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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1932-01-01 · 49.1932 · page 64

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
49.1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273643--2471-2276275
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licher und übereinstimmender Weise erfolgt. Die eine Lehre muß auch einheitlich gedeutet und verstanden werden. Ihre authentische Deutung sicherzustellen, war die Aufgabe der früher erwähnten palästinensischen und babylonischen zentralen Gelehrtenkollegien gewesen. Nach dem allmählichen Sinken ihres Einflusses und ihrem schlicßlichen Erlöschen wurde auch diese Funktion von jedem Behördenwesen abgelöst und fiel jetzt den durch die innere Autorität ihres Wissens und durch die Anerkennung der Gemeinden legitimierten Gelehrten zu, deren Entscheidungen verbindliche Kraft besaßen. In den Diskussionen innerhalb der Gelehrten republik bildete sich eine, trotz mancher Schwankungen im Einzelnen, einheitliche Norm heraus, die in den Gemeinden überall Anerkennung fand und die übereinstimmende Heligionsübung sicherte. Pflegt man schon in der überantwortung der Religionsübung an die Spontaneität der Gemeinde einen eigentümlich demokratischen Charakter der jüdischen Rcligionsvcrfassung zu sehen, so vollendet sich dieser Zug in der geschilderten Art der Autoritätsbildung. Nur muß man sich hüten, das im Sinne moderner Demokratie zu deuten. Die Spontaneität der Gemeinde gilt allein der Erfüllung des religiösen Gesetzes, die religiösen Normen sind in keinem Sinne von ihrem Willen abhängig. Sie ist an die Autorität der göttlichen Lehre streng gebunden, und auch deren Deutung ist nicht dem Einzelnen überlassen; sondern so wenig es einen Unterschied von Laien und Geistlichen gibt, hat sich doch jeder Einzelne der im Gottesgesetz selbst gegründeten Autorität seiner berufenen Interpreten zu unterwerfen, dio ihrerseits nur als Vertreter des Goltesgcsetzcs Autorität besitzen und in seiner Deutung streng an dio festgelegten Entscheidungsregeln gebunden sind. Die Deutung wie die Erfüllung der Gotteslehre ist der Spontaneität der Gemeinde übergeben, aber in beiden Richtungen ist ihrer Spontaneität die Regel durch die Gotteslchre selbst vorgeschrieben. Es ist Demokratie, aber auf dem Grunde streng autoritärer Bindung. Selbstverständlich aber gilt das Gesagte nur solange und soweit der supranaturalistische Offenbarungsbegriff des überlieferten Judentums in Kraft bleibt In dem Augenblick, wo er zu bestehen aufhört und das religiöse Bewußtsein der Gemeinde selbst zur entscheidenden Instanz wird, erfährt nicht nur der Glaubensinhalt, sondern auch die Gemeinschaftsverfassung eine entscheidende Wendung, und zwar nun in der Richtung zur Demokratie im modernen Sinne. Es sind das dieselben Konsequenzen, welche die Loslösung von dem supranaturalistischen Offenbarungsbegriff in allen Bekenntnissen herbeiführt fi*

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