Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1912
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Die Moses Mendelssohn-Stiftung, zu deren Gründung im Moses Mendeis- _ 07 .... sohn-Stiftung Vorjahre die ersten Schritte unternommen waren, ist inzwischen begründet worden. Das Verzeichnis der Beiträge finden Sie in Anlage A. Allen Spendern unsern herzlichsten Dank! Mit Genugtuung begrüssen wir es, dass die Nachkommen des grossen Philosophen der Stiftung ansehnliche Beträge zugewendet haben. Unser Dank gebührt aber vor allem dem Manne, der, beseelt von jugendfreudigem Idealismus, die bedeutsame Anregung zu der Errichtung der Stiftung gegeben und nun mit der in seinem Leben so oft bewährten Grossherzigkeit durch Ueberweisung von 200 000 Mark den Bestand und die Wirksamkeit der Stiftung gewährleistet hat. Diesem Manne, unserem allverehrten Moritz Manheimer, dem bewährten Freunde unserer Lehranstalt, beantragen wir die immerwährende Ehrenmitgliedschaft zu verleihen. Die Allerhöchste Genehmigung zur Annahme dieser Zuwendung hoffen wir demnächst zu erlangen. Die Stiftungsstatuten fügen wir in Anlage B bei. Den Jahresabschluss der Moses Mendelssohnstiftung per 31. De-: zember 1911 finden Sie in Anlage C. Am 4. Juli 1912 wird Hermann Cohen seinen siebzigsten Hamann cotum- Geburtstag feiern. Zur Ehrung dieses Tages überwies uns das Mitglied unseres Kuratoriums Herr Siegfried Brünn den Betrag von 100 000 Mark zur Begründung eines Hermann Cohen- Lehrstuhls. Die Einkünfte dieses Kapitals sollen nach dem Willen des Stifters zur Errichtung eines Lehrstuhls für Religionsphilosophie verwendet werden. Wir begrüssen es mit aufrichtiger Freude, dass durch diese Spende der systematischen Religionsphilosophie eine weitere Stätte an unserer Hochschule geschaffen und der Name Hermann Cohen für alle Zukunft mit der Lehranstalt verknüpft werden wird. Die Allerhöchste Genehmigung zur Annahme dieser Zuwendung ist bereits erteilt worden. Die Allerhöchste Genehmigung zur Annahme des Gustav Gnst. oPPert- Oppertschen Nachlasses ist am 27. September 1911 erteilt.scher NacUass Die Zinsen des Nachlasses reichen zur Zeit nicht aus, um die Kentenvermächtnisse zu Gunsten der Verwandten des Nachlassers voll zu decken. Bei Erteilung der Allerhöchsten Genehmigung ist indessen der Lehranstalt die Bedingung auferlegt worden, an zwei der Rentenempfängerinnen die vollen ausgesetzten Renten auszuzahlen 3 die Differenz muss die Lehranstalt aus