Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Das lateinische Patriarchat zu Jerusalem [Nachricht]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 2)
- Language
- German
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— 30, — Trotz der Trennung von Kirche und Staat im eigenen Lande und trotz der Verfolgung der Kongregationen scheint " es doch, dass man sich hier der letzteren nicht entäussern will, denen Frankreich tatsächlich seinen Einfluss in Syrien und Palästina zu verdanken hat. Schon lange ist man in Frankreich trotz der kirchenfeindlichen Gesetze mit der Frage des sogenannten französischen Protektorates in der Levante (wie in China) beschäftigt. Wir wissen ganz genau, dass selbst in der Patriarchatsfrage hochstehende römische Prälaten zugunsten Frankreichs tätig waren und noch sind. Um allen Intrigen ein Ende zu machen, hat Pius X. Frankreich, welches das Vorschlagsrecht für den Patriarchenstuhl besitzt, für die jetzige Vakatur dasselbe genommen und will selbst den Patriarchen bestimmen. Man ist in Frankreich vielfach der Meinung, Syrien und Palästina seien im Grunde genommen französisches Eigentum. Der Orient ist aber doch weder eine kirchliche noch eine politische Domäne Frankreichs. Was hat man unter dem von der französischen Regierung in letzter Zeit wieder so gern betonten sogenannten traditionellen Protektorate zu verstehen? Niemand kann die wahrhaft grossartigen Verdienste des katholischen Frankreichs um die auswärtigen Missionen verkennen. Das frühere praktisch allgemeine französische Protektorat ist aber rechtlich und faktisch dadurch eingeschränkt worden, dass jede Macht die Schutzherrschaft über die Angehörigen ihrer Nationalität, gleichviel, welcher Konfession sie angehören, selbst ausübt. Man hat somit in Palästina eine dreifache Art des Protektorats zu unterscheiden: 1. das Schutzrecht jeder einzelnen christlichen Macht über die Untertanen ihrer Nationalität und deren Missions werke, welches durch internationale Verträge festgelegt ist; 2. das Schutzrecht über die einzelnen kirchlichen Institute des Heiligen Landes, z. B. das Patriarchat als solches und die Kustodie des Heiligen Landes, kirchliche Anstalten, die der Propaganda unterstellt sind; 3. das Schutzrecht über die eingeborenen Christen, welche als Eingeborene Untertanen des türkischen Sultans sind. Ueber die beiden zuletzt genannten Kategorien hat nun Frankreich bis in die letzte Zeit ein Protektorat in Anspruch genommen, und mit Bezug hierauf spricht man von einem sogenannten traditionellen Protektorat Frankreichs. Betreffs der unter Nr. 2 genannten kirchlichen Einrichtungen war es für Rom ein unabweisbares Bedürfnis, dass, solange der Heilige Stuhl nicht durch eine Nunziatur in Konstantinopel und einen türkischen Gesandten beim Vatikan einen geregelten diplomatischen Verkehr zum Schutze -der Rechte und Freiheit der Kirche im Heiligen Lande besitzt, eine unter den christlichen Mächten die Verpflichtung übernahm, in vorkommenden Fällen zwischen dem Heiligen Stuhl und der ottomanischen Regierung den Verkehr zu vermitteln, zumal wenn es sich um allgemeine katholische Fragen handelt, welche der Sphäre einer jeden einzelnen der europäischen Mächte entzogen sind; in solchen Fragen hat sich der Heilige Stahl tatsächlich in früheren Zeiten an die französischen Behörden gewandt, während in den letzten Jahrzehnten sich die französische Hilfe in manchen^ Fällen aufdrängte und sich dort, wo man ein tatkräftiges Eingreifen erwarten musste, aus Zuneigung zu dem schismatischen Alliierten Russland untätig und bedeutungslos, ja oft sogar als gefahrlich erwiesen hat. Der Heilige Stuhl ist nicht an einen solchen Schutz Frankreichs gebunden und könnte in jedem einzelnen Falle auch eine andere christliche Macht um Vermittelungen mit der