Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 43 (27.10.1923)
- Date
- 1923-10-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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332 Lu-enöorff gegen die „C. V-Zeitung". Die Berufungsverhandlung in München. Bor längerer Zeit erschien in der verbreiteten amerikanischen Zeitung „The New York World“ ein Interview ihres Pariser Korrespondenten Ferdinand Tuohy mit General Ludendo r s s, das grobe Beschimpfungen der- Juden enthielt. Nachdem General Ludendorsf wiederholt in seinem Werke „Kriegssührung und Politik" die Mer schwersten Vorwürfe gegen die Juden „das jüdische Volk bedurfte der Niederlage Deutschlands" — erhoben hatte, ronnte kaurn ein Zweifel bestehen, daß der amerikanische Journalist Ludendorsss deutschvölkische Anschauungen im wesentlichen richtig wiedergegeben habie.' Tie „E, V.-Zeitung" war daher verpflichtet, gegen den Politiker Ludendorfs scharf Stellung zu nehmen. Sie fragte dabei u. er., indem sie die nrarkantesten Aeußeru-ngen' des Generals wiederholte, „warum das Gesetz zum Schutze der Republik vor einen: Manne haltmache, der es mit deutscher Ehrenhastigkeit für vereinbar halte, Deutschlands Regierung für Dollarhonorare zu begeifern". - Wegen dieser Bemerkung strengte General Ludendorff durch Justizrat v. Z e s ch w i tz, den bekannten Vorsitzenden des Münchener dentschvö'lkischen Schutzuud Trutzbundes, die Klage gegen den verantwortlich zeichnenden Schriftleiter der „C. V.-Zeitung", Dr. Alfred Wiener, an, der zwar die Notiz nicht geschrieben hatte, die pretzgesetzliche Verantwortung dafür aber übernahm. Das Schöffengericht München verurteilte, wie unfern Lesern bekannt ist, Dr. Wiener zu einer Geldstrafe von 150 060 Mark. Dagegen legte dieser Berufung ein, die am Mittwoch, 17. Oktober, v o r d e m M ü n ch e n e r L a n d g e r i ch t zur Verhandlung kam. Beide Parteien waren >erschienen: General Ludendorsf mit seinem Verteidiger Justizrat v. Zeschwitz, der Beklagte mit Rechtsanwalt Gras Pestalozza. Der Vorsitzende versuchte eingangs einen Ve r g lei ch zustande zu bringen. Er verwies den Beklagten auf eine Erklärung der M ü n ch e n e r I n ge n d g r u p p e de s Verb a n des n ertionald ent scher Inden, die bei den Akten fei, in welcher diese das Treiben Dr. Wieners und seiner Hintermänner brandmarkte, und die beweise, lvie gelvisse Teile der deutschen, Juden den Fall beurteilten. Der Vergleichsversuch scheiterte, da General Ludendorff als Offizier jeden Vergleich ablehnte. Wels die Erklärung der Münchener JugendgruPPe des Verbandes nationaldeutscher Juden anlange, erklärte dann Dr. Wiener, so möchte er bei diesem Punkte der Verhandlung mir mitttzilen, daß der Verband nationaldeutfcher Inder; diese Erklärung gemißbilligt und der Unterzeichner der Erklärung sich bei ihm entschuldigt habe. (Zwischenruf des Justizrats v. Zeschwitz: ^chr interessant!) ' Auf die Frage, ob B ew eisa nt r ü g e gestellt werden, erklärte Graf Pestalozza es für notwendig, den Pariser Korrespondenten der „New York World“, Tuohy, konnnissarisch vernehmen zu lassen und zu diesem Zwecke die Berhandluug auszusetzen. Es sei für das Strafmaß von Belang, festzustellen, ob die Behauptung des Generals Ludendorsf, das Interview habe nicht stattgefunden, im Gegensatz zu der Behauptung des Tuohy richtig sei. Das Schöffengericht habe sich larlt Urteilsbegründung leider auf den Standpunkt gestellt, diesen Beweisantrag abizulehnen, indem es der Behauptung Ludendorsss, das Interview habe nie stattgefunden, ohne weiteres Glauben schenkte. Er (Pestalozza) sei jetzt in der Lage, aus einen durchaus ähnlichen Fall hiuZUweiseu. Die „Berlingske Ticlende“, ein angesehenes Kopenhagener Blatt, habe ein Interview veröffentlicht das General Ludendorff in der „Politiken“ abgestritten habe. Infolgedessen hat sich ein Prozeß entwickelt, der am 5. November in München zur Verhandlung kommen dürfte. Dieser Fall sei ein so beneerkensiverter, weil der betreffende Redakteur vor dem Kopenhagener Gericht angegeben hat, das Interview habe zwischen Ludendorff lind chm stattgefunden. Nach dänischem Rechte stehe eine derartige Erklärung, wenn sie falsch sei, unter schwerer Sjtraffv. Der Vorsitzende deutete die Möglichkeit an, daß vielleicht der 1 Journalist Atarcgrav e von der gleichen amerikanischen Zeitung, den General Ludendorsf vor dem Erscheinen des Tuohy-Iuteroiews empfangen habe, mit dem Tuohy-Znterview in Zusammenhang stehe. Sollte das Gericht die Vernehmung Tuohys beschließen, so fei auch die Vernehmung Marcgraves in Betracht zu ziehen. Ludendorff wie insbesondere sein Verteidiger erklärten die Vernehmung Tuohys für überflüssig. Ludendorff brachte eine Reihe von Einzelheiten als Beweis der unglaubwürdigen Darstellung des amerikanischen Journalisten vor. Als Justizrat v. Zeschwitz die Behandlung der Marcgrave-Frage in erregtem Tone als „ein Theater der Herren von der „C. V.-Zeitung" bezeichnete, verbat sich Graf Pestalozza energisch Form und Ton solcher Ausführungen. Als dann Justizrat v. Zeschwitz weiter erklärte, er müsse als Deutscher! dagegen Stellung nehmen, daß ein Journalist in Paris kommissarisch ' ohne Eid vernommen wird, erklärte Graf Pestalozza, daß in Fragen der Rechtsprechung der Begriff „d e u t s ch" für ihn. ausscheide. 1 %laä) mehr als einstündiger Beratung verkündete das' Gericht den Beschluß: Die V e r. h a n d l u n g w i r d a u s g e s e tz t, die Vernehmung des T u o h h und Marcgrave a n geordnet über die Frage, ob das in bev „New York World erschienene Interview stattgefunden habe, welchen Inhalt es hatte, und ob Tuohy die Unterlagen hierfür vielleicht von M a r c g r a v e - erhalten habe. Das Gericht erklärte ferner, daß es den Standpunkt des Grafen Pestalozza, in den Fragen der Rechtsprechung scheide der Begriff „deutsch" aus, nicht teile, und zwar aus dem Grunde, weil es in Deutschland deutsches.Recht zur! Anwendung zu bringen habe. Graf Pestalozza führte in einer längeren Erklärung aus, es fei ein allgemein anerkannter Grundsatz, der durch juristische Autoritäten ausgestellt worden ist, daß in der Rechtspflege alle Rücksichten auf Parteien, Personen und Begriffe auszuscheiden haben; Parteien, die vor Gericht stehen, müssen sozusagen unpersönlich sein, wie Leute, die eine Maske tragen. „In diesem Sinne handeln wir am allerdeutschesten, wenn wir sagen, daß, sobald es sich um Recht und Rechtspflege handelt, jeder Gedanke an den Begriff deutsch auszuschalten hat. Denn es handelt sich um einen Begriff höchster Art, um das Recht. Von diesem Standpunkt aus wird auch das deutsche Recht am besten gewahrt." Mit dieser Erklärung fand die Verhandlung, der zahlreiche Pressevertreter!, höhere Gerichtsbeamte, Anwälte beiwohnten, ein Ende. Ihr Ausgang kann als ein Erfolg des Rechts verbucht werden. Wir haben an der Hand von Briefen allen Grund zur Annahme, daß der amerikanische Journalist Tuohy in seiner Vernehmung, falls sie zustande kommt, die Tatsache seiner Unterredung mit Ludendorsf bestätigen wird. Wir haben seinerzeit die in außerordentlich scharfen Worten gehaltene „Braudmnrkung" Dr. Wieners, lvelche die Münchener I u g e n d g r u p p t u n d Student e n grupp e des V e vi - bandes nationaldeuts cher Inden kurz nach der ersten Verhandlung in Münchener Zeitungen zu veröffentlichen für gut befand, unseren Lesern bekanntgegeben. Der Verband nationaldentscher Inden ist von dieser Erklärung deutlich abgerückt. In der letztere Nummer seines „Mitteilungsblattes" beschwert sich Herr Dr. Map N a u m a n n darüber, daß wir von der mißbilligenden Haltung des Verbandsvorstandes dieser Erklärung gegenüber keinerlei Notiz genommen hätten, obwohl uns das betreffende Schreiben des Verbandes zur Kenntnis gebracht worden sei. Hevr Dr. Naumann vergißt nur, daß er u n gekürzte n Abdruck seines Schreibens für eine Veröffentlichung zur Bedingung machte. Abgesehen davon, daß sich eine Lchristleitung grundsätzlich dereriler Bedingungen nicht stellen Lassen kann, kommt ein ungekürzter Abdruck eines 634 Seiten Sch reib ma s chinenschr i st umfassenden Briefes, den ein anderer Verein an seine Untergruppe richtet, für unsere Zeitung überhaupt nicht in -Frage. Herr cand. med. Hans A u f r e ch t hat, lvie schon oben angedeutet, inzlvischen ein entschuldigendes Schreiben an Herrn Dr. Wiener gerichtet, das aber von diesem als ungenügend -angesehen wird, so daß auch in dieser! Frage das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. — Wenn Herr Dr. Naumann die ganze Angelegenheit als „an sich reichlich unwichtig" bezeichnet, so können wir dem durchaus nicht beipflichten. Daß die Erklärung in dem Prozeß ihre Rolle zu spielen beginnt, war vorauszusehen. Und ob es „reichlich unwichtig" ist, daß die politische Ehre...eines.Mannes, der, seit Jahren für sein Deutschtum und Judentum künrpfend, sein Bestes für diesen Kampf hergibt, in breitester deutscher Oesfentlichkeir verunglimpft wird, mag jeder Leser dieses Blattes selbst entscheiden. Unter Moröanftiftungs-Verüacht. ühne einer bös wi lli ge n V er l-e-umb ung. Ir: Nr. 1 unserer „E. V.-Zeitung" (Jahrgang 1923) brachten wir folgende Notiz: „Mau weiß, daß Richard Kunze die Knüppel und Totschläger, die er vertreibt, „Berteidigungsmaffen" gegen die Juden nennt, obwohl er bisher nicht^imstande war, über irgendwelchen tätlichen Angriff von jüdischer feeite zu berichten. Die bayerischen Hitler- Gardisten gehen einen- Scheits weiter und erfinden einfach jüdische Angriffe. Lo konnte nran jüngst im „Deutschen Volkswillen" des Herrn I u l i u s . D t r e i ch e r , im Völkischen Beobachter", in der „Deutschen Zeitung" und ähnlich wahrheitsliebenden Organen lesen, daß in K i tz i n g e n ein Fabrikant Samuel L ö w e n t h a l Arbeiter gedungen herbe, um die antisemitische Hetzrednerin Ellendt und einen ihrer Gesinnungsgenossen e r ur 0 r d e n zu lassen. Herr L e w e n t h a l, der aus Grund dieser Beschuldigung sestgenommen wurde, mutzte, da sich deren völlig c H altl 0 sigkeit erwies, sofort wieder freigelassen werden. Gegen die genannten Blätter ist die Belei- 6 -v g u n g s klag e eingeleitet worden." - Tie Verhandlung hat nunmehr stattgesunden. In der Sitzung des Münchener Schöffengerichts vom 11. Oktober wurde der bekannte nationalsozialistische Schriftleiter und Redner Julius Streicher zu der höchstzulässigen Gelöst r a s e v 0 n z e h n M i l l i 0 n e n M a r k und zur ^Publikation des Urteils au der Amtstasel des Sterdtrats Lichtenstls verurteilt. Kleine Chronik. Nach bem Münchenee Vorbild um oben die seiden großen Fenster der S.y n <r g 0 g e in M e m in i n g e n mit Steinen eingeworfen irn-d zertrüminert. Die Täter sind bisher unbekannt. — In N am stau wurde die Synagoge in der Nacht von unbekannten Tätern mit g r 0 ß e n H a k e n ke e u z e n aus T e e r f a r b e b e s u d e l t.- Der Bund jüdischer F r 0 n t s 0 l d a t e n München hat ein internes Preisausschreiben zur Erlangung einer an der Synagoge anzubringenden Gedenktafel für die Gefallenen der Kultusaemeinde München veranstaltet. Das Preisgericht, dem als Künstler die Herren Oberbaudirektor Grälel sowie die Professoren Benno Becker und Wadero angehärten, erkannte einstimmig den ersten Preis dem Entwürfe zu, als dessen Schöpfer sich der hier lebende Bildhauer Arnold Zadikow ergab. Zwei Entwürfe, die das Preisgericht mit je einem halben zweiten Preis bedachte, waren vom Architekten Fritz Landauer emgefandt. Der preisgekrönte Entwurf, der voraussichtlich am südlichen Treppenturm der Synagoge angebracht werden wird, zeigt eine in edler Form gehaltene Tafel, die, von einem heraldischen Löwen bekrönt, in monumentaler Inschrift die Erinnerung an die Gefallenen festhalt.