KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1923
- Issue
- Heft 4-6 (April 1923)
- Date
- 1923-04-01
- Page
- Seite 21 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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in seiner Rektoratsrede zu Felde gezogen warwar entschlossen, durchzugreifen. Aber er stieß auf Widerstand. Der Senat verurteilte Brogi zu 8 Tagen Karzer, seinen Gegner zu 4 Wochen und der Unterschreibung, des Consilium, verwies ihn aber nicht von derUniversität. KurzeZeit darauf kam es zu einem anderen Zwischenfall, bei dem der Beleidiger, der Sohn des Geheimen Kriegsrats Klaatsch, Brogi eine Orfeige versetzte und hinzufügte: „So, nun gehen Sie hin zum Rektor und zeigen es an" und Brogi klagte. Fichte, empört, richtete an die Regierung das Gesuch, ihn von seinem Amt zu entbinden, für das die Verantwortung zu übernehmen ihm sein Gewissen verbiete. Wiederum wurde der Antrag auf Ertellung der Oonsilmm abemicli abgelehnt und nur auf eine 14 tägige Karzerstrafe erkannt. Gleichzeitig erhielt Brogi 8 Tage Karzer sowie eine Verwarnung wegen der Gesinnungslosigkeit, die er bewiesen, die Rachsucht und Feigheit, den Gegner zu denunzieren, die Lügenhaftigkeit Hei der Vernehmung und schließlich die Androhung, daß er bei nächster Gelegenheit die Verstoßung von der Universität zu gewärtigen habe. Obwohl sein Gegner schon wegen ' ähnlicher Vorfälle bestraft war, erhielt dieser nicht eine gleichartige Verwarnung. Fichte, der sich von dieser ganzen Verhandlung ferngehalten hatte, Nannte dieses Urteil „für alle Disziplin umstürzend und für die Person des Brogi höchst ungerecht" und ersuchte, nicht durch Ablehnung seines Rücktrittsgesuchs ihn zu zwingen, sich zum Wertzeug solcher Beschlüsse zu machen. Auch in der Studentenschaft wandten sich Stimmen dagegen. Nach Lenz waren es „nicht viele, aber Namen von gutem Klang, sittlich und wissenschaftlich gut beleumundete junge Leute", die eine Beschwerde an den Rektor unterzeichnet: hatten. Die Mehrheit des Senats war über diese Eingabe äußerst aufgebracht, da sie den Senat um Verständigung bat, wie die Studenten sich fortan verhalten sollen, „sintemalen der Senat das Duell zu begünstigen scheine". Diese Empörung hinderte Fichte nicht, dem Ministerium die Eingabe zu übersenden, dem Senat eine Abschrift notitiae causa zugehen zu lassen und den Studenten davon Mitteilung zu machen. Der Sengt richtete eine Anklageschrift an die Regierung gegen die Disziplinwidrigkett der Bittsteller und das Vorgehen des Rektors und verlangte die Bestrafung der Unterzeichner und eine Rüge gegen Fichte. Als die Entscheidung erging, erhielt Fichte recht, die Strafe gegen Brogi wurde auf drei Tage gemindert,, die Verwarnung als ungerechtferttgt bezeichnet, well die Verhandlungen, die Vorwürfe .der Rachsucht und Unwahrhaftigkeit nicht begründet hätten. Auch in Bezug auf Klaatsch verurteilte die Regierung die Auffassung des Senats, sah zwar von einer Strafverschärfung ab, aber empfahl ihn in Zukunft der Aufsicht des Senats. Ferner wurde der Senat angewiesen, fortan eine nachdrückliche Bestrafung derarttger Ehrverletzungen und roher Gewalttätigkeiten erfolgen zu lassen. ' - / Ist es noch nötig, die Parallelen mit der Gegenwart zu ziehen?' Es scheint nicht, so zu sein. Ist das der Fichte, der gern zitiert wird? Ein solcher wäre kaum für den nurnerus clausus, gegen die Juden eingetreten, und auch hier scheint mau nicht immer einen ganz gleichen Maßstab anzulegen. Während die völkisch eingestellten schlagenden Verbände sich diesen neuerdings als Ziel setzen, hat Polen nunmehr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber die Begrenzung nicht nur für die Juden, sondern auch für Deutsche, Ukrainer und Russen verlangt. In der Kommission ist dieser Antrag bereits angenommen. We stellt sich die Jnternattonale der Völkischen zu dieser Tatsache? Handelt es sich auch hier nur um die Gefahr einer „Ueberftemdung der Hochschulen insbesondere der Großstädte und Grenzgebiete, die ständig wächst" und zu der derhochschulpolitischeAusschuß derDeutschenBurschenschast in bezug auf das Deutsche Reich schreibt: „Die Einführung des numerus clausus muß daher auch ernsllich in Erwägung gezogen und gefordert werden"? Vergessen hat man auch, daß es noch nicht lange her ist, daß die Frage emsthast diskutiert wurde, ob die nichtvölkisch eingestellten Verbände und Verbindungen dem Allgemeinen Deutschen Waffenring angehören sollen oder nicht. Vergessen hat man scheinbar überhaupt, daß es außer den völkischen Verbänden noch andere gibt. Jedenfalls berichtet die akademische Sänger-Zeitung, das Organ des Weimarer CC., über den Waffen-Studententag vom November 1932, der über den von den „gesamten deutschen Verbänden mit unbedingter Genugtuung vorgeschlagenen Umbau des ADW. Beschluß fassen sollte", und dieser Umbau konnte leicht erfolgen. Der Beschluß, durch den man einst jüdische und paritättsche Korporationen ausgeschlossen hat, ist-überflüssig geworden. Man ist unter sich und gestattet auf dem Papier die Neuaufnahme weiterer Verbände mit Zweidrittelmehrheit. Wohin man blickt, von der „Verantwortung für das Leben des deutschen Volkes" keine Spur. Und das in den Tagen, in denen noch immer der Feind im Lande steht. H.B. Akademische und allgemeine Nachrichten Die Stärke der studentischen Verbände. Der Verband (DWV.) 60, Weinheimer SC. 53, Wiss.kath. V.C.-Rundschau entnehmen wir eine Aufftellung der Stud.'-Vereine „Unitas? (UV.) 49, Akad. Turnbund Stärke der einzelnen Verbände nach der Zahl der ihnen (ATB.) 44, Allg. Deutscher Burschenbund (ADV.) 42, angeschlossenen Verbindungen. Leider geht aus dieser Kyffhäuser-Verband der Vereine deutscher Studenten nicht hervor, wie sich diese auf Deutschland und Deutsch- (VDLt.) 38, Rudolstädter SC. 37, Weimarer Verband Oesterreich verteilen: Deutsche Burschenschaft 165, Kösener Deutscher Sängerschaften (Weim.VDS.) 36, Wingolf 30, SC. 124, Cartell-Verb. d. kath. deutschen Stud.-Per- Deutsche Wehrschast (DW.) 30, Schwarzburg-Bund bindungen (CV.) 104, Deutsche Landsmannschaft (LC.) (SB.) 28, Sondershäuser Verband deutscher Sänger- 94, Verband der kath. Studentenvereine Deutschlands Verbindungen (SV.) 27, Rothenburger Verband Schwarzer (KV.) 80, Vertreter-Convent der Turnerschasten an Verbindungen (RVSV.) 18, Hochland-Verband der kath. deutschen Hochschulen (VC.) 76, Deutscher Mssenschaftterneusütdenttschen Vereinigungen 18, Akad. Ruderbund