Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 5 (31.1.1924)
- Date
- 1924-01-31
- Page
- Seite 33 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Einzelnummer 10 Gol-pfenvig Serlin, 31. Januar 1924 III. Jahrgang ♦ Nr. 5 VMler fürpeulsclitum uu-lu-enkum vrHa» -es senlralVereins -eutscüer Staatsvürser.iü-tMenMlmbens'Ä». des Judentums Verlag u. Schriftleitung: Eentral-verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens e.V. Gerlin SMd§, Llndenftc. 13 Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594, 3595 Telegrammadresse: „Centralglauben Berlin" .♦. Postscheckkonto: Berlin 30472 Bankkonto: Dresdner Bank, Wechselstube O, Berlin SW 68, Lindenstr. 7 Monaisabonnemenl (ein vierielfähr liches gibt es vorläufig nicht) 40 Goldpfennlg Älleinige Anzeigenannahme: Annoncen-Expedition Rudolf Mosse, Berlin 8W 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,60 Goldmark für die 7 gespaltene K^rle nach Rudolf Mosses Normalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche für Älitglieder des Central-Bereins 0,30 Goldmark, die 90 mm breite Reklamezeile 3 Goldmark. Gemäß §§ .12 und 45 der Satzungen laden wir hiermit zur Hauptversammlung am Sonntag, den 6., und Montag, den 7. April, in den Räumen des Logenhauses, Meist-Stratze L0, ein. Vorläufige Tagesordnung. 'feen 6. Mil. m«W 9% W: 1. Gedenkfeier für Eugen Fuchs. 2. Geschäftsbericht. 3. Vorstandswahlen. 4. Jnnerjüdische Fragen. a) Die besonders bedrängten Land-steile. ^/vUU| vyv-CUyv. d) Allgemeine Lage, o) Bevorstehende Wahlen. Mag, feen 7. Mil. eotwilop 9 Uljt: 6. Neue Wege der praktischen Arbeit. 7. Jugendbewegung. 8. Anträge und Anfragen. 9. Satzungsänderungen. Am Sonnabend, den ö. April, findet eine Versammlung statt, zu der unsere Abgeordneten und Gäste eingeladen werden. Die Namen der Berichterstatter werden noch bekanntgegeben. Die Landesverbände und Ortsgruppen werden um Bekanntgabe der Namen ihrer Abgeordneten bis spätestens 15. März gebeten. Reisekosten und Aufenthaltsgelder können von der Zentrale nicht ersetzt werden. Die Verlegung des bereits angekündigten Termins (23. und 24. März) ist aus technischen Gründen notwendig geworden. Justizrat De. Brodmtz 1. Vorsitzender. tz 12,1 lautet: Die Hauptversammlung seht sich aus den Abgeordneten der Ortsgruppen, der Provinzial- und der Landesverbände sowie den Mitgliedern des Vorstandes zusammen. Jede Ortsgruppe hat eine Stimme, jede Ortsgruppe von mindestens 200 Mitgliedern zwei Stimmen und von mindestens 600 Mitgliedern drei Stimmen. Jeder Provinzial- und Landesverband hat für je angefangene 300 Mitglieder seines Bezirkes eine Stimme, jedoch im ganzen nicht mehr als drei Stimmen. K 15, I lautet: Zeit, Ort und Tagesordnung der Hauptversammlung müssen vom Vorstand wenigstens einen Monat vorher durch Veröffentlichung in mindestens zwei deutschen Tagesblättern bekanntgegeben werden. Die Ortsgruppen sind unmittelbar zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung gilt als bewirkt, wenn das Schreiben spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung zur Post gegeben ist. 141