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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1909-01-01 · 1909 · page 9

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
1909
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273599--1399-2275181
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— 10 — der talmudischen Literatur". Der Preis wurde aus den in den Vorjahren nicht vorteilten Zinsen auf M. 1000 erhöht. Für den Preis des S. Maybaum-Fonds wurde als erste Preisfrage folgende Aufgabe gestellt: „Der jüdische Jugendgottesdienst nach Theorie und Praxis"; gewünscht wird ein Ueberblick Uber die Geschichte des Jugend-Gottesdienstes, eine kritischo Erörterung der für ihn gebräuchlichen Liturgien und eine Darstellung der Theorie der Jugendgottesdienst-Predigt. Der Preis beläuft sich auf M. 450.— Die Arbeiten sind bis zum 1. Sept. 1U09 bei dem Vorsitzenden des Lehrerkollegiums einzureichen. Zur Bewerbung sind nur die zur Zeit des Preisausschreibens — Juni 1908 — an der Lehranstalt eingeschriebenen ordentlichen Hörer berechtigt. Der Preis der Moritz Meyer-Stiftung ist im Berichtsjahre am 16. Februar, dem Todestage des sei. Stadtrats Moritz Meyer, auf Vorschlag des Lehrerkollegiums dem Hörer Dr. Hermann Löb aus Bruchsal zuerteilt worden. Das Stipendium aus der Dr. Martin Silbermann-Stiftung wurde erstmalig am 8. Februar 1908 einem Hörer überwiesen. i>r. licrnharj Der am 9. Mai 1908 in. Berlin heimgegangene Rentier Herr T\ei8s-!>tinm.tf Arnold Weiss, Bruder unseres Schatzmeisters Herrn Max Weiss, hat letztwillig folgende Bestimmungen getroffen: Der jüdischen Gemeinde zu Berlin wird die Verpflichtung auferlegt, aus demjenigen Vermögen, welches ihr kraft ihrer Erbeseinsetzung zufallen wird, 2/a auszuscheiden und daraus eine vom Gemeindevorstande zu verwaltende Stiftung unter dem Namen Dr. Bernhard Weiss-Stiftung zum Andenken an den verstorbenen Vater des Testators zu errichten. Die Zinsen sind wie folgt zu verwenden: zunächst werden alljährlich aus dem Zinserträgnis die gesamten Verwaltungskosten, der Stiftung gedeckt. Der Rest soll verwendet werden zur einen Hälfte, um daraus jüdischen mittellosen Zöglingen technischer oder gewerblicher Anstalten Beihülfen zu gewähren, zur anderen Hälfte für die Zwecke der. zu Berlin bestehenden Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums nach Massgabe der Bestimmung des Kuratoriums dieser Anstalt, das auch berechtigt sein soll, daraus nach seinem Ermessen Stipendien an bedürftige Studierende der Anstalt zu verteilen.

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