Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Zehnten und Eisenbahngarantien in der Türkei [Nachricht]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 3)
- Language
- German
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— 28 — Der Verwaltungsrat der Staatsschuld, welcher bisher im Rahmen seiner Befugnisse mit Erfolg bestrebt war, die wirtschaftlichen. Kräfte des Landes zu heben, hätte den Erfolg der seitens der Regierung getroffenen Massnahme, die vom volkswirtschaftlichen Standpunkt] edenfalls als Fortschritt bezeichnet werden muss, abwaiten sollen. Für seine Schützlinge, die Eisenbahngesellschaften, einzutreten, würde begründete Veranlassung erst vorgelegen haben, wenn dieselben durch einen erheblichen Ausfall an Zehntenerträgen Gefahr liefen, notleidend zu werden — bei objektiver Beurteilung hätte sich dieses Verfahren um so mehr empfohlen, als ein Teil der Mitglieder des Verwaltungsrates der türkischen Staatsschuld auch dem Verwaltungsrate der Eisenbahngesellschaften angehört —, und doch ein alter Eifahrungssätz lehrt, dass es nicht leicht ist, zweien Herren zu dienen, wenn deren Interessen nicht immer zusammenfallen. Eine ausschlaggebende Rolle spielt auch die Zehntenfrage bei dem Widerstande, den die türkische Regierung dem Gesuch der ohne staatliche Garantie gut arbeitenden Smyrna-Aidin-Bahn, welche eine Verlängerung ihres Netzes in östlicher Richtung anstrebt, entgegensetzt. Diese Fortführung der Bahn ist geeignet, der eine 'Zinsgarantie geniessenden Anatolischen Bahn Güter zu entziehen und somit die türkischen Finanzen für diesen Ausfall zu belasten. Die Türkei handelt hierbei in folgerichtiger Konsequenz ihrer bisherigen auf hohe kilometrische Garantien fussenden Eisenbahnpolitik, die sie zwingt, auch da die freie Konkurrenz auszuschalten, wo eine ohne Inanspruchnahme der türkischen Finanzen arbeitende Bahngesellschaft die wirtschaftliche Erschliessung von dem Verkehr abgelegenen Gebieten anstrebt. Im Gegensatz hierzu hat die türkische Regierung früher nicht gezögert, der Aidin-Bahn durch Konzessionierung der verlängerten Smyrna-Cassaba- Bahn, welcher eine kilometrische Garantie zugesprochen wurde, schwere Konkurrenz zu machen, auch erhob sie keine Einwendungen, als die Cassaba-Bahn in Afiun-Karahissar Anschluss an die Anatolische Bahn suchte und fand. NEUE LITERATUR. Dr. jur. W. Albrecht, Grundriss des osmanischen Staatsrechts, Berlin 1905, Verlag von Franz Vahlen. 91 S. 3 M. Ein wertvolles Geschenk hat uns Albrecht dargebracht, indem er uns die völlige Kenntnis der Staatseinrichtungen desjenigen Reiches vermittelte, welches das Ziel unserer Wünsche, Palästina, in sich birgt. Und wir sind Alb recht zu um so grösserem Dank verpflichtet, weil er der erste ist, welcher sich des für den Zionismus so überaus wichtigen Stoffes angenommen und ihn uns zugänglich gemacht hat. In 5 Kapiteln behandelt Albrecht: 1. die Grundlagen des türkischen Staatsrechts (geschichtliche Grundlegung, Grundbegriffe des türkischen Staatsrechts), 2. das türkische Verfassungsrecht (Staatsgebiet, Volk, Organe), 3. die Funktionen (Gesetzgebung, Justiz, eigentliche Verwaltung), 4. die Organisation der Verwaltung (Staatsbeamten, Staatsministerium, Grossvezirat, Sei£ ul Islamiat), 5. die nichtmohammedanischen Religionsgemeinschaften (das griechische Millet, Millet der gregorianischen Armenier, Millet der jüdischen R'äjä, Millet der protestantischen R'äjä, die mit Rom unierten orientalischen Kirchen, lateinische Kirche des Orients). Aus dieser Stoffeinteilung, welche vielfach noch Unterabteilungen enthält, ist schon ersichtlich, welch ein grosses Gebiet Albrecht auf 91 Seiten,