Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 34 (23.8.1923)
- Date
- 1923-08-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Mer völligen Neubearbeitung seines Familienstatuts anbot. Der Anwalt erklärte sich zwar bereit, den Austrag zu übernehmen, sragte aber zugleich an, ob dem Angebot nicht ein Versehen in der Adresse zugrunde liegeer sei Jude, betätige sich als solcher mit) nehme in der Verwaltung der Jüdischen Gemeinde die oben angegebene Stellung ein. Die in höflichster Form gekleidete AutioorL kantete: Der Absender kenne Glauben und Stellung des Anwalts; er könne versichern, daß seine politische Stellungn a h nr-e mit der Persönliche n H o ch a ch t u n g des einzelnen angesehenen Juden nichts zur t u n h a b e; er bäte wiederholt um Uebernahme des Auftrages. Gin Vorfall, der, was man auch über ihn sagen und denken mag — immerhin für die damalige Zeit charakteristisch ist. Die Macht des Antisemitismus nahm zu. Ter preußische Justizminister v. S Helling wurde von der Partei gestürzt. Sein Nachfolger, der mit der Parole: „Sorgen Sie dafür, daß das Judentum in der Justiz zurückgedrängt wurde", ernannt worden war, führte für die Rechtsanwaltschaft die berüchtigten drei Listen ein; so war der Unterschied zwischen christlichen, jüdischen und dissidentischen Anwälten gewissermaßen offiziell bestätigt. Die Behörden ließen sich bis zum Zusammenbruch des alten Regimes diesen Unterschied gefallen, manche machten Won ihm mit Vergnügen Gebrauch. Erst als antisemitische Anwälte in größerer Zahl sich öffentlich an die Spitze der Bewegung stellten, erst als solche Anwälte in hetzerischer Weise agitatorisch tätig wurden, folgte ihnen auch langsam der antisemitische Teil des Publikums. 'In einem gewissen Zeitabschnitt bildete sich — sogar auch unter dein jüdischen Publikum — in Berlin die Ansicht, für Strafsachen sei es besser, sich der Hilfe antisemitischer Anwälte zu bedienen. Bedeutungsvoll für diese Periode dst folgender Vorfall: Ein Herr v. #. schuldete einem Juden, sagen wir Herrn Cohn, aus einem Schuldschein einen gewissen Betrag, und behauptete, ihn bezahlt 31t haben; eine Quittung besaß er nicht, wohl aber hatte Herr Cohn noch den Schuldschein. Im Prozeß hatte die erste Instanz Herrn Cohn einen Eid dahin auferlegt, daß er das Geld nicht erhalten habe. Herr v. R. legte Berufung ein. Vor dein Kammergericht führte sein Anwalt, eil! bekannter Antisemit, in Gegenwart beider Parteien aus: Herr v. de. fei, wie schon fein Aeußeres ergäbe, von altem, arischem Adel; wenn ein solcher Mann behauptet, bezahlt 31t haben, dann könne es auf einen Eid von Herrn Cohn wohl nicht mehr ankommen. Der Senatspräsident ließ den Anwalt ruhig ausreden, dann aber fragte er: „Ja, meine Herren, welcher von den beiden vor uns Stehend e n i ft b e n n n u n Herr v. 1., lt n d w elche r Herr Cohn?" — Dieser Zeitabschnitt dauerte aber nicht lange, denn bald scheute sich auch so mancher Antisemit nicht, wieder die Hilfe eines jüdischen Anwalts anzuvufen. Mit dem Zusammenbruch des alten Regimes änderte sich allerdings manches auch aus diesem Gebiete. Die alten Beamten zwar konnten sich mit der neuen Situation nicht absurden, klammerten sich verzweifelt an ihr altes Amt und versteiften sich darauf, ihre alten Anschauungen weiter ailfrechtzuerhalten. Wer früher Antesemit eim stillen war, trat gar manchmal, gewissermaßen zum Trotz, öffentlich als Judenfeind auf. Bet manchen Behörden wurde allerdings hier und da das alte Verfahren den jüdischen Anwälten gegenüber beizubehalten versucht. Anders ist das Verhältnis der Anwälte u n t e r e i n a n d e r mb zum P u b l i k u m geworden. Die Geister, soweit hier von Geist die Rede sein kann, schieden sich schärfer voneinander. Hier und da kam es vor Gericht auch zwischen Anwälten zu Zusammenstößen infolge antisemitischer Aeußerungen. Man braucht ja in dieser Beziehung nur auf die verschiedensten Veröffentlichungen der Presse hinzuweifen. Allerdings, blickt man hier näher zu, so ist es auch hier nicht so schlimm, wie es aussieht. Oft handelt es sich nur um Entgleisungen, und der Anwalt, der sich durch verbissenen Antisemitismus auszeichnet und diesen betätigt, wird bei der Mehrzahl der deutschen Rechtsanwälte kein Ansehen genießen; selten findet sich ein solcher Anwalt in den Vertretungen der deutschen Rechtsaüwaltschaft. Um so schlimmer wütet der Antisemitismus auch den Anwälten gegenüber!in einem gewissen Teil des-Publikums. Auch die Anwältschast ist vor den Anpöbelungen deutfchvölkischer und sonstiger Antisemiten jeder Art nicht mehr geschützt, wobei oft ein Rechtsanwalt als Jude angepöbelt wird, der niemals Jude war. Aber auch hier ergibt sich wieder das merkwürdige Schauspiel, daß so mancher Radauheld, wenigstens in bürgerlichen Streitigkeiten, sich der Hilfe eines jüdischen Anwalts bedient, bis dieser aus irgendeiner Politischen Notiz zu seinem Erstaunen erfährt, daß sein Klient zu den eifrigen Antisemiten gehört. Bisher ist es den jüdischen Anwälten immer noch geglückt, ihre Stellung der verhältnismäßig geringen- Zahl der antisemitischen Kollegen gegenüber aufrechterhalten. Es gab zwar zum Gebrauch für die Kollegen eine gedruckte Liste katholischer Rechtsanwälte, es gab auch einmal eine Zusammenstellung zionistischer Kollegen; von einer durch antisemitische' Rechtsanwälte verbreiteten Liste ihrer Gesinnungsgenossen ist bisher wenigstens nichts bekanntgeworden, sie wird voraussichtlich auch aus guten Gründen nicht ausgestellt oder wenigstens nicht öffentlich verbreitet worden sein. Aber auch nur dem antisemitischen Publikum werden die jüdischen Anwälte uneber fertig werden. S i0 nvü ssen n u r weiter die Würde ihres Amtes zu wahren verstehen, Angriffe jederzeit und überall in gehöriger Form abwehren und namentlich den Grundsatz Hochhalten, daß sie des Rechtes zu walten haben, - ohne Ansehen der Person, für und gegen jedermann, wes Glaubens er auch sei. Aus der Zeitungswelt. In der ,,Bramischweigischen Landeszeitung" vorn 28. Juli war ein. Artikel mit der Ueberschrift: ,,D i e Wahrheit ü b e r d a s N u h r gebiet. Was m an nicht e r s u h r" veröffentlicht, in dem sich die folgende Behauptung fand: „Bei den Paßausgäbestcllen, bei der Erlangung'des Sichtvermerks und bei allem,'was sonst von den Franzosenan Quälereien- und Umständlichkeiten über die Bevölkerung gelegt worden ist, zeigen sich vor allem im jüdischen Teil der Bevölkerung die widerlichsten Szenen der Anbiederung mit den Franzosen." An Hand des uns zur Verfügung gestellten Materials über das vaterländische Verhalten der deutschen Juden im Rnhrgebiet sandte die Braunschweiger Ortsgruppe der Redaktion der Zeitung. eine längere Erklärung, in der sie sich gegen derartige Behauptungen verwahrte. Hierauf erschien in der „Braunschweiaischen Landeszeitung" von: 5. August ein längerer Artikel, im dem es u. a. heißt: „Wir stehen aber nicht an, dem genannten- Verein durchaus recht zu geben, daß ein Hervorheben des jüdischen Teils der Bevölkerung in dem Berliner Blatt tendenziös gemeint fein könnte, und stellen -auf Grund der uns zngegangenen Erklärung gern fest, daß eine große Anzahl jüdischer Staatsbürger im besetzten Gebiet auf Grund ihrer vaterländischen Haltung das gleiche Schicksal zu ertragen hat wie die christliche Bevölkerung des Ruhrgebiets. . . . Dia angeführten Beispiele zeigen zur Genüge, daß auch die Staatsbürger jüdischen Glaubens im besetzten Gebiet ihrer Pflicht als Deutsche durchaus eingedenk sind und daß keine Veranlassung vorlieat, die Verfehlungen einzelner besonders hervorzuheben, die leider hier und da . ebensofestgestellt worden sind wie von Angehörigen der christlichen Bevölkerung." # In der „Königöberger Hartungschcrr Zeitung" vorn 8. August finden wir unter der Neberschrift: „Nochmals — A n ti - s e m i t i s m ns und R u h r h i l f e" einen Artikel, der eine Er - günzun g der in unserer letzten Nummer gebrachten Mitteilungen über einen unglaublichen Vorgang betr. einen Kindertransport nach Ostpreußen entlrält. Ter Angegriffene Jänicke (Insterburg) „berichtet": „Auf Ihren Artikel erwidere ich: Der angesehene Kaufmann war der Jude de Vries. Es ist unwahr, daß an irgendeinen Inden die Bille gestellt wurde, Kinder unseres Transportes aufzunehmen, da wir der Ansicht sind, daß ein Jude niemals „Deutscher" sein kann, und laut dem Talmud der Jude uns Nichtjuden als Nichtmenschen ansieht; heißt es doch wörtlich im Talmud: „Ein Jude ist verpflichtet, die Brosamendie vou seinein Tisch fallen, seinen Hunden zu geben, aber nie einem Nichtjuden, denn ein Nichtjude ist weniger wie ein Hund. (Lichtstrahlen aus dem Talmud von Dr. D i n t e r.) Sollten sich aber christliche .Herren über meine Antwort gekränkt gefühlt haben, so erkläre ich hiermit öffentlich: daß wir unsere Kinder nur bei „nationalen" Kreisen unterbringen. Ob irgendein Jude „vaterländisch" fühlen kann, sei dahingestellt. Larrtet doch die Aussprache eines führenden Juden: „Die Revolution ist der Stern Judas." Ich trage ein Hakenkreuz zuin Zeichen meiner deutschen Gesinnung, - genau wie der Jude seinen Davidstern trägt." Hierzu schreibt die „O st d e u t s ch e Volk s z t g.": „Wir bringen den obigen Artikel zunächst wörtlich zum Abdruck, um vor aller Welt die schmutzigen Waffen des Antisemitismus darzuLmr. Nun zu dem Autor selbst. Wir haben uns an einen gründlichen Kenner des Talmuds gewandt und von diesem erfahren, daß die oben angeführte Talmndstelle ebenso wie andere von Herrn Jänickes Gewährsmann Dr. Dinter angeführte Stellen von Anfang bis Ende unwahr sind. Dr. A. Liebermann bat sich der Mühe unterzogen, in einem Büchlein „Zur jüdischen Moral" all diese antisemitischen Ladenhüter als Fälsch u u g e n nachznweisen. Das Judentum gebietet vielmehr: „Das Wohlwollen für die Mitmenschen muß sich sogar auf den Heiden erstrecken, der vorn Götzendienst nicht lassen will." (Talmud, Gittin 45a.) „Man versorgt die Armen der Nichtjuden zusammen mit den Armen der Juden." (Talmud, Gittin 61a.) Niemals hat ein führender Jude den Ausspruch getan: „Die Revolution ist der Stern Judas." Er wurde von -antisemitischer Seite dem jüdischen Professor H. G r ätz Zugeschrieben. Professor Brann, der beste Kenner des elfbändrgen Erätzschen Geschichtswerkes, hat diese Behauptung so gründlich als Verl e u m düng abgetan, daß sogar der Antisemitenführer Theodor Fritsch in seinem „Handbuch der Judensrage", S. 328, zugeben mußte: „Das Wort ist irrtümlich dem jüdischen Professor Gr ätz in seiner „Geschichte des Judentums" zugeschrieben worden." Trotz dieser Erklärung des führenden Antisemiten verleumden seine kleinen Nachbeter munter weiter. Zweifellos wird die gerade jetzt so. nötige Einheit des Vaterlandes durch solches Vorgehen gestärkt! Uebrigens sei zum „David- Stern" angeführt, daß in Insterburg ein Zeichen dieser Art, getragen zur Herausforderung anderer, kaum je gesehen wurde. Um aber jedem Zvreifel entgegenzutreten, der -aus der Ueberschrift dieses Artikels entstehen könnte, erklären wir auf Grund der Feststellungen des K re i sw 0 hlfahrtsa m tes , daß es sich bei der von Herrn Jänicke geführten Aktion keineswegs um ein Werk zugunsten der Beseitigung der Notlage der Ruhrbesetzten handelt., sondern um eine reine Parteifache. Die Kinder, die Herr Jänicke mit dem Hakenkreuz geschmückt und unter Absingen des Ehrhardt-Liedes in die Stadt Insterburg hereinführte. stammen überhaupt nicht aus dem besetzten Gebiet.