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Central-Verein-Zeitung · 1937-05-27 · 21 (27.5.1937) · page 11

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
21 (27.5.1937)
Date
1937-05-27
Page
– (sequence 11)
Language
German
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3. Beiblatt Nr. 21 Palästina-Cmsehaii der C.-V.-Zeitung Seite U 27. Mai 1937 Die wichtigsten Tagesereignisse Von unserem * - P al ä s t in a - B er ic h t er st a 11 er ■ Tel-Aviv, 19. Mai. Das einjährige Bestehen des Hafens von Tel- Äviv, über den wir in Nr. 19 vom 13. Mai belichteten, wurde mit einem Massenaufmarsch der Jugend, Feuerwerk und Flaggenschmuck, sowie der -erstmaligen Freigabe des Hafengeländes zur allgemeinen Besichtigung festlieh begangen. An diesem Tage, dem 19. Mai, wurde auch bekanntgegeben, dass vom 1. Juni ab auch die Ein- und Ausreise von Passagieren in Tel-Aviv gestattet ist; die grossen Passagierlinien werden von diesem Zeitpunkt an regelmässig Tel-Aviv anlaufen, und es ist anzunehmen, dass der jüdische Personenverkehr, der vor den Unruhen zu einem grossen Teil über Jaffa ging, sich nun in erheblichem Ausmasse auf Tel-Aviv konzentrieren wird. Die erste Generalversammlung der Hafenaktionäre, die wenige Tage vor dem Jubiläum unter Vorsitz des Generaldirektors der Anglo-Palestine Bank, Hoofjen, stattfand, glich einer VoUcsversammlung, da ja seinerzeit die Aktien in kleinsten Einzelbeträgen von allen Schichten des Volkes gezeichnet worden sind. Bei der Neuwahl des Aufsichtsrates kam es zu einer Opposition; als ihr Wortführer trat namentlich ein revisionistischer Stadtverordneter auf, der unter anderem die Vergebung wichtiger Haienarbeiten an Wirtschaftsgenossenschaften der Histadrut (Allgemeine Arbeiterorganisation) kritisierte. Man einigte sich schliesslich darauf, die Wahlen zu vertagen. In der Oeffentlichkeit wird allgemein die Hoffnung ausgesprochen, dass es in der Zwischenzeit gelingen wird, eine rein sachliche, von allen politischen Beimischungen freie Klärung und Einigung zu erzielen, * Durch die Initiative des Gründers und Leiters der Palestine Electric Corporation, Pinchas Rute n b e r g, ist es endlich gelungen, die so lange vergeblich erstrebte Zusammenarbeit zwischen der Histadrut und dem revisioni- W50 zu Jahr mehr Arbeitskräfte und auch die private Bautätigkeit würde wieder zunehmen, wenn die künstliche Beschränkung der Einwanderung aufgehoben würde. * Die Tagespresse berichtet über einen seltsamen Zwischenfall. Eine grössere Anzahl von Arabern trieb eine Herde von zweihundert Kamelen zur Weide auf ein jüdisches Feld bei Akron. Der Wächter alarmierte einige jüdische Hilfspolizisten, bei deren Herannahen die meisten Araber mit ihren Tieren die Flucht ergriffen. Immerhin wurden drei Männer und sechzig Kamele von den Hilfspolizisten ergriffen und in das benachbarte jüdische Dorf geführt. Bald danach erschienen Abgesandte der Araber, um das Missverständnis aufzuklären und die Festgenommenen auszulösen. Nachdem die Araber eine Entschädigung für den durch die Tiere angerichteten Flurschaden geleistet hatten, wurden die Festgenommenen freigelassen und man trennte sich, wie der Polizeibericht feststellt, in voller Freundschaft. Ffif»h Krauel Malermeister, BERUM 1 bl SUSI III allCl Marburger Str. 2, Tel.: 24 stischen Arbeiter verband herzustellen. Bei den öffentlichen Arbeiten, sowie bei dem Stellennachweis durch die gewerkschaftlichen Arbeitsämter sollen die Arbeitsplätze, entsprechend den Mitgliederzahlen der beteiligten Organisationen, in der Weise verteilt werden, dass 89 Prozent der Plätze auf Mitglieder der Histadrut und 11 Prozent auf die Angehörigen des revisionistischen Verbandes entfallen. Das Abkommen, das sich zunächst auf den Arbeitsmarkt von Tel-Aviv und Umgebung erstreckt, wird erstmalig bei dem Bau des neuen Rutenberg-Kraftwerks jenseits des Jarkon angewandt werden. Für Jerusalem und Haifa sind ähnliche Abmachungen vorgesehen. Das Abkommen wird nicht nur so bedauerliche Zusammenstösse, wie sie sich in den letzten Monaten in Tel-Aviv ereignet haben, unmöglich machen, sondern man erblickt darin auch ein allgemeines Symptom für die wachsenden Tendenzen zur Stärkung der inneren Einheitsfront auf allen im Augenblick lebenswichtigen Gebieten. * Der Entschluss der Jewish Agency, die Schedule für die vier Monate April bis Juli in die Hände der Regierung zurückzulegen, kam für die Oeffentlichkeit des jüdischen Palästina nicht überraschend. Schon seit Tagen forderten fast alle jüdischen Zeitungen, ohne Unterschied der Parteirichtung, mit äusserster Schärfe die Zurückweisung dieser „beleidigenden Schedule", wie sich ein Blatt ausdrückte. Da sich die Regierung, wie üblich. 150 Zertifikate zur eigenen Verteilung zurückbehalten hat und ausserdem 400 Zertifikate, welche die Agency ausserhalb der beantragten Schedule von 11 200 Zertifikaten angefordert hatte, ausdrücklich für Hachschara-Kandidaten aus Deutschland bestimmt sind, bleiben der Agency praktisch nur 55 Zertifikate monatlich zur freien Verteilung an die vierzig verschiedenen Länder der Diaspora, aus denen Tausende von dringenden Zertifikaisgesuchen vorliegen. Manche Kreise meinen sogar, dass es aus Gründen der Parität richtiger gewesen wäre, wenn die Jewish Agency auch die vierhundert Sonderzertifikate für die deutschen Juden zurückgewiesen hätte. Die Agency hat sich aber verpflichtet gefühlt, diese Zertifikate, die sie gewissermassen nur als eine Art treuhänderischen Auftrag empfunden hat, anzunehmen und weiterzuleiten. Im „D a w a r" weist Frumkin darauf hin, dass die Regierung selbst während der Abessinienkrise, als — im Gegensatz zu heute — wirklich eine gewisse Arbeitslosigkeit bestanden hatte, 2900 Zertifikate für das Semester bewilligt habe, .im folgenden Halbjahr schon wieder 4000 und selbst nach Ausbruch der Unruhen noch 1300. Eine Untersuchung, deren Ergebnisse auch der Regierung bekannt seien, habe gezeigt, dass die Aufnahmefähigkeit der Industrie gerade in den letzten Monaten für weitere Arbeiter erheblich gewachsen sei; auch die gemischte Landwirtschaft habe sich, gerade im letzten Jahr erheblich ausgedehnt, die Orangenernte erfordert von Jahr Entsprechend einer Forderung der Jewish Agency hat die Regierung innerhalb des Norddistrikts zwei neue jüdische ..District Officers" zur Betreuung jüdischer Siedlungsbezirke ernannt. * Die Regierung hat einen Fonds von 30 000 LP bereitgestellt, aus dem die Familien, die durch den Terror Angehörige verloren haben, entschädigt werden sollen. Die Höchstenschädigung, die nur für den Tod des Ernährers der Familie gezahlt wird, beträgt 250 LP. Als entschädigungsberechtigt wurden bisher 100 jüdische und 50 arabische Familien anerkannt. Familien, deren Angehörige als Aufrührer im Kampf gegen Polizei oder Militär gefallen sind, erhalten keine Entschädigung. * Eine gewisse Erregung hat es hervorgerufen, dass nach Proteststreiks und Demonstrationen in Akko, Haifa und Tulkerem und nach einer Audienz des Mufti beim High Commissioner, worin ein erneuter Generalstreik angedroht sein soll, die Freilassung von 100 Agitatoren, die sich zur Zeit in Akko in Schutzhaft befinden und in den Hungerstreik eingetreten sind, versprochen wurde. Auf der anderen Seite wurden von den wenigein Begnadigungsgesuchen für Juden, die bei dem Schutz 'ihrer"Felder vor Ueberfallen gewisse Notstandsgesetze übertreten hatten, nur ein Teil bewilligt. Teilungssorgen — Zertifikatssorgen —Terrorakte Zu den Auseinandersetzungen um die Kantonisierung Palästinas bilden die Ausführungen des Publizisten Emir Said in der ägyptischen Tageszeitung „Mokatam" einen bemerkenswerten Beitrag. Hiernach haben die meisten arabischen Staatsoberhäupter dem Leiter der Orient- Abteilung des Foreign Office erklärt, es würde im Kriegsfall schwer sein, in ihrem Lande die Ordnung aufrecht zu erhalten, wenn das Palästinaproblem nicht in dem von arabischer Seite gewünschten Sinne erledigt werde. Der Plan einer Teilung des Landes sei von den arabischen Herrschern mit einer Ausnahme (offenbar Emir Abdulla) abgelehnt worden. Palästinensische Araber, so führt Emir Said aus, hätten ihm gesagt, dass in Palästina ein zweiter Aufstand ausbrechen würde, falls im Bericht der Königlichen Kommission nicht allen arabischen Forderungen Genüge getan werde. England werde dann gezwungen sein, zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung nicht wie das erstemal 40 000, sondern 100 000 Mann nach Palästina zu bringen. Üeber die Vorschläge, die die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hinsichtlich der Kantonnisierung zu machen beabsichtige, veröffentlicht „S u n d a y D e s p a t c h" eine neue Version. Palästina solle britisches Dominion werden, in dem die jüdischen und arabischen Städte vollständige Autonomie in ihrer Kommunal Verwaltung erhalten sollen. Soweit wie möglich sollen Juden jüdischen und Araber arabischen Körperschaften unterstellt werden. x\ehnliche Mitteilungen über die zur Erörterung stehenden Pläne macht der ,.D a i 1 y M a i 1". Das Gebiet östlich der Trennungslinie vom Tiberias-See bis zum Toten Meer soll ein Araberstaat unter der Herrschaft des Emirs Abdullah von Transjordanien werden, der Judenstaat soll aus dem westlichen Küstengebiet gebildet werden. Haifa soll zu einem internationalen Hafen erklärt werden, die heiligen Städte Jerusalem, Bethlehem und Nazareth unter ein neues englisches Völkerbundsmandat kommen. Nach ^Mitteilung des Kolonialministers vor dem Unterhaus ist mit Fertigstellung ■ des Berichtes der Königlichen Kommission in der dritten Juni-Woche zu rechnen. Es soll dann erst dem Kabinett zur Stellungnahme vorgelegt werden. Eine Aenderung der bisherigen völkerrechtlichen Stellung Palästinas fordert der polnische Publizist Wladimir Studnicki in einem Aufsatz „Die Juden in Polen" im „Berliner Tageblatt". Da die jüdische Kolonisation in Palästina nicht nur für die Juden, sondern auch für Polen und seine Entjudung eines Lebensfrage sei, so müsse Polen das Mandat über Palästina verlangen. * Im Anglo-Palestine Club in London fand unter dem Vorsitz von Mrs. Blanche E. D u g - d a 1 e , der Nichte Lord Balfours, ein Empfang zu Ehren des Vorsitzenden des Waad Leumi, J i z c h a k Ben Z w i, der als Vertreter des Jischuws an den Krönungsfeierlichkeiten teilnahm, statt. In seiner Begrüssungsansprache gab Professor Brodetsky seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass die Exekutive der Jewish Agency sich zum ersten Male habe entschliessen müssen, die ihm von der Regierung angebotene Schedule nicht anzunehmen. Ben Zwi wies in seiner Ansprache auf die Vorpostenstellung des Jischuw hin, dessen Aufgabe es sei, die Möglichkeiten der Einwanderung für die jüdischen Massen, die noch nicht in Palästina leben, zu sichern. Er betonte ferner die Wehrbereitschaft der palästinensischen Juden. * Nach Mitteilung des Kolonialministers ist im allgemeinen ein Rückgang der Ausschreitungen festzustellen. Folgende Einzelfälle werden aus den letzten Tagen berichtet: In der Siedlung Tel Amal. im Beisan-Gebiet sind Gerstenfelder in Brand gesteckt worden; in Lifta führte die Entdeckung von drei Säcken Explosivstoff zur Verhaftung von sechs Arabern; auf dem Karmel wurde eine in jüdischem Besitz befindliche Baracke von Arabern beschossen. Eine schwere Verletzung erlitt in Jerusalem der 35jährige Paul Horvath bei einem arabischen Ueberfall. * Der Oberkommandierende der britischen Streitkräfte, Generalleutnant Dill, hat nach Meldungen der arabischen Presse die Mitteilung erhalten, dass er seine Rückreise am 15. November antreten soll. * ..Dawar" meldet, dass nach einer privaten Nachricht drei Divisionen den Befehl bekommen hätten, sich für den Abtransport nach Palästina bereit zu halten. Anscheinend ist eine Truppenablösung beabsichtigt. * In die Polizeischule von Jerusalem sind 26 Juden aufgenommen worden, die nach Beendigung der Ausbildung in der Grenzpolizei Verwendung finden sollen. Neue Transfervorschriften Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat in einem Runderlass Nr. 73/37 D. St. Bestimmungen erlassen, die die geltenden allgemeinen Vorschriften und insbesondere diejenigen über die Auswanderung nach Palästina ergänzen und erläutern. Für die Auswanderer nach Palästina ist aus diesem Erlass wichtig, dass der Erwerb des Vorzeigegeldes durch Personen, die von einem bereits nach Palästina ausgewanderten Angehörigen angefordert werden, künftig nicht mehr von dem Nachweis abhängig ist, dass der Ausgewanderte bereits im Ausland über nicht mehr als den Gegenwert von 25 000 RM verfügte. Dafür werden künftig diesen Personen nicht mehr als 500 Pfund genehmigt werden. Eine Umschreibung von Genehmigungen zur Einzahlung auf das Sonderkonto I in solche zum Erwerb des Vorzeigegeldes werden in Zukunft auch dann erfolgen können, wenn sie ausser von dem Antragsteller auch von der Palästina-Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden beantragt werden und im Einzelfalle keine besonderen Bedenken dagegen bestehen. Die Jewish Agency wird fortan vor Erteilung der Freigabebescheinigung für Personen, die das Einwanderungszertifikat nach dem 1. Mai 1937 erhalten haben, prüfen, ob der Antragsteller das freizugebende Vorzeigegeld im Hinblick auf das ihm erteilte Kapitalistenvisum benötigt oder ob die Sonderfälle der Einwanderung auf Arbeiter-, Handwerkerzertifikat vorliegen. Die Gültigkeit der Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes für bereits nach Palästina ausgewanderte Personen wird statt auf acht Monate auf ein Jahr erstreckt. Weitere Bestimmungen regeln die Freigabe von Sperrguthaben bei der Auswanderung, andere Vorschriften betreffen die Garantiesummen für Schüler und Studierende und Ueberweisung von Schulgeldern und Unterstützungen sowie das Verfahren bei Anträgen auf Nachtransfer. Eine Empfehlung zum Ankauf von Auswandererguthaben bis 8000 RM, zur Transferierung mit einem Abschlag von 50 Prozent ist für Juden in Zukunft an die Deutsche Golddiskontbank nicht zu erteilen, vielmehr wird die Allgemeine Treuhandstelle für die jüdische Auswanderung G. m. b. H., Berlin W 35, Potsdamer' Strasse 28, eingeschaltet werden. Das Direktorium des Keren Hajessod teilt mit, dass die Nettoeinnahmen des Fonds seit seinem Bestehen, d. i. vom April 1921 bis zum 31. März 1937, 6 033 000 Pfund betragen. Als Tagungsort des XX. Zionisten-Kongresses wurde, wie die JTA erfährt, Basel bestimmt. Der Kongress soll am 3. August eröffnet werden. Toscanini wird wieder dirigieren In einer Pressekonferenz in Jerusalem gab der Manager des Palästina-Symphonieorchesters bekannt, dass Arturo Toscanini auch in der kommenden Saison mehrere Konzerte des Orchesters digigieren wird. Bei einem der Konzerte wird auch der Gründer des Orchesters, Bronilav Huberman, als Solist mitwirken. Die Konzerte im kommenden Herbst werden u. a. von Issay Dobrofen, H. W. S t e i n b e r g und Michael Taube geleitet werden. Für den Sommer sind Konzerte im Freien und Kinderkonzerte geplant. Palästinas neues Strafrecht Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch (Berlin) II.*) Der Code zerfällt in einen allgemeinen (sec. 1—48) und einen besonderen Teil (sec. 49—391). Es geht nicht an, das umfangreiche Gesetz hier eingehend darzustellen, es soll nur versucht werden, hinzuweisen, welche geläufigen strafrechtlichen Grundsätze darin wiederzufinden und welche Besonderheiten zu vermerken sind. Der allgemeine Teil bringt in sieben ,.Chapter" ungefähr, was auch sonst in einem allgemeinen Teil zu finden ist. Als Besonderheit isfhervorzuheben, dass Ch. 2 (sec. 4 u. 5) neben der bereits gewürdigten allgemeinen Auslegungsvorschrift, die den Anschluss an das englische Rechtssystem herstellt, noch die in englischen und Kolonialgesetzen übliche Liste von Erklärungen enthält, die durch genaue Festlegung gewisser Grundbegriffe die Handhabung des Gesetzes erleichtern. Die Grundsätze 'der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind in Ch.4 (sec. 8—21) zu finden. Dass Unkenntnis des Gesetzes keine Entschuldigung ist, wird ausdrücklich sesagt. Bei der Strafmündigkeit wird deutlich, "dass Palästina ein südliches Land früher Reife ist. Nur bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres ist jede strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgeschlossen. Die Strafmündigkeit tritt also drei Jahre früher ein als z. B. nach deutschem Recht. Zwischen dem neunten und zwölften Jahr ist strafrechtliche Verantwortlichkeit nur gegeben, w^enn festgestellt werden kann, dass der jugendliche Täter im Zeitpunkt der Begehung der Tat imstande war, zu erkennen (to know), dass er die Handlung oder Unterlassung nicht vornehmen durfte. Sachlich ist das dasselbe wie die aus dem deutschen Strafrecht bekannte Bedingung der zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderlichen Einsicht, nur dass nach deutschem Strafrecht dies für die Altersstufe von 12 bis 18 Jahren gilt. Für jugendliche Einwanderer, die unter anderen Bedingungen herangewachsen sind und bei denen doch auch Verstösse vorkommen können, kann diese Verschiebung der Altersgrenzen unter Umständen verhängnisvoll werden. Strafverfahren und Strafvollzug für Jugendliche (auch solche, die über die Grenze der Strafmündigkeit hinaus sind, sind, bisher schon besonders geregelt. Die Sonderregelung bleibt neben dem Code bestehen und ist jetzt im Umbau begriffen. Krankheit, die den Verstand so beeinflusst, dass der Täter nicht imstande ist, zu verstehen, was er tut oder unterlässt, macht ihn straffrei. Geisteskrankheit — die ja sehr begrenzten Inhalt haben kann — ist niemals eine allgemeine Entschuldigung für Straftaten. Sie bleibt unberücksichtigt, w:enn sie das Verständnis des Täters für die vorgenommene Handlung bezw. Unterlassung nicht beeinflusst (sec. 14). Von verminderter Zurechnungsfähigkeit weiss der Code nichts. Fälle, in denen sie in Frage kommen könnte, finden durch die grosse Freiheit, die der Code dem Richter bei der Herabsetzung von Strafen gibt, ihre Lösung. Besonders geregelt ist noch der Einfluss von ^Vergiftung" "(Intoxication) auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit (sec. 15). Darunter ist ein Zustand verstanden, der durch Rauschgifte verursacht ist. Die Behandlung von Zwang und Notstand bietet nichts besonderes. Auffallend ist die Vorschrift der sec. 20, dass eine verheiratete Frau von strafrechtlicher Verantwortlichkeit dadurch nicht frei wird, dass die Handlung oder Unterlassung in Gegenwart ihres Ehemannes geschehen ist. Die naheliegende Annahme, dass sich dies auf die besonderen Verhältnisse der orientalischen Frau bezieht, die ja der Herrschaft des Mannes in hohem Masse untersteht, trifft nicht zu. Die Vorschrift ist wörtlich dem englischen Recht entnommen. Dort brachte sie die Aufhebung eines strafrechtlichen Privilegs, das die englische Ehefrau nach Common Laws besessen hatte, nämlich der gesetzlichen Vermutung, dass die Frau bei der Straftat unter dem Zwange des Mannes gehandelt habe, sofern dieser bei der Tat oder Unterlassung zugegen war. Die Herübernahme in den palästinensischen Code wirkt einigermassen befremdlich. Anscheinend hat man einer irrigen Anwendung von Grundsätzen des Common Law vorbeugen wollen. Ch. 5 bringt die Lehre von der Teilnahme. Mittäterschaft, Beihilfe und Begünstigung werden hier im engsten Anschluss an das englische Strafrecht geregelt (sec. 22—27). Ch. 6 (sec. 28—36) bringt die Lehre vom Versuch, Anstiftung und Komplott. Auf blosse Übertretungen (Contraventiom) finden die Bestimmungen dieses Abschnittes nicht Anwendung. Als Besonderheit ist die sehr weitgehende Bestimmung der sec. 33 hervorzuheben, wonach strafbar ist — und zwar mit zwei Jahren Gefängnis —, wer Kenntnis davon hat, dass ein anderer damit umgeht (designs), eine Straftat zu begehen, die mit mehr als drei Jahren Strafe belegt ist (also eine Fehns im Sinne des Code) und es unterlässt, alle möglichen Mittel anzuwenden, um die Begehung zu verhüten. Also eine sehr weitgehende Anzeigepflicht, die allerdings erst einsetzt, wenn andere etwa bestehende Einwirkungsmöglichkeiten versagt haben. Der Code geht hier wesentlich weiter als das englische Recht, das die Strafbarkeit der unterlassenen ^Anzeige oder Verhütung nur bei Hochverrat und in einigen anderen besonderen Fällen kennt Auch das deutsche StGB § 139 geht mit der Strafbarkeit einer unterlassenen Anzeige eines geplanten Verbrechens nicht so weit wie der palästinensische Code. (Fortsetzung folgt.) *) Vgl. C.-V.-Zeitung Nr. 17 vom 29. April, S. 9,

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