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KC-Blätter · 1922-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1922) · page 3

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Journal
KC-Blätter
Volume
1922
Issue
Heft 1-2 (Januar 1922)
Date
1922-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Monatsschrift der im Kartell-Lonvent vereinigten Korporationen „Die Verbindungen im K. C. stehen auf dem Boden deutschvaterländischer Gesinnung. Sie haben zum Zweck den Kampf gegen den Antisemitismus in der deutschen Studentenschaft und die Erziehung ihrer Mitglieder zu selbstbewußten Juden, die im Bewußtsein, daß die deutschen Juden einen durch Geschichte, Kultur- und RechtSgemeinschast mit dem deutschen Vaterland unlöslich verbundenen Volksteil bilden, jederzeit bereit und imstande sind, für die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Juden einzutreten. Zu politischen und religiösen -.Sonderbestrebungen innerhalb des Judentums, sofern sie der Tendenz von Absatz 1 nicht widerstreben, nehmen die Verbindungen im K. C. keine Stellung. Der Ki C. lehnt die Bestrebungen zur Lösung der deutschen Judenfrage außerhalb Deutschlands ab." Die Zeitschrift erscheint jeden Monat. Bezugspreis Halbjahr!. 7,50 M. Einzelnummer 1,50 M. Bestellungen übernehmen der Verlag und die Kasienverwaltung. Jnseratenannahme durch den B e r l a g. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen wird eine Ermäßigung des Preises bewilligt. 12. Jahrgang Januar-Sebruar 1922 l. u. 2. ßeft Nachdruck unserer Aufsätze» mit Ausnahme der durch einen besonderen Vermerk gegen Nachdruck geschützte», unter Ouettenangabe gestattet. - Cagesoranang des aostL-Lager am s.Märj 1922 i» München vormittag* 9 Nhr (Gut wird «setz bekannt gegeben). 1. R. L.-ragr»»ii'Sgt. 1. Uer[d)i«denet (Der ©. A. behält sich vor, wichtige Angelegenheiten, die der beschleunigten Erledigung bedürfen, auf die Tagesordnung zu setzen). Anläßlich des K- C.-Tages findet am 4. Mürz» vormittags 11 Uhr im Bürgerbräu in München ein §rühschoppen und abends 8 Uhr im Kunstgewerbehaus ein -■—■=: f eftbnmmorg .=— 1 l wt J Die neue Verfaffung der deutschen Stuöentenjcbatt. Bon cand. iur. Walter Menke (Sprev, Bis.). , In der vorletzten Nummer der K. C.-Blätter berichtete Hermann Goldmann über den Erlanger Studententag. Damals mußte er bereits mitteilen, daß von vielen Seiten ein Sturmlauf gegen dasjenige Stück der dort beschlossenen Verfassung der Reichsdeutschen Studentenschaft eingesetzt habe, welches die Mitgliedschaft allen Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit und den nicht eingebürgerten Studierenden deutscher Nation (Sprache, Geschichte, Kultur — unter Ausschluß des Rasseprinzips) gibt. Doch eher als man. denken konnte, wurden die gegen diesen Paragraphen gerichteten Einsprüche gegenstandslos; denn als der in der Erlanger Verfassung zur Auslegung aller Beschlüsse der Studententage usw. eingesetzte Spruchhof sich mit diesen Einsprüchen beschäftigen wollte, da mußte er feststellen, daß die Erlanger Verfassung auf geschäftsordnungswidrigem Wege zustandegekommen und daher in vollem Umfange ungültig sei. Die rechtliche Bedeutung dieser Feststellung soll hier unerörtert bleiben. Jedenfalls erkannte der Vorstand der Reichsdeutschen Studentenschaft — dem der Spruchhof übrigens die Eigenschaft eines verfassungsmäßigen

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