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Central-Verein-Zeitung · 1937-04-01 · 13 (1.4.1937) · page 18

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
13 (1.4.1937)
Date
1937-04-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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HERREN - BEKLEIDUNG H. RÜBEN Bnh. Macfeol & Lewin Berlin Bielefeld Neue Friedrichstrasse 37 Spez.: Gabardine-.Cheviot-.Loden- Mäntel - Tennishosen Nathan« Co. KsrrenkEelder-Fabrik Bremen, Georgstr. 39 Htmpr. Amt Weier Sammel-Nr. 82964 Tel.-Adr.: Konfektion. esderfafortk, lilbäBcke i.W. Gegründet 1807 Anzeigenschiuss Dienstaa Ganz I SfersiSierg Wuppertal—Elberfeld HOFAUE 73 HERREN¬ KLEIDER¬ FABRIK. ^^^J<3hd^f Der „Besondere" unter unseren federleichten Popelin - Mänteln ist der Kommodore Tausende tragen ihn, Tau sende sind zufrieden mit ihm! Der ideale Slipon für gutes und schlechtes Wetter 33.- BAMBERGER & HERTZ Köln — Leipzig — München — Stuttgart warenindustrie, landwirtschaftliche Maschinen, Kraftmaschinen, Pumpen, Druckluftmaschinen, Papier- und Druckmaschinen, Maschinen für die Genussmittel- und Nahrungsmittelindustrie, sonstige Maschinen, Kraftfahrzeuge, elektrotechnische Erzeugnisse, feinmechanische und optische Erzeugnisse, Waren aus Zellhorn und diesem ähnlichen Kunststoffen, photochemische Erzeugnisse und pharmazeutische Waren aller Art. Von den im Jahre 1936 nach Palästina ausgeführten Vorerzeugnissen der deutschen Fertigwarenindustrie entfiel der wesentlichste Teil auf Stab- und Formeisen, Stahlröhren, sonstige Eisenwaren, Textilerzeugnisse, Leder, Papier und Pappe, Furniere, Sperr-, Fassholz und ähnliche Hölzer, Steinzeug-, Ton-, Porzellanwaren und auf Glas. Die Ausfuhr der deutschen Fertigwarenindustrie nach Palästina hat somit auch im Jahre 1936 wichtige Gebiete des deutschen Warenexports erfasst, vor allem auch solcher Waren, die stets auf einen verhältnismässig hohen Exportanteil angewiesen sind. D. Bernstein. Nathan Rüben KJeicJerfabrik / Lübbecke i.W. 3ERÜF5-, SPORT-, SOMMER- UND LODEN-BEKLEIDUNG ERLANGER & LIST Fabrik bayerischer Trachtenkleidung MÖNCHEN Paui-Heyse-Strasse 10 M. HANNES GmbH. 8er!in C2, Neue Friedrichstr. 38/40 —Tel.: D 2 1474 Seit 1863 Pflaunlacher & Schwab HERRENfKLEIDERFABRIK Spez.: Loden- und Sportbekleidung AUGSBURG DAMEN-BEKLEIDUNG / MÄNTEL. KLEIDER BLUSEN, PELZE A. & S. SEG ALL Berlin SW 19, Kommandantenstrasse 20-21 Pelzwarenfabr. / Rauchwaren Nur Engros-Verkauf Krae^fm©ntage — Piissee KetfieSsticft — Hohlsaum E. Besser. Berlin SV/19. Niederwallstr.38, Tel. 167980 SConfekfions-SSickere! Georg Safzmann, Berlin SW19 Komtnan .'anrei : 77/78. Tel. A fi - Konfektlons - BügeSansiali Margaret he Steinborn Berlin S\V 19, Annenstr. 35 I, F 7 J)390 . Meyer & Co. © ERFUßT Damenmäntelfabrik I Clausen* Sommerfeld | fiJameoniäntelfabrlk C.-V.- Zeitung Ihr Berater JULIUS NELSON&Co. Berlin SW 19, Jerusalem er Strasse 63—64 „ Gegr. 1872 Damen-Sport-Blusen Jersey-Sport-Klelder Kunstse/dene Unterwäsche FISCHBEIN&MENDEL DAMEN- UND MÄDCHENKLEIDER BERLIN W 8 KRONENSTRASSE 24 Konfekiionsstickerei Spritzdiack, Steppfatter, Achselpolster. Gustav Petrick, Barlin SW., Gitschiner Str. 92, A 9, 0763. Ufilli Unoplr Bauch-waren-BIenderei I? llll ntlUbA und-Färberei 8erl in S 42, Prinzenstr. 32. F1 MoritzpL0363 Friedrich Horn ÄS Berlin SO IMöpeniekerstr.lH f?*» Arbeitsstube für Damenkleider and Kompletmäntel Löuis Goldschmidt, Berlin SW.19 Beutüstr. 17, A 6 7922 LEO KORIN Berlin SW 6S. Ritterstrasse 55 Handstickereien Bettwäsche - Damenwäsche etc. eigene Fabrikation_gegr. 1910 Blusenfabrik Moritz Xroner Neuheiten, in Blusen Berlin W.30. Eisenacher Str. 87/88. B 6 3488 Knopf- und SchnalienfabrSk FritsE Haffke 8erlin SW. 19. Sebastianstr. 2 F 7 - 8182 §THÜMPFE - TRIKOTAGEN PULLOVER - GARNE - HANDSCHUHE Ohnstein&Matheus BERLIN C 2 Spandauer Straße 41 Wollgarnfaforik Median. Zwirnerei Spezialität: Stricku. Handarbeitswollen STRUMPF-FABRIKEN A.MARUM W*l AKTIEN - GESELLSCHAFT SOBERNHEIM (EH EINLIND) Steinhardt & Co. puiuili ■sp„5R__*.____£_e_m:i. Illlülllü! pur Trikotagenfabrik CHEMNITZ Siegfried Secetz A.Q. Strumpffabrik CHEMNITZ NUR FÜR GROSSABNEHMER ,'-^*^V^ , tte*.^W«den-^g^ EÖUARDKUPf» v - Ansbach:-\r; BAYER«' Äf,L ~ gecjr.18^ L L.ö J.SchloßA.G Heilbronn (Neckar) Frankfurt am Main Grofiha n d 1 u n g Schachenmayr'«che Wollgarne Solomon Stern Schmallenberg (Sauerland) Gegr.1810 Strickwaretlfabfik Gegr.1810 Spex.s Herren' rmd Kinder-Pullovers Wirtschaft in Uebersee Australien Das Statistische Amt veröffentlichte dieser Tage Angaben über die australische Handelsbilanz im Jahre 1936. Entsprechend der wirtschaftlich günstigen Allgemeinentwicklung steigerte sich in diesem Jahr der Wert der Einfuhr von 79,5 Mill. Pfund auf 89,1 Mill. Pfund. Der Hauptlieferant war England mit etwa 36 Mill. Pfund. Auch die Ausfuhr war mit 113,6 Mill. Pfund erheblich höher als im Vorjahre (101 Mill. Pfund). Als wichtigster Abnehmer steht wiederum England an erster Stelle, es führte Waren im Werte von 56,3 Mill. Pfund aus Australien ein. Auch nach Belgien, Frankreich, Italien, Japan und Neuseeland führte Australien mehr aus als es von dort bezog. Im Handel mit Deutschland überwog dagegen die Einfuhr beträchtlich. — Die Fertigwaren-Industrie Australiens entwickelt sich in einem so raschen Tempo, 5 augenblicklich fast sämtliche Bedarfsartikel für die Bevölkerung im Lande selbst hergestellt werden. Es liegt eine Industrie-Statistik für den bedeutendsten Industriestaat des australischen Bundes, für Neusüdwales, vor. Danach ergibt sich, dass der Nettowert der Produktion im Jahre 1935/36 insgesamt 70,2 Mill. Pfund betrug. Von dieser Summe entfällt der Hauptteil auf die Produktion von Maschinen und Metallgeräten, die einen Wert von 22 Mill. Pfund aufwies. Der Metallindustrie folgt die Nahrungs- und Genussmittelindustrie mit einem Produktionswert von etwa 13 Mill. Pfund. (KfA, IS. und 19. März 1937.) Argentinien Die gesunde Aufwärtsentwicklung "des argentinischen Wirtschaftslebens, die schon 1935 begann, setzte sich im Jahre 1936 fort. Das wichtigste handelspolitische Ereignis des Jahres war die Erneuerung des Handelsvertrages zwischen Argentinien und England; allerdings betrachtet Argentinien den neuen Handelsvertrag mit zwiespältigen Gefühlen: Sieht er doch eine Zollbelastung der Fleischlieferungen nach. England vor, die eine Subvention der Fleischexporteure in Höhe von 15 Mill. Pesos jährlich nötig macht. Auch das deutsch-argentinische Handels- und Zahlungsabkommen wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Die Bilanz des Aussenhandels ist gegenüber dem Vorjahre nur wenig verändert. W'ertmässig machte sich sogar ein Einfuhrrückgang von 5 Prozent bemerkbar, während die Ausfuhr um 5,3 Prozent zunahm. In der Einfuhr rangierte Deutschland an dritter Stelle hinter England und den USA, in der Ausfuhr stand Deutschland an sechster Stelle. Im Januar 1937 nahm nun die Ausfuhr Argentiniens einengrossen Aufschwung: Sie steht um 91 Prozent höher als am gleichen Monat des Vorjahres. Die Zunahme des Ausfuhrwertes liegt vor allem an den höheren.. Preisen für fast alle Getreidesorten. — Nach neuen Statistiken betrug die Bevölkerung der Hauptstadt Buenos Aires im Jahre 1936 2,2 Mill. Einwohner. Die Gesamtbevölkerung Argentiniens beträgt nach der neuesten .Statistik 12,3 Mill. Einwohner. Für das Jahr 1936 ergab sich ein Einwand erungsüberschuss von 18 200 Personen. Polen, Spanien und Italien stellten die Hauptkontingente an Einwanderern. (Wirtschaf tsbcr. des Dt.-Arg. Centro-lrerbandes vom 17. 3. 1937. - XfA, 19. 3. 37. - Economisi, 20. 3. 1937) Zuverlässigkeit in der Reisevermittlung In einer Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der Reisevermittlung wird u. a. bestimmt, dass ein Mangelan Zuverlässigkeit nach § 1 des Gesetzes dann vorliege, wenn die Annahme gerechtfertigt sei, dass der Gewerbetreibende nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit besitze, oder dass er nicht im Besitz der notwendigen fachlichen Eignung sei. Die Vertrauenswürdigkeit sei besosdern dann nicht gegeben, wenn der Verdacht bestehe, dass der Gewerbetreibende sein Gewerbe zu staatsfeindlichen Zwecken missbrauche, sich bewusst im Gegensatz zu den Aufgaben des Deutschen Reiseverkehrsbüros bringe, wegen Betruges, Untreue, Unterschlagung oder Devisenvergehen rechtskräftig bestraft wTorden sei und seit der Verbüssung bzw. der Verjährung oder dem Erlass der Strafe fünf Jahre noch nicht verstrichen seien, * weiter wenn er Angestellte beschäftigte, von denen er annehmen müsse, dass die genannten negativen Voraussetzungen bei ihnen vorliegen, und schliesslich wenn er nicht über die zum Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel verfüge. Im übrigen regele die Durchführungsverordnung die Behördenzuständigkeit, das Behördenverfahren und die vorläufige Untersagung des Gewerbebetriebes. Der Reichsforstmeister hat eine Beitragsordnung für die Markt Vereinigung der .Forst- und Holz Wirtschaft erlassen. Interessante Wirtschafts* Aufsätze der Woche „Kostengefüge des deutschen Einzelhandels", eine Darlegung der Kosten- und: Umsatzentwicklung im deutschen Einzelhandel während der letzten Jahre. („Die Deutsche Volkswirtschaft", Nr. 9.) * „Wirtschaftliche und ge s e 11 s ch a f tili che Ursachen des Geburtenrück-3 gange s", eine von zahlreichem statistischem Material unterstützte Untersuchung über diese Ursachen. („Archiv für Bevölkerungswissenschaft und Bevölke-: rungspolitik", Heft 1.) * „Wesen. Aufgaben und Begriffe der Wehrwirtschaf t", eine interessante Betrachtung zu den Problemen der Kriegswirtschaft und des Wirtschaftskrieges. („Militärwissenschaftliche. Rundschau", Heft 2.) * „Die Berechnung des industriellen L ag e r u m s c h 1 a gs", eine für die Praxis wichtige Aufzählung von Methoden zu dieser Berechnung. („Deutsche Kaufmannspraxis1', Märzheft.) # „Die strafgerichtliche Untersagung des Handelsgeschäfts", eine ausführliche Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen für das Eintreten solcher Fälle. (..Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung", Heft 2.) * „Bilanz wahrheit und stille Reserven nach Handelsrech t", eine Klarstellung verschiedener Zweifelsfragen bezüglich des Problems der Unterbewertung. („Der praktische Betriebswirt", Nr. 3.) * „Umsatzsteuer bei Geschäftsveräusserunge n'1, ein ausführlicher Ueberbliek über die Bestimmungen der in Frage stehenden Verordnung mit für die Praxis sehr nützlichen Erläuterungen. („Deutsche Steuer-Zeitung", Nr. 12.) # „W er ist zur Führung von Büchern für Steuerpflichtige berechtigt?", eine übersichtliche diesbezügliche Aufstellung unter besonderer 'Berücksichtigung der neuesten Richtlinien. („Der Buch führ er", Beilage zur Zeitschrift „Der Wirtschaftsprüfer", Nr. 6.) * „Zur Auslegung des Zugabe verbot sl\ eine ausgiebige und für den Einzelhandel sehr nützliche Klärung von Zweifelsfragen um das Zugabe- . verbot, verbunden mit einer allgemeinverständlichen ' Darstellung des geltenden Rechtszustandes an Hand des betreffenden Gesetzes und der Rechtsprechung. („Archiv für Wettbewerbsrecht. Heft 3.) * „Verzeichnis der Devisen be& mengen", eine tabellarische Uebersicht über Wpfj* liehe bisher in Deutschland ergangenen Devise*!* Vorschriften. („Devisenarchiv", Folge 13.) * „Die W ä h r u n g s p o s i 11 o-«n 'S r.g B ajj t i n i e n s", eine aufschlussreiche Abhandlung über <S® Aussenwirtechafts- und Währungsentwicklung Argentiniens von der Krise bis zur Gegenwart. („Wälruag und Wirtschaft", Heft 2.) * „G e s tal t li n g v o n Urlauber e ge Inn geh für Heimarbeit st ätigkei t". Universitär- " Professor Dr. Lutz Richter, Sondertreuhänder.- (Reichsarbeitsblatt II 110/37.) * „U eber die Körperschaften des öffentlichen Rechts .unter der Aufsicht des Reichs- und Preussischen Wirtschaftsmini s t e r i u m s." Dr. Kurt Günther, Ministerialrat im Reichswirtschaftsministerium. (Ministerialblatt für Wirtschaft S. 76f37.1 _Dr. Erich GottfeM. Aus dem Arbeitsrecht Die Weigerung der Gefolgschafts m i t g 1 i e d e r, mit einem Arbeitskameraden zusammenzuarbeiten, ist nicht gerechtfertigt, w^enn die Gründe für die Weigerung nicht stichhaltig sind. In einem solchen Fall hat der Betriebsführer die Pflicht, die Gefolgschaft aufzu-; klären und den Arbeitsfrieden wiederherzustellen. (Landesarbeitsgericht Königsberg in „Deutsche J u s t i z", 1937, S. 322.) * Zahlt der Arbeitgeber an den erkrankten Arbeitnehmer, sei es auch in Schenkungsabsicht, das Gehalt fort, so hat dieser keinen Anspruch auf Krankengeld gegen seine Versicherungsgesellschaft. (LAG Dresden in „Sächsisches Archiv", 1937, S. 19.) # Wird ein Arbeitsvertrag immer nur auf elf Monate geschlossen, um das Kündigung^ Schutzgesetz zu umgehen, so ist seine zeitliche Beschränkung nichtig, und er gilt auf unbestimmte Zeit. (Reichsarbeitsgericht in der Monatsbeilage „Das Recht", 1937, Nr. 1769.) * Die vom Sondertreuhänder innerhalb seiner Aufgabe erlassene Tarifordnung geht ohne weiteres allen anderen entgegenstehenden tariflichen Bestimmungen vor; andere tarifliche 'Bestimmungen eines Bezirkstarifvertrages kann aber der Treuhänder nicht ändern oder aufheben. (Reichsarbeitsgericht in der Monatsbeilage „Das Recht", 1937, Nr. 1766.) Ma. Go. Arbeitsbücher sind Urkunden Das Landgericht Gleiwitz hat, nach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung", entschieden, dass die Verfälschung eines Arbeitsbuches als Urkundenfälschung strafbar sei. In dem zur Entscheidung stehenden Fall war einem Arbeitslosen vom Arbeitsamt mitgeteilt worden, dass er auf Grund seiner landwirtschaftlichen Kenntnisse als Erntehelfer nach auswärts in Arbeit gebracht werden könne. Um dies zu verhindern, hatte der Angeklagte den entsprechenden Vermerk an seinem Arbeitsbuch ausradiert. Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom 9. Dezember 1936 fest, dass das Arbeitsbuch eine Urkunde mit öffentlichrechtlicher Aufgabe sei. Deshalb stelle die Verfälschung eines Arbeitsbuches auch eine' Urkundenfälschung dar,

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