Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 51.1938
- Date
- 1938-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Fischer. Gleichzeitig wurde, um eine sichere sprachliche Vorbildung zu schaffen, die Vorstufe weiter ausgebildet, die Stunden- und die Semesterzahl sowie die Anforderungen für die Vorprüfung (S 18 der Studien- und Prüfungsordnung) erhöht. Die allgemein-wissenschaftlichen Vorlesungen wurden in der Berichtszeit erweitert. Der im Sommer 1937 eingetretene Dozent für Philosophie Dr. Fritz Kaufmann schied zu unserem Bedauern nach einem Semester wieder aus. Auch Herr Dr. Arnold Metzger, der schon seit 1934 Vorlesungen über Philosophie an der Lehranstalt gehalten hatte, sah sich genötigt, sein Lehramt aufzugeben. Er gehörte zu denjenigen, die sich um die Einrichtung der allgemein-wissenschaftlichen Vorlesungen verdient gemacht haben,- und wir sind ihm und seiner Gattin zu tiefem Dank verpflichtet. Zu den verbliebenen Dozenten Dr. Arnold Berney, Dr. Hans Liebeschütz (für Geschichte) und Dr. Hans Friedländer (für Philosophie) traten die Herren Dr. Franz Rosenthal für semitische, Dr. Ernst Grumach für klassische Sprachen. Außerdem übernahmen Vorlesungen die Herren JJniversitätsprofessoren a. D. Dr. Franz Oppenheimer (SozialWissenschaft) und Dr. Eugen Täubler (alte Geschichte), ferner Kammergerichtsrat a. D. Dr. Friedrich Garo (Gesellschaftslehre), Dr. rer. pol. habil. Paul Eppstein (soziale Fürsorge), Dr. Moses Goldmann (Kulturgeschichte des vorderen Orients). Im Sommer-Semester las Dr. Kurt Stülschweig über die Rechtsstellung der Juden Osteuropas. Seit dem Sommer-Semester 1937 findet ein Teil der allgemeinwissenschaftlichen Vorlesungen gemeinsam für die Hörer der Lehranstalt und des Rabbiner-Seminars statt. Der Bedeutung der allgemein-wissenschaftlichen Ausbildung entsprechend, ist die Studien.- und Prüfungsordnung durch Bestimmungen ergänzt worden, die eine Teilnahme an den allgemein-wissenschaftlichen Vorlesungen und Übungen zur Pflicht und die Prüfung in diesen Fächern zu einem Teil der Prüfungen der Lehranstalt macht. /!