Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1 (1922)
- Issue
- 12 (27.7.1922)
- Date
- 1922-07-27
- Page
- Seite 154 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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154 Ungarische Justiz im zwanzigsten Jahrhundert. Vor einem Ludapester Gericht fand in den letzten Tagen ein furchtbares Verbrechen seine richterliche „Sühne". Wegen Raubmordes, verübt an drei Inden in Orgovuny und Jzsak, standen vier Mitglieder der berüchtigten H ej j a s-Ba nden vor Gericht. Der „Pester Llvy d" veröffentlicht die erschütternden Verhandlungsberichte, aus denen hervorgeht, daß die Angeklagten g e m eine R a u b m ö r der gewesen sind, die sich die Gunst d<r politischen Lage zunutze gemacht haben. Das Bild, das man sich nach den Aussagen der Zeugen, aber auch nach der Handhabung des Präsidiums durch den ungarischen Richter über die Lage der Juden in Ungarn machen kann, erfüllt uns mit Granen. A-m 13. Juli wurde gegen die Mörder das Urteil gefällt. Es lautete aus fünf bis sieben Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Gefängnis, da sämtliche Angeklagten von der Beschuldigung des Mordes freigesprochen wurden, weil sie auf Befehl des Obe x l c u t n a n t s H e j j a s gehandelt hätten. Nach der Urteilsverkündung wurden die Verbrecher vom anwesenden „Publikum" mit Blumen beworfen und mit Hochrufen gefeiert. Man versteht, -warum Ungarn das Ideal- und Zuflnchtsland unserer deutschvölkischen Pogromisten ist. — Inzwischen ift etwas Großes geschehen: Sogar die ungarische Regierung ist zu dem Entschluß gekommen, den mit Mord und Blut befleckten Umtrieben der H e j j a s - Banden ein Ende zu setzen. Sie hat Oberleutnant Hejjas verhaftet. Am die Weiterentwicklung der Dinge kann man um so mehr gespannt fein, als die „Erwachenden Ungarn" nach Zeitnngsmeldungen in keinem Falle gewillt sind, ihren Führer einkerkern zu lassen, und vor Gewalttaten deswegen gewiß nicht zurückschrecken. Der Polnaer Mord ansgeklärt. Dank dem energischen Zugreifen der tschechischen Behörden haben die Ritualmordgerüchte gelegentlich des P o l n a e r Be r b r e ch e n s, von dem nur in der letzten Nummer unserer Zeitung berichteten, rasch ihr Ende gefunden. Die tschechoslowakiische Regierung erließ eine kategorische Erklärung, daß k e i n A u h a l t s p u n k t für ei u e n Ritual m o r d gegeben sei. Man glaubt auch, den Mörder in der Person eines Fleischers festgestellt zu haben. Verurteilung OttomarKlein-Rhodens. Bei außerordentlichem Andrang des Publikums fand neulich in Würzburg die Verhandlung gegen den 36jährigen Redakteur Ottomar K lein- R h v d e n aus Hannover statt. Er hatte im Mai und Juni v. I. in Würzburg und Ochsenfurt Vorträge mit dem Thema: „Im Sklavenjoch der Entente" gehalten und dabei den N e i ch s p r ä si -d e n len in grober Weise beleidigt. Der durch sein Auftreten in anderen Städten schon gekennzeichnete Wanderredner hatte in Würzburg seine Vorträge unter dem Namen Heinz Bruckhofs abgehalten. Beim Zeugenverhör wurde gesagt, daß seine Vorträge aufreizend und verhetzend wirkten. Klein-Rhoden w a r s r ü I] er Friseur, dann Bahnarbeiter und wurde nach dem Kriege Redakteur in Düsseldorf, wo er die Zeitung „Freie Meinung" herausgab. Nach deren Verbot wurde er Volksredner für den „Volksbund zur Aufklärung über die Kriegsverbrechen". Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gefängnis und Anrechnung von 2A Monaten Untersuchungshaft. Das Gericht verurteilte ihn zu der überaus milden/strafe von zwei Monaten und fünfzehn Tagen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt ist. Das Urteil wird in den hiesigen Tageszeitungen bekanntgegeben. Gegen die Verhetzung der Schüler und Studenten. Der sächsische Minister für Kultus und öffentlichen Unterricht hat in zwei Erlassen vom 6. Juli in schärfster Form jegliche parteipolitische Betätigung von Lehrern und Schäleni, von den Volksschulen bis zu den Hochschulen hinauf, unter strengen Strafandrohungen verboten. Beamte jeder Art, die in den Räumen der Hochschulen schwarz-weitz-rote und sonstige Politische Abzeichen, wie Hakenkreuze und Sowjetstern, tragen, haben bei Zuwiderhandlung sofortige Suspendierung v o m A m t zu gewärtigen. Jede Herabsetzung und Verächtlichmachung von Angehörigen einzelner „B e k e n n t n i s s e und R a s s e n (e t w a n a ch Art des A n t i s e m i t i s m u s)" hat zu unterbleiben. Lehrer und Lebrej rinnen, die diese Aufgaben in ihrem Amt nicht erfüllen wollen, sind für das ihnen anvertraute Amt untauglich. — Wir haben vor wenigen Wochen erst auf die Notwendigkeit hingewiesen, dem, Juden- , haß vorzugsweise dadurch das Wasser abzugraben, daß man die Jugend von jeglicher Verhetzung sreihält. Für politische Kämpfe , darf in den Schulen kein Platz sein. Ter sächsische Erlaß stellt, wenn er wirklich durchgesührt werden sollte, einen h ö ch st b e d e u t u n g §- vollen Schritt zu diesem Ziel dar. Für die Juden iu der Krim. Wie wir bereits mitteilten, ist mcker der jüdischen Bevölkerung Göteborgs in Schweden eine Sammlung zur Unterstützung der notleidenden Juden in der Krim eingeleitet worden. Sie ergab bis ietzt den Betrag _ von 45 000 Mark, der dem Hilfsverein "der deutschen Juden zugeführt wurde. Ein Denkzettel. Ein studentisches Rekontre, das sich vor mehr als zwei Jahren, kurz nach dem Kapp-Putsch, in Breslau abspielte, fand erst letzt seine g e r i ch t l i ch e S ü h ri c. Ter jetzt als Referendar tätige Alfons Riedel aus Badewitz hatte in einer erregten Auseinandersetzung mit dem damaligen Rechtskandidaten Felix Heirnann, dem gegenwärtigen Syndikus unseres Landesverbandes Pommern, erklärt: „Anständig und Jude ist paradox". In der Verhandlung beantragte der Amtsanwalt 400 Mark Geldstrafe. — Der Vertreter des als Nebenkläger zugelassenen Tr. Heirnann, Rechtsanwalt Foerder, meinte, daß Eine exemplarische Strafe am Platze wäre, um dem Angeklagten, der bei seiner Geistesrichtung vielleicht im nächsten Jahre schon als Richter großes Unheil -in der Justiz anrichten könnte, als Denkzettel zu dienen. Das Gericht ging über den Antrag des Amtsanwalts hinaus und erkannte wegen Beleidigung und Nötigung, aus 800 Mark Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle ans 40 Tage'Gesängnis, wobei der Vorsitzende hervorhob, daß ein solches Betragen eines gebildeten Menschen, besonders aber eines zur späteren Mitwirkung in der Rechtsprechung berufenen, unwürdig sei. Die Rettungsmedaille. Im Felde, 1918, rettete der Möbelhändler Friedrich Stern lOffenbach a. M.), Mitglied des E. V., ans der Somme einen Kameraden unter eigener Lebensgefahr, wofür ihm jetzt durch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, der vom Staate die Verleihung dieser Auszeichnung übertragen wurde, die Rettungsmedaille nachträglich überreicht wurde. Ein Doppekjullrläum. Mittelschullehrer Louis I a c o b s o h n in Gleiwitz, ein langjähriges Mitglied des Central-Vereins, begeht am 1. August in körperlicher Rüstigkeit und geistiger Frische s e i n e <it 7 0. Ge b u r t 8 t a g, zu gleicht mit dem I u b i l ä lt m einer 5 0 jahr i g e n T ä t i g keil als L e h r e r. Plünderung jüdischen Vermögens in Ungarn. Infolge der bereits gemeldeten antisemitischen Exzesse wahrend der Wahlen in Balatonfüred flüchtete die gesamte jüdische Bevölkerung ans dieser Ortschaft. Die jüdischen G e s ch ä f t s l o k a l e wurden von den Exzedenten g e p l ü n d e r t. Der Alinister des Innern ließ hierauf eine Abteilung Gendarmerie in die Ortschaft kommandieren, die aber bezeichnenderweise m i t antisemiti s ch e n H e tz l i e d e r n in die Stadt einzog. Horthys Gendarmerie! Die jüdischen Vorsteher in Rumänien beim Kultusminister. Der Reichskultusrninister Bann lud vor einigen Tagen 80 Vorsteher der größeren jüdischen Gemeinden Rumäniens zu einer Beratung ein, auf welcher die Ausarbeitung eines allgemeinen Statuts für die jüdischen Gerneinden irr Großrumänien beschlossen wurde. Das Statut wird durch das Kabinett dern Parlament unterbreitet werden. „Jüdische Gefchästsiüchtiakeit." In rinem Brief an die Schriftleitung, der in Nr. 9 unserer Zeitung abgedruckt ist, hatte Herr Rechtsanwalt Dr. Linz aus Mannheim behauptet, der frühere deutsche Kaiser habe nach bisher undementrerten Nachrichten sein Memoirenbuch an die Northelifs-Presse zum Preise von 250 000 Dollars verkauft. Der Verlag von K. F. Koehler in Leipzig, der bei den Verhandlungen um das Buch genannt wurde, legt Wert darauf festzu-- stcllen, daß Zwischen dem deutschen Verlage und der Northelifs-Presse niemals Verhandlungen stattgefunden haben, und daß der in der Presse wiederholt genannte Verkaufspreis von 250 000 Dollars unrichtig sei. Zur Hautpflege'Körperpflege'Schönheitspflege Zjup Babypßege' für hfafßge >furSportrleuter £J. va. 4^. wniVA* 1. C^Sr. Ü^Kyr*. 1810 äJi. fllpwvY' Alleinige Anzeigen-Anaahrae Rudolf Mosse, Anzeigea-Annahme für sämtl. Zeitungen Deutschlands und des Auslands i Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 46-49 / Breslau / Chernnitz ✓ Cöln a. Rh. / Dresden / Düsseldorf / Erfurt ✓ Frankfurt a. M. / Lalle (Saale) l Lamburg / Lannover / Leipzig / Magdeburg / Mannheim / München / Nürnberg / Stuttgart / Prag / Wien / Warschau / Basel / Zürich