KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 3 (April 1930)
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 51 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-Left K. C.-Blätter 51 durchaus nicht in seiner Absicht und noch weniger wollte Graf Klebelsberg in bezug auf die Zukunft den Entschließungen der Regierung in welcher. Richtung immer präjudizieren." Immerhin läßt sich nicht verkennen, daß ein Fortschritt zu verzeichnen ist, den früher hätte ein ungarischer Minister derartige Bestrebungen, die er zwar auch heute noch nicht in die Lat Umsetzen kann, nicht einmal in Worten andeuten dürfen. And nur ganz böse Menschen leugnen, daß auch schöne Worte bereits ein Stück Handlung sind. Aus anderen Verbänden. Interessengemeinschaften zwischen den studentischen Verbänden. Der Rudolstädter S. C. und die Deutsche Landsmannschaft haben eine Interessengemeinschaft zum Zwecke einer gemeinschaftlichen hochschulpolitischen und' waffenstudentischen Zusammenarbeit gebildet. „Die Verbände gehen dabei von der Erkenntnis der in der heutigen Zeit unbedingt notwendigen Zusammenarbeit gleichgesinnter waffenstudentischer Verbände aus und erstreben, unter Zurücksetzung örtlicher und anderweiter Sonderinteressen mit allen Kräften den Idealen und Zielen des Waffenstudententums zu dienen. Die Verbandsleitungen verpflichten sich, einzuwirken, daß diese Zusammenarbeit zur Lat werde." Ein ähnliches Abkommen verbindet die Deutsche Landsmannschaft mit dem V. C. der Turnerschaften. In diesem Zusammenhang sei aus die entsprechenden Freundschaftsverhältnisse der anderen größeren Verbände hingewiesen. Der Kösener und der Weinheimer S. E. sind durch den „Allgemeinen S. C.-Verband" verknüpft; im „Schwarzen Ring" sind V. D. St., Akademischer Lurnbund und Sondershäuser Verband, die schwarzen nichtschlagenden, aber unbedingte Genugtuung gebenden Verbände zusammengeschlossen. Die „Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen SLrü>entenverbände" umfaßt die farbentragenden Verbände C. V. und den Ring katholischdeutscher Burschenschaften (derzeitiger Vorort), sowie die nichtfarbentragenden Verbände K.V., Anitas-Verband und Hochland-Verband. Deutsche Burschenschuft. Die Auseinandersetzung in der D. B. über die politische Aktivierung des -Verbandes und die Zugehörigkeit zum „Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren" hat zur Bildung eines „Weißen Ringes" geführt, um unter besonderer Betonung der straffen korporativen Erziehung im waffenstudentischen Sinne wie bisher folgende Grundsätze innerhalb der D. B. in gemeinsamer Arbeit zu vertreten: „Die Deutsche Burschenschaft ist die Gesamtheit der Einzelburschenschaften. Die Einzelburschenschaften sind akademisch-korporative Lebensgemeinschaften, die durch ihre selbständige Tätigkeit die burschenschastlich-politische Erziehung und Bildung ihrer Mitglieder erfüllen. Dieser Tätigkeit darf nicht durch .Maßnahmen des Gesamtverbandes vorgegriffen werden, welche das politische Handeln des Burschenschafters im Einzelfalle regeln wollen. Ebensowenig ist es Aufgabe der Deutschen Burschenschaft, im parteipolitischen Tagesleben als politischer Faktor aufzutreten. Die Aufgabe der Burschenschaften ist es, ihre studierenden Mitglieder durch Erziehung und Schulung zu befähigen, daß sie in fteier Entscheidung ihr persönliches Leben, ihre akademische Berufsaufgabe ind ihre politische Betätigung unter dem Gedanken der vaterländischen Verpflichtung auffassen und verwirklichen. Da die Selbständigkeit des Arteils vornehmste akademische Pflicht ist, wird jede einseitige Beeinflussung und Bindung zu einer bestimmten politischen Stellungnahme und Betätigung verworfen." Die frühere Wehrschaft Saxoborusfia-Berlin ist mit dem Corps Rhenoburgundia-Berlin verschmolzen worden; das Corps trägt den Namen Saxoborussia und. die Farben der Rhenoburgundia. Nationalsozialistische Hochschulgruppe Köln verboten. Das vorläufige Verbot der Kölner Hochschulgruppe des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes ist nach Anhörung des Vor-