Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1913
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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- 20 — 4. Als Stiftungskapital verpflichtet sich der Stifter der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums spätestens am 1. Juli 1912 achtzigtausend Mark vierprozentige Preussische Anleihe zu überweisen. 5. Das Kapital der achtzigtausend Mark soll unantastbar sein. Die Zinsen sind für die Bezüge des Inhabers des Ludwig Philippson-Lehrstuhls zu verwenden. Solange der Lehrstuhl unbesetzt ist, sollen die Zinsen zum Kapital geschlagen werden. 6. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums ist verpflichtet, spätestens am I.Juli 1922 den Ludwig Philippson-Lehrstuhl zu besetzen. Soweit bis zu diesem Zeitpunkt das Kapital der Stiftung nicht einen solchen Stand erreicht hat, dass die Zinsen für die Bezüge des Dozenten ausreichen, soll die Lehranstalt verpflichtet sein, die fehlenden Beträge aus ihren laufenden Einnahmen zu ergänzen. Dabei ist der Stifter davon ausgegangen, dass im allgemeinen die Jahresbezüge wenigstens sechstausend Mark werden betragen müssen. Indessen soll die Berufung mit geringeren Bezügen nicht ausgeschlossen sein, wenn der Berufene noch ein anderes Hauptamt bekleidet. 7. Falls von anderer Seite — ausser vou dem Stifter und seiner Familie — die Stiftung um einen Betrag von mindestens vierzigtausend Mark erhöht wird, so soll der Name des Schenkers oder derjenigen Person, zu deren Ehren die Schenkung erfolgt, dem Namen der Stiftung und des Lehrstuhls hinzugefügt werden dürfen. Ich beantrage: diese Verhandlung zweimal für die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums zu Berlin N. 24, Artilleriestr. 14 und einmal für Herrn Generalkonsul Bankier Franz Moi'se Philippson in Brüssel, Guimardstrasse 18 auszufertigen.