Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 26 (29.6.1923)
- Date
- 1923-06-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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eknHelnummerioo M. Serlin, 29. Juni 1923 H. Jahrgang Nr. 2b Blätter fürPeulTchhim undluorntum vryau des central-^, Staatsvürger iiwifcden VlauveusLv. Verlas u. Schriftleitung: itentral-verein deutscher Staatsbürger i'üöischen Glaubens e.v. Serlin SW 08, Lindenftr. lZ Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594,3595 .'.Postscheckkonto: Berlin 30472 Telegrammadreffe: Centralverein Lindenstr. 13. Berlin. Die Zeitschrift ist nur durch die zuständige Postanstalt zum Preise von vierteljährlich M. 120»,- zu beziehen Alleinige Anzeigenannahme: Annoncerr-Expedition Rudolf Mosse, Berlin SW 19, und deren Filialen. Anzeigenpreis: M. 8000,— für die 7 gespaltene Zeile nach Rudolf Mosses Nvrmalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche für Mitglieder des Central-Vereins mit 50% Ätachlatz. Die 90 mm breite Reklamezeile M. 12500,— /lntisemitismus . von Lttülvig I. - . - . Der Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung hat in einer Sitzung vom 24. Juni 1923 zu dem Thema „Zionismus und AntisemiLis m u s" Stellung genommen. Zur Zeit der Abfassung dieser Skizze liegt ein Bericht über diese Verhandlungen noch nicht vor, so daß sie nicht Gegenstand der nachfolgenden Erörterungen sein können, Wohl aber muß aus grund sätzli ch e Ausführungen eingegangen werden, die zwei Aufsätze der „I ü d i s ch e n R u n d - f ch a u" vom 19. Juni d. I. zu dieser Frage enthalten. Beide stehen offensichtlich, ohne irgendwie aus einander abgestimmt zu sein, in einem st a -r keng e i st i g e n Z u s a m m e n:h a n g und sind wichtig genug, um im einzelnen gewürdigt zu werden. Der ungenannte Verfasser der ersten Abhandlung „Die Bekämpfung des Anti semit i sinn s" führt aus, die Zionisten könnten als Bürger des Staates den durch seine Gesetze gewährleisteten Schutz in Anspruch nehmen; es se: jedoch kein leerer Formalismus, wenn man sich auf den Standpunkt stelle, als Zionisten auch den zu ihrem Schutze berufenen Behörden keine Rechenschaft über ihr staatsbürgerliches Wohlverhalten zu schulden. Freiwillig könne man zugestehen, daß sie — die Jüdisch-Nationalen — i h r jüd i - s ch e s Volkstum ebenso über die jüdische Staatlichkeit wie über den deutschen Staat stellen. Schwierig sei die Lösung der Frage, inwieweit deutschen Juden ein Anteil an der Verwaltung des Staates gewährt werden solle oder von ihnen in Anspruch genommen werden dürfe. Das Problem wird an der Berufung und Stellung Rath e n a u s dargestellt, und es wird ausgeführt, daß diese Berufung vom Standpunkt des jüdischen Volkes aus ein Opfer und ein Verlust sei. Jedoch müsse sich die staatsbürgerliche Auffassung der Zionisten mit dem Verlust einverstanden erklären. In dem zweiten Aufsätze, der die Ueberschrift „A n t i s e m it i s mu s , Zioni s mn s un-d C e n'tr al- B er ei n" trägt und von unserem Freunde, Rechtsanwalt F o e r d e >v in Breslau, — wie ausdrücklich h e r v o r g eh o b e n ohne i r g e n d w e l ch e n o ff i zi ö s e n o d er g a r o f f i z ie llen A u s t r a g — geschrieben ist, betont Foerder die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Central-Verein rrnd Zionismus in der Bekämpfung des Antisemitismus. Er meint, daß die bekannte Resolution vom Jahre 1913, deren entscheidende Satzes hier noch einmal wiedergegeben werden, da viele 4) „Soweit der deutsche Zionist danach strebt, den entrechteten Inden des Ostens eine gesicherte Heimstätte zn schassen oder den Stotz des Juden auf feine Geschichte und seine Religion zn heben, ist er uns als Mitglied willkommen. Von d e m Zionisten ober, der ein deutsches Nationalgefühl leugnet, sich xrls Gast rm fremden WirtsvoU' und n-ational n u r als- Jude fühlt, müssen - wir uns trennen." und Zionismus. Holländer. sie bereits vergessen haben, zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken sei, „denn das, wogegen sie sich wandte, besteht nicht mehr". Heute herrschten höchstens über die M e t h o d e der Ab. wehr Meinungsverschiedenheiten. In einer Nachbemerkung erteilt die Schriftleitung der „Jüdischen Rundschau" Freund Foerder eine scharfe Abfuhr und führt wörtlich aus: „Ueber die Nuancen im Zionismus mit Nichtzionisten zu diskutieren, hat, jedenfalls in diesem Zusammenhang, keinen Sinn; es genügt festzustellen, daß der Zionismus von seinem national-en Fundament nicht einen Deut ausgegeben hat und nicht ausge'ben kann, ohne auszuhören, Zionismus zu sein. Dieses Kriterium — die Antwort auf die Frage, ob die Juden ein Volk für sich oder Bestandteile der Völker sind, unter denen sie leben — ist so entscheidend und teilt das Judentum so scharf in zwei Teile, daß es demgegenüber völlig unerheblich ist, welche Schattierungen es jenseits dieser Grenze gibt." In einem Aufsatze, der in der letzten ihrer Nummern vor der DeLegiertentagung, am 22. Juni 1923, veröffentlicht wurde, sagt die „Jüdische Rundschau" nach den vorbereitend^ Bemerkungen über die Tagesordnung der Dresdener Konferenz: „Die früher so häufig geführte Diskussion über unsere Stellung zum Staat und zuKultur und Leben des Wirtsvolke s bedarf einer Klärung, um die geistige Voraussetzung für die Teilnahme der Zionisten am Glerchberechtigungskampf zu schassen. Allgemeine Uebereinstimmung herrscht wohl von vornherein darüber, daß der Kamps g e g e n d e n A n t i - s e m i t i s m u s von u n s m i t e i n e rand e >r e n Ideologie u n d einer anderen Methode geführt w erde n m u ß,, al s dies v o m Central-Verein geschieh t." II. Eine Würdigung der im vorstehenden kurz wiedergegebenen Gedankengänge läßt erkennen, daß in den Aufsätzen der „Rundschau" nach wie vor eine Staatsausfassung vertreten wird, welche von allen Theoretikern und Praktikern der m od ern en St a at s w is sensch ast aufgegeben ist: Wir erfüllen die Gesetze, wir zählen Steuern und sind infolgedessen niemandem Rechenschaft über unsere innere Einstellung zum Staate schuldig. Der Staat wird wie ein Automat behandelt, in den man die Treue gegen die Gesetze als Münze einwirst und der als Gegenleistung nicht nur Schutz gegen körperliche Ueberfälle, sondern völlige Gleichberechtigung zu gewähren hat. Am wirksamsten har vielleicht Schl ä;er in seinem Werke „Allgemeines Staatsrecht und Staatsversassnngslehre" (Göttingerv 1793) diese Ausfassung in dem Satze zitm Ausdruck gebracht: „Der Staat ist eine Erfindung: Menschen macksten sie zu ihrem Wohle, wie sie Brandkassen erfanden." .