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Altneuland · 1906-09-01 · Heft 9 (September 1906) · p. Seite 262

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
3 (1906)
Issue
Heft 9 (September 1906)
Article
Die Bekämpfung der Malaria
Date
1906-09-01
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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— 262 — doch in der Weise, daß man den Wohnraum bei halbgeöffneten Fenstern mit angezündetem dalmatinischen Insektenpulver gut durchräuchert; alle dem Rauche ausgesetzten Mücken fliegen dann dem Fenster zu und entweichen oder können dort leicht erreicht und getötet werden. An den Fenstern angebrachte Schlitzrahmen dürfen niemals, auch bei Zimmerräucherungen von der Stelle -gerückt oder auch nur zeitweilig entfernt werden, weil der Rauch durch die Netzmaschen ohnehin gut durchzieht oder flüchtende Mücken auf der Netzfläche leicht zu entdecken und zu vernichten sind. 8. Betäubt werden die Mücken für mehrere Stunden durch ausgiebige Räucherungen mit dalmatinischem Insektenpulver bei geschlossenen Fenstern und Türen. 9. Für den Aufenthalt im Freien während der gefährlichen Schwärmestunden der Malariamücken zwischen Sonnenuntergang und -Aufgang schützt man sich an Malariaplätzen vor Mückenstichen und damit gegen die Krankheit durch mückensichere Kopfmasken und Aermelhandschuhe, um die Mücken von den entblößten Körperteilen abzuhalten. 10. In Malariagegenden vermeide man es bei Tag und Nacht, im Freien unter Bäumen und Sträuchern, im Grase und besonders in der Nähe still liegender Gewässer auszuruhen oder gar zu schlafen, weil man von den blutdürstigen Malariamücken bald entdeckt und gestochen wird. 11. Ein ziemlich hohes Maß von Schutz gegen die Erkrankung kann auch durch Chinin erlangt werden, wenn dieses von G e - sunden nach ärztlichem Rate angewendet wird. 12. Malariakrank ist nicht nur derjenige, welcher an deutlichen und sich wiederholenden Fieberanfällen leidet, viele Menschen, die am Wecbselfieber gelitten haben, behalten durch lange Zeit die Krankheitskeime in ihrem Blute und können nach oft längen Pausen ohne neue Ansteckung wieder vom Fieber befallen werden. 13. Der sachkundige Arzt kann aus der mikroskopischen Untersuchung eines winzig kleinen Bluttröpfchens erkennen, ob jemand malariakrank ist oder nicht. 14. Wer die Krankheitskeime in sich trägt, kann für seine Mitmenschen und besonders für seine Hausgenossen gefährlich werden, weil Malariamücken ihn sicher anstechen können, und die Krankheitskeime wieder durch den Stich auf andere Menschen übertragen. 15. Der Malariakranke muß also nicht nur in seinem eigenen Interesse trachten, geheilt zu werden, sondern auch deshalb, weil andere Menschen durch ihn gefährdet sind, solange er nicht gründlich geheilt ist. 16. Die gründliche Heilung tritt

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