Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1913
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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— 6 — eine öffentliche Vorlesung über den „Begriff der Religion" mit anschliessenden, für unsere Hörer berechneten Übungen. Der Erfolg der Seminarübung ebenso wie der Vorlesung entsprach ihrer Bedeutung. Die Aula der Lehranstalt und ihr Nebensaal konnten kaum die Zahl der Zuhörer fassen, die sich aus allen Gesellschaftskreisen und Lebensaltern zusammensetzte. Für uns aber ist es ein erhebendes Bewusstsein, dass die Frucht der Lebensarbeit dieses grossen Philosophen, dieser markigen Persönlichkeit, jetzt unserer Anstalt, ihren Jüngern und ihren Gästen zu gute kommt. EkreamitgiicJcr Wir haben im letzten Jahresbericht die Gründe dargelegt, aus denen wir der Generalversammlung die Wahl der Herren Geheimrat Ludwig Max Goldberger und Moritz Manheimer zu immerwährenden Ehrenmitgliedern vorschlugen. Die Generalversammlung hat in dankbarer Anerkennung der grossen Verdienste der beiden Genannten um unsere Anstalt den Antrag durch Zuruf zum Beschluss erhoben. s:aiuttfiünucruui; Die letzte Generalversammlung beschloss ferner, dem § 10 Abs. 8 Satz 1 der Satzungen folgende Fassung zu geben: „Die Generalversammlung ist, soweit es sich um Beschlüsse zu 5 und 6 (Abänderung des Statuts und Auflösung der Anstalt) handelt, nur beschlussfähig, wenn mindestens der zehnte Teil der stimmberechtigten Wohltäter anwesend ist." Der Beschluss hat die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde erhalten. Die Bedeutung der Änderung liegt darin, dass die frühere Vorschrift beseitigt ist, nach der jede Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Gegenstände der Tagesordnung nur beschlussfähig war, wenn mindestens 20 Mitglieder anwesend waren. :laaehtei8Ve" ^er *m *Jakre 1907 zu Berlin verstorbene Rentier Siegmund Salier und seine im Jahre 1911 verstorbene Ehefrau Amalie geborene Lazarus haben in ihrem gemeinschaftlichen Testamente unserer Lehranstalt 15000 Mark vermacht. Die Landesherrliche Erlaubnis zur Annahme der Zuwendung ist bereits erteilt. Die Auszahlung des Vermächtnisses wird aber voraussichtlich erst im Jahre 1914 erfolgen, da vorher keine Mittel liquid werden. Den hochherzigen Erblassern werden