Mannheim
Compact Memory

Altneuland · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. Seite 48

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
3 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Grundzüge des türkischen Verfassungsrechts
Date
1906-02-01
Page
Seite 48 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2266000-2266027-2266030-2268023--1580-2268085
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 48 — Endlich haben einige Großmächte in den großen türkischen Städten eigene Post- und Telegraphenanstalten. Völksvertretung Nach der Verfassungsurkunde vom 23. Dezember 1876 besteht das osmanische Parlament aus zwei Häusern, dem Senate und dem Abgeordnetenhause. Beide Häuser sind gleichberechtigt und beraten getrennt. Die Volksvertretung hat das Recht, zu allen Gesetzen ihre Zustimmung zu erteilen. Die Sitzungsperiode beider Häuser des Landtags dauert alljährlich vom 1. November bis 1. März. Beschlußfähigkeit ist vorhanden, sobald die Hälfte und ein Abgeordneter anwesend sind. Ein Gesetz kommt zustande, wenn Mehrheitsbeschlüsse beider Kammern vorliegen und der Sultan seine Zustimmung erteilt. Für Verfassungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Mitglieder des Senats, welche mindestens 40 Jahre alt sein müssen, werden von dem Sultan aus der Zahl der um den Staat besonders verdienten Männer auf Lebenszeit ernannt; ihre Zahl darf höchstens ein Drittel der Zahl der Abgeordneten betragen, sie erhalten monatlich 10000 Piaster als Besoldung. Die Abgeordneten gehen aus geheimer Wahl hervor; auf je 50000 männliche Osmanen kommt ein Abgeordneter. Die Abgeordneten dürfen nicht Beamte sein und müssen ein Alter von mindestens 30 Jahren haben; sie werden in jeder Sitzungsperiode mit 20000 Piastern entschädigt. Die Legislaturperiode dauert drei Jahre. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Strafsverfolgung von Abgeordneten während der Sitzungsperiode ist nur mit Genehmigung des Hauses zulässig. ORIENT-FERIENKURSUS AM STAEDTISCHEN FRIEDRICHS-POLYTECHNIKUM ZU COETHEN. Veranstaltet von der Kommission zur Erforschung Palästinas. Wie im vorigen Jahre, so finden auch in dem laufenden Jahre 1906 in der Zeit vom 25.-28. April Ferienkurse am Friedriehs-Polytechnikum zu Cöthen statt Die Erfahrung der vorjährigen Kurse hat gezeigt, dass es zweckmässiger ist, die Vor-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.