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KC-Blätter · 1923-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1923) · p. Seite 3

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Journal
KC-Blätter
Volume
1923
Issue
Heft 1-3 (Januar 1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Numerus clausus. Bon vr. Felix Goldmann (Thur., Saxobav.). Eine alte Sache hat einen neuen Namen erhalten. -Die frühere russische Prozentnorm, die nur einem geringen Bruchteil jüdischer Studierender die Aufnahme in die mittleren und Hochschulen gestattete, lebt wieder auf unter dem Namen „uumcrns clausus". In Budapest und allen anderen ungarischen Hochschulen ist er eine gesetzliche Tatsache! In Krakau Lemberg, Warschau, in Dorpat Kowno, Riga wird er tatsächlich ausgeübt in Bukarest, Czer nowitz, Klausenburg, Jassy und Prag wird er stürmisch verlangt, in Wien ist er von den Universitätsbehörden wenigstens für Juden fremder Staatsangehörigkeit proklamiert worden — in allen anderen Fällen gilt er ja den Kindern des eigenen Staates — und selbst im freien Amerika hat die Harvard-Universität wenigstens den Versuch gemacht, Juden nur in einem gewissen Bruchteil zum Studium zuzulassen. In allen Staaten, die Deutschland wie ein Halbkreis im Osten und Süden umgeben, tobt der Kampf um den Ausschluß der Juden, und man spürt, wie sein Einfluß auch bei uns immer stärker wird. Daß innerhalb der völkisch orientierten Mehrheit auch der deutschen Studentenschaft schon längst der Ruf nach der Prozentnorm erklingt, daß der „numerus clausus" das letzte Ziel ihrer Forderung ist, beweisen die Verhandlungen über die Verfassungskämpfe, und wie sehr die Idee Fortschritte macht, zeigt der Sieg der W ü r zburger Verfassung. Nur äußere politische Gründe sind es, die praktische Gefahren bisher ferngehalten haben. Jeder politische Umschwung, jedes Übergreifen des faszistischen Nationalsozialismus von Bayern auf das Reich würde aber — es ist unbedingt notwendig solches klar zu erkennen und auszusprechen — die Rech tsstellung des jüdischen Akademikers auf das ernsteste gefährden! Bedenklicher noch als daß wir Juden wieder roher Gewalt ausgesetzt sind, ist die Begründung, die man der Bewegung gibt. Daß jüdisches Recht vergewaltigt wird, daß roher Haß uns Unrecht tut, sind wir ja schon aus dem Verlaufe unserer Geschichte gewöhnt. Aber der numerus clausus stützt sich auf politische Erwägungen, die von Teilen der Judenheit gleichfalls als berechtigt anerkannt werden. Er ist eine direkte Folgerung aus der Forderung nationalst ü d i s ch e r Minderheitsrechte. Sobald nämlich die Judenheit als Ganzes „nationale" Rechte in Anspruch nimmt, besinnt sich die Mehrheit darauf, daß dieses Prinzip zuerst auf den ihr genehmen Gebieten restlos durchgeführt wird, und da es keinen objektiveren Maßstab gibt als den der Bevölkerungszahl, ist ihrer Meinung nach nichts gerechter 'als daß man die Juden überall nur im Verhältnis ihrer Anzahl an stellt und zuläßt. Die ganz Konsequenten dehnen die Prozentnorm sogar auf die L e i ch e n aus! Die Studenten in Warschau, Jassy und anderswo verlangten stürmisch jüdische Leichen zum Sezieren. Möglicherweise hing schon der von ihnen versuchte Pogrom mit dieser Forderung zusammen'. Weiter kann man die Demokratie und die Gerechtigkeit wirklich nicht treiben! Man hat es leicht mit der Rechtfertigung des numerus clausus, seitdem der Gedanke einer nationalen Autonomie — früher von jeder Minderheit als verderblich und ungerecht gefürchtet und bekämpft —, in manchen Kreisen der Judenheit mit gefährlicher Hartnäckigkeit als die Erlösung aus der Gefahr des Judenhasses eindringlich gepriesen wird. Die Meinungen scheiden sich hierbei keineswegs nach der Einteilung in Zionisten und deren Gegner, denn auch innerhalb der nationaljüdischen Scharen ist es nur ein kleiner, freilich mächtiger und lauter Teil, der die nationale Autonomie erstrebt, wohingegen die weitaus größere Menge — ihr literarischer Sprecher ist Zollschan — ihre Verderblichkeit erkennt. Die numerus clausus- Bewegung ist nun der sichtbare Ausdruck des Ziels, auf das wir bei der Anerkennung der Forderung nationaler Autonomie hin steuern. Diese ist eben eine Phrase, ja schlimmer noch, eine furchtbare Waffe in der Hand des Mächtigen, mit der er gewissermaßen die Zustimmung dessen proklamiert, den er gerade ermordet. Man wendet freilich ein, daß die Prozentnorm in neuerer Zeit zuerst zum gesetzlichen Prinzip in jenem Ungarn erhoben werde, das nie einen Antisemitismus kannte, in dem die Juden einer Assimilationssucht huldigten, die von keinem selbstbewußten Juden, welcher Richtung er auch huldige, gebilligt werden kann. Sie schließen daraus, daß auch die Forderung unbedingter Gleichberechtigung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, die ausnahmslose Ablehnung aller Unterschiede in den Rechten nach dem Glauben und der Abstammung der Bürger keinen Schutz darstelle gegen die Übergriffe der Majorität. Man vergißt dabei ober zweierlei. Zunächst haben sich in jenen Staaten, die mehr oder weniger den Wünschen auf nationale Autonomie entgegengekommen sind, die Verhältnisse keineswegs besser gestaltet. Dann aber mag es für den Augenblick gewiß gleichgültig sein, ob ich den Schlag mit oder ohne Protest ertrage. Für die Dauer und für die Zukunft dürfte es jedoch die bessere, sittlichere Politik sein, auf den Persönlichkeitswert und das Persön ichkeitsrecht zu pochen und bezüglich der Rechte des Staatsbürgers jede Unterscheidung nach Rasse, Religion oder Abstammung als unsittlich und kulturwidrig zu bekämpfen. Fern sei es zu behaupten, daß der Schrei nach dem numerus clausus nicht auä} ohne die jüdische Forderung auf nationale Minderheitsrechte gekommen wäre. Wir berauben uns aber des Rechtes auf Protest, wenn wir ein Prinzip anerkennen, das unsere Entrechtung stützt. Und man mag im Lager der Anhänger einer nationalen Autonomie sich noch so sehr um Argumente bemühen, weder können sie den Zusammenhang zwischen nationalen Minderheitsrechten und numerus clausus, noch können sie die logische Berechtigung des antisemitischen Verfahrens bestreiten. Wenn der Zionist Kaznelson in der „Jüdischen Rundschau" sagt, daß man, wenn Prozentnorm verlangt werde, „Universal- und Geschichtsproporz" zugestehen müsse, daß man auf die verlangten jüdischen Leichen alle Erschlagenen von den Pogromen der heutigen Zeit, alle Märtyrer von den Scheiterhaufen Spaniens anrechnen müsse, daß man die Prozentnorm auch für Verbrechen und Verbrecher durchführe, so ist das wenig mehr als ein grausamer Scherz. Politische Bedeutung hat er nicht, und von diesem Grunde wird sich kein polnischer oder ungarischer Antisemit bestimmen lassen. Diese Beweisführung, die statt der Argumente zu Gefühlen und pathetischen Worten ihre Zuflucht nimmt, zeigt aber die Schwäche und die Nachteile der Minderheitsrechte schlagend auf. Von rechts und links verhöhnt und angegriffen, verfolgen wir „deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens" mit nicht zu beirrender Sicherheit das Ziel, das diese Bezeichnung klarstellt. Wir verlangen, daß die Person und nicht die Abstammung gewertet werde, daß jeder deutsche Staatsbürger auf Deutschlands Hochschulen gleiches Recht genieße, und daß alle Aus-

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