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Central-Verein-Zeitung · 1937-02-25 · 8 (25.2.1937) · page 19

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
8 (25.2.1937)
Date
1937-02-25
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 8 Beiblatt WIRTSCHAFT DER WOCHE 25.Februar 1937 Die Organisation der Wirtschaft Mit der Einführung der Ehrengerichtsbarschlössen, während die einzelnen Industrie- und keit für die gewerbliche Wirtschaft hat die Or- Handelskammern wie auch die Handwerkskamganisation der Wirtschaft einen Abschnitt ermern bestehen geblieben sind. Zur Vermeidung reicht. Es scheint deshalb jetzt angebracht, einer Ueberorganisation und einer personellen unseren Lesern einen Ueberblick hierüber zu Ueberbesetzung sind vielfach weitgehende Pervermitteln, besonders, da seit unserer letzten sonalunionen zwischen den Leitern der einzelnen allgemeinen Betrachtung (vgl. C.-V.-Ztg. 1934, zusammengehörenden Stellen vorgesehen. Nr. 52) eine Reihe von Aenderungen eingetreihre Krönung findet die gesamte Organisation ten sind. der gewerblichen Wirtschaft in der Reichs- Die Organisation der gewerblichen Wirtwirtschaftskammer, die sowohl die fachschaft ist, im Gegensatz zu früher, nicht mehr üche wie die bezirkliche Organisation der Wirtfreiwillig. Jedes Unternehmen muss mindestens schaft und die Industrie- und Handelskammern in einer Wirtschafts- bzw. Fachgruppe als H a u p t- Sicn vereint. Das letztere dadurch, dase der mitglied angehören, und zwar derjenigen, frühere Inustrie- und Handelstag als „Arbeitsin deren Rahmen das Schwergewicht seiner gemeinschaft der Industrie- und Handelskamf achlichen Betätigung liegt. Arbeitet es auf Gemern" in die Reichs wirtschaftskammer eingebieten, die in den Betreuungskreis verschiedegliedert ist. Die Zusammenfassung der gesamten ner Gruppen fallen, so wird es in genau vor- Organisation in der Reichswirtschaftskammer gegeschriebener Weise Fachmitglied oder echieht dadurch, dass in ihren Beirat berufen Listenmitglied bei diesen Gruppen. Dawerden: die Leiter der 18 Bezirkswirtschaftskambei ist dafür Sorge getragen, dass eine übermern, die Leiter der 6 Reichsgruppen und der massige Beitragsbelastung nicht eintritt. Die 6 Hauptgruppen der Reichsgruppe Industrie. Organisation der gewerblichen Wirtschaft findet Ferner gehören dem Beirat an: Vertreter der ihre Grundlage vor allem in dem Gesetz vom „Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handels- 27. Februar 1934 und seinen beiden Durchfühkammern", der Handwerkskammern, des Reichsrungsverordnungen vom 27. November 1934 und nährständes und der Gemeinden. Die Reichswirt- 25. September 1935. Zu ihnen tritt der Erlass 6chaftskammer steht auch in Verbindung mit des Wirtschaftsministers vom 7. Juli 1936 über der Organisation der Deutschen Arbeitsfront, und Reform der Organisation der gewerblichen zwar durch den Reichsarbeits-und Wirtschaftsrat, Wirtschaft, vom 12. November 1936 über Zuder sich aug dem ßeirat der Reichswirtschaftssainmenarbeit mit der Organisation der gekammer und dem Reichsarbeitsrat zusammenwerblichen Wirtschaft und ihr Verhältnis zu getzt marktregelnden Verbänden und vom 20 Januar 0rganisation für ßich Mdet der 1937 über die Ehrengerichtsordnung der ge- Reichsnährstand, der sieh einmal regiowerblichen Wirtschaft. .ml in 20 Landesbauernschaften und dann weiter W enn wir zunächst von der Grundorganiin Kreisbauernschaften und in Ortsbauernechaften saion nach der Seite der fachlichen dert FacWicll b8stehen innerhalb der Glie- Gliederung ausgehen, so ergibt sich fol- Reichsnährstandes 3 Hauptabteilungendes Bild: Fachlich werden unterschieden: ^d H tabteil j (der MeDSch), Reichsgruppen, Hauptgruppen, Wirtschaftsgrup- & tabteil n (der Hof) und die Hauptpen, Fachgruppen und Fachuntergruppen. Es , . t, TTT f, ,. , •■ul ir> - K. t - * tt j i abteilung III (der Markt). Für die Marktregelung gibt sechs Reichsgruppen: Industrie, Handwerk, . , J% , v. , ,. '„ . . . ° . * % , , -r, , -vr a t? ■ entscheidend sind die Hauptveremigungen für Handel, Banken, Versicherungen und Energie- _ , „ . , * n . f„ to ,T7 . x i.' £• o- * t t. j . , . . Getreide, Kartoffeln, Milch, Gartenbau, Wem, Wirtschaft. Sie unterstehen dem Reichswirt- „. , . .' „. „ ' ~ t i. «. Schaftsministerium, während die Reichsgruppe ^Wirtschaft Eier Zucker Brauwirtschaft, Verkehr dem Reichsverkehrsministerium unier-?^are* ™dA FlSchen?ie O'f^ton des stellt ist. Hauptgruppen gibt es lediglich in der Reichsnährstandes spielt aber auch in die der Reichsgruppe Industrie, die anderen Reichsgewerblichen Wirtschaft hinüber, über den J^f" gruppen gliedern sich zunächst in Wirtschafts- ^del' Nahrungsmittelhandwerk und die " gruppen. Einen Ueberblick gibt die folgende iLebensmittehndustne. Hier bestehen teilweise Tabelle» 6 r en§e> teil^^s© losere Bindungen zum Reichsnährstand sowohl sachlicher wie personeller . Die Gliederung in Wirtschaf tsgnipperi Art Hierbei auf Einzelheiten einzugehen, würde aber den Rahmen dieser kurzen Uebersicht SdctagmpiK* Wirtechaftsgmppen £ä£ Ebenso muss, da es an dieser Stelle Industrie: zu weit führen wurde, die innere Organisation der Öaaptgruppe n Bergbau . i ••-? .• » B 8 einzelnen Rekhs-, Wirtsehafts-, Fach- und Be- Sdsf Siffig! ' 8 ^irksgruppen unberücksichtigt bleiben, Neben Giesserei-industne . . s ■ 4 den ernannten Leitern stehen hier im allgemei- Hanptgrnppe II: Stahl-.nM Eiseabau « . . , . £ neQ die beratend8n Beiräte; bei den FaCngruppen Fahrzeugindustrie, B ■ i ■ * 5 und Fachuntergruppen auch die Mitgliederver- EiektroSSe116. "! I \ ] £ Sammlung, die dem Gruppenleiter jährlich das Feinmechanik und Optik . -. * 4 Vertrauen aus- oder abspricht. Ueber die Ehren- Hauptgruppe III: ^^»4^™; 4 gerichtsbarkeit der gewerblichen Wirtschaft Hauptgruppe IV: Steine und Erden .■ 2G haben wir in Nr. 5/1937 der C.-V.-Zeitung beiSSerarteiträde Industrie l i 11 richtet. Der Vollständigkeit halber sei hier nur Glasindustrie . .-..»«■ 3 erwähnt, dass jeweils am Sitz einer BezLrkswirt- SägeSÄe J15"18, III 4 Schaftskammer ein Ehrengericht gebildet werden Hauptgruppe V: gj|™jtoffinduSri?e * " * * * 60i1' so dass also i^sges^1111* 18 Bezirksehren- Papier-° Pappen"* Zellstoff und gerichte bestehen, über denen der Ehrengerichts- Holzstofferzeugunff . . 4 hof der Wirtschaft steht, der bei der Reichswirt- Druck und. Papierverarbeitung .8 , . . , . . . , Tr ,T- , Hauptgrappe vi: Lederindustrie . ...... 6 Schaftskammer errichtet wird. H. W—I. Textilindustrie . . 5 » ■ g a 14 Bekleidungsindustrie .ihbe' . . Hauptgruppe VII: Lebensmittelindustrie . ■ ■ » 17 JJie Organisation 1H1 DmckgeWerbe Zuckerindustrie , , i ■ a 0 jm Reichsanzeiger vom 10. Februar erschien Reichsjrruppen k-pirrtUSlndustne 8 eine Anordnung des Reichswirtscbaftsministers Energiewirtschaft: Elektrizitätsversorgung. v a B 0 zur Herbeiführung einer einheitlichen Organi- „ . Sa.s" ™d Wasserversorgung , a o ßation im graphischen Gewerbe, wonach die hand- Banken: Privates Bankgevcerbe ...» 5 , , ° - ■, + n t- „-u„-i-~a„~ „ -r, Oeffentliche Banken..... 0 werklichen und industriellen Fachgliederungen in Oeffentl.-recb.tl. Kreditanstalten 4 der einheitlichen Organisation der W i r t - |Predha4Sn^senscha*ften ' ' ' ' 2 s chaf t s g r upp e „D r uck- und P ap ier- Kreditunternehm. versch. Art * 4 Verarbeitung" zusammengefaßt _ werden. Versicherungen Privatversicherung..... 8 Die bisherigen Innungen bleiben mit ihren alt- TTnnHoi rr^f ^"^^«SS;^! ' «?f hergebrachten Namen bestehen und werden zu- Handel Oross-. Emu. Ausfuhrhandel ol e ., , r? _i___.___ .__ Einzelhandel........10 sammen mit dem zu einer Fachgruppe umu. 4 seibständ. Fachabteilg. gestalteten Reichsinnungsverband in die Wirt- Ga-eSwerbe U' Beherberff™ss" 2 Schaftsgruppe übergeführt. Die handwerklichen Ambulantes Gewerbe 11'.! 3 Betriebe selbst werden in der Handwerksrolle Vermittlergewerbe...... 6 gelöscht. Für die Anpassung des Ausbildungs- Anis™^mTT»n?pdi ß^Jih^Ä und Prüfungswesens an die neuen organisatosruppe Handel b selbständige . __ <j .... . ln , . . tt„^ Fachgruppen angeschlossen. nschen Verhaltnisse sollen beschleunigt vora a ■ a rr.K^i ««l, f«„ -K^^t^t Schläge von den beteiligten Organisationen aus- Ausser den m der Tabelle aufgeführten besteht werden- M-t der Neuregelung sei noch die Reichsgruppe Handwerk, deren sichergestellt, dass die dem Handwerk verbun- Untergliederung etwa der traditionellen Gliededenen Kreise des Druck- und Papiergewerbes die rung des Handwerks entspricht und die Reichsbetriebsnahen Zusammenschlüsse der Innungen gruppe Verkehr mit 7 Reichsverkehrsgruppen. behielten, während auf der anderen Seite nunv t-w A-^a *o«w>T,a« riiar^T.,,«™ mht m fco. mehr für eine einheitliche straffe Leitung des *eben dieser fachlichen Gliederung gibt es die Gesamt werbes die organisatorischen Vorausregionale Gliederung der Organisation der set *n geschaffen seien. Wirtschaft, die eng mit den Bezirkswirtschaftsa ° _ kammern verbunden ist. Sie ist etwas kompli- # . zierter, da in sie, in gewisser Hinsicht, auch die LlTlchtungSverbOte in der Industrie- und Handelskammern einbezogen Wirtschaft worden sind. Es bestehen insgesamt 18 Bezirks- Jm Wirtschaftskammern, die sicn wieder m Abteilun- Reihe Gewerbe Errichtungs-, Wiedergen gliedern. So umfassen die- Industrieabteiluneröffnungs- oder Erweite rungsgen die früheren Bezirksgruppen der Reichsverböte ergangen bzw. diese Massnahmen von gruppe Industrie, ferner sind in Handelsabteiluneiner besonderen Einwilligung abhängig gen bezw. Unterabteilungen der Wirtschaftsgemacht worden. Diese im allgemeinen befristekammern die Bezirksgruppen der der Reichsten Anordnungen waren zu einem grossen Teil gruppe Handel angf Chilenen Wir,schaftsgrup- ^fc^ÄÄ t^.* pen zusammengefasst. In Kammerabteilungen der erlassen worderK Wir?eben nachstehend Bezirkswirtschaftskammern werden die Industrie- (nacb ejner Veröffentlichung im „Ministerial- und Handelskammern des Bezirks zusammengeblatt für Wirtschaft"s Nr. 2/1937 eine Liste aller Wirtschaftszweige, für die solche Verbote bestehen, und zwar mit Angabe des Termins, bis zu dem sie befristet sind. Es handelt sich, nach dem Stand vom 1. Januar 1937, um folgende Wirtschaftszweige Glühlampen unter 30 Volt (befristet bis 30. 6. 1940); Chem.-pharm. Glaswaren (30. 9. 1938); Gebundener Stickstoff (30. 6. 1940); Starkstromkabel und isolierte Leitungen (30. 6. 1937); Zinkwalz-Erzeugnisse (31. 12. 1937); Rundfunk-Empfangsapparate, Verstärker, Lautsprecher, Röhren (31. 12. 1937); Waren aus glasiertem Ton- und Steinzeug (31. 12. 1937); Torfstreu und Torfmull (31. 12. 1939); Superphosphat (30. 6. 1938); Steinmaterialien für den Wege-, Bahn- und Wasserbau (31. 12. 1938);Texfilversandgeschäfte (1. 7. 1940); Kalkerzeugnisse (31. 12. 1937); Tankstellen (30. 6. 1937); Bleiweiss usw. (31. 12. 1938); Bleifabrikate (gewalzt und gepresst, 31. 12. 1937); Krawatt enstof f web erei (31. 3. 1937); Russ (31. 3. 1937); Röhren aus Stahl oder dessen Legierungen (31. 12. 1938); Kristallinische Soda (30. 6. 1937); Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff (31. 12. 1937); Erzeugnisse aus Flusseisenwalzdraht (30. 9. 1940); Hohlglas (31. 3. 1937); Salz (31. 12. 1938); Wäs c h ekn öpf e (3. 12. 1937); Isolierflaschen (31. 12. 1937); Veredelung von Flachglas (31. 12. 1937); Reisebüro (31. 3. 1937); Zement (31. 12. 1937); Kraftfahrzeugteile und Zubehörartikel (31. 12. 1937); Holzwolle (31. 12. 1937); Schreibmaschinen (31. 12. 1937); Kunstdärme (31. 12. 1938) und Edelsteine und Diamanten (31. 12. 1938). Werbung hier und in Amerika Das Institut für Konjunkturfor« schung untersucht in einem seiner letzten Wochenberichte die Saisonschwankungen in der Werbung und setzt sie in Vergleich mit der jahreszeitlichen Bewegung der Werbetätigkeit in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Nach dieser Untersuchung weist die Werbung in Deutschland im Laufe des Jahres zwei Höhepunkte auf. In der ersten Jahreshälfte erfolgt eine starke Zunahme, ab Juli ist dann ein Rückgang festzustellen. Der zweite Höhepunkt liegt im November/Dezember. Interessant ist ein Vergleich zwischen der jahreszeitlichen Bewegung der Einzelhandelsumsätze und der Werbung. Ihr entspricht am stärksten die Anzeigenwerbung in der Zeitung, was selbstverständlich ist, wenn man bedenkt, dass die Zeitungsanzeige das Hauptwerbemittel des PElIBIpp läCilftiansl» vereidigter Bücherrevisor jetzt: Berlin-Keu-Teoipelliof ffpiimumm« Manfred - von-Richthofen-Strasse 18 Anruf: F 6 Baerwald 9601 Buchführung — Bilanz — Steuer — Vergleich etc. Fragen der Preisbildung Im Anschluss an die Preis-Stop-Verordnung vom 26. November 1936 sind verschiedene Zweifelsfragen aufgetaucht, die in der Zwischenzeit durch die Praxis der Preisüberwachungsbehörden zu einem grossen Teil geklärt worden sind. In der Zeitschrift „Die Deutsche Volkswirtschaft" — Nationalsozialistischer Wirtschaftsdienst" (Heft 5) werden einige dieser Fragen erörtert. Es heisst da u. a.: „Als Stichtag gilt nicht, wie oft in der Oeffentlichkeit behauptet wird, der 18., sondern der 17. Oktober (bzw. für Spinnstoffpreise der 30. November). War der Preis am 30. November 1936, dem Tag vor Inkrafttreten der Verordnung, niedriger als am 17. Oktober, so ist, da die Verordnung Preiserhöhungen schlechthin verbietet, der Preisstand vom 30. November 1936 massgebend. Viel umstritten sind die Fälle, in denenam 17. Oktoberkeine Verträge abgeschlossen wurden. In diesem Fall muss der Preis zugrunde gelegt werden, der mit einem gleichartigen Partner an den Stichtagen in einem Vertrag über Güter oder Leistungen von gleicher Art, Güte und Menge vereinbart worden wäre, wenn ein Geschäft gleicher Art getätigt worden wäre. Hinsichtlich der Gegenstände des täglichen Bedarfs sind die Preisbildungs- und Ueberwachungsstellen ermächtigt, bei der Ermittlung des hochstzulässigen Preises auf die Ladenpreise zurückzugehen, soweit der Verbraucher bei dem letzten Verteiler kauft. Vielfach haben „geschäftstüchtige" Unternehmer versucht, bei neuen Erzeugnissen die Preis-Stop- Verordnung zu umgehen. Nunmehr greift folgende Handhabung Platz: Der Preis dieser neuen Erzeugnisse muss'nach dem Preis gestaltet werden, der an dem Stichtage für ein vergleichbares Erzeugnis erzielt worden ist. Als neue Erzeugnisse gelten auch solche, die gegen früher wesentliche Aenderungen aufweisen. Eine weitere Erkenntnis der Praxis gipfelt darin, dass das Preisrecht, das vom Preisbildungskommissar geschaffen wird, den zahlreichen Sondervorschriften rangmässig vorgeht. Wir finden hier also die früher von uns vertretene Auffassung bestätigt, wonach z. B. der Beitritt (oder Beischluss) zu einem Kartell nicht von den Vorschriften der Preis-Stop-Verordnung entbindet. Die geltenden Preise, die in der Getreidewirtschaft, in der Kartoffel-, Zucker- und Fischwirtschaft eingeführt sind, gelten auch jetzt noch. Sie müssen nur vor Verkündung des Preisbildungsgesetzes ergangen und hinsichtlich der Höhe der Staffelung und der Zeitabschnitte der Staffelungen genau festgelegt worden sein. Umgehungen des Verbots von Preiserhöhungen sind nach § 2 der Verordnung bekanntlich verboten. Hierzu gehören, wie die praktische Handhabung zeigt, auch die Qualitätsverschlechterung bei gleichbleibenden Preisen, unter Umständen auch die Zurückziehung von Waren oder Kopplungsverkäufe." Der Reichsminister der Justiz hat die Strafverfolgungsbehörden in einer allgemeinen Verfügung darauf aufmerksam gemacht, dass die Strafvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen die Preisbildungsvorschriften jeden treffen, der dabei mitwirke, dass eine Erhöhung der Preise eintrete. Unter die Strafvorschriften falle sowohl der, der einen höheren Preis fordere, sich versprechen lasse oder annehme, als auch der Vertragsteil, der einen solchen Preis anbiete, verspreche oder gewähre. Her versicherungsrechtliche Ausschuss 'der 'Akademie für Deutsches Recht hat, wie mitgeteilt wird, einmütig die Notwendigkeit bejaht, den Kraftfahrzeughaltern den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung durch Gesetz zur Pflicht zu machen. * ■ Im Reichsanzeiger vom 18. Feb'ruar erschien eine Anordnung des Reichsverkehrsministers, nach der Unternehmer und Unternehmungen, die gewerbsmässige Kraftfahrzeuge (ohne Stellung eines Fahrers) vermieten, der Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe angeschlossen werden. Die Meldefrist läuft am 31. März 1937 ab. Einzelhandels darstellt. Verständlich ist auch, dass der Einzelhandel vorwiegend die Monate zur Werbung benutzt, in denen die Kaufneigung des Publikums nicht schon an sich sehr stark ist. So zeigt sich denn auch, dass die Werbung im Vergleich mit der Absatzentwicklung in den ersten Monaten des Jahres stärker ist als im Herbst und vor Weihnachten. Etwas abweichend von der Werbung in den Zeitungen ist die Werbung in den deutschen Zeitschriften. Hier ergibt sich vor dem Höhepunkt im Mai/Juni bereits im März ein kurzer, starker Anstieg. Er dürfte damit in Zusammenhang stehen, dass sich die Werbung in den Zeitschriften, und vor allem in den Fachzeitschriften, im allgemeinen an einen anderen Interessentenkreis wendet als diejenige in der Zeitung. Während die letztere vornehmlich für den Verbraucher bestimmt ist, richtet sich die Fachzeitschriften-Werbung mehr an den Fabrikanten, Grossisten oder Einzelhänd- 1er, muss also zeitlich der anderen vorhergehen. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch die Tatsache bestätigt, dass die illustrierten Blätter (als sich in erster Linie an den Verbraucher wendende Zeitschriften) von dieser zeitigen Frühjahrsbelebung in der Anzeigenwerbung der übrigen Zeitschriften nicht erfasst werden. Wie ist nun die Entwicklung in den Vereinigten Staaten? Hier stellt das Konjunkturinstitut u. a. fest, dass z. B. die Kraftwagenwerbung dort stärker in den Zeitschriften erfolgt, während die Zeitung erst später mehr in den Vordergrund tritt. Eine besondere Rolle spielt in USA die Werbung im Rundfunk. Durch Rundfunk wird, ähnlich wie bei der Werbung durch Werbefilme, vor allem im Winter geworben. Im Gegensatz zu Deutschland macht die Bewegung der Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen in USA nicht den Eindruck langsamer Abwärtsbewegung und allmählicher Verstärkung, die Saisonschwankungen spielen hier also keine so entscheidende Rolle. Der in den Vereinigten Staaten als normal zu bezeichnende Zustand starker Werbetätigkeit wird nur auf kurze Zeit durch verminderte Werbung abgelöst. Rückgang und Wiederanstieg erfolgen plötzlich. Die amerikanische Werbung setzt nur solange aus, wie es nötig ist, um den Leser nicht abzustumpfen. Das Konjunkturinstitut fasst die Untersuchung dahin zusammen, dass in USA die Werbung offenbar in hohem Grade nach den besonderen Gesichtspunkten der Werbetechnik ausgerichtet ist, während in Deutschland noch ein verhältnismässig grosser Bereich der Gesamtwerbung mehr gewohnheitsmässig durchgeführt werde. In vielen Fällen schenke der Geschäftsmann der Werbung noch nicht die dauernde Aufmerksamkeit, die sie verdiene. hw. * Notizen zum Wettbewerbsrecht Der Sonderausschuss für Wettbewerbsfragen vertritt in einem Gutachten („Archiv für Wettbewerbsrecht" 1936, S. 239) den Standpunkt, es widerspreche der Auffassung eines ehrbaren Kaufmanns, die Verbraucher dadurch zum Kauf anzureizen, dass in Ankündigungen in auffälliger Weise Kredit ohne Anzahlung angeboten werde. — Dieses Gutachten bezeichnet Rechtsanwalt C u 1 e - mann in einem Artikel („Juristische Wochenschrift" 1936, S. 3364) als bedenklich. Solange es bei einem angemessenen Kreditäufschlag bleibe, bestünden gegen ein solches Angebot keine Bedenken. Entscheidend müssten die Umstände des Einzelfalles sein. Wettbewerbswidrig ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München („Gewerblicher Rechtsschutz nud Urheberrecht" 1936, S. 1002) der in Rundschreiben enthaltene Vorwurf einer offenen Handelsgesellschaft gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter, dieser habe Betriebsgeheimnisse unlauter ausgenutzt und sei wegen Ungeeignetheit ausgeschieden, wenn diese Behauptungen nicht erweislich wahr sind. Keine unzulässige Reklame liegt darin, wenn jemand auf Aufforderung eines Abnehmers seine Ware oder Leistung mit derjenigen des Wettbewerbers vergleicht, sofern er dabei seine wirkliche Ueberzeugung äussert und die zu ihr führenden Gründe \n nachprüfbarer Weise angibt (Reichsgericht in der Monatsbeilage „Das Recht" 1937, Nr. 573). Auch amerikanische Staatsangehörige gemessen den Schutz der deutschen Wettbewerbsvorschrift (Reichsgericht in „Hanseatische Rechts- und Gerichts-Zeitschrift" 36. B 487^ -_n.

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