Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 13 (1.4.1937)
- Date
- 1937-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVLJfcKrff. 7 Nr. 13 Berlin, 1. April 1937 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Geschäftsstelle (Verlag, Schriftleitung, Anzeigenannahme. Vertriebsabteilung): Berlin W 15, Emser Strasse 42. Fernsprecher: J 2 Oliva 8141—45. Telegrammadresse: CentraJglauben, Berlin. Postscheckkonto: Berlin 70344. Die C.-V.-Zeitung erseheint wöchentlich am Donnerstag. RedaktionsscLIuss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, die die Gebühren durch den Postboten erhebt. Bezugspreis vierteljährlich 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuzügl. 18 Rpf. Bestellgeld. Für Ausland vierteljährlich 2,30 RM(umgerechnet in die Landeswährung) einschl. Zustellgebühren. Einzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 5 gültig. Die 12gespaltene mm-Zeiie 20 Rpf., für Stellengesuche 10 Rpf., für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermässigte Grundpreise s. Preisliste. Einzelanzeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschluss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Innere Erlösung Zu den ScMuSsf eiertagen / Von Rabbiner Dr. Manfred Swarsensky Minderheitenrecht in Bewegung Von Dr. Kurt Stillschweig. I. Das 19. Jahrhundert ist das Zeitalter des nationalen Erwachens. Nachdem die liberale Ideenwelt aus den ehemaligen Untertanender absolutistischen Monarchien Staatsbürger geschaffen hatte, entstand in den rechtlich und politisch anerkannten Einzelnen das Gefühl gruppenmässiger Verbundenheit. Damit war der Gedanke der Nation als „politische Elementarkraft" in den Geschichtsverlauf eingeschaltet. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts beginnt das nationale Prinzip hochpolitische Spannungen zu erzeugen. Namentlich in Ost- und Südosteuropa verstärkten sich die nationalpoliti- In dieser 20seitlgen NummeT finden unsere Leser u. a. Die Aufsätze: Dr. Bruno Weil: Kolumbien. — Professor Dr'. Franz Landsberger: Julius Moser, ein vergessener jüdischer Maler. — Alfred Auerbach: Jacques Offenbach (Schluss). — Michael Fraenkel: Luigi Luzatti.—Magnus Davidsohn: Wie die Musik zum „Hohen Liede Salomonis" entstand. Die Beilagen: Wirtschaft der Woche. — Sportblatt. — Palästina-Umschau. sehen Reibungen ständig. Sie führten allmählich zur Bildung von Irredenten, und so wurde das Nationälitätenprinzip schliesslich zu einem der Funken, an denen sich der Weltkrieg entzündet hat. Nach der Beendigung des Krieges wünschte man, den gefährlichen Explosivstoff des Nationalitätenkampfes zu beseitigen. Geeignete Mittel hierzu schienen den Alliierten neue Grenzziehungen und Minderheitenschutzverträge zu sein. Es wurde deshalb für die neu umgrenzten Staaten ein völkerrechtliches Vertragssystem geschaffen, das den Angehörigen der ost- und südosteuropäischen Volksgruppen ein gewisses Minimum an Rechten unter der Garantie des Völkerbundes zuerkannte. Dass es nicht gelungen ist, durch das Minderheitenrecht die nationalpolitischen Spannungen zu vermindern, geschweige denn den Nationalitätenkampf auszuschalten, ist heute, fast zwei Jahrzehnte nach Abschluss der Verträge, einhellige Meinung aller Beurteiler. Auch die Juden Ost- und Südosteuropas, die den Schutz der Mmoritätenabkortimen geniessen sollten, stimmen in diese negative Bewertung ein. Beweisen doch namentlich die aus Polen und Rumänien kommenden Nachrichten, dass für das osteuropäische Judentum ebenso wie für andere Minderheiten der Minoritätenschutz versagt hat. II. Seit Bestehen des Minderheitenrechts hat es nicht an Reformvorschlägen gemangelt. Will man diese Anregungen überblicken und die Hauptströmungen innerhalb des geltenden Systems zusammenfassen, so muss man zunächst die Vorfrage stellen: Sind überhaupt positive Normen zugunsten der Minderheiten nötig oder folgen die Rechte der nationalen Gruppen Im Leben jedes Volkes gibt es Ereignisse, die für sein Dasein und sein Schicksal bestimmende Bedeutung erlangen. Der schöpferische Genius des Volkes weist dem Ereignis die Stellung zu, die es innerhalb seiner Entwicklung einnimmt und behält. Zu den Fakten, die im Leben des jüdischen Volkes schicksalhafte und gestaltende Bedeutung gewonnen haben, gehört der Auszug Israels aus Aegypten. Mit ihm ist die Gestalt Moses auf innigste verknüpft. Er ist es, der den Erlösungswillen und die Freiheitssehnsucht seines Volkes zur nationalen und religiösen Gestaltung bringt. Er ist es, der die religiöse Verheissung der Stammväter von einem besonderen Volk, einem einzigen Gott und dem verheissenden Land zur schöpferischen Synthese vereinigt, der mit diesen religiös-sittlichen Energien das Befreiungswerk vollbringt und die israelitischen Nomadenstämme zu einem Volk zusammenfügt. So bedeutet der Auszug aus Aegypten die entscheidende Wende im Leben Israels. Stammesgeschichte wird von jetzt an Volksgeschichte. Israel tritt in die Weltgeschichte ein. ' Dieser Gang in die Welt ist aber nicht nur ein Weg äusserer Befreiung. Idee und volle Gestalt gewinnt er erst als Beginn einer religiösen Neugeburt. Die äussere Befreiung war nur die Voraussetzung für die Entfaltung schöpferischer sittlicher und sozialer Keimkräfte, die im jüdischen Genius bereitlagen. Die Befreiung erschöpfte sich nicht wie sonst im Freiheitskampf der Völker im Bereich des Nationalen und Politischen, sie wuchs vielmehr zur verpflichtenden Aufgabe, zum Gebot, wodurch die eben zum Volk, gewordenen Stämme mehr wurden als nur Volk. Es ist gewiss kein Zufall, wenn gleich zu Eingang des Zehnwortes der Errettung aus dem Sklavenhause Aegyptens die Erinnerung gilt. Der Gott der Geschichte ist es, der hier zugleich durch das Gebot zu seinem Volke spricht. Hier ist eine Brücke von der Geschichte zur Sittlichkeit geschlagen. Mizrajim ist nicht nur ein geographischer und nicht nur ein politischer, sondern geradezu ein religiös-sittlicher Begriff geworden; Aegypten ist Erinnerung an ein einmaliges Erlebnis in der Jugendzeit des Volkes und zugleich ewige Verpflichtung. Michael Guttmann schreibt in seinem Werk „Das Judentum und seine Umwelt": Der Auszug aus Aegypten wurde zur Quelle von ethischen Lehren. Die wichtigste von ihnen ist zweifellos die Lehre von der . aligemeinen Menschenliebe. Das Wertvollste, was dem ägyptischen Schmelzofen abgewonnen wurde, war die vollständige Umwertung des Begriffes Fremdling, die Vermenschlichung des Fremden. Wenn man bedenkt, von welch naturalistischen und mysteriösen Gegensätzen zugleich die Seele des Aegyp- Osteuropas nicht schon aus allgemeinen Grundsätzen, die ausserhalb des positiven Rechts bestehen? Es fehlt nicht an Stimmen, die die Geltung allgemeiner unkodifizierter Rechtssätze annehmen. Namentlich die Minderheiten selbst vertreten — „aus Not und Verzweiflung", wie der deutsche Volkstumspolitiker Professor M. H. Boehm sagt — vielfach eine Theorie, die man als minderheiten rechtliches Naturrecht bezeichnen kann. Nationale Rechte, so meinen nämlich die Wortführer der Minters in Spannung gehalten wurde, so wird man die Bedeutung dieser Umwertung nicht hoch genug anschlagen können. Auf der einen Seite die Vergötterung von Tieren, auf der anderen die Vertierung von Menschen, oder, wenn möglich, eine noch tiefere Herabsetzung derselben, besonders, wenn es sich um Fremde handelte. Und an diese ungeheuerlichen Gegensätze musste die neue Ethik anknüpfen. Diese Gegensätze bilden gleichsam den Unterbau für die neue Offenbarung: Der angesiedelte Fremde müsse dem Eingeborenen gleichgestellt werden, man müsse ihn lieben wie sich selbst, „denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Aegypten, ich bin der Ewige, euer Gott" (3. B. Mose 19, 33/34.). Unmittelbar darauf folgt das Gesetz, dass man kein Unrecht im Gericht tue und auf gerechtes Mass und Gewicht streng achten müsse, ebenfalls unter Berufung auf den Auszug aus Aegypten. (3. B. Mose 19, 35/36). Die Ermahnung, dass man Witwen und Waisen gegenüber wohltätig und barmherzig sein müsse, wird wiederholt durch die Erinnerung an die ägyptische Knechtschaft verschärft. (5. B. Mose 16, 11112). Das Sabbatgesetz, das seinem kultischen Inhalt nach die Idee der Weltschöpfung symbolisiert und Gott als den Schöpfer in Erinnerung rufen soll, gewann eine neue Seite, in deren Mittelpunkt der Mensch selbst steht. Diese humanitäre Komponente hat die ägyptische Knechtschaft zur Grundlage. „Damit dein Knecht und deine Magd gleich dir ruhen, und gedenke, dass du Sklave im Lande Aegypten warst, und der Ewige, dein Gott, dich" von dort mit starker Hand und ausgestrecktem Arm hinausgeführt, . darum hat der Ewige dein Gott dir geboten, den Sabbat zu halten." (5. B. Mose 5, 14/15). Besondere Erwähnung verdient ein Schriftwort, das dem Israeliten eine Regel gibt, wie er sich seinem einstigen Unterdrücker und Peiniger gegenüber zu verhalten habe: „Den Aegypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in seinem Lande als Fremdling geweilt." (5. B. Mose 23, 8). Der liturgische. Teil des im Familienkreis gefeierten Pessachabends beginnt mit den Worten: „Sklaven waren wir bei Pharao in Aegypten, und der Ewige, unser Gott, führte uns von dort heraus." Es sind Worte, die nicht ein jeder sprechen kann, weil hierzu dem Nicht-Israeliten die erforderliche Gemeinschaft des Erlebnisfeldes fehlt, aber die daraus sich ergebende Moral ist universalistisch . . . Der partikularistische Kult bildet hier die Grundlage für ein universales Moralsystem."' Dieser Zusammenhang von Nationalem und Universalem findet seinen symbolischen Ausdruck auch in dem Sederbrauch der „vier Becher" neben dem Becher für den Propheten Elijahu, Symbol dafür, dass derheiten, seien „ein integrierendes Grundrecht jeder nationalen Gruppe", das „unmittelbar aus der sittlichen Weltordnung" folge und ein „naturrechtliches Postulat" enthalte. Allein diese Auffassung hat sich nicht durchgesetzt. Die durchaus herrschende „positivistisch verengte Rechtslehre der letzten Jahrzehnte" (M. H. Boehm) leugnet das Bestehen naturrechtlicher Sätze. Nach der massgebenden Doktrin ist das Recht ein „ethisches Minimum". Nicht alle Forderungen einer sittlichen Weltordnung sind des- Israels Erlösung erst vollendet ist, wenn auch die Welt ihre Erlösung gefunden hat. Mit dem Auszug aus Aegypten hebt darum nicht nur die äussere Erlösung Israels an, die schöpferische Kraft der jüdischen Seele hat ihn zugleich zum Inbegriff unserer inneren Erlösung gemacht. Immer dann, wenn die Hoffnung auf Befreiung von äusserem Leid mächtig wurde, flammte zugleich auch die Sehnsucht nach innerer Erlösung auf. In der Tat zeigt ein Rückblick auf unsere Geschichte, dass oft Zeiten äusserer Not und Armut Epochen der Entfaltung reichen inneren jüdischen Lebens gewesen sind. Wo das Wachsen in die Breite unmöglich ist, muss man notwendigerweise in die Tiefe wachsen. Fehlte uns die Weite des Daseinsraumes, so besassen wir doch die Fülle und Weite der grossen Gedanken, die für uns unsere Welt der Freiheit, unsere Welt des Glückes war. Besitzen auch war, um mit Achad Haam zu sprechen, heute diese cherut b'awoda, die innere Freiheit; die letztlich immer nur in der Teilhabe an dem Reich der grossen, ewigen Gedanken der Religion liegen kann? Es will oft scheinen, als seien wir auch innerlich recht unfreie Menschen geworden. Die Enge des Daseins droht allzu leicht zu Engherzigkeit und Engstirnigkeit zu werden. Es liegt eine geistige und seelische Müdigkeit über unseren Menschen. Die ersehnte jüdische Renaissance hat ernstlich doch nur einen ganz kleinen Teil ergriffen. Die grosse Masse verharrt in Dumpfheit und Stumpfheit, sie verkrampft sich in leichte, billige Formeln, mit denen man die jüdischen Lebensfragen zu erfassen vermeint. Man glaubt, dass alles Heil und alle Erlösung von unseren Organisationen her käme. Judentum scheint im Bewusstsein vieler oft nur noch eine Sache von Zertifikat, Affidavit und Chamada zu sein. Wo aber sind die grossen tragenden Ideen, die hinter und über all diesen Notwendigkeiten des äusseren Lebens stehen! Wo ist die grosse Konzeption eines umfassenden Judentums, da die üblichen „Programme" eines liberalen, orthodoxen, zionistischen und nichtzionistischen Judentums zu eng, zu abgegriffen sind, als dass von ihnen eine wirkliche innere Erneuerung des Judentums erhofft werden könnte! Vielleicht ist dies heute schon zu viel verlangt. Es scheint überhaupt ein Charakteristikum der Zeit zu sein, dass sie arm an-grossen Ideen und überragenden Mensehen ist, dass ihre Stärke immer mehr in der Analyse als in einer wirklich schöpferischen Synthese liegt. Vielleicht werden auch wir darum noch lange warten müssen. Aber auch um Geduld und Kraft zum Warten zu haben, muss man als Jude in der Gewissheit leben, dass die innere Erlösung, nach der sich das Judentum heute wieder mit heissem Verlangen sehnt, in einer von uns nur erst ganz fern erahnten Art dem Erlösungswege gleichen muss, der in der Frühzeit unserer Geschichte Israel einst von Aegypten zum Sinai führte. halb auch Tatsachen der weltlichen Rechtsordnung. III. Muss das Minderheitenproblem somit vom positiven Recht seinen Ausgangspunkt nehmen, so fragt sich weiter: Ist die geltende Regelung mittels völkerrechtlicher Verträge überhaupt ein tauglicher Versuch? Wäre es nicht statt dessen vorzuziehen, die Minderheitenfrage von Fall zu Fall mit den Mitteln des inner staatlichen Rechts zu lösen?