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Central-Verein-Zeitung · 1937-03-11 · 10 (11.3.1937) · page 21

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
10 (11.3.1937)
Date
1937-03-11
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Nr. 10 Beiblatt WIRTSCHAFT DER WOCHE 11. Marz 193Z Die Arbeit der Jüdischen Wirtschaftshilfe Fast ein Viertel des Gesamtberichts des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau bei der Reichsvertretung der Juden in Deutschland — der im Leitartikel der letzten Nummer der C.-V.- Zeitung grundsätzlich gewürdigt wurde — beschäftigt sich mit den Fragen der Wirtschaftshilfe. Schon diese Tatsache lässt die Bedeutung erkennen, die der Wirtschaftshilfe im Rahmen der Reichsvertretung zukommt. Ihre Arbeit steht unter dem Motto „Existenzerhaltung", ihre Hauptaufgabe ist, durch Kreditgewährung mit bescheidenen Mitteln da einzuspringen, wo "nach menschlichem Ermessen noch eine Erwerbs- oder Berufstätigkeit in kleinem Rahmen auf wirtschaftlich tragbarer Grundlage ausgeübt werden kann. Um den Sinn dieser Arbeit voll würdigen zu können, muss man sich noch einmal kurz die Situation vergegenwärtigen: die Jugend wandert aus, der" Altersaufbau der Juden in Deutschland verschlechtert sich, ihre wirtschaftliche Prodnktivkraft sinkt. Die Ansprüche an die Sozialfonds wachsen, ihre Mittel können nicht in gleichem Masse ergänzt werden. Da müssen alle Kräfte eingesetzt werden, damit den nichtauswanderungs-, aber noch erwerbsfähigen älteren Menschen eine Existenz, wenn auch in bescheidenstem Rahmen, erhalten werden kann, um zu verhindern, dass sie schon frühzeitig der Wohlfahrtspflege und damit den von der Gesamtheit aufzubringenden Mitteln anheimfallen. Die Arbeit der Wirtschaftshilfe ist also für den einzelnen wie für die Gesamtheit produktiv im besten Sinne des Wortes, auch wenn nicht verkannt werden darf, dass die Hilfsmöglichkeiten begrenzt sind und dass sich der Erfolg der Arbeit dementsprechend auch nur in bescheidenen Grenzen halten kann. Besonders da sich die jüdische Wirtschaftshilfe auch 1936 ständig wachsenden Aufgaben gegenübergesehen hat. Sichtbar im Vordergrund der Arbeit der jüdischen Wirtschaftshilfe, die innerhalb der Reichsvertretung in einer Zentralstelle für jüdische [Wirtschaftshilfe zusammengefasst ist, standen auch im letzten Jahr die Dar 1 ehenskassen. Ihre Bedeutung hat insofern noch zugenommen, als die von der Reichsvertretung zur Verfügung gestellten Mittel für Wirtschaftshilfskredite jetzt ebenfalls über die Darlehenskassen geleitet wurden, um die Organisation der Kredithilfe zu vereinheitlichen und zu konzentrieren. Ende 1936 waren der Zentralstelle für jüdische Darlehenskassen e. V. 68 Darlehenskassen mit einem Gesamtkapital von 1,25 Mill. RM angeschlossen. Die Zentralstelle arbeitet mit einem Kredit der [American Joint Reconstruction Foundation in Höhe von rund 570 000 RM. Bei den einzelnen Darlehenskassen waren am Ende der Berichtszeit etwa 3000 Darlehen im Gesamtbetrag von rund 850 000 RM ausstehend. Ende des Jahres wurde in Zusammenarbeit mit der Foundation die Durchführung eines Reorganisation s p 1 a n e s für die jüdischen Darlehenskassen beschlossen, der an Stelle ihres extensiven Ausbaues ihre Zusammenfassung vorsieht, um 'den Einsatz der Mittel für die Kredithilfe zur grösstmöglichen Auswirkung zu bringen. Demzufolge werden nunmehr kleine Kassen aufgehoben bzw. mit grösseren Kassen zusammengelegt und so deren Leistungsfähigkeit verstärkt. Aus einigen dem Bericht beigefügten Tabellen gewinnt man einen Ueberblick über die Grössenordnung der Darlehen und über die Berufsgliederung der Darlehensnehmer., Aus ihnen ergibt sich, dass fast 84 Prozent aller Darlehen unter 500 RM waren. Der Durchschnittsbetrag des Einzeldarlehens beträgt rund 340 RM. 19 Prozent aller Darlehen wurden an Vertreter, 18 Prozent an Kleinhändler, 15 Prozent an Einzelhändler, 14 Prozent an Grosshändler und 12 Prozent an Handwerker gewährt, so dass 78 Prozent aller Darlehen auf diese Berufsgruppen entfielen. Der Rest verteilt sich auf Landhändler (6 Prozent), freie Berufe (4 Prozent), Angestellte, Hauseigentümer und sonstige Berufe (je 3 Prozent), Beamte und Angestellte jüdischer Gemeinden (2 Prozent) sowie Gastwirte und Pensionsinhaber (1 Prozent). Dem Betrag nach ist die Zusammensetzung etwas anders. Hier stehen die Grosshändler an der Spitze, ihnen folgen die Einzelhändler, die Vertreter, die Handwerker, die Kleinhändler usw. Für Liquidationskredite hatte die Zentralstelle für jüdische Darlehenskassen einen kleinen Fonds bereit gestellt; ein besonderer Kredittyp wurde ferner für solche Personen entwickelt, die durch die Binnenwanderung in den Grossgemeinden einen neuen Wohnsitz begründet haben, die aber für ihre' wirtschaftliche 'Einordnung in der Zuzugsgemeinde noch keine entsprechenden Sicherheiten zu stellen vermochten. Eine völlig andere Kreditart stellen die Wirtschaf ts hilf skr edite dar. Sie sollen namentlich dem Kreditbedürfnis in den Kleingemeinden Rechnung tragen und zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung der jüdischen Bevölkerung beitragen. Der einzelne Kredit soll hier 200 RM nicht übersteigen, Sicherheitsleistung ist grundsätzlich erwünscht, jedoch sind Ausnahmen nicht ausgeschlossen. Wirtschaftshilfskredite dürfen nur zu produktiven, aicht für konsumptive oder Wohlfahrtspflege-' rieche Zwecke vergeben werden. Insgesamt wurden 1936 1536 Wirtschaftshilfskredite im "Gesamtbetrag von rund 203 000 RM bewilligt. Die Durchschnittshöhe des einzelnen Kredits betrug 133 RM. Es ist daher möglich gewesen, mit Hilfe von kleinsten Krediten in einer verhältnismässig grossen Anzahl von Fällen zu einer wirtschaftlichen Selbsterhaltung beizutragen. Der Kreis der Darlehensnehmer bei diesen Krediten ist in der Regel ein anderer als derjenige der Darlehenskassen. Es handelt sich um kleine kaufmännische Existenzen (Kleinhändler, Marktfahrer, Provisionsvertreter, Reisende), um Handwerker und um die Finanzierung von Gelegenheitsgeschäften. Darüber hinaus sind die Mittel der Wirtschaftshilfskredite eingesetzt worden zur Begleichung von Zinsrückständen auf Hypotheken, zur Abdeckung von Steuerrückständen, sofern sie zu einer Sanierung der Geschäfte führten, zur Erhaltung von Grundbesitz und Wohnmöglichkeiten, sowie für Umzugsbeihilfen. Wenn auch die Kredithilfe im Vordergrund der Arbeit der jüdischen Wirtschaftshilfe stand, so galt es darüber hinaus auch noch andere wichtige Gebiete zu betreuen. Hierher gehören zum Beispiel die in der Vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise zusammengefasst gewesenen jüdischen Arbeitsnachweise, die, wie erinnerlich, am 31. Dezember 1936 ihre Tätigkeit einstellen mussten. Sie dienten nicht nur der Arbeitsvermittlung, wo sie steigende Erfolge aufzuweisen hatten, sondern sie gaben auch bis zu einem gewissen Grade den Anstoss zur Umschulung von Arbeitslosen in Berufe, die als besonders vermittlungsgünstig angesehen werden konnten (zum Beispiel Hausangestellte). Dieser Abschnitt des Berichts schliesst mit einem Appell an die jüdischen Betriebsinhaber, den wir seiner Wichtigkeit wegen wörtlich wiedergeben: „In Anbetracht der Notlage der jüdischen Arbeitssuchenden und namentlich der älteren erwerbslosen Angestellten wird es entscheidend darauf ankommen, dass die jüdischen Betriebsinhaber, soweit sie nicht den Weg der Zeitungsanzeige oder der Einstellung persönlich bekannter Personen gehen, sich künftig aus ihrem jüdischen Gemeinschaftsbewusstsein heraus dazu verpflichtet fühlen, auch bei den öffentlichen Arbeitsämtern in einem den Betriebsverhältnissen entsprechenden Umfange jüdische Mitarbeiter, anzufordern." - Weitere Aufgaben der jüdischen Wirtschaftshilfe ergaben sich im abgelaufenen Jahr aus der Notwendigkeit einer Lenkung der Binnenwanderung, also vor allem des Umzugs vieler Menschen von Orten mit nur kiek nen jüdischen Gemeinschaften in jüdische Grossgemeinden. Hier galt es durch Beratung vor übereilten Entschlüsen zu warnen, um dadurch die ungeregelte, planlose Binnenwanderung einzuschränken. In der Betreuung der Kleingemeinden, die eine der wichtigsten Aufgaben der zentralen jüdischen Stellen ist, arbeiten Wirtschaftshilfe und Wohlfahrtspflege auf das engste zusammen, um über die materielle Hilfeleistung hinaus den in den Kleingemeinden wohnenden Juden das Gefühl ihrer Verbundenheit mit der jüdischen Gemeinschaft zu bestärken. Auch kulturelle Veranstaltungen in den Kleingemeinden trugen in wachsendem Umfange dazu bei. Zu dem Aufgabenkreis der jüdischen Wirtschaftshilfe gehörte weiter auch im abgelaufenen Jahr der Vermittlungsdienst, in dem Kapitalgesuche und Kapitalangebote sowie Niederlassungs- und Umsiedlungsmöglichkeiten iür Handwerker bekanntgegeben wurden. Die sich aus der gesamten Entwicklung ergebende geringere Inanspruchnahme des Vermittlungsdienstes veranlasste zunächst seine Einschränkung und schliesslich die Einstellung seiner regelmässigen Herausgabe. Er soll in Zukunft nur noch in unregelmässiger Zeitfolge, sofern die vorhandenen Angebote dies rechtfertigen, erscheinen. Seine Aufgaben sind zum Teil privaten Maklern und zum Teil auch der FWI (Gesellschaft zur Förderung der Interessen von in Deutschland wohnhaften oder wohnhaft gewesenen JudenmbH) zur Bearbeitung übertragen worden. Ein besonderes, in seiner materiellen Bedeutung auf Grund der beschränkten Mittel leider nicht sehr bedeutendes, in kultureller Hinsicht aber sehr wichtiges Gebiet der jüdischen Wirtschaftshilfe mren die Hilfsmassnahmen für besondere Berufsgruppen. Sie wurden oftmals durchgeführt bzw. eingeleitet (wie auch zum Teil schon in den letzten Jahren) durch, eine Selbsthilfe dieser Berufe. Hierzu gehörenz. B. die Heilberufe (Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilgehilfen, Schwestern, Masseure usw.), die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Berufe (ältere Juristen, Schriftsteller und Journalisten), und vor allem die Künstler, die in den Kulturbünden bzw. der Künstlerhilfe, /die für ihre Fragen zuständigen Organisationen gefunden haben. Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, wenn wir auf weitere Einzelheiten eingingen. Es ergibt sich, dass von den jüdischen Zentralstellen, wie in allen anderen'Zweigen jüdischer Arbeit, auch in der Wirtschaftshilfe Sorgfältiges und Umfassendes geleistet wird, das die materielle und ideelle Unterstützung durch alle Kreise des Judentums in Deutschland rechtfertigt. H. W—I. Tüdket Bm$kM Die Lebenshaltungskosten in der Welt Das Budget eines Haushaltes hängt im wesentlichen von den Kosten für die unmittelbare Lebenshaltung -^- also insbesondere Ernährung, Wohnung, Heizung, Bekleidung und sonstige Kleinigkeiten —'ab. Für den Neuaufbau . einer Existenz, wie sie den meisten der jüdischen Auswanderer aus Deutschland notwendig ist, sind sie sogar im allgemeinen entscheidend. Alle anderen Bedürfnisse lassen sieh auf ein Minimum zusammendrücken; leben, wohnen und kleiden muss sich aber der Mensch, wenn er seine Leistungsfähigkeit, das wertvollste Gut des Auswanderers, behalten will. Deshalb ist eine neue Untersuchung in Heft 3 von „W i r t s c h a f t und S t a t i s t i k<£ über die Lebenshaltungskosten in der Welt Ende 1936 für uns von besonderem Interesse. Diese Untersuchung leidet für unsere Bedürfnisse allerdings insofern an einem Mangel, als sie die Lebenshaltungskosten in wichtigen Einwanderungsländern, da die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorliegen können, nicht mit berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die Länder Südamerikas. Es wird festgestellt, dass nach den amtlichen Indexberechnungen die Gesamtkosten der Lebenshaltung gegenwärtig in fast allen Ländern höher als an der Jahreswende 1935'36 sind. Die steigende Tendenz des Vorjahres hat also 1936 im ganzen weiter angehalten. Allerdings scheine der Grad der Erhöhung im allgemeinen etwas schwächer als 1935 gewesen zu sein. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Aufwärtsbewegung der Ernährungskosten überwiegend gemildert hat. Die Preissteigerung der Nahrungsmittel wird 1936 in fast allen Ländern von dem Grad der Preiserhöhung für die Bekleidungsgegenstände übertroffen. Die Ernährungskosten sind nur in zwei der untersuchten Länder, die Bekleidungskosten dagegen in vier Ländern um mehr als zehn Prozent gestiegen. Auch die Ausgaben für die Wohnungsmiete, für Heizung und Beleuchtung und für den sonstigen Bedarf haben sich in vielen Ländern erhöht. Von einzelnen Ländern seien aus der Untersuchung u. a. herausgegriffen, dass in den Vereinigten Staaten von Amerika die Steigerung der Wohnungskosten um mehr als zehn Prozent die entscheidene Ursache der Zunahme der. Gesamtkosten für die Lebenshaltung um fast drei Prozent gewesen ist; denn die Ernährungskosten haben nur um ein Prozent angezogen, die Preise der Heiz- und Leuchtstoffe sowie .der. Bekleidungsgegenstände sogar, nachgegeben. Sonst seien aus einer der Untersuchung beigegebenen Tabelle einzelne Beispiele erwähnt: In G r oss b r ita nn i'en hat sich die Gesamtlebenshaltung um 2,7 Prozent erhöht, in Japan um 4,4Prozent, in China um 5,2 Prozent, in Kanada nur um 1,6 Prozent. Nur in zwei der untersuchten Länder sind die Kosten der Gesamtlebenshaltung zurückgegangen: in Holland (um 1,2 Prozent) und in Britisch-Indien (um 1,9 Prozent). Die stärkste Steigerung hatte, als Folge der Abwertung, Frankreich mit einer Erhöhung um 13 Prozent zu verzeichnen. hw. Anmeldung von Auslandsschulden Im „Reichsanzeiger" vom 1. März 1937 erschien eine Bekanntmachung der Anmeldestelle für Auslandsschulden, nach der die in der Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Anmeldung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland vom 30. März 1932 genannten Personen, Firmen und Körperschaften ihre am 2 8. Febr u a r 1 9 3 7 bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland nach den Vorschriften dieser Verordnung bis zum 15. März 1937 anzumelden haben. Anmeldepflichtig sind: 1. ohne Rücksicht auf die Höhe der Verpflichtungen jeder Schuldner, der von der Anmeldestelle für Auslandsschulden unmittelbar durch Zusendung von Vordrucken zur Anmeldung aufgefordert ward; 2. im übrigen jeder Schuldner, dessen Gesamtverpflichtungen gegenüber dem. Ausland im Nennwert oder Gegenwert 5000 RM oder mehr betragen. Die zur Anmeldung zu verwendenden Vordrucke sind bei der Anmeldestelle für Auslandsschulden, Berlin SW 111, Wallstrasse 11/12 oder bei einer Reichsbankanstalt anzufordern. Diejenigen Verpflichteten, die eine Anmeldung nach dem Stand vom 29. Februar 1936 vorge- , nommen hatten, erhalten die Vordrucke unmittelbar zugesandt. Sollte bis zum 5. März 1937 keine Zusendung erfolgt sein, so sind die - Vordrucke von der Anmeldestelle unmittelbar (nicht von einer Reichsbankanstalt) anzufordern. ' * In dem Runderlass 36/37 D. St. gibt die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ihre Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Wertpapieren vom 27. Februar wieder und bemerkt dazu, dass durch diese Bekanntmachung die ausländischen Arbitrage we r tp a p. i e r e praktisch den gleichen Erwerbs- und Verfügungsbeschränkungen unterworfen werden, wie die reinen ausländischen Wertpapiere. Genehmigungen zum Erwerb und zur Veräusserung der von der Bekanntmachung betroffenen Wertpapiere würden grundsätzlich versagt; unberührt bleiben jedoch die in früheren Runderlassen getroffenen Anordnungen über die Verwertung ausländischer Arbitrage-Wertpapiere durch Auswanderer. Geschäfte "über ausländische Arbitrage- Wertpapiere, die bis zum 27. Februar 1937 einschliesslich verbindlich abgeschlossen waren, könnten ohne Genehmigung durch Lieferung erfüllt werden. * Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung bestimmt mit RE 31/37 D. St., dass in das im Runderlass Nr. 17S'36 D. St. ausgesprochene Verbot der Verwertung bestimmter deutscher Auslandsbonds durch Auswanderer die 6K>proz. Landkraftwerke Leipzig, Kulkwitz, Dollarbonds von 1926, 6Kproz. Gewerkschaft Carolus Magnus hfl.-Anleihe von 1927, 4^proz. Kraftwerk Reckingen sfrs.-Anleihe von 1930 einzubeziehen sind. * Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat drei Runderlasse über die Wareneinfuhr herausgegeben. No 28/37 D. St. gibt über die bei Zahlungen im Rahmen von Verrechnungsabkommen zu beobachtenden Bestimmungen Auskunft, fasst den früheren RE 26/35 D. St. und seine sämtlichen Merkblätter neu und hebt eine Reihe früherer Rund- und allgemeine Erlasse auf; No 29/37 D. St. fasst die allgemeinen devisenrechtlichen Bestimmungen über die Wareneinfuhr neu zusammen und hebt 27 frühere Rund- und allgemeine Erlasse auf; No 30/37 D. St. beschäftigt sich mit dem Warenverkehr mit Brasilien unter Aufhebung von acht Rund- und allgemeinen Erlassen. _ Zur Preisstop-Verordnung Um falschen Auffassungen über die Auslegung der Mi e tpr ei s-S top Verordnung zu begegnen, wonach das Verbot der Mietpreissteigerungen keine Anwendung finde, wenn man alte Krisenmieten bis zur Friedensmiete oder bis zur gesetzlichen Miete erhöhe, wird darauf hingewiesen, dass für die Festsetzung der Mieten der Stichtag vom IS. Oktober 1936 gelte, und dass jede Ueberschreitung des an diesem Tag bestehenden Mietpreises " strafbar sei. «. Die Wirtschaftliche Vereinigung der Deutschen Süsswarenwirtschaft hat eine Anordnung über die Preisbildung von Zuckerwaren und Dauerbackwaren erlassen. Danach dürfen die Preise^ dieser Waren, soweit für ihre Herstellung Mandeln, Erdnüsse, Haselnüsse und Kakaoerzeugnisse sowie ausländische tierische und pflanzliche Fette Verwendung finden, in dem Ausmass erhöht werden, in dem für diese Rohstoffe gegenüber dem 17. Oktober 1936 eine Preiserhöhung zugelassen worden ist. * Nach einer Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung ist. wie aus einer in der Tagespresse veröffentlichten Korrepondenzmeldung hervorgeht, die Frage der Kartellpreise neu" geregelt worden. Aus der Preisstopverordnung gehe hervor, dass alle anderen Bindungen durch sie ausser Kraft gesetzt seien. - Wenn also etwa ein Produzent vor dem 17. Oktober 1936 als Aussenseiter tätig gewesen und später freiwillig oder gezwungen einem Kartell beigetreten sei, so dürfe er trotzdem seine Preise nicht auf den Stand der Kartellpreise erhöhen, wenn er früher niedrigere Preise berechnet hätte. Entsprechendes gelte natürlich auch für alle anderen Preisbindungen. Dieser Standpunkt werde vom Reichskommisar für die Preisbildung im wesentlichen unterstrichen,"es werde jedoch dem Kartell oder dem sonstigen Vertragsberechtigten die Möglichkeit gegeben, beim Preiskommissar einen Antrag auf Einhaltung der Kartellpreise zu stellen. Werde dieser Antrag genehmigt, so sei der frühere Aussenseiter an die Einhaltung des Kartellpreises gebunden. Die Erfassung industrieller Abfallstoffe t pas. A±nt für Rohstoffverteilung. hat Richtlinien zur Erfassung des bei der gewerblichen Wirtschaft anfallenden Alt- und Abfallmaterials erlassen, in denen "den gewerblichen B"etrieben laut Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin (Heft 6) zur Pflicht gemacht wird, dass die auch bei sparsamster Materialbehandlung anfallenden Alt- und Abfallstoffe erfasst werdend um entweder im eigenen Betrieb verarbeitet oder durch Weiterlei'tung bzw. Veräusserung dem Wirtschaitskreislauf wieder zugeführt zu werden, erforderlichenfalls unter Einschaltung des Rohprodukfenhandels. Dabei ist zu beachten, dass die Kleinge wer bebet riebe (z. B. Handwerks- und kleine Handelsbetriebe) von der allgemeinen Haushaltssammlung miterfasst werden. Die Richtlinien regeln dann noch eine Reihe Einzelheiten, so z. B. die Frage der Verwertung von Spezialabfäilen sowie die Unterscheidung zwischen betriebseigenen und betriebsfremden Alt- und Abfallstoffen. Die Deutsche Arbeitsfront und die Organisation der gewerblichen Wirtschaft haben sich dafür einzusetzen, dass in keinem Betrieb verwertbare Altmaterialien vernichtet werden.

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