Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 9 (September 1906)
- Article
- Satzungen des Pflanzungsvereins "Palästina"
- Date
- 1906-09-01
- Page
- Seite 281 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2266000-2266027-2266036-2268528--1992-2268566- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
—. 281 — 2. Vorstand. § 14. Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt, er besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schatzmeister, einen Schriftführer und deren Stellvertreter. Er hat das Recht, sich durch Kooptation bis auf 15 Mitglieder zu verstärken. § 15. Der Vorstand hält mindestens zweimal jährlich eine Sitzung ab, ausserdem jedesmal, sobald mindestens drei Mitglieder des Vorstandes es verlangen. Der Vorstand verwaltet das Vereins vermögen. Er vertritt durch den Vorsitzenden und zwei Vorstandsmitglieder den Verein nach aussen. 3. Revisoren. § 16. Die Revisoren haben jährlich die Geschäftsbücher, den Abschluss und den Kassenbestand des Vereins zu revidieren und das Ergebnis in ein von ihnen zu unterzeichnendes Protokoll aufzunehmen. § 17. Die zwei Revisoren sowie zwei Stellvertreter werden von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt. Auflösung des Vereins. § 18. Der Verein löst sich auf, wenn auf der Generalversammlung, auf der über die Auflösung beraten wird, mindestens 2/s a^er derzeit vorhandenen Mitglieder anwesend sind und mindestens 3/4 aller abgegebenen Stimmen für die Auflösung sind. § 19. Wenn diese Generalversammlung beschlussunfahig ist, so kann der Vorstand die Auflösung bei einer mindestens zwei Monate später einzuberufenden zweiten Generalversammlung beantragen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden mit 3/4 aller abgegebenen Stimmen beschlossen werden kann. § 20. Das Vereinsvermögen darf bei der Auflösung nur im Sinne des § 2 verwendet werden, im einzelnen entscheidet über die Verwendung die die Auflösung beschliessende Generalversammlung, und der letzte Vorstand hat diese Beschlüsse auszuführen. PALAESTINA UND NACHBARGEBIETE. Handel Jaffas im Jahre 1905. Das Jahr 1905 stand in Palästina unter dem Zeichen einer guten Ernte, an welcher alle Getreidearten sowie Gemüse und Oliven gleichmässig teilnahmen, auch Obst mit Ausnahme der Orangen, für welche die Witterung nicht günstig war. Die Getreideernte war die beste der letzten sechs Jahre und erzielte ausserdem infolge geringerer Ernten anderer Länder gute Preise in Aegypten wie in Europa. In anderen als Stapelartikeln ist der Umsatz in Jaffa für einen einträglichen Handel nicht bedeutend genug. Es können sich daher auch in Jaffa fast gar keine europäischen Kommissionshäuser halten. Die Einfuhr und Ausfuhr über Jaffa erreichte im Jahre 1905 schätzungsweise folgenden Umfang: