Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 31 (31.7.1924)
- Date
- 1924-07-31
- Page
- Seite 461 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Einzelnummer 10 Golöpfennjg Serlin, 31. 3uli 1-24 HI. Jahrgang -> Nr. 31 _ VMller sürSeulscdtum^MvrHan -es LentralVereius deulscker ~Vi 2Ulj£emeine Zeüun.^ des Cudentums Verlag u. Schriftleitung: Eentral-verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens e.V. Gerlin SV $$, Lindenftr. 13 Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594, 3595 Telegrammadresse: »Cenkralglauben Berlin" Postscheckkonto: Berlin 30472 Bankkonto: Dresdner Bank, Wechselstube o, Berlin SW 68, Lindenstr. 7 Monatsabonnemeni (eln vlertel)ähr1iches gibt es vorläufig nicht) 4v Goldpfennig Alleinige Anzeigenannahme: Annoncen-Expedition Rudolf Mosse, Berlin SW 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,75 Goldmark für die 7 gespaltene Zeile nach Rudolf Mofses Normalzeilenmeffer Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche für Mitglieder des Central-Vereins 0,40 Gold mark, die 90 mm breite Reklamezeile 4 Goldmark. Der Sozialismus -er mosaischen Gesetzgebung. von De. Sternberg (Emden). Wenn wir vom Sozialismus der mosaischen Gesetzgebung sprechen wollen, müssen wir uns zuerst darüber klar werden, was unter Sozialismus zu verstehen ist. Das Wort Sozialismus hat im Lause der Zeiten 'mehrfach seinen Begrisf gewechselt. Im Anfang und in der Mitte des vorigen Jahrhunderts bedeutete Sozialismus das Streben nach größerer wirtschaftlicher Gerechtigkeit unter Aufhebung der bisherigen Klassenunterschiede. (Owen, Fourier, St. Simon ufw.). Dann traten die Sozialdemokraten (Marx) auf den Plan und verlangten Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und Produktion durch die Gesellschaft für die Gesellschaft, also Kommunismus. (Kommunistisches Manifest.) Da man die Sozialdemokraten kurzweg Sozialisten nannte, so wurde auch Sozialismus gleichbedeutend mit Komimunismus. Späterhin traten weitere Parteien auf, die sich ebenfalls sozial nannten, christlich-sozial, national-sozial, deutsch-sozial, national-sozialistisch ufw. Selbstverständlich behaupteten diese Parteien, auch Sozialismus zu haben, obgleich sie mit Kommunismus nichts zu tun hätten. Für diese Parteien bedeutet Sozialismus also ein Zustand höherer wirtschaftlicher Gerechtigkeit. Nachdem die Sozialdemokratie an Stelle des Erfurter Programms das Görtitzer Programm gesetzt hat, und in diesem irn wichtigsten Abschnitt: „Wirtschaftliche Forderungen" weder von der Ueberführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum noch von der Produktion durch die Gesellschaft für die Gesellschaft die Rede ist, hat auch die Sozialdemokratie einen dicken Trennungsstrich zwischen Sozialismus und Kommunismus gezogen. Wir werden also heute unter Sozialismus einen zu erstrebenden Zustand höherer wirtschaftlicher Gerechtigkeit verstehen, der darin gipfelt, daß wer zum Aufbau der Produktion nichts beigetragen hat, auch beim Abbau nichts wegtragen soll, und daß jeder in gleichem Maße, wie er zum Aufbau beigetragen hat, auch beim Abbau berechtigt ist. Sehen wir mm nach, in welchem Maße die mosaische Gesetzgebung dieser idealen Forderung gerecht geworden ist. Das volkswirtschaftliche Ziel unseres Gesetzgebers ist zusammengefaßt in den wenigen Worten V. 15, 4: „Es soll Lein Armer unter euch sein." Welch ein gewaltiges Wort! Doch kaum hat der Gesetzgeber dieses stolze Wort gesprochen, da sagt er sieben Verse weiter: „Es werden allezeit Arme unter euch sein." Hat der Gesetzgeber vergessen, was er eben noch gesagt hat. Wie kann er jetzt cha" sagen, wo er soeben noch „nein" gesagt hat? Der Widerspruch ist leicht zu erklären, wenn wir den Begriff „arm" etwas weiter fassen. „Es soll kein Armer unter euch sein" heißt dann: der Arme, der wirtschaftlich Schwache, soll kein wesentlicher Bestandteil des Volkes sein, es soll kein Massenproletariat vorhanden sein. „Es werden allezeit Arme unter euch sein" heißt dann: es werden allezeit wirtschaftlich Schwache vorhanden sein. Alle unsere sozialistischen Gesetze können wir also in zwei Gruppen einteiten/nämlich solche, die bezwecken: 1. Verhinderung des Massenproletariats. 2. Schutz und Hebung der wirtschaftlich Schwachen. So verlockend es auch wäre, die wundervollen Gesetze, die Schutz und Hebung der wirtschaftlich Schwachen bezwecken (ausgiebige Armensteuer, Ecken des Feldes, Feierjahr usw.), näher zu besprechen, so wollen wir, da es an dieser Stelle zu weit führen würde, hier nicht näher darauf eingehen. Es genüge zur Charakterisierung, des Geistes, der in der mosaischen Gesetzgebung herrscht, darauf hinzuweisen, daß die hebräische Sprache kein Wort für Almosen hah daß das Wort Zedoko ebensowohl Almosen wi-e Gerechtigkeit bedeutet. Es gibt etwas, das höher steht als Barmherzigkeit, höher steht als Nächstenliebe; das ist Gerechtigkeit! Wir wollen uns hier nur beschränken aus die Gesetze, welche zur Verhinderung des Massenproletariats dienen. t ' An der Gütererzeugung sind drei Faktoren beteiligt: 1. Grund und Boden, 2. Kapital, 3. Arbeit. Sehen wir nach, wie der Gesetzgeber die einzelnen Faktoren behandelt. 1. Grün d u n dB oben. Als Fundament unserer ganzen sozialen Gesetzgebung müssen wir die Bestimmung III. 25, 23 betrachten: „Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich, denn das Land ist mein, und ihr seid nur Fremdlinge und Gäste vor mir." Der Grund und Boden konnte also nicht in unserem heutigen Sinne Eigentum eines einzelnen sein, sondern der Grund und Boden gehörte dem Ewigen, das heißt dem Staate. Wir Menschen sind nur Gäste auf dieser Welt, wir kommen und gehen, wir können, nein, wir sollen den Boden bearbeiten, aber der einzelne soll ihn nicht ewiglich besitzen, das heißt, der einzelne soll nicht das Recht, die Macht haben, die übrige Menschheit für ewige Zeiten von der Benutzung des Bodens auszusperren. Ein gewaltiger Unterschied zwischen dem israelitischen Recht und unserem bürgerlichen Recht, das 'aus dem römischen Recht fußt. Nach Franz Oppenheimer beginnt die Staatenbildung überall damit, daß eine Herumschweisende Horde einen seßhaften Stamm überfällt, ihm seinen Acker abnimmt, sich selbst dort als Herrenschicht etabliert, indem sie den Teil der Bevölkerung, der nicht erschlagen wurde, Zwingt, Sklavendienste zu verrichten oder Tribute zu leisten. Der Staat beginnt somit als Klassenstaat und ist es bis auf den heutigen Tag geblieben. Waren anfangs die Ackerlose der erobernden Herren schickst von annähernd gleicher Größe, so verschoben sich überall im Laufe der Zeiten die Vesitzverhältmsse, indem der Grundbesitz sich in einzelnen Händen mehr oder weniger zusammenballte. Die Geschichte der Klassenkämpse bewegt sich somit teils in den Kämpfen der Herrenschicht mit der Schicht der Unterworfenen, teils in den Kämpfen der unterschiedlichen Klassen der Herrenschicht selbst.