Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 4 (28.1.1937)
- Date
- 1937-01-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 * 1. Beiblatt C¥Zeihing 28.Januar 1937 €MWegweiser durch Berlin i Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, wieviel mehr Sie sich in den letzten Jahren an jüdische Organisationen gewandt haben als früher, wieviel häufiger Sie zum Beispiel den Fahrstuhl benutzt haben, der Sie in der Emser Strasse 42 zum Centrai-Verein in den vierten Stock hinauffährt? Kantstrasse, Kulturbund, Oranienburger Strasse, Hilfsverein, Brüdervereinshaus, — es vergeht kaum eine Woche, in der Sie Ihr Weg nicht an irgendeiner öffentlichen jüdischen Stelle vorbeiführt. Die Sitze der zentralen Einrichtungen des Berliner Judentums sind mit der Zeit immer wichtiger für Sie geworden, als unverrückbare Bestandteile gehören sie einfach mit zu Ihrem Stadtbild. Und nun, bitte, bedenken Sie: wie häufig ist es Ihnen schon passiert, dass Sie sehr eilig waren und unbedingt eine bestimmte jüdische Stelle aufsuchen mussten, von der Sie nicht genau wussten, wo sie sich befand. Wie das so oft ist: niemand, den Sie befragten, konnte Ihnen recht Bescheid geben. Im Telephonbuch sahen Sie unter einem falschen Stichwort nach, erfolglos natürlich; auch in Ihrem allgemeinen Stadtplan fanden Sie die betreffende Stelle nicht eingezeichnet. Sie suchten also vergebens, Sie verschwendeten Zeit und Nerven. Jetzt kann Ihnen das nicht mehr passieren. Soweit Sie Gross-Berliner Mitglied des Centrai-Vereins sind, haben Sie inzwischen den „C.-V.-Wegweiser durch Berlin" zugestellt bekommen, wenn Sie auswärtiges Mitglied sind, können Sie ihn jederzeit gegen Voreinsendung von 15 Pfennigen bei der Zentrale anfordern; Nichtmitglieder erhalten den „Wegweiser" für 30 Pfennige. Vielleicht hätte man in früheren Jahren gegen den Plan, in einem Plan die Sitze der einzelnen jüdischen Organisationen, Schulen und sozialen Einrichtungen aufzuzeigen, Einwände erhoben. Wer würde die Geduld gehabt haben, einen solchen Plan zu benutzen, ihn erst umständlich auseinanderzufalten und dann sorgfältig zu studieren? Aber in unserer Zeit, in der man sich gewöhnt und angewöhnt hat, in Atlanten zu blättern und die Karten fremder Länder zu betrachten, als wären es die interessanteten Familienbilder, wird man bestimmt auch verständnisvoll und interessiert eine Karte anzuschauen geneigt sein, in der zwar nicht die Entfernungen zwischen Rio de Janeiro und Sao Paulo oder von Palästina nach Italien, wohl aber zwischen der Gemeinde und der Reichsvertretung, zwischen dem Altersheim in der Schönhauser Allee und dem Krankenhaus in der Iranischen Strasse eingezeichnet sind. Es gibt verschiedene Arten, jemanden von der Intensität jüdischen Lebens, jüdischer Tätigkeit und Wirkung in einer Grossgemeinde wie Berlin zu überzeugen. Die eine besteht darin, mit in die Höhe gerecktem Zeigefinger auf dieses und jenes hinzuweisen, das eine zu betonen und das andere zu unterstreichen. Der Central-Verein hat mit der Herausgabe dieses Plans eine andere Art gewählt. Hier ist der Zeigefinger nicht mehr pathetisch erhoben, hier gleitet er deutend über das Papier, fwONT»UNO MWJmV yKotrÜQ&tiv 50 Iy\ > «. 1 \e» O.- sachlich, objektiv, wegweisend. Vom Ehrenfriedhof in Weissensee bis zum Sportplatz der Gemeinde im Grunewald sind auf diesem überichtlichen, sauber gezeichneten und gedruckten Plan sämtliche Stellen eingetragen, die für die jüdische Oeffentlichkeit von Wichtigkeit sind, sämtliche Gemeindesynagogen, sämtliche jüdische Organisationen, sämtliche Gemeinde- und Privatschulen, sämtliche soziale Einrichtungen, daneben die Friedhöfe und Gebäude, die wie das Ephraimpalais in der Poststrasse einen jüdisch-historischen Wert besitzen. Zugleich sind auf dem Plan alle Schnellbahn- und Untergrundbahn-Verbindungen zu finden, wodurch sein praktischer Wert wesentlich ererhöht wird. Denn der Plan soll in erster Linie einen praktischen Sinn haben. Er soll jedem helfen, sich rasch zurechtzufinden, sich genau zu orientieren. Wer aber nur ein paar Minuten dieses Strassengewebe betrachtet, in das Gretel Wiesenthal mit soviel Geschmack und Stilgefühl die einzelnen, sich durch die Orangefarbe plastisch heraushebenden jüdischen Gebäude kunstvoll hineingemalt hat, der wird merken, dass dieser Wegweiser nicht allein ein Wegweiser ist durch das äussere Strassenbild, dass er zugleich Aufschlüsse gibt über Entwicklung, Gestalt und Aktivität jüdischen Lebens in Berlin, ein rechtes „Bild einer Gemeinde". Während der Südosten zum Beispiel nur ein einziges jüdisches Gebäude zei-gt, nämlich die "Synagoge Kottbuser Ufer, drängen sich, wie auch aus den hier reproduzierten Ausschnitten aus dem „Wegweiser" deutlich ersichtlich, die jüdischen Institutionen im Norden und Westen der Stadt in dichter Fülle. Im Norden sind es durchweg Gebäude mit jüdischer Vergangenheit, Marksteine in der Geschichte der Juden Berlins, etwa der Friedhof in der Grossen Hamburger Strasse, auf dem Moses Mendelssohn ruht, oder das Rabbinerseminar oder die Synagoge in der Heidereutergasse oder aus neuerer Zeit das Gemeindehaus und die Synagoge in der Oranienburger Strasse. Im Westen Berlins finden sich zu^ meist, auch hier verhältnismässig dicht beieinander, die modernen Einrichtungen der jüdischen Spitzenorganisationen, Reichsvertretung, Centrai-Verein, Palästina-Amt, oder — wie der Berliner Jude geläufiger sagt: die Kantstrasse, die Emser Strasse, die Meinekestrasse. So sehr sind nämlich schon in der Vorstellungswelt des Juden Berlins die zentralen Organisationen mit ihrer äusseren Umgebung verschmolzen, dass er sich daran gewöhnt, statt der Organisationen nur noch die Strassen zu nennen, in denen sie liegen. Eine kurze, historische Tabelle, die seitlich auf der Karte angebracht ist — als Gegenstück zum räumlichen Plan gewissermassen ein Plan der Zeit — gibt die wichtigsten Etappen in der Geschichte der Juden Berlins, von der ersten urkundlichen Erwähnung der Juden im Innungsbrief der Berliner Wollenweber vom Jahre 1295 bis 9Ceccmaan 3Ca$tnann Herren- und Damen- Ausstattungen Berlin SW, Friedrichstr. 50-51 zur Gründung der Reichsvertretung und des Kulturbunds im Jahre 1933. Auf zwei weiteren kleinen Tabellen werden Funktion und Tätigkeit des C.-V. erläutert und genaue Adressen, Fahrtverbindungen und Sprechstundenzeiten der wichtigsten jüdischen Organisationen angegeben. Sicher wird es nicht lange dauern, da wird der „C.-V.-Wegweiser durch Berlin" in allen öffentlichen jüdischen Gebäuden hängen, da wird er zum unentbehrlichen Hilfsmittel all derer gehören, die sich in dem jüdischen Berlin zurechtfinden wollen. Und alle werden bestätigen, dass ihnen der C.-V.-Wegweiser den „richtigen Weg weist". Heinz Berggrün. Wann und wo finden Sie Rat? ]V©rd\vestdcutschland Hamb urg-Altona Bremen Montag—Freitag, 10—13 Uhr, Beneckestrasse 2, Erdg. rechts. 17. Februar, Gemeindehaus, Gartenstrasse 7/1, 15—18 Uhr. Blieisiland- Westfalen Essen Düsseldorf Montag—Freitag, 11—13 Uhr, Dreilindenstrasse 24. Donnerstag, 16—18 Uhr, Genieindeheim, Grafenberger Allee Nr. 78. am ]. und 3. Mittwoch jeden Monats, Gemeindehaus, Turnerstrasse 7. am 2. und 4. Mittwoch jeden Monats, Gehrenberg 1. Bielefeld Herford Mitteldeutschland Planen i. T. 3. Februar, 11—13 Uhr, Gemeindehaus. Hannover Oldenburg t 3. Februar, 15—17 Uhr, Gemeindehaus. Linksrhein Köln Aachen Bonn Koblenz Kreuznach Trier Agrippinahaus, Breite Strasse 92 bis 96, III, Zimmer 76—78, Montag—Freitag, 10—13 Uhr. Gemeindehaus, 16*72—18 Uhr, am 9. und 23. Februar. Gemeindehaus, Tempelstrasse, 17%—19% Uhr, 1. und 15. Februar. Im Hotel Continental, 16-18 Uhr, l. und 16. Februar. Gemeindehaus, Adolf - Httler- Platz 11, 10—121/2 Uhr, 10. und 24. Februar. Im Büro von Rechtsanwalt Dr. Voremberg, Adolf-Hitler- Strasse 9, 11%—13 Uhr, am 3. und 17. Februar. Die Geschäftsstelle des Landesyerbandes Pommern des Jüdischen Centrai-Vereins befindet sich ab 29. Januar Stettin. Kronenhofstrasse 6, pt. Fernsprecher, wie bisher, 36288. _ C.-V.-Arbeit in Oberschlesien. Am 31. Januar, 20 Uhr, spricht in Gleiwitz (Gemeindehaus Kreidelstr. 16) Professor Dr. Curt Bondy über: „Das jüdische Auswanderer-Lehrgut: Arbeitssmethoden, Erfahrungen und Ziele." Arthur Nussbaum Professor Dr. Arthur Nussbaum, früher in Berlin, jetzt in New-York, vollendet am 31. Januar sein sechzigstes Lebensjahr. Nussbaum gehört zu den Männern der juristischen Wissenschaft, die -sich ihre Durchdringung mit modernem Lebensinhalt zum Ziel setzten, ohne von der Strenge der methodischen Forschung und der scharfen Begriffsbestimmung etwas aufzugeben. Seine programmatische Forderung der „Rechtstatsachenforschung", die er in einer 1914 veröffentlichten Abhandlung erhob, hat im Laufe der Jahre mehr und mehr Zustimmung gefunden. Damals hatte er seine Lehrtätigkeit an der Berliner Universität als Privatdozent für Handelsrecht eben begonnen. Aber schon vorher hatte er, als Rechtsanwalt praktizierend, eine grosse Anzahl rechtswissenschaftlicher Werke verfasst, die grosse Anerkennung fanden. So gab er zu dem Börsengesetz von 1908 einen umfassenden Kommentar heraus, der alsbald führend wurde und sich diese Stellung erhalten hatte. Von seinen sonstigen Schriften sei das aufklärende Buch über den Polnaer Ritualmord erwähnt, zu dem Franz v. Liszt das Vorwort schrieb. Die umfangreiche literarische Produktion, die er zur Zeit seiner akademischen Tätigkeit entfaltete, umfasst nicht nur eine Reihe von Lehrbüchern, die es verstanden, schwierige Rechtsinstitutionen dem heranwachsenden Juristen fasslich zu machen, indem sie ihren wirtschaftlichen Zweck und Sinn neben dem konstruktiven Zusammenhang beleuchteten, und zahlreiche Untersuchungen auf dem Gebiete des Handels-, des bürgerlichen und des Prozessrechts. Auch um die Erhellung und Begrenzung der juristischen Fragen des Versailler Vertrages hat er sich mit Erfolg bemüht. Die grossen Probleme des Geldwesens, die Geldentwertung und Aufwertung aufwarten, veranlassten ihn dann zu seiner grundlegenden Arbeit über „Das Geld in Theorie und Praxis des deutschen und ausländischen Rechts" (1925), die auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Beachtung fanden. Das gleiche darf von seinem „Deutschen Internationalen Privatrecht" gesagt werden, das er wenige Jahre später (1932) folgen liess. Daneben hatte er sich lebhaft mit praktischen Fragen der Gesetzgebung und Rechtspflege beschäftigt, namentlich auf dem Gebiete des Schiedsgerichtswesens, dem er in seinem „Internationalen Jahrbuch" ein besonderes Organ schuf, und der Reform des Aktienrechts, dessen eifrigster Verfechter unter den Universitätslehrern er wurde. Inzwischen wTar er zunächst zum ausserplanmässigen und dann zum planmässigen ausserordentlichen Professor an der Universität Berlin berufen worden. 1933 in den Ruhestand versetzt, erhielt er einen Ruf als Gastprofessor an die Columbia- Universität in New-York, an der er jetzt lehrt. Mehrere Abhandlungen aus seiner Feder, die in den amerikanischen juristischen Zeitschriften erschienen, wie eine Untersuchung über die viel umstrittene Frage der Goldklausel, haben die Aufmerksamkeit der Juristen der Vereinigten Staaten gefunden. Professor Nussbaum hat dem Hauptvorstand des C.-V. viele Jahre hindurch angehört. Die Grundlagen des heutigen Rechtsdenkens Unter der Ueberschrift „Autoritäres oder Gemeinschaftsdenken im heutigen Recht?" gibt Professor Dr. S i e g e r t, Göttingen, in der „Juristischen Wochenschrift" vom 26. Januar 1937 einen Ueberblick über die Grundlagen des deutschen Rechts. Der Verfasser sagt einleitend, dass früher zwischen weiten Kreisen des Volkes und dem Juristen eine Spannung bestanden habe, die heute noch nicht völlig überwunden sei. Es habe eine Kluft bestehen müssen zwischen den an Leib und Seele gesund gebliebenen Teilen des deutschen Volkes und dem - liberalen, teilweise jüdisch zersetzten Denken der massgebenden Juristen. Gerade in den letzten Jahrzehnten vor 1933 habe hier das Judentum verhängnisvoll gewirkt und artfremdes Rechtsdenken, nämlich den krassen Individualismus, Positivismus, Intellektualismus und Materialismus gefördert. Für den Juden wäre es nur folgerichtig gewesen, wenn er den Individualismus vertreten habe. Denn so habe er sich Herrschaftsrechte anmassen können. Ausserdem hätte dieser schon im jüdischen Staate des Alten Testaments eine Rolle gespielt. Jüdischer Auffassung entspreche sodann die Ueberbetonung des starren Gesetzesdenkens. Beim jüdischen Menschen suche sich der Geist über die körperliche Gebundenheit zu erheben und reiner Geist zu werden. Daraus entspringe die Wurzellosigkeit des Juden, das Gegenteil zu dem in Blut und Boden verwurzelten Deutschen. Professor Dr. Siegert fährt dann fort: „WTer den Geist über alles stellt, braucht andererseits als Stütze für sein Denken und Handeln ein von aussen kommendes Gesetz. Das wendet er dann starr an; er treibt Wortauslegung, weil ihm die Substanz fehlt. — Und w^o das Gesetz fehlt, hilft dem Juden ein starrer Intellektualismus, ein formaler Scharfsinn, der wohl zu überspitzter Logik, aber nicht zu schöpfersicher Geistestat fähig ist." Daneben sei bei Juden, vor allem nach 1918, ein krasser Materialismus, ein Kult des Körpers hervorgetretene An die Stelle eines derartigen Denkens sei bereits im Jahre 1932 der Gedanke der Autorität getreten. Das wäre im Jahre 1933 im Rechtsleben als Zwischenlösung unbedingt nötig gewesen. Aber in dieser Autorität stecke noch nicht der entscheidende Umbruch des Rechtsdenkens. Nötig sei ein Recht, das dem Nationalsozialismus völlig eingefügt sei. Nicht ein autoritärer Staat gelte als oberster Wert, sondern Rasse und Volk. Der Staat sei nur die Organisation, welche sich das Volk gebe. Ein völkisches Recht habe zwrei grosse Aufgaben: einmal die Bildung der kleinen und* grossen Zellen im Volkskörper, der Einzelgemeinschaften; sodann den Schutz der grossen Volks gemeinschaft. Werner Landecker: Rechtsphilosophie und Religion In der Lehranstalt für die Wissen ßchaft des Judentums, Berlin, sprach ein junger Jurist, Dr. Werner Landecker, über „Einige Zusammenhänge der Rechtsphilosophie mit der Religion". Ausgangspunkt seiner Darlegungen bildete ein Wort von Leibniz, dass Theologie und Jurisprudenz zweierlei gemeinsam hätten: scriptura et ratio, Schrift und Verstand, neben die als drittes Gemeinsames die Idee der Gerechtigkeit trete. Insbesondere diesen Begriff und sein Verhältnis zu den Begriffen „Gesetz" und „Gnade" unterzog der Vortragende einer eingehenden Untersuchung mit dem Ergebnis, dass die irdische Gerechtigkeit die Gnade je nach dem Einzelfalle vor "oder hinter das Gesetz stellt, während die himmlische Gerechtigkeit einen Gegensatz von Gesetz und Gnade nicht kennt. Anschliessend überprüfte der Vortragende die Frage, was die Rechtsphilosophie für die Theologie zu leisten vermöge, wobei er, von Hermann Cohen ausgehend, die Begriffe „Rechtswissenschaft", „Logik", „Ethik" und ,Mathematik" sowie deren Beziehungen zueinander untersuchte; dies führte w-eiter zu einer Darlegung der Normenlehre und zu einer Untersuchung des von Hermann Cohen in diesem Zusammenhange vergleichsweise herangezogenen Begriffes der „Juristischen Person"," wobei der Vortragende im Anschluss an moderne Wissenschaftler wie Smend und Kelsen zu einer Ablehnung der von Cohen zugrunde gelegten Definition gelangte. — Weiter legte Dr. Landecker dar, dass, ähnlich wie die Rechtsordnung zur Rechtsgemeinschaft und zum Staate hinführe, die Religion ihrerseits zur Religionsgemeinschaft und zur Kirche hinleite. Auch in der Entwicklung des Gottesbegriffs und des StaatsbegriJEfs lassen sich Parallelen aufstellen: wie der Gottesbegriff beim Uebergang vom Polytheismus zum Monotheismus immer mehr an menschlichen Zügen verliert und immer abstrakter wird, so verlieren auch die Normen der Staatslehre immer mehr an organischem Charakter und werden immer begrifflicher und spekulativer, je mehr sie sich vom Individuum ab- und den staatlichen und überstaatlichen Gebilden zuwenden. Gü Lo.