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KC-Blätter · 1912-10-01 · Heft 1 (1.10.1912) · p. Seite 19

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 1 (1.10.1912)
Date
1912-10-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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Während sich diese Beschlüsse mit äußeren Mensnrfragen beschäftigen, behandeln weitere Beschlüsse 'technische Mensnrangelegenheiten. In dieser Hinsicht ist ein Beschluß des D. C. erwähnenswert: „Für die Beurteilung einer Partie soll mehr als bisher der Ges am teindrnck als der einzelne (Soiifl mastbebend sein. Alle Anfragen, die vssen oder versteckt irgend eine Kritik der Paukenden enthalten, sind verbaten". Dieser Beschluß ist ein vernünftiger Fortschritt. Die bieder im D. C. übliche Mensurstrenge soll beseitigt werden. Glicht der, welcher während der Mensur etwa eitle Schulter bewegt oder in einem Gange mal mit den Angen zuckt, soll Reinigung fechten müssen, sondern nur der, dessen Gesamtanftreten lvährelld der Partie ans Mangel au B!nt schließen läßt. Der weitere Teil des Beschlusses ivendet sich gegen die oft lächerlichetl ..Mensnrstänkereiell". Einen andern Punkt der Meusurfrage behandelte der Abgeordueteutag der Alten Herren des S. E. Ein Bayreuther Korpsbursch lvar in Greifswald all deil Folgen eines Utlglücksfalles auf Mensur gestorben, sein Gegner, ein Greifswalder Preuße, zll einer 3 monatlichen Festlulgshaft verurteilt worden. In der Versammlung wurden null im Anschluß an diesen Fall Schritte erwvgen, deren Ziel sein soll, daß die st u d e n t i s ch e M e u fu r straffrei erklärt werden soll.*) Weitere Beschlüsse beschäftigen sich mit den üblicheil Ausnahmen von Kvrpvrationen in die verschiedenen Verbäilde. Die Gesuche einer Anzahl von Berbittdungen ivnrdell abgelehnt. Wieder *) Die Strafrechtskommissivn hat inzwischen nicht unerhebliche Aendenuigen zu Gunsten der Strastosigkeit der studentischen Alensnr an dein Bvrentwurf zum Strasgesehbuch (vgl. Jasse .lk. E.-BIätter l. Jhgg. Bd. 1 <5. 21 ff.) getrosten. Der 9t eichsanzeiger meldete über die gefaßten Beschlüsse: Den griindfählichen Standpunkt des Bvrentlvnrss gegenüberdem Zweikampf sl7. Abschnitt) hat die Kvnunissivn gebilligt. Die Strafe des Zweilampf-z (8 -'-<>> ist unter Erhöhung der obern Grenze auf Einschließung von drei Monaten bis zu fünf Jahren und für den Teil, der bcu Zweikampf freventlich verschuldet hat, ans Gefängnis von gleicher Dauer se>t ge seht. Die besondere Bvrschrist für den Fall, das; der Zweikamps ohne Sekundanten stattgefiindell hat oder den Tod eines der Ztämpseuden herbeisnhren sollte (ß 220 Abs. 2i, ist gestrichen. Jur 8 221 (Tötung im Zweikampf) ist Einschließung von Wer bis zu zehn Jahren und sür den, der den Zweikampf freventlich verschlNdet hat, Gesang,ris von gleicher Dauer angedroht. Der 8 222 (llebertretnng der Regeln des Zweikampfs) ist sachlich nicht geändert. — Bcr der.Herausforderung zlun Zweikampf und der Annahme einer solchen <8 222) fall Einschließung bis zu einem Jahre und bei freventlicher Bcrfchnldung Gefängnis bis zu einem Jahre (nach dein Borentwnrfe nur Haft) eintreten. Die Gefängnisstrafe soll — dies ist eine fachliche Erweiterung — anbere Verbindungen müssen imr ihrer endgültigen Ausnahme llvch renonzieren. I In Aetätignllg seiner dentscl, völkischen Gesinnllng spendete der R. D. E. dem deutschen Schulverein, dem alldeutscheli Verband sowie dem deutschen Sprachverein namijaftc Summen. Für die deutsche Flllgspende wurde ein einmaliger Beitrag voll 15(K) Mark beschlosicn. Einen weit höhererl Betrag (^r>OCK) Mark) null der S. C. zll gleichenl Zivecke sauuneln. Er null ein eigenes Flugzeug spenden, das den Ravlell „Rudelsbnrg", des Wahrzeichens des S. E. ill Kosen, führen soll. .Zum Schluß seien noch einige Beschlüsse, deren Anführung hier und da Interesse haben könnte, in bunter Reihenfolge miigeteilt: Gründung eines B. D. St. ill Franlsnrt, Verbot des Bierzipfeltragens im V. D. St., daselbst 5 selnestrige Aktivität, Vorbereitllngen zu der Iahrhlllldertfeier der deutschen Burschenschaft (D. E. inld R. D. C.) im Jahre 1015», Bau eines Burschenhauses in Eisenach nach den Plänen von Professor Kreis in Düsseldorf (Kosten 70000 M), Bewilligung der letzten 9iatc zum Bau der Wachenbnrg durch den W. S. C., die im Sommer nächsten Jahres rohbaufertig sein und mit dem 60. jährigen Stiftungsfeste des Konventes eingeweiht werden soll, Fördernug der Arbeiternnterrichtsknrse dllrch den 9t. T. E. ll. a. Hillgeiviesell sei uod) aus bi« nachahnlenswerte Uebung des V. D. St., bei jedem Verbaildstage eitlen großen Vortrag durch ein Mitglied halten zu taffen. Das diesjährige Verbandsthema lautete: „Die Vereine Deutscher otubeuteu als Träger eines ileuzeitlichen dentscli-.'n Studententllnls". Der Vortrag soll in den Akademischen Blättern veröffentlicht werden. I)r. Alfred Alsberg. auch beit Aiinehmenden treffen, wenn er die Herausforderung freventlich verschuldet hot. Bei freiwilliger Ausgabe des Zweikampfs soll die Strafbarkeit aus 8 222 nicht mir dann entfallen, n enn beide Teile den Zweikampf vor dessen Beginn freiwillig anfgegeben haben < so der Bvrentwurf-: es soll vielmehr genügen, wenn die Ausgabe nur bei einem der beiden Teile eine freiwillige war. Der 8 221 lZweikampf unter ^Vorkehrungen gegen Lebensgefahr) ist dahm umgestaltet, daß der Z w e i k a in; f m i t S ch l ä - gern unter Borkehrungeu. sie bestimmt und geeignet sind, gegen Lebensgefahr .Ui sch üben, straflos ist. Als straflose Teilnehmer (8 22'.> sind neu ansgeführt die „ Bl i tg liede r eines Ehren ierichts." — Anreizung zum Zweikampf (8 22',, ist ohne besondere Hervorhebung des Falles, dal: der Zweikampf stattgefundeii hat, mit Einschließung oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Ob die Beschüsse der Kommiffioii zum Gefeh erhoben werden, ist bei der berzeitigen Ziisammenfeirung des Reichstags mehr als zweifelhaft. *) Der alldeutsche 9t. D. (5. nennt das Renonzieren in feiner Sucht, jedes Fremdwort zu vermeiden, proben. Die „probende" Burschenschaft!

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