partei" nvesen in UVien, in. H. I. C. WIES, Ende Mai 1937. Die Wahlen zum Vorstand der Kultusgemeinde Wien, die gegen Ende des Jahres 1936 vorgenommen wurden, haben auch ausserhalb Wiens weit mehr Aufsehen erregt, als irgendwelche sonstigen Wahlen zu ähnlichen Körperschaften. (Vgl. die Aufsätze „Die Juden in Wien" in Nr. 17 und „Die Wiener Gemeinde" in Nr. 20 der C.-V.-Zeitung von 1937.) Gegenüber den letztvorangegangenen Wahlen von 1932 hatte diesmal der Partelenaufmarsch den Vorzug der Klarheit und Eindeutigkeit: während damals Wahlwerber auf 9 Wahllisten um die Mandate kämpften, von denen vier Listen zum Zug kamen, standen sich im Jahre 1936 nur die beiden Hauptgegner, Union und drei miteinander verbundene zionistische Listen, gegenüber. Von insgesamt 36 zu vergebenden Mandaten erhielten die Unionisten 13, die zionistischen Gruppen 23 Sitze. Dieser Eindeutigkeit entsprach die Heftigkeit des Wahlkampfes, der beiderseits in Wort und in Schrift mit einer bis dahin selbst in Wien unerhörten Schärfe geführt worden ist. Man konnte nachher sowohl von Zionisten wie von Unionisten die abfälligsten Urteile über das Verhalten ihrer jeweiligen Gesinnungsgenossen, sei es vor dem Wahlkampf, sei es im Verlauf des Wahlkampfes, zu hören bekommen. Es ist unmöglich, die Einzelheiten dieses Wahlkampfes zu beschreiben, ohne dass die Grenzen überschritten würden, die der Aussenstehende und doch innerlich Beteiligte notwendigerweise einhalten muss. Man hatte allenthalben den Eindruck, dass sachliche Meinungsverschiedenheiten hinter persönlichen Differenzen völlig in den Hintergrund getreten waren. Die Vermengimg des politischen Ideenkampfes mit Argumenten persönlicher Art ist leider eine schlechte Wiener Tradition. Im vorliegenden Fall allerdings wird ihre Fortsetzung und Uebersteigerung einigermassen verständlich, wenn man bedenkt, dass das Budget der Israelitischen Kultusgemeinde im abgelaufenen Geschäftsjahr auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite ein Revirement von 12 Millionen Schilling aufweist; die Verfügungsgewalt über einen Apparat, der diese Gelder verwaltet, mag bei der Einengung der ausserjüdischen Betätigungsmöglichkeiten einerseits und der Erweiterung des Aufgabengebietes der Kultusgemeinde andererseits einen mit allem Einsatz geführten Kampf schon wert sein. Tatsächlich gehörte die Personalpolitik der bisherigen Gemeindeverwaltung zu den Punkten, an welchen der unionistische Angriff besonders heftig einsetzte. Vor allem die Bestellung des Kultusvorstehers Moses Rath zum Leiter der Ge- In dieser Nummer finden unsere Leser u. a.: Die Aufsätze Robert Ollendorf: Poiepole Jua bado — langsam, langsam, noch ist Sonne — Heinrich Stern und Esriel Hildesheimer: Gestaltwandel im religiösen Judentum? — Friedrich Brodnitz: Ludwig Tietz in der Jewish Agency — Paul Mayer: Ein Inventarium der'jüdischen Welt Die Beilagen Palästina-Umschau — Spcrtblatt — Wirtschaft der Woche — Schachecke — Buch und Kunst — Der Briefmarkensammler Die Presse-Abteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Rat und Präsidialausschuss der Reichsyertretung der Juden in Deutschland sind am 15. Juni d. J. zu einer Sitzung zusammengetreten. Der Verlauf bestätigte, dass der Reichsvertretung und ihren führenden Persönlichkeiten in folgender Resolution das Vertrauen ausgesprochen wird: „Der Rat der Reichsvertretung spricht Herrn Dr. Baeck und dem Präsidialausschuss, an seiner Spitze Herrn Dr. Otto Hirsch und seinen Mitarbeitern, das uneingeschränkte Vertrauen aus und wünscht, dass die Reichsvertretung die von ihr übernommene Arbeit weiterführt." Zur Bereinigung einiger Streitpunkte zwischen der Berliner Gemeindeverwaltung und der Reichsvertretung w urde eine Kommission eingesetzt, mit dem Auftrag, in kurzer Zeit dem Plenum des Rats Vorschläge zu machen. Nach dem Verlauf der Tagung besteht die Hoffnung, dass die Kommissionsberatung eine weitere Stärkung der Autorität der ReichsYcrrretung im Sinne der im Rat nachdrücklich vorgebrachten Wünsche bringen wird. .# * Die Ratstagung, der die jüdische Oeffentlichkeit mit Spannung entgegengesehen meindebibliothek als Nachfolger des bekannten und weithin geachteten Professors W a c h s t e i n und die Bestellung des Kultusvorstehers Josef Löwenherz zum Amtsdirektor der Kultusgemeinde, erregten die Kritik, welcher diese beiden Fälle als repräsentativ für die systematische Durchsetzung der gemeindlichen Institutionen mit Parteimännern erschienen. Inzwischen hat der Ausgang der Wahlen die siegreiche Gemeindemehrheit immerhin zu einigen Zugeständnissen veranlasst, von denen die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse nach dem Proporz nach allem, was vorhergegangen war, das erstaunlichste ist. Aber „hackeln" und „packeln" liegt in Wien so nahe beisammen wie nirgends sonst. Man kann sagen, dass es sich in Wien um den Sonderfall einer allgemeinen sozio- , logischen Erscheinung handelt, nämlich um den Uebergang von einer Honoratioren-,,- Herrschaft zur Verwaltungsführung durch* demokratisch gewählte Berufspolitiker. Alle Phasen dieses Uebergangs lassen sich an der Geschichte der Israelitischen Kultusgemeinde Wien mit der Deutlichkeit eines Schulbespiels verfolgen. Jahrzehntelang standen an der Spitze der Gemeinde Männer aus den ersten'Familien, die sich infolge ihrer Wohlhabenheit ein.unabhängiges Denken und bei gerechter Abwägung der Interessen aller Gemeindemitglieder ein persönliches Regime gestatten konnten. Die Männer dagegen, die nach Kriegsende in den Vordergrund traten und die Führung übernahmen, waren materiell auf Pfründen angewiesen und ideologisch an Richtlinien ihrer Parteien und Gruppen gebunden. Dies gilt für die Union von gestern und heute ebenso wie für ihre zionistischen Gegner, wenn auch mit einem bezeichnenden Unterschied im Ausgangspunkt, der noch heute als Restbestand zu erkennen ist. Im ersten Jahrzehnt seines Auftretens, ja beinahe bis Kriegsende, war hat, ist, wTie das Communique der Reichsvertretung besagt, nicht bis zur völligen Lösung des Konflikts vorgedrungen, der zu ihrer Einberufung den Anlass gegeben hatte. Die Forderung nach Offenheit und Sachlichkeit, die wir an dieser Stelle für die Diskussion gestellt hatten, ist weitgehend erfüllt und damit die Reinigung der stickigen innerjüdisch - politischen Atmosphäre wesentlich gefördert worden. Niemand hat gegen das Vertrauensvotum gestimmt, und der Bericht, den die elfköpfige Prüfungskommission über die ihr als Material überwiesenen Anträge erstatten soll, wird dem Rat zur Beschlussfassung zugehen, der das Vertrauensvotum erteilt hat. Es ist zu wünschen, dass die Kommission schnell und erfolgreich arbeitet und der' Rat zu Beschlüssen gelangt, durch die unter eine der unerquicklichsten Epochen der innerjüdischen Politik ein Schlussstrich gezogen wird. Man gibt das stimmungsmässige Ergebnis der Tagung sicherlich zutreffend wieder, wenn man feststellt, dass ganz allgemein der Wunsch besteht, jeden sachlichen Konfliktstoff zu beseitigen, der hindern könnte, dass die Autorität der Reichsvertretung aufs stärkste erhöht und nachhaltig gefestigt wird. Bis der Rat gesprochen haben wird, erscheint es geboten, die öffentliche Erörterung der Lage und der Differenzpunkte zurückzustellen. der politische Zionismus sozusagen die einzige geschlossene innerjüdische Parteiformation Wiens. Die Union war in ihren Anfängen, welche kaum ein Jahrzehnt über diejenigen der zionistischen Bewegung hinausreichen, nichts anderes als eine Selbsthilfebewegung, deren hauptsächliches Aufgabengebiet der Rechtsschutz der österreichischen Juden war. Herzl hielt seine erste grosse öffentliche Rede vor dem Forum der Oesterreichisch - Israelitischen Union. Noch im Jahre 1901, also längst nach dem ersten Auftreten Herzls, erklärte der damalige Präsident der Union, Paul Schiff, dass „jede politische und religiöse Anschauung" im Rahmen der Union Platz finden müsse und tatsächlich gehörte einer der Gründer der Hiion, der Floridsdorfer Rabbiner I. Sl' B^'ch, zu den ersten Förderern Herzls, zU cem er freilich später in heftigen persönlich $n Gegensatz geriet. In der positiven Einstellung zu den Problemen . des Palästinaaufbaues unterschied sich die Union von den Zionisten nur dadurch, dass sie eine unpolitische Kolonisation befürwortete und für die von Herzl und seinen engeren Freunden mit Rigorosität vertretene These: zuerst Charter, dann Siedlung! kein Verständnis aufbrachte. Es ist kennzeichnen^ dass die Union im letzten Wahlkampf eine Art von „Zionismus", als Zionsliebe aufgefasst, für sich in Anspruch nahm, während sie zu gleicher Zeit die „nationaljüdischen" Tendenzen ihrer Gegner aufs schärfste bekämpfte. Tatsächlich ist das, w-as man „Landespolitik" nennt, also die Forderung nach nationaljüdischer Organisierung der Diaspora, auch historisch der eigentliche Stein des Anstosses in der innerjüdischen Auseinandersetzung gewesen. Die Opposition zu dieser Landespolitik hat die Union allmählich, von einem Honoratiorenverband zu einer Partei um- Igebildet; zu einem scharf formulierten eigenen Programm ist sie allerdings immer noch nicht vorgedrungen. Der Zionismus dagegen wreiss genau, was er will. Der Wahlkampf wurde auf sachlichem Gebiet unter dem Schlachtruf: Religionsgemeinde oder Volksgemeinde! geführt. Der zionistische Kultuspräsident Dr. Desider Friedmann eröffnete ihn mit einer Erklärung, in der er für die Wiener Kultusgemeinde als öffentlich-rechtlicher Zusammenfassung der jüdischen Einwohnerschaft Wiens erweiterte Rechte in bezug auf ihren Wirkungskreis verlangte, wobei er in Klammern die Bezeichnung „Jüdische Volksgemeinde" beifügte. Unter den Forderungen, die er aufstellte, befanden sich die nach einem mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gemeindebund, nach Wahrnehmung der nach den Verfassungsgesetzen den Juden als Gesamtheit gewährleisteten bürgerlichen Rechte und nach Anteilnahme an allen, die gesamte Judenheit betreffenden Angelegenheiten. Eine „Autonomie" mit Beitrag aus Bundesmitteln in Angelegenheiten der Religion, des Erziehungs-, Wohlfahrts- und Unterrichtswesens wird angestrebt. Demgegenüber betonte in seiner Erwiderung der Führer der - Union, Rechtsrat Hermann Oppenheim, dass den österreichischen Juden alle aus der alten Verfassung von 1867 in die Dollfussverfassung von 1934 übernommenen Rechte nur in ihrer Eigenschaft als religiöse, nicht aber als nationale Gemeinschaft verliehen wrorden seien. Hierauf beruhe auch das Gesetz zur Regelung der äusseren .Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgenossenschaft vom 21. März 1890. Es bestehe Gefahr, dass die Forderung nach einer Volksgemeinde so aufgefasst werde, als ob sich die österreichischen Juden aus dem Rahmen einer Österreichischen Volksgemeinschaft und damit' der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung in einem Nationalstaat herausbegeben wollten. Der nationaljüdische Landespolitiker Stricker begegne sich mit dem christlich-sozialen Parteigänger K u n - schak in der Forderung nach einem „Judenstaat in Oesterreich". Man kann wohl sagen, dass in dieser Auseinandersetzung die ideologischen Gegensätze schärfer aufeinandergeplatzt sind,, als es sachlich notwendig gewesen wäre. Denn in Wirklichkeit ist das Verhalten der Führer einer jüdischen Repräsentanz durch den Zwang der Tatsachen vorgezeichnet. Ob die Gemeinde sich nun als eine Reli-, gionsgemeinde oder ob sie sich als eine Volksgemeinde bezeichnet, ob ihre Führer Unionisten oder Zionisten sind, an der Wucht dieser Tatsachen und an der. Notwendigkeit auf sie in einer zwangsläufigen Weise zu reagieren, wird sich so gut wie nichts ändern. Wenn auch die Union ihren Ausgangspunkt aus einem liberalen Staatsbürgertum bis heute nicht verleugnen kann, so ist doch zu sagen, dassin ihren Reihen immer die Diskussion überdas Erfordernis selbständiger jüdischer Inter-. essenvertretung lebendig war. Man darf daran erinnern, dass einer der Gründer der Union, der Reichsratsabgeordnete Rabbinei Dr. Bloch, in seiner ^Schrift „Der. nationale Zwist und die Juden in Oesterreich" dafür eingetreten ist, dass die Juden' im Nationalitätenkampf „aus den Reihen der kämpf trunkenen Nationalparteien" sich zurückziehen und nur jüdische Interessen vertreten sollten. Das war die Meinung eines Schülers von Adolf F i s c h h o f, der die Bürgschaft für Oesterreichs Bestand als nur in der nationalkulturellen Autonomie seiner Völker gegeben angesehen' hatte.; Die Nähe einer solchen Forderung, die aus der Verwirrung des Nationalitätenstreits in der österreichischen Reichshälfte geboren war, zur zionistischen „Landespolitik" ist unverkennbar. Aber seit 1918 hat sich das Bild geändert: aus dem habsburgischen Nationalitätenstaat ist ein Nationalstaat geworden, der eine Minderheitspolitik im Sinn der Vorkriegszeit nicht zulässt. WTas für gemischtsprachige Landesteile vertreten werden konnte, ist in einem Gemein-

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