Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- [3].1885
- Date
- 1885-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 27)
- Language
- German
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28 Abschnitt V. Der Lclirplan. § 15. vorhängen Die Vorlesungen, welche an der Anstalt gehalten werden, sollen sicli über alle Zweige der "Wissenschaft des Judenthums verbreiten. Dieselben sollen die anderweitigen Studien der Schüler ergänzen, insbesondere dergestalt, dass diejenigen, welche beabsichtigen, Rabbiner, Prediger oder Religionslehrer zu werden, Gelegenheit zu ihrer vollständigen Ausbildung finden. § 16. Alle Vorlesungen und Uebungen an der Anstalt sind unentgeltlich. Abschnitt VI. Die Schüler. § 17. Ouniirikation. Die Schüler müssen durch ihre wissenschaftliche Vorbildung zu den Universitätsstudien berechtigt sein. In besonderen Fällen kann das Guratorium nach Anhörung des Lehrercollegiums eine Ausnahme gestatten. Ueber die Schüler wird eine Matrikel geführt. § 18. n..s,,itanten. Zur Anhörung einzelner Vorlesungen werden Hospitanten zugelassen; über dieselben wird eine zweite Matrikel geführt. § 19. Prüfungen, Diejenigen Schüler, welche den vollen Cursus an der Anstalt durchgemacht haben, sind ..Hausse, berechtigt, ihre Prüfung zu verlangen, nach deren Ausfall ihnen die entsprechenden Zeugnisse (§ 13) ausgefertigt werden; ebenso diejenigen, welche nach vorherigen Studien auf einer entsprechenden Lehranstalt zur Vollendung in drei oder mehreren Semestern ausdrücklich zugelassen werden. Zeugnisse über einzelne Vorlesungen können auch an Hospitanten ertheilt werden. Die Prüfungen und die Ertheilung von Zeugnissen erfolgen kostenfrei. Abschnitt VII. Aenderungen der Statuten und Auflösung der Anstalt. § 20. Statuten- In Betreff der Abänderung des Statuts und der Auflösung der Anstalt gelten die in Änderung. § 1Q getroffencn Bestimmungen.