Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 26 (29.6.1923)
- Date
- 1923-06-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Die Rettung üer jüdischen Gemeinden. Erfolg einerDenkschriftvonDr. JsmarFreund. Für die Länder und Kommunen ist der Mißstand, der durch die allgemeine Entwicklung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse entstanden ist, dadurch besonders groß geworden, daß ihnen die S t e u e r g e s e tz g e L, u n g einen' wesentlichen Teil ihrer früheren Steuer q u e l l e w entzog, während auf der anderen Seite die Entwicklung der Besoldungsverhältnisse ihnen ungeheure neue Lasten aus b ü r d e t e. Um die Mißstände, die hieraus erwuchsen, zu beseitigen, ließ die Reichsregierung dem Reichstag im November vorigen Jahres einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Landessteuergesetzes zugehen, in dsm ein § 52 a bestimmte, daß die Länder für sich und ihre Gemeinde vom Reich Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehrauswendung erhalten, die ihnen durch die Erhöhungen der Beamtengehälter u. a. seit dem 1. Oktober 1921 erwachsen sind. Hierfür sollte ein bestimmter Schlüssel gelten; maßgebend sollte die Zähl der Beamten sein, wie sie am 1. April 1922 war. Es liegi auf der Hand, daß in gleicher Notlage wie die Länder und Gemeinden sich auch verwandte Gebilde öffentlich-rechtlicher Natur befinden. Die Reichsregierung glaubte der Sachlage dadurch Rechnung zu tragen, daß sie in ihrem Entwurf dem § 52 a eine Bestimmung hinzufügte, wonach diese Regelung, auch für Angestellte solcher Anstalten und Einrichtungen gelten sollte, die öffentliche Aufgaben der Länder oder Gemeinden (Gemeindeverbände) zu erfüllen haben und ganz oder zu einem wesentlichen Teile durch Belastung der Länder oder Gemeinden erhalten werden. Durch diese Formulierung wird aber eine Reihe von Einrichtungen nicht ersaßt, die dem Sinne und der Absicht des Gesetzgebers nach unter allen Umständen hätte mit umfaßt werden m ü s s e n, die aber in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Grund der bisherigen .Gesetzgebung eine Sonderstellung einnimmt, die sie von der Teilnahme an den Vorteilen, die der Entwurf Vorsicht, a u s s ch l i e ß t. Es sind dies dieunterrichtl i ch e n Anstalten der S h n ag o g e n g em e i n de n, die jüdischen L eh r er b i l d u ng s a n stalte n und die j ü d i f ch - t h e o logischen S e m i n a r e. [ .. Dem Ausschluß dieser Anstalten von der, geplanten Reichs- Hilfe zu begegnen, unternahm Dr. Jsmar Freund in einer Denkschrift, die er im Mai dieses Jahres dem S t e u e r a u s s ch u ß des Reichstages unterbreitete. Aus den ausgezeichneten Darlegungen des Verfassers sei hier im Auszuge folgendes mitgeteilt: Das preußische Gesetz von 1M7 vervslichtet die' Svnagogena e m e i n de n, dafür zu sorgen, daß jedes schulpflichtige Kind R e n g r v n s u nte r r i ch t erhalte. Auch die neue Reichsverfassüng hat dem Religionsunterricht seine Stellung als ordentliches Lehrfach belassen. Wenn die Synagogengemeinden also von sich aus ' Religionsschulen unterhalten, so erfüllen sie damit eine Amgabe, die eigentlich ,,e i n e ö ssentli ch e Aufgabe der Länder und Gemeinden" darstellt. Das preußische Volksschulunterhattungsgesetz hatte durch einzelne Bestimmungen versucht, dieser Sachlage Rechnung zu tragen, indem! es die bürgerlichen Gemeinden verpflichtet, den Synagogengemeinden, soweit sie ausschließlich die Sorge für den Religionsunterricht der Kinder tragen, eine im Gesetz geregelte Beihilfe zu gewähren. Diese Bestimmung ist aber dadurch in V» u torisch geworden, daß das Gesetz vorschreibt, die sinanzielle Beihilfe hänge davon ab, daß mindestens 12 jüdische Kinder die einzelne Schule besuchen müßten. Da nun unter den etwa 700 öffentlich-rechtlichen , ShnagVgengemeinden in Preußen etwa 400 eine Seelenzahl unter 100 und über 100 eine solche von 20 und noch weniger Steuerzahlern haben, derzusolge Oie geforderte Schülerzahl fast ausnahmslos nicht vorhanden ist, sind diese Gemeinden tat s ä! ch I, i ch finanziell voll - k o m men auf sich gestellt. Die Besonderheit ferner, daß man aus der jüdischen Gemeinde aus steuerrechtlichen Gründen austreten kann, ohne daß dadurch auch das religiöse Band zerschnitten wird, was bet keiner anderen Religionsgenieinschaft möglich ist, sind die Gemeinden gezwungen, gerade auf die leistungsfähigen Steuerzahler gewisse Rücksichten zu nehmen. Das Ergebnis dieser besonderen' Verhältnisse der iübtidien Gemeinden ist eine unerhörte -Notlage der jüdischen Be amtens ch a st. Danach ergibt sich, daß das erste Erfordernis, von dem der Entwurf die Zuwendung von Reichsmitteln abhängig macht, dadurch erfüllt ist, daß die Gemeinden Aufgaben erfüllen, die sonst Ländern oder bürgerlichen Gemeinden obliegen. Da sie aber bisher sinanzielle Beihilfe nicht erhalten haben, würden sie nach der bisherigen Fassung des Entwurfes auch künftig von der R e i ch s h t l f e ausgeschlossen bleiben. Es ist vollkommen klar, daß eine derartige Unbilligkeit nicht beabsichtigt sein kann. Aehnlich steht es auch mit den Volksschulen, die die Gemeinden von sich aus unterhalten. Im wesentlichen gilt das gleiche auch für die jüdischen Lehrerbildungsanstalten und bk jüdisch-theologischen S e - minare. Denn während sonst die Lehrerbildung durch staatliche Anstalten besorgt wird und die evangelischen und katholischen Geistlichen auf den Universitäten und Priesterseminaren ihre Ausbildung durchmachen können, haben die jüdischen Gemeinden entsprechende Anstalten gleichfalls nur aus eigenen Mitteln unterhalten müssen. Auf Grund dieser -Denkschrift und durch eingehende Besprechungen, die Dr. FveundZmit den Politikern aller Parteien, von den Deutschnationalen bis zu den Sozialdemokraten, hatte, wurde bei der 3. Lesung im Ausschuß der Absatz 4 gestrichen und dafür folgender § 52 b eingefügt: „A n st alte n und Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege oder des öffentlichen S ch u l - nn ö B i l d u n g s w e s e n s erfüllen, u n d <tu f die k eine Z u schüss e na ch 8 52aentfalle« 7 erha 1 t e n Zuschüsse An entsprechender Höhe. D i e R e i ch s r e gi er u n g b e st i m m i mit Zustrm m u n g des Reichsrats die Grundsätze, nach denen' Anstalten u nd Ei nt i ch tu n ge n a ls z u s chu tzb e re ch trat an z u - sehen und die Zuschüsse z u> gew ähre n s i nd." Die Anwendbarkeit der Bestimmung auf die „unterrichtlichen Anstalten der Synagogengemeinden, die jüdischen Lehrerbildungsanstalten und die jüdisch-theologischen Seminare" wurde durch ausdrückliche, im Protokoll niedergelegte Erklärung sestgestellt. Der Reichstag nahm den Antrag am 20. Juni a n. Die ungeheure Bedeutung, die dieser. Beschluß für die Entwicklung des jüdischen Gemeinde- und kulturellen Lebens hat, liegt auf der Hand. Der d r o h e n d e Zusammenbruch des jüdischen Lebens in Deutschland wird hoffentlich durch das erfolgreiche Wirken von Dr. Freund, den wir zu den Mitgliedern unseres Hauptvorstandes zählen,.J erhütet werde n. — Wir behalten uns vor, die Bedeutung dieser Vorgänge im Zusammenhang noch in einem Sonderartikel zu würdigen. , Einem Berichte, des „Nördlirrger Anzeigenblatt" vom 31. Mai über eine eindrucksvolle Versammlung der Ortsgruppe Nördlingen des C. V., bei dem Herr Rabbiner Dr. B ü r w a l d (München) über „Aufbau oder Z e r st ö r u n g?" sprach, entnehmen wir folgende Stelle: - Das Judentum hat bas Verdienst, daßaus ihm zwei Weltreligionen hervorge-gangen sind, Christentum und Islam. In den Juden hat man etwas Fortwirkendes zu sehen. Das Judentum ist vermöge seiner alten Kultur in seinen ernsten Gedanken für den Aufbau, unserer Zeit auch nicht ganz überflüssig. Wenn je die große Religion wirklich etwas zu sagen gehabt hat. dann hat sie auch' weiter etwas zu sagen; Giftstoffe würden sie längst 'aufgelöst _ haben. Den ausbauenden inneren Gedanken haben Judentum und Christentum: gemeinsam. Die Förderung des Gemeinwohls ist eine der Vorschriften der jüdischen Ethik. Schon der talmudische Grundsatz: „Staatsgesetz in Religionsgesetz" erhebt die Vorschrift, daß der Jude überall sich dem Staate und der Ordnung einzusügen hat, mithin ihnen auch dienen muß nach dem Gesetz des sittlichen Lebens. In die Aufgabe gehört das Gesetz der Nächstenliebe. Ein Verantwortungsgefühl schreibt Teilnahme am Aufbau vor, Teilnahme an der Zukunft des ganzen Geschlechts. Dadurch bekommen wir eine wahrhaste Einheit in die Geschichte. Wenn wir aufbäuen wollen, können wir es nicht ohne den Geist der wahren Sittlichkeit. Dieser aber mutz einheitlich sein. Das scheint der jüdische Geist zu sein, der Bausteine zum Wiederaufbau zu liefern berufen scheint, zu dem ihm eine unverwüslUche Lebenskraft gegeben ist. Das ist nicht bloße Vitalität. Die Kräfte, die am Ausbau Deutschlands Mitarbeiten, dürfen nicht zurückgestoßen werden. Sie werden hergegeben zum Besten einer uns allen gemeinsamen Mutter, zum Wöhle Deutschlands. Deutschland ist nicht in der _ Lage, auch nur eine aufbauende Kraft zu entbehren. Wir wollen, daß dem Vaterland alle Kräfte Angeführt werden, um zu gesunden, und denken an eine Gemeinsamkeit im Sinne Richard Dehmels: Gleich woher die Samenzucht, Deutsches Land trägt deutsche Frucht! Im „Stuttgarter Neuen Tageblatt" vom 24. Mai schreibt Adam Röder, der bekannte süddeutsche Konservative, in einem Aussatze „Rechts?": In Deutschland gibt es zurzeit keine evangelische konservative.Partei, die weltanschauungshaft positiv christlich eingestellt ist. Die Nachfolgetin dieser konservativen Partei, die D e u t f ch n a t i o n a l e V o l k s p a r t e i, i st nur politisch orientiert: die weltanschauungsmäßig Liberalen haben in ihr weitaus die Vorherrschast. So weit man in religiösen Dingen rechts steht, i st dies Opportunismus ... Die von Graese, Wulle, Reventlow, Dinier, Knüppel-Kunze, Chamberlain. Hitler. Dr. Pudor kommen alle «aus dem Lager der liberalen Weltanschauung, sie sind libertinistisch und teilen mit den Vertretern des AsplmlLliberalismus die Abneigung gegen positive Formulierungen der Kirche und Religion. Der extrem-nationalistische Pfarrer Traub ist ertremer Protestantenvereinler. . . Dinier aber, einer, der literarischen Gedankengeber der neuen „Rechten" und verzogener Lieblrna der Großagrarier, auf deren Schlösser er sich von der Muse küssen und zu neuen Taten begeistern läßt, spricht sich mit geradezu fanatischem Haß gegen jegliches positives Christentum aus. Und Dr. Heinr. Pudor. ein anderer Gedankengeber der neuen „Rechten", erklärt das Christentum als Judentum für die Nichtjuden . . . Der geschichtliche deutsche Konservatismus christlich-religiöser Provenienz vertritt das autoritäre Weltbild im Flusse jenes wirtschastlich-politischen Geschehens, das sich rationell als geschichtlich und zuständig erwiesen hat. -Was sich heute als „Rechte" auftut, ist billiger Opportunismus, Schlagwortpolitik der Gasse. Ressentiment der politisch, sozial und wirtschaftlich Disqualifizierten und Kulisse dev im Kapitalismus investierten skrupellos vordringenden Großindustrie. Diese „Rechte" kann nur existieren, well der evangelische Pfarrer und religiös intendierte Akademiker, weil Bauern und Handwerker ihren Feind nicht erkennen, der sich mit Nationalismus und Antisemitismus verlarvt hat. lveil sich mit ihnen am leichtesten das Gefühl okkupieren läßt, das in seiner Reinheit nur dann wirkt, wenn hohe Intelligenz und Gerechtiakeit seine Interpreten sind.