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KC-Blätter · 1910-10-01 · Heft 1 (1.10.1910) · p. Seite 14

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Journal
KC-Blätter
Volume
1910-1911
Issue
Heft 1 (1.10.1910)
Date
1910-10-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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-ü2L 14 J&L So kam der 2. Juli heran und mit ihm der Tag du dem in Heidelberg sich wieder eine jüdische Korporation in Mütze und Band zeigte. Wir hatten uns das Fest als ein kleines gedacht, da unser 20. Stiftungsfest vor der Türe stand. Aber wir wurden von dem Interesse unserer Bundesbrüder überrascht. Die g, ätzten Entfernungen konnten sie nicht hindern, an diesem Tag bei ihrer Verbindung zu weilen. Auch unsere Kartellbrüder haben uns die Freude gemacht, in großer Zahl das Fest mit uns zu feiern; von München, Freiburg, Bonn, Darmstadh von überall kamen sie zu uns, Zeugnis ablegend für den innigen Zusammenschluß des K. C. Mittags fand der festliche Convent statt, an dem wir noch ernsten, zu Herzen gehenden Worten unseres l. A. H. Dr. Hugo Rosenthal zum ersten Mal die neuen Mützen auf unser Haupt setzten. Wie einst vor 15 Jahren die alten Badenen, so zogen denn auch wir aufs Schloß hinauf mit der Couleur, die so ganz der alten ähnlich ist. Nicht eine neue Mütze war sie den Heidelberger Studenten und Bürgern. Ob auch 8 Jahre verstrichen sind, seit der Zeiten Not und Mißgunst der alten Badenia ein Grab bereitet hatte, man kannte sie noch unb wußte, daß der alte Geist auch uns, die Jugend, beseelte. Abends vereinte uns eine frohe Kneipe. Aber nicht mit lautem Jubel allein wurden die jungen und doch alten Farben in unserm Kreise begrüßt, mit ernsten Worten erinnerten uns unsere A. H. A. H Or. M. Strauß und I. Kander daran, daß der K. C.'er nicht mn studentischen Glanzes willen die Mütze trägt. Sie erzählten von alter Not und hartem Kampfe, aber auch von tapferer Treue. Und wir alle gelobten uns in dieser Stunde, was sie von uns forderten: daß auch wir die Farben tragen wollten als Symbol selbstbewußter Gesinnung und als Zeichen unseres Kampfes um unsere Gleichberechtigung. Der folgende Sonntag brachte uns einen schönen Ausflug nach Neckargemünd und mit einer wohlgelungenen Bootsfahrt auf dem Neckar einen fröhlichen Schluß unseres schönen Festes. Auch der 2. Wunsch unserer Korporation, der Bau eines eigenen Hauses, ist in diesem Sommer seinem Ziele erheblich näher gekommen. Bei Gelegenheit des Generalkonventes des A. H. V. wurden der schon gezeichneten Summe von 50000 Mark noch weitere 10000 Mark hinzugefügt. Es ist zu hoffen, daß die zum Bau noch fehlenden Mittel von opferfreudigen Bundesbrüdern in kurzer Zeit gezeichnet werden, damit bald die Bavarenfarben vom eigenen Hause die fremden Gäste begrüßen können. I W. 15. ord. K. ß.-Lag. Vom 29.—30. Juli 1910 fand in Heidelberg der 15. ordentliche K. C.-Tag unter außerordentlich großer Beteiligung statt. Die Leitung des Verbandstages lag in den bewährten Händen des A. H. Or. Max Mainzer. Sämtliche Verbindungen und Altherren-Verb'ände im K. C. hatten ihre Vertreter entsandt. Der Verbandstag hatte eine umfangreiche Tagesordnung zu erledigen Von den Entschließungen des K. C. ist der Beschluß über die Schaffung eines eigenen Organs, der „K. C.-Vlätter", zu nennen, deren Organisation im einzelnen festgelegt wurde. — Mit Bezug auf Streitigkeiten, die in letzter Zeit zwischen Mitgliedern des K. C. und Angehörigen des V. I. St. (Verein jüd. Stud) vorgekommen waren, fand nach eingehender Besprechung folgende Resolution einstimmige Annahme: „Der K. C. bedauert jeden einzelnen Fall eines Ehrenhandels zwischen jüdischen Studenten; er erzieht seine Angehörigen von vornherein dazu, daß derartige Streitigkeiten, wenn irgend möglich. vermieden werden; er sieht sich nur dann genötigt, einen Ehrenhandel mit der Waffe auszntragen, wenn trotz des von seiner Seite immer zu erstrebenden Versuchs gütlicher Erledigung im Rahmen des studentischen Commenls eine solche durch Verschulden des Gegners oder gegnerischen Verbandes scheitert." — Um Schwierigkeiten, die sich durch die Mitgliedschaft von Angehörigen des K. C. bei anderen jüdischen Tendenzverbindungen ergeben haben, aus dem Wege zu räumen, wurde beschlossen: „Die gleichzeitige Zugehörigkeit eines Mitgliedes des K. C. zum V. I. St.. K. Z. V. (Kartell Zionistischer Verbindungen) und andern jüdischen Tendenzverbindungen ist unmöglich. Soweit die Kartelloerbindungen Angehörigen die Zugehörigkeit zu den obigen Verbänden auf Grund früherer Beschlüsse ausdrücklich erlaubt haben, erwartet der K. C., daß sie das Verhältnis zu den andern Verbindungen zur Lösung bringen. Bezüglich der übrigen Mitglieder, die den ge. nannten Verbänden angehören, haben die Kartellverbindungen eine Optionsfrist von 3 Monaten vom Tage der Zustellung des vorläufigen K. C.-Protokolls an zu stellen, nach deren fruchtlosem Ablauf die Mitglieder als ausgetreten

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