Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 15 (15.4.1937)
- Date
- 1937-04-15
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 15—Seife 16 C.-V.-Zeftung Donnerstag, 15. April 1937 Notizbuch des Kaufmanns Mit Randerlass 45/37 DSt ordnet die Reichsdevisenstelle an, dass in das Verbot der Verwertung bestimmter deutscher ÄuslandsbondLs durch Auswanderer (RE 178/36 DSt) die 5proz. Schweizer Franken-Obligationen des Kraftwerks Albbruck-Dogern einzubeziehen sind. Im „Reichsanzeiger" vom 10. April wird eine Verordnung über Zolländerungen vom 9. April veröffentlicht, die sich u. a.: mit Speiseerbsen, Korinthen, zubereiteten Fischen, Obst und Verbrauchszueker beschäftigt. Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen hat als Sondertreuhänder eine R e i c h s t a r i f o r dn u n g für das private Bankgewerbe erlassen, die am 1. April in Kraft trat. Im „Reichsanzeiger" vom 6. April wurden Einzelheiten daraus mitgeteilt. Im „Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin" (Heft 10) werden die früheren Mitteilungen, und Rundschreiben der Kammer über die K'renzung der Zuständigkeiten in Fragen der Lehrlingsausbildung in der Industrie noch einmal zusammengefaßt. Verkehrswesen Der Reichswirtsehaftsminister hat Richtlinien für die Durchführung des Gesetzes über die Ausübung der Reise Vermittlung erlassen, die sich.u. a. auch mit den Pflichten des Reiseunternehmers bei Inlands- und vor allem bei Auslandsreisen befassen. Ernährungswirtschaft Um die Werbung für den Fischverbrauch und. die Absatzorganisation der Fischwirtschaft auszubauen, ist an Stelle des bisherigen Reichsseefischausschusses eine' „Vereinigung der Reichsfischwerbung" ins Leben gerufen worden. Ferner wurde ein „Förderungsdienst des deutschen Fischhandels" gegründet. Durch eine in der Tagespresse mitgeteilte Vereinbarung des Vorsitzenden der Vereinigung der deutschen Sässwarenwirischaft mit der Haupt-vereinigung der deutschen Zuckerwirtschaft wurde eine Regelung des Einkaufs von Zucker für zuckerverarbeitende Betriebe getroffen. U eherwachüngsstellen Im „Reichsanzeiger" vom 9. April erschienen zwei Anordnungen der Ueberwachungsstelle für E'd e 1 m e t a 11 e . von denen sich Nr. S mit der Einschränkung des Goldverbrauchs für Porzellanerzeugnisse und Nr. 9 mit der Regelung der Herstellung echter Silberwaren beschäftigt. Einzelhandel Der Einzelhandel soll in diesem Jahr zu der Aktion „Kampf dem Verderb" u. a. auch durch eine wirkungsvolle Propagierung der Mittel, die der Erhaltung der Nahrungsg ü t e r dienen, beitragen. Im April soll nach einer im „Reichsanzeiger" vom 9. April mitgeteilten Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" und dem Reichsausschuss für volkswirtschaftliche Aufklärung die Werbung für Kühlgeräte einsetzen, der sich im Mai. eine Werbung für alle. Geräte der Vorratswirtschaft und rationellen Hauswirtschaft anschliessen soll. Im J u n i wird für Mittel zur Bekämpfung von Ungeziefer und Schädlingen, im Juli für Geräte zur Vorratswirtschaft, im August für eine Ergänzung der Handwerkszeuge und im September für alle Geräte zur Aufbewahrung und Haltbarmachung von Nahrungsmitteln geworben. Die Festlegung bestimmter Waren für jeden Monat sei aber nicht so zu verstehen, dass zur gegebenen Zeit nur für sie geworben werden solle: die Werbung solle vielmehr lediglich dann verstärkt einsetzen, die übrige Zeit aber in üblichem Masse weitergeführt werden. Das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Berlin verneinte („Wirtschaftsblatt", Heft 10) einen Verstoss gegen die Zugabeverordnung in einem Falle, in dem ihm Konfektpackungen vorlagen, die durch Schleifen mit Glas- und Porzellanwaren und Ivunstkeramikfiguren zu Geschenkpackungen vereinigt waren. In der Preisauszeichnung war für jeden der drei jeweils zusammengefassten Artikel, Konfekt, Vase und Schleife, ein gesonderter Preis ausgeworfen. Die betreffenden Artikel der Geschenkpackungen waren an „Spezialtischen" auch einzeln erhältlich, zu den in der Auszeichnung der Geschenkpackungen ausgeworfenen Einzelpreisen. Textilwvrtschaft Auf einer Tagung der Fachgruppe „Textilien und Bekleidung" der Wirtschaftsgruppe „Gross-, Ein- und Ausfuhrhandel" sprach u. a. auch Prof. Lüer, der Leiter der Reichsgruppe „Handel". Seine Ausführungen werden im „Reichsanzeiger" vom 9. April unter der üeberschrift ..Handelsspanne niemals Gewinnspanne" wiedergegeben. In einer in 'der „Frankfurter Zeitung" veröffentlichten Entscheidung des Reichafinanzhofes (VIA 833/36) wird festgestellt, dass ein Darlehen, das eine Gesellschaft aus ihren nicht ausgeschütteten Gewinnen ihren Gesellschaftern zur Verfügung stelle, regelmässig als Gewinnausschüttung anzusehen sei und daher der Einkommensteuer unterliege. Wirtschaftsliteratur Jubiläen Hans Lehmann war am 1. April 25 Jahre bei der Firma Eduard Growald (Berlin) tätig. Am 1. April beging Baumeister Artur Rosenthal in Beuthen O.-S., Mitinhaber der weit über die Grenzen Schlesiens hinaus bekannten 200 Jahre alten Steinmetzfirma Louis Rosenthal, sein oOjähriges Berufsjubiläum als Steinmetz. Wie liest man den Wirtschaftsteil einer Tageszeitung? Neu herausgegeben von Otto Hoffmann. Societätsverlag, Frankfurt a. M. 1936. Die jüngst erschienene Gemeinschaftsarbeit aus dem Kreise der „Frankfurter Zeitung" knüpft unmittelbar an Thema und Behandlungsweise ihres Vorläufers, des im Jahre 1921 erschienenen Buches von Ernst Kahn und Fritz Naphtali an. Das neue Buch greift jedoch inhaltlich, wie zum Teil auch in den Voraussetzungen, die es an den Leser stellt, aus zwei Gründen über das frühere hinaus. Der Handelsteil ist inzwischen, vor allem auf den Gebieten der Statistik und des Konjunkturdienstes, weiterhin ausgebaut worden. Der grösseren Bedeutung, die der Wirtschaftsteil gewonnen hat, entspricht eine im ganzen genommene grössere Aufnahmebereitschaft des Publikums für wirtschaftliche Dinge — erklärlich nach dem Elementarunterricht, den die Erschütterungn des Wirtschaftslebens seit Erscheinen des früheren Buches erteilt haben. Es gilt zwar in hohem Masse den Fachleuten der Wirtschaft, denen es helfen wird, die Uebersicht über das Ganze, die in der spezialisierten Tagesarbeit leicht verlorengeht, zu erhalten und zu erweitern. In erster Reihe wendet es sich jedoch an den Politik und Feuilleton verfolgenden Leser, den Amateur des Wirtschaftsteils. An sein nicht gering eingeschätztes Interesse und Verständnis richten sich die Kapitel und Abschnitte dieses Buches. Die Absichten des Herausgebers zielen nicht nur darauf, ihm gewisse typische Zusammenhänge, Abkürzungen und Fremdworte verständlich zu machen, sondern darauf, ihn zu befähigen, die Daten, Vorgänge und Tendenzen der Wirtschaft in einen grösseren Zusammenhang zu stellen, sie zu „verstehen" und „durch sie hindurch auf ihren umfassenderen ökonomischen Hintergrund zu blicken", lieber die Erklärung von Kurszetteln, Börsenstatuten und Unternehmungsformen hinaus führt es den Leser in die auf den neuesten Stand gebrachte Lehre von den Warenmärkten, dem Geld- und Kapitalmarkt, der Bank- und Kreditwirtschaft, des Währungswesens, der Konjunktur und der Wirtschaftspolitik. — Die klare, sachliche Darstellung und die theoretische Fundierung des Inhalts stellen es, wie schon, seinen Vorläufer, in eine Reihe mit den Standardwerken der wirtschaftswissenschaftlichen Einführungsliteratur. Wenn auch hauptsächlich von deutschen Verhältnissen ausgehend, wird es den Bück des Auswanderers auch für seine neue wirtschaftliche Umwelt schärfen. K. H. Heinrich Troger. Der Kapitalverkehr im Devisenrecht. 3. Aufl., Verlag J. Hess, Stuttgart 1936. Die zweite Auflage des Trögerschen Erläuterungsbuches zum Devisenrecht ist von uns in Nr. "3 der C.-V.-Zeitung eingehend besprochen worden. Nunmehr liegt die dritte neu bearbeitete Auflage vor, die das deutsche Devisenrecht nach dem Stande von Ende Januar 1937 wiedergibt. Diese Auflage ist nötig geworden durch die Neufassung der Richtlinien zur Devisenbewirtschaftung vom 21. Dezember 1936. Diese Richtlinien sowie alle ergangenen Durchführungsverordnungen und die Devisenordnung sind dem Buche im Wortlaut beigefügt. Ein besonderer Vorteil des Buches liegt darin, dass die Runderlasse der Reichedevisenstelle im Text verarbeitet und in jedem Falle mit genauer Angabe zitiert sind. Auch in dieser Auflage ist die bewährte systematische Darstellung nach Sachgebieten beibehalten, die in 19 Abschnitte gegliedert ist. Von diesen seien die Darstellungen über die Grundstücksverwaltung, das Versicherungsgeschäft, die Devisenanbietungspflicht, die Behandlung von Erbschaften, die Freigrenze und die Auswanderung unter besonderer Berücksichtigung der Palästinaauswanderung hervorgehoben. Das Buch ermöglicht * durch seine übersichtliche, gemeinverständliche und zuverlässige Darstellung, deren Benutzung durch ein ausführliches Sachregister erleichtert wird, auch dem Laien eine schnelle und sichere Orientierung. Das 478 Seiten starke, in loser Blattform erschienene Buch kostet 13,40 RM, Ergänzungsblätter liefert der Verlag zum Preise von höchstens 5 Reichspfennig. K. F. Dr. Werner Spohr: Recht der Schutzhaft. Stilkes Rechtsbibliothek, Berlin 1936. Dies ist die erste geschlossene Darstellung der mit der Schutzhaft zusammenhängenden Rechtsfragen. Im ersten Teil wird die Materie auf etwa 60 Seiten systematisch dargestellt, ausgehend von den Rechtsgrundlagen der Schutzhaft, der Verordnung vom 28. Februar 1933 und dem Ministerialerlass vom 12. April 1934. Im Anschluss an diese öffentlich-rechtliche Untersuchung wird die Bedeutung der Schutzhaft für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Kündigung und für die Sozialversicherung geprüft. Im 'Anhang sind noch einige Aufsätze anderer Autoren abgedruckt, die ebenfalls „Schutzhaft und Sozialversicherung" zum Gegenstand haben. Der zweite Teil enthält die massgebenden Gesetze und Verordnungen, sowie 20 wichtige Entscheidungen von Zivil-, Arbeits- und Verwältungsgerichten zum Recht der Schutzhaft. Die wichtigsten Grundsätze des Schutzhaftrechts sind: Schutzhaft kann sowohl von den Organen der Geheimen Staatspolizei als auch von den. Ober-, Regierungs- und dem Berliner Polizeipräsidenten verhängt werden, und zwar in folgenden Fällen: Zum eigenen Schutz des Häftlings, ferner wenn dieser durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet. Handelt es sich in letzterem Fall um einen Ausländer, so wird zugleich das Ausweisungsverfahren durchgeführt. — Unzulässig ist Schutzhaft dagegen, wenn jemand einen bürgerlich- oder öffentlich-rechtlichen Anspruch geltend macht, bei wirtschaftlichen Massnahmen, wie Lohnfragen und Entlassungen (anders bei Preistreiberei und Sabotage des Vierjahresplanes), oder wenn Anwälte die Interessen ihrer Klienten vertreten. — Bei Straftaten ist Polizeihaft, nicht aber Schutzhaft möglich. Der Häftling ist unverzüglich nach der Festnahme zu verhören. Soll die Haft weiter bestehen, so ist die vorgesetzte Behörde zu benachrichtigen. Grundsätzlich werden auch die Angehörigen des Häftlings benachrichtigt. Alle drei Monate wird geprüft, ob der Häftling entlassen werden kann. Ausserdem ist er zu entlassen, wenn die vorgesetzte Behörde nicht binnen acht Tagen die Schutzhaft bestätigt. Gegen die Verhängung der Schutzhaft, gleichviel, von welcher der genannten Behörden sie verhängt wird, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde, nicht aber die Anrufung von Gerichten möglich. Der Häftling kann sich durch Anwälte vertreten lassen. Die Haft wird in der Regel auf die spätere Strafe angerechnet. Die Verhängung der Schutzhaft über einen Arbeitnehmer berechtigt den Unternehmer grundsätzlich zur fristlosen Entlassung, ausser wenn die Schutzhaft nur für ganz kurze Zeit, z. B. irrtümlich, verhängt wurde. Dr.H.D. Vier Jahre Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des privaten Versicherungsrechts (1933 bis 1936), Verlag W. Moeser, Leipzig. So nennt Reichsgerichtsrat Dr. S c h a c k die Uebersicht, welche in der „Schriftenreihe der Juristischen Wochenschrift" als Ergänzungsheft zur „Juristischen Wochenschrift" Nr. 14/1937 erschienen ist. In gemeinverständlicher Weise wird hier auf dem grossen Gebiete des Versicherungsrechts die neueste Rechtsprechung des Reichsgerichts erschöpfend zusammengestellt und dadurch sowohl dem Juristen als auch dem Laien die Möglichkeit gegeben, sich bei Zweifelsfragen irgendwelcher Art mühelos zu orientieren. In der Praxis des Versicherungsrechts taucht besonders häufig die Frage auf, ob und inwieweit die Versicherungsgesellschaft für Erklärungen des Versicherungsagenten einzustehen hat. Die Rechtsprechung - zu dieser Frag« findet man auf Seite 44 bis 46 des Heftes. Erwähnt mögen zwei Urteile des Reichsgerichts werden. Das eine („Höchstrichterliche Rechtsprechung" 1934 Nr. 1469) betont, dass ein Vermittlungsagent — d. h. ein Agent, der nur zur Vermittlung, nicht zum Absehluss von Versicherungsverträgen befugt ist — eine von der Versicherungsgesellschaft gesetzte Frist nicht verlängern kann. Wer sich darauf verlässt, handelt regelmässig mit erheblichem eigenem Versehen. In dem zweiten wird ausgeführt, der Vermittlungsagent habe bei Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers mitzuwirken, und ferner die Aufgabe, für die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer die erforderliche Belehrung und Aufklärung über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen und die sonstigen Anforderungen der Gesellschaft zu gewähren. Der Versicherung/snehmer dürfe dem Agent en vertrauen, und die Gesellschaft habe insoweit, für dessen Erklärungen einzustehen und die Verantwortung zu tragen. (RGZ. Bd. 147 S. 186.) Ma. Go. Die auf der von der Reichsgruppe Hochschullehrer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes am 3. und 4. Oktober 1936 veranstalteten Tagung gehaltenen Vorträge sind nunmehr im Druck erschienen (Deutscher Rechts-Verlag, Berlin). Sie sind zusammengefasst in vier Heften: Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist — Judentum und Wirtschaftswissenschaft — Judentum und Verbrechen — Judentum und Straf recht. Aus dem ersten Heft sind zu nennen: Die Ansprache des Reichsrecht6führers, Reichsministers Dr. Frank, dann die Eröffnungsrede des früheren Reichsgruppenwalters, Staatsrat Professor Dr. Carl Schmitt, der Vortrag von Rechtsanwalt Schroer über das Verhältnis der Juden zum Gesetz, eine Ansprache von Dr. Faik Ruttke und schliesslich das Schlusswort von Professor Dr. Carl Schmitt. Heft 2 enthält den 6ehr umfangreichen Vortrag des Göttinger Dozenten Dr. Klaus Wilhelm Rath. Der Vortrag behandelt von Wirtschaftstheoretikern jüdischer Abstammung insbesondere Ricardo und Marx. Heft 3 enthält einen -Vortrag von Dr. v. Leers „Die Kriminalität des Judentums", ferner die Ausführungen von Dr. M. M i k o r e y, Oberarzt der Psychiatrischen und Nervehklinik München, und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, über das Judentum in der Kriminalpsvchologie, der in seinen Schlussbetrachtungen insbesondere die Individualpsychologie und Psychoanalyse behandelt. Heft 4 bringt die Vorträge des Senatspräsidenten Professor Dr. Klee über „Das Judentum im Straf recht" sowie von Professor Dr. S i e g e r t „Das Judentum im Strafverfahrensrecht". Der letztgenannte Vortrag behandelt u. a. die Tätigkeit des früheren Berliner Strafrechtlers und Zivilprozessualisten James Goldschmidt und des früheren Berliner Strafverteidigers Alsberg. Interessante Wirtschafts- Aufsätze der Woche „Die Organisation der g e w c r b - liehen Wirtschaft in ihrer jetzigen Form" eine Artikelfolge von Ministerialrat Dr. Frielinghaus, zu den Themen Aufbau. Staat und Selbstverwaltung und Marktregelung in der gewerblichen Wirtschaft. („Reich und Länder". Heft 2). „Der arbeitsbuchpflichtige Per sonenkreis", eine vollständige und erläuternde Aufstellung aller zu diesem Kreis der Arbeitsbuchpflichtigen gehörenden Personen. („Deutsches Arbeitsrecht", Heft 4.) . „Die Lohnsteuerhaftung'S eine Darlesung der Rechtsverhältnisse bei dieser für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Frage („Deutsche Steuer-Zeitung'1, Kr. 14.) „Das Härte- und B i 11 i g k e i t.? v e r - fahren im Reichs steuerrech t'\ eine Zusammenstellung aller für dieses Verfahren geltenden Vorschriften und Zuständigkeiten. („Juristischo Wochenschrift", Heft 15.) „Steuerliche Unbedenklichkeit.«- be scheinig unge n", eine Klarstellung von Zweifelsfragen bei "Erteilung solcher Bescheinigungen auf Grund der neuesten diesbezüglichen' Erlasse. („Deutsche Steuer-Zeitung", Nr. 14.) „Die Geschäftsbedingungen der Reichsbank für den Devisen verkeh r"V eine sehr ausführliche Erläuterung dieser Bedingungen. („Dcvisenarchiv", Folge 14.) „Kurssicherung von Ausfuhrforderungen", eine Darstellung aller in dieser Hinsicht für den Warenexport aus Deutschland in Frage kommenden Möglichkeiten. („Ruhr- und Rhein-Wirtschaftszeitung", Heft 14.) „Der Clearing im internationalen Zahlungs verkeh r". ein üeberbück über die Clearingabkommen der Welt mit aufschlussreichem Zahlenmaterial. („Deutsche Kaufmannspraxis'1, Aprilheft 1937.) „Die ausländischen K a p i t a 1 m ä r k te 1 9 3 6" und „Goldbestände und Gold Verteilung 193 6", zwei ausgiebige statistische Uebersichten mit erklärenden Abhandlungen über die Lage der Weltkapitalmärkte und die Verteilung des Goldes auf die verschiedenen Länder der Welt. („Wirtschaft und Statistik", Nr. 6.) „Die Wirtschaftslage Polens und der R an d s t a a t e n", eine interessante Statistik mit zahlreichen Erläuterungen über die Wirtschaftsentwicklung dieser Länder in der letzten Zeit. („Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung", Nr. 14.) „Union vonSüdafrik a'\ ein Bericht über die Wirtschaftslage, den Aussenhandel.- die S'taatsfinanzen und die konjunkturelle Entwicklung in der Südafrikanischen Union sowie über deren Aussenhandel mit Deutschland. („Afrika-Rundschau", Nr. 11.) Dr. Erich Goltfeld. Aufschwung der Weltwirtschaft Die Vierteljahrsberichte des Instituts für Konjunkturforschung sind mit die wichtigsten Quellen zur Erkenntnis der Entwicklung der Weltwirtschaft. Sie hat heute für die Juden in Deutschland vor allem unter Auswanderungsgesichtspunkten erhöhte Bedeutung gewonnen. In dem neuen, soeben erschienenen Heft (Teil A Hanseatische Verlagsanstalt A.-G., Hamburg-Wandsbek) wird festgestellt, dass der Wirtschaftsaufschwung so gut wie alle Länder erfassthat In einer ganzen Reihe von Ländern hat sich 'der Aufschwung mehr und mehr zu einer ausgesprochenen Hochkonjunktur entwickelt. Hier und da treten zudem bereits einige Verknappungstendenzen in Erscheinung, die gewöhnlich die Hochspannung kennzeichnen. Standen in der ersten Phase des Aufschwungs für die Erweiterung des Wirtschaftskreislaufes noch grosse Vorräte und zahlreiche brachliegende Produktionskräfte zur Verfügung, so beginnt die Steigerung der Nachfrage nun allmählich gegen den vorhandenen Produktionsspielraum zu pressen. Wichtigste Folge dieses Wandels ist die überraschende Beschleunigung des Preisanstiegs. Ursachen des Aufschwunges sind einmal das verschärfte Tempo der Aufrüstung in fast allen Erdteilen, die Belebung im westeuropäischen Industrieblock durch die Währungsabwertungen sowie die eindeutige Klärung der politischen Lage in USA durch die Präsidentschaftswahl vom November. Auch für dienächste Zeitist nach Ansicht des Instituts an dem Fortgang des internationalen Konjunkturaufschwungs kaum zu zweifeln. Die Rohstoffgebiete sind durch die Preissteigerungen der letzten Zeit erneut ge waltig begünstigt worden. Das bedeutet, dass ihre Aufnahmefähigkeit für die Ausfuhr der Industriestaaten wesentlich zugenommen hat. Die Währuhgslage einiger der am stärksten begünstigten Gebiete hat sich so gebessert, dass ihre Devisenzwangswirtschaft weltgehend gelockert werden konnte. WÄSCHE - SCHURZEN HAUS- UND BERUFSKLEIDUNG UNTERWASCHE ifdai Stück in der bekannten hygienischen Verpackung Jacoby &Sohn Dresden, Frauenstrasse 7 Fabrikation von Damenwäsche, Herrenwäsche, Schürzen und Waschkleidern Grossbandel in Webwaren und Drnckwaren STRUMPFE - TRIKOTAGEN PULLOVER - GARNE - HANDSCHUHE STRUMPF-FABRIKEN A. MARUM WD AKTI EN-GE S EL L S C HAFT SOBERNHEIM (EHEINLAKB) ' Steinhardt & Co. mm\ Trikotasenfabrik ,,!!,!!!! ■III CHEMNITZ Wenn Sie gut bedient sein wollen, so macben Sie Ihre Einkäufe ■«/ rw*^nntg bei den Inserenten der * ™it5ÄMUIg