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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1874-01-01 · 1.1874 · p. Seite 29

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
1.1874
Date
1874-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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29 Im Wintersemester 187374. Dr. Cassel: 1) Jüdische Geschichte und Literatur von Mairnonides bis zum Ende des Mittelalters, 3 St. w. 2) Kleine Propheten, 3 St. w. 3) Commentar des Aben-Esra zum Pentateuch, 2 St. w. Dr. Geiger: 1) Allgemeine Einleitung in die Wissenschaft dss Judenthnms, 1 St. w. 2) Specielle Einleitung in die älteren bibl. Bücher, 2 St. w. 3) Interpretation der Genesis, 2 St. w. 4) Das Buch Josua, 1 St. w. 5) Mischna Abot, exegetisch, historisch und homiletisch, 1 St. w. Dr. Lewy: 1) Einleitung in die Mischna, 1 St. w. 2) Mischna, 2 St. w. 3) Pesachim, Talmud Babli, 6 St. w. 4) Jore Dea, 4 St. w. 5) Talmud Jeruchalmi, 2 St. Dr. Steinthal: Ethik, 3 St. w. Dass nicht alle Studirenden, welche unsere Hochschule besuchen, zugleich mit den nöthigen Stipendien. Mitteln zu ihrer freien und selbstständigen Erhaltung ausgerüstet sind, darf man als eine bekannte Thatsache voraussetzen. Die Wissenschaft hat von jeher ihre Pflege und ihre Förderung auch von den Minderbegüterten erwartet. Sollen nun die Hochschüler nicht allzuviel von ihrer Müsse dem Erwerb durch Privatunterricht und dgl. opfern, so muss ihnen eine anderweitige Unterstützung zu Theil werden. Das Curatorium hat es daher als seine Pflicht erachtet, einen Stipendienfonds, jedoch aus besonders zu beschaffenden Mitteln, zu gründen und eine Commission aus vier Mitgliedern, von denen drei dem Curatorium und eins dem Lehrercollegium angehört, zur Erwerbung und Verwendung dieses Fonds einzusetzen. In nächster Verbindung mit diesem Zweige der Thätigkeit des Curatoriums steht ein anderer. präPaianden. Aus den Ländern minder entwickelter Kultur kommen manche junge Männer daher, welche mit guten rabbinischen Kenntnissen ausgerüstet, geneigt nnd geeignet sind, Zöglinge der Hochschule und Jünger der Wissenschaft des Judenthums zu werden; weil aber das Curatorium streng darauf hält, dass der § 26 des Statuts befolgt werde, also die Studirenden durch ihre wissenschaftliche Vorbildung zu den Universitätsstudien berechtigt sein müssen, — hat es sich zugleich zur Pflicht gemacht, eine besondere Anstalt zu errichten, in welcher die vorgedachten, mit rabbinischen Kenntnissen wohl versehenen jungen Männer zur Ableistung des in Deutschland vorgeschriebenen Abiturienten-Examens herangebildet werden sollen. Von der Auffassung geleitet, dass es sich hierbei gleichsam um eine geistige Unterstützung handelt, wie bei den Stipendien um eine materielle, hat dieselbe vorhergedachte Commission auch die Leitung dieser Präparanden-Anstalt vorgenommen. Sie besteht gegenwärtig aus den Herren: Dr. Cassel, Hermann Goldschmidt, Prof. Lazarus und Dr. Neumann. Die Lehrer, welche bis jetzt für diesen Zweig thätig gewesen sind, sind: Herr Dr. Cassel (der in dankenswertester Weise Unterricht

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