Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1909
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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— 11 — Soweit sich bis jetzt übersehen lässt, dürften die jährlichen Zinsen eines Kapitals von ungefähr 80 000 Mark der Lehranstalt zufallen. Durch dieses hochherzige Vermächtnis hat sich der Stifter, der schon bei Lebzeiten zu unseren treuesten Wohltätern gehörte, ein unvergängliches Verdienst um die finanzielle Hebung unserer Anstalt erworben. Sein Andenken wird gesegnet _sein. Aus dem Testamente des verewigten Professors Dr. Gustav iw« Salomon Oppert seien die beiden Abschnitte, welche die Stiftung betreffen, hier im Wortlaute mitgeteilt: Es ist mein freier, ernster und wohlüberlegter Wille, über meinen dereinstigen Nachlass Bestimmungen zu treffen, durch die ich den meinem Herzen nahestehenden Verwandton meine freundschaftliche Gesinnung und Fürsorge zum Ausdruck bringe und durch die ich zugleich das materielle Ergebnis meines dem Dienste der Wissenschaft gewidmeten Lebens für die fernere Zukunft einem meinen Ueberzeugungen und Neigungen entsprechenden Zweck auf ewige Zeiten zuwende. — §. 11. Zur Erbin meines Nachlasses setze ich die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums zu Berlin Artilleriestrasse 14 ein. Meine Erbin soll meinen Nachlass auf ewige Zeiten gesondert als Professor Gustav Oppert-Stiftung verwalten- Die Einkünfte der Stiftung werden in den ersten Jahren voraussichtlich vollständig durch die ausgesetzten Renten in Anspruch genommen werden. Sobald aber die rentenfreien Einkünfte der Stiftung es gestatten, soll bei der Lehranstalt ein Gustav Oppert'scher Lehrstuhl für Sprachwissenschaften und.orientalische Forschung errichtet werden. Soweit die reinen Jahreseinkünfte der Stiftung die für die Ausgaben des Lehrstuhls (zu denen ich auch die für Pensions- und Reliktenversicherung nötigen Beträge rechne) erforderlichen Beträge übersteigen, sollen sie solange zum Kapital geschlagen werden, bis ein zweiter Gustav Oppert'scher Lehrstuhl errichtet werden kann. Nachdem der zweite Lehrstuhl errichtet ist, sollen die