KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 1 (Januar 1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2268830-2268957-2268958--3135-2272317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
12 □ Bücher- und Blatierfcbau □ | PI Die Justiz. Zeitschrift für Erneuerung des Deutschen Rechtswesens. — Verlag: Dr. Walther Rothschild (Fr.-Gh.) - . . Auch das dritte Heft der „Justiz" ist lesenswerte So vor allem der Aufsatz des Reichstagsabgeordneten' Amtsgerichtsrat Dr. Herz über den Münchener Dolchstoßprozeß, dem er von Anfang bis Ende bekanntlich als Sachverständiger beigewohnt hat, — ferner die, vor allem auch für den jungen Juristen besonders anregenden Ausführungen von Rechtsanwalt Ernst Fuchs, Karlsruhe, über „Die neue preußische Prüfungsordnung und der Verein deutscher Zivilprozeßlehrer". Es würde im Rahmen dieser Blatter zu weit führen, im einzelnen auf den reichen Inhalt der Aufsätze einzugehen, die sich wie die ersten beiden Hefte ebenso mit der Praxis wie mit den beherrschenden Ideen des Rechtes befassen. Hervorgehoben fct lediglich noch die neue Rubrik „Rede und Antwort", in der es zu einer scharfen Auseinandersetzung über den in Heft 1 behandelten Rehnig- Prozeß zwischen dem Rechtsanwalt Oborniker und Landgerichtsrat Dr. Gaedecke kommt. L. Der Volksrichter. 'Eine Einführung in das Strafrecht für Schöffen und Geschworene. Von Landgerichtsdirektor Schröder. Verlag Otto L i e b m a nn. Preis Mk. 2,80. Das geschmackvoll ausgestaltete Büchlein, das den Laienrichtern eine Einsührnng in die Praxis der Kriminalbehörden und Gerichte geben will, erfüllt seinen Zweck in vollem Amfange. Es unterrichtet eingehend über den Gang des Strafverfahrens vom Ermittlungsstadium bis zur Strafvollstreckung, selbstverständlich auf Grund der durch die Novelle vom 4. Januar 1924 eingeführten Neuordnung. Stets werden die gesetzlichen Bestimmungen zitiert. Dadurch kann das lebendig geschriebene Buch auch'für den in die Praxis tretenden jungen Juristen als brauchbares. Lilfsmittel empfohlen werden. G. Der Kampf um's Recht.. Von. Rudolf von Jhering. Mit einem Vorwort von Rudolf Wassermann, München. Philo-Verlag, Berlin, 1925. Mit der Neuherausgabe von Ihering's Kampf um's Recht hat der Philo-Verlag sich ein anerkennenswertes Verdienst erworben. Nicht nur der Jurist, ein jeder sollte den noch heute lebensprühenden Vortrag des Altmeisters der Rechtswissenschaft einmal lesen. Gerade für den deutschen Juden und den K. C.er ist er von ganz besonderem Interesse; ist doch das Motto, das ihm Jhering vorausgeschickt hat: „Im Kampfe sollst Du Dein Recht finden!" für ihn mehr als jeden anderen keine bloße Redensart, kein bloßer Lehrsatz, sondern eine wirkliche Richtschnur in fast jeder Lebenslage. — Lesens- und begrüßenswert ist auch das Vorwort, mit dem Rudolf Wassermann die Neuauflage einleitet. L. Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Verlag Kaufmann, Frankfurt a. M. Das neue Heft der „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums" enthält neben mehreren gelehrten Beiträgen eine Reihe von Aufsätzen im allgemeinen Interesse. Fast jedes Heft der Monatsschrift beginnt mit einer Uebersicht über die Fortschritte der Forschung auf einem bestimmten Arbeitsgebiet. Diesmal wird ein Rückblick auf die neuere Religionsphilosophie geworfen, ins- .besondssre auf Forschungen von Cassirer und Nikolai Hartmann, über welche Dozent Dr. Lewkowitz, Breslau, berichtet; aus seinem Aufsatz tritt deutlich hervor, welche Bausteine für den Ausbau jüdischer Lebensanschauung die Kantische und Neukantische Philosophie liefern kann, und worin wir ihr als Juden nicht folgen können. Sehr lehrreich und bei aller Gediegenheit leicht faßlich sind die textkritischen Bemerkungen zum Gebetbuch, welche Professor Eduard Baneth, Berlin, beigesteuert hat. Die Besprechungen beginnen mit einer Äebersicht über neuere Belletristik aus der Feder von Fräulein Dr. Barschak, Berlin, die zwar, der Eigenart der Monatsschrift entsprechend, sehr knapp gehalten ist, aber z. B. Brods Reubeni. aus der Lebensanschauung des Dichters cheraus in sehr beachtenswerter Weise beleuchtet. Das Bestreben der Monatsschrift, allen ihren Lesern Anregung zu geben, tritt in diesem ersten Heft des neuen Jahrgangs so deutlich hervor, daß ihr gewiß nicht nur die alten Freunde die Treue halten werden, sondern auch, neue Leser die Zeitschrift werden beziehen wollen. Man abonniert, indem man die Mitgliedschaft der „Gesellschaft zur Forderung der Wissenschaft des Judentums" erwirbt, am einfachsten durch Einzahlung des Jahresbeitrags von 8 M. auf das Postscheckkonto:. Paul Veit Simon, Berlin 7030. B. Dr.^Curt Callmann (Spr.). Das Merkbuch für de« Preußischen Notar. Berlin 1925, hei Carl Leymann's Verlag, Taschenformat, 8 RM. Die lobenden Besprechungen, die das Werkchen in der Juristischen Wochenschrift und in der Zeitschrift des Deutschen Notarvereins aufzuweisen hat, rühmen insbesondere seine Zuverlässigkeit, Uebersichtlichkeit und Verwendbarkeit für die Praxis. Es behandelt in drei Teilen: Wichtiges aus dem formellen und notariellen Recht — Notariatsgebühren und Gerichtskosten. — Landesstempel und Reichssteuern. Da der ganze Stoff nach Schlagworten auf das zweckmäßigste geordnet ist, so spart der Notar kostbare Zeit und unendlichen Aerger. Auch die Ausstattung in verschiedenfarbigem Papier kommen dem Benutzer sehr zu statten. Das Buch unseres Kartellbruders kann mit gutem Gewissen auf das wärmste empfohlen werden. Solon. llbonnierl den Morgen philo-verlag S.m.b.N. Berlin StP 68, Cinbenstr. 13 Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hermann Berlak. Berlin. — Verlag: Philo-Verlag Druck: D. Feilchenfeld, Berlin SW 68. Berlin SÄ 88. Lindenstratze 13.