Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 3 (21.1.1937)
- Date
- 1937-01-21
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Golddiskontbank, Rentenbank usw., sowie eine Darstellung ihrer Organisation und ihrer Aufgaben für die Wirtschaft. („Deutsche Kaufmannspraxis"', Januar 1937.) * .Befähigungsnachweis und Berechtigungswah n", eine interessante Auseinandersetzung mit den Problemen der Voraussetzungen für den Erwerb des Meistertitels, der Berufsauslese und Berufslenkung im Handwerk. („Deutsches Handwerk", Nr. 2.) X. .Was mus9 der Bilanzbuchhalter beim Jahresabschluß beachten?", eine gute und allgemeinverständliche Hervorhebung wichtiger Momente, auf die beim Abschluss der Bücher besonders zu achten ist. („Deutsche Kaufmannspraxis", Januar 1937.) . # „Wie gebe ich die Einkommensteuererklärung für 1936 ab?", eine leicht verständliche Erklärung und übersichtliche Zusammenstellung aller Einzelheiten, die besonders zu beachten sind. („Der Steuerberater", Nr. 1.) * „Prämienzahlung im kaufmännischen Betrieb e", eine Untersuchung der Vor- und Nachteile dieser Art des Leistungslohnes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. („Zeitschrift für Betriebswirtschaft", Heft 4.) * „Rohstoffversorgung und Wehrwirtschaft", eine Darlegung der Probleme der Kriegswichtigkeit einzelner Rohstoffe, der Schätzung des Rohstoffbedarfs im Kriegsfall und seiner Deckung, des Ersatzes knapper Rohstoffe und der Beschränkung des Rohstoffverbrauchs bei einer Blockade. („Vierteljahrshefte zur Konjunkturforschung", Teil A, Heft 3.) * „Die Arbeitslosigkeit im Aus- 1 a n d", eine Statistik über die Entwicklungstendenzen auf den Arbeitsmärkten der meisten ausserdeutschen Länder. („Wirtschaft und Statistik", Nr. 24.) * „Die Devisenbewirtschaftung in Oesterreich", eine Uebersicht über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr "mit anderen Staaten. („Devisenarchiv" vom 12. Januar 1937.) * „Wirtschaftliche Neugründungen in den Randstaaten", eine Artikelreihe über die Gründe der Schaffung neuer grosser Industrieunternehmungen in Finnland, Estland, Lettland und Litauen und deren Entwicklung. („Ruhr und Rhein Wirtschaftszeitung", Heft 3.) * „Die Wirtschaftslage in Polen Ende 1936", ein Aufsatz zur Lage der polnischen Wirtschaft, verbunden mit einer Untersuchung der Möglichkeiten und. Grenzen der wirtschaftlichen Erholung des Landes. („Die Ostwirtschaft", Nr. 12.) # „Der Goldbergbau in Deutsch- Neu g u i n e a", eine aufschlussreiche Abhandlung über dieses fast wichtigste Goldausfuhrland der Erde, seine Goldvorkommen und die grosskapitalistische Erschliessung der Goldfelder mit interessantem Zahlenmaterial. („Koloniale Rundschau", Heft 6.) Dr. Erich Gottfeld. Versandgeschäfte und Wandergewerbescheine Die Pflicht des Inhabers . eines Wandergewerbescheines zur Mitgliedschaft in der Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe" hat, so berichtet die Tagespresse, verschiedentlich zu Schwierigkeiten geführt, wenn Versandgeschäfte und andere Einzeihandelskaufleute, die organisatorisch zur Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" gehören, einen Wandergewerbeschein beantragten. Auf Anfrage habe sich der Reichswirtschaftsminister jetzt dahin geäussert, dass, entsprechend der organisatorischen Zugehörigkeit der Versandgeschäfte zur Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel'', vor der Erteilung eines Wandergewerbescheins von dem Inhaber des Versandgeschäftes nicht der Nachweis einer Zugehörigkeit zur Wirtschafisgruppe „Ambulantes Gewerbe" gefordert werden kann. Dieser Bescheid sei zunächst nur auf die Versandgeschäfte und sogenannten Detailreisegeschäfte abgestellt. Man werde aber, wie der „Pressedienst des Einzelhandels'' mitteile, davon ausgehen können, dass er sinngemäss -auch auf die anderen Fälle anzuwenden sei, in denen Einzelhandelskaufleute, die nur dpr Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" angehören, einen Wandergewerbeschein benötigen. wogen. Der Reichsarbeitsminister hat in einem Schreiben an den Reichsstand des deutschen Handwerks und an das Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront Vorschläge für die Einbeziehung des Handwerks in den Bereich der Sozialversicherung erbeten. Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer ähnlichen Sicherung der selbständigen Handwerker für das Alter und bei Eintritt der Unfähigkeit zur Berufsausübung, wie er den Angestellten und Arbeitern in der Invalidenversicherung gewährt wird, sei seit langem vorhanden. Denn das Einkommen vieler Handwerksmeister sei nicht grösser, oft sogar niedriger als das der Facharbeiter und Angestellten. Die Frage freilich, in welcher Form die Sicherung der selbständigen Handwerksmeister verwirklicht werden solle, scheine noch nicht entschieden zu sein. Die C.-V.-Zeitung ist Ihr Berater Handwerksmeister und Sozialversicherung Wie in der Zeitschrift „Der jüdische Handwerker" (Heft 1, 1937) berichtet wird, wird die Schaffung einer Alters- und Invaliditätsversorgung für selbständige Handwerkersmeister er- Notizkicli des Kaufmanns Aus dem gemeinsamen Bericht der Forschungsstelle für den Handel und des Instituts für Konjunkturforschung ergibt sich, dass sich im November 1936 der Gesamtumsatz des Einzelhandels gegenüber der gleichen Zeit des Jahres 1935 um etwa 5 Prozent erhöht hat. Auf Grund der bisherigen Umsatzergebnisse wird für den gesamten Einzelhandel 1936 mit einer Umsatzzunahme um etwa 10 Prozent gerechnet, womit die Einzelhandelsumsätze etva 28 Milliarden RM erreicht haben dürften. * Der Rundfunkeinzelhandel, der bisher neben der Fachgruppe „Rundfunk" in der Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel", noch in vier Organisationen aufgeteilt war, die sich mit markt- und preisregelnden Fragen befassten, ist, wie laut Tagespresse mitgeteilt wird, in einem neuen Einheitsverband, dem „K a r t e 11 v e r - band des deutschen Rundfunk- Einzelhandel s", zusammengeschlossen worden. Die bisherigen Verbände sollen alsbald aufgelöst werden. * Der Reichswirtschaftsminister hat die nachgeordneten Dienststellen an die Sperrvor- Schriften erinnert, durch die bis zum 1. Juli 1940 die Errichtung neuer Unternehmungen verboten ist, die den Verkauf von Erzeugnissen der Textil Wirtschaft an den letzten Verbraucher überwiegend im Wege des Versandes betreiben. In letzter Zeit hätten sich verschiedentlich Vertreter und andere Angehörige der Textilbranche berechtigt geglaubt, ohne weiteres ein Textilversandgeschäft eröffnen zu dürfen. * Bei der Versteuerung der Einnahmen aus dem Automatenverkauf in Gaststätten waren Zweifel entstanden, welche Lieferungen die Steuervergünstigung für Grosshandelsumsätze in Anspruch nehmen können. Die Frage ist jetzt durch einen Bescheid des Reichsfinanzministers geklärt worden. Nach den Musterbedingungen für die Aufstellung von Zigarettenautomaten in Schankbetrieben wird ein Kommissionsverhältnis zwischen Gastwirt und Automatenaufsteller angenommen. Demnach versteuert ab 1. Januar der Automatenaufsteller, der den Automaten füllt, diejenigen Entgelte, die er aus den Automatenverkäufen erhält. Die Lieferung des Automatenaufstellers an den Gastwirt gilt als Lieferung im Grosshandel (Steuersatz: 0,5"Prozent). Der Gastwirt dagegen versteuert den Gesamterlös aus dem Automatenverkauf mit dem Normalsatz der Umsatzsteuer von 2 Prozent, da seine Lieferungen als Einzelhandelslieferungen gelten müssen. _ 350 RM für Italien-Reisen Für den Reiseverkehr zwischen Deutschland und Italien ist der genehmigungsfreie Höchstbetrag an besonderen Reisezahlungsmitteln mit sofortiger Wirkung auf 350 RM je Person und Kalendermonat festgesetzt worden. 1 Wie wir hierzu vom Amtlichen Italienischen Reisebüro (CIT) erfahren, war der in dem letzten deutschitalienischen Reiseverkehrs - Abkommen festgesetzte Höchstbetrag von 500 RM je Person und Kalendermonat vor etwa sechs Monaten infolge der Liraabwertung auf 250 RM herabgesetzt worden, so dass die neueste Festsetzung praktisch einer Wiedererhöhung um 100 RM gleichkommt. Dringlichkeitsbescheinigungen Eine neue Fassung der Richtlinien für die Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen ist am 15. Januar 1937 in Kraft getreten. Die Dringlichkeitsbescheinigungen sollen an den Grenzen daraufhin nachgeprüft werden, ob sie den neuen Richtlinien entsprechen. Bescheinigungen, die auf Beträge über 50 RM lauten, werden nur bis zu dieser Höhe anerkannt. Falls die Zubilligung der Dringlichkeit nicht im Reisepass vermerkt ist, ist dies durch die Grenzzollstellen nachzuholen. Dringlichkeitsbescheinigungen können ausser durch die Polizeibehörden u. a. auch durch die Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden; bei Geschäftsreisen ihrer Mitglieder sind diese ausschliesslich zuständig. Auch für Reisen nach Ländern, mit denen Verrechnungs- oder Reiseabkommen bestehen, können Dringlichkeitsbescheinigungen erteilt werden. Diesen wird in Zukunft auch ein Ausweis für die Wiedereinbringung nicht verbrauchten deutschen Hartgeldes nach Deutschland beigefügt. Ohne diesen Ausweis dürfen über 10 RM hinausgehende Scheidemünzenbeträge von Inländern nicht eingebracht werden. £ Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung gibt soeben durch einen Runderlass (NR 1/37 DSt vom 4. Januar 1937) bekannt, dass die zurzeit geltende devisentechnische Regelung des Reiseverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz bis zum Ablauf des ersten Vierteljahres 1937 in Kraft bleibt. Der Höchstbetrag für Studien- und Erziehungsaufenthalte bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird auf 220 RM pro Monat festgesetzt, K. M.