Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Kolonisation und Kolonisationspolitik
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 7)
- Language
- German
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— 26 — neueren Völker ausführlich schrieb. Heeren hat auch wohl als eist er in Deutschland den Grund zu einer Theorie der Kolonisation geleg* durch seine Einteilung der Kolonien in Ackerbau-, Pflanzungs-, Bergbau-und Handelskolonien. Wilhelm Roscher, der das Verdienst Heerens um die Entwicklung einer Lehre von den Kolonien durchaus würdigt, hat indes doch bei dessen Klassifikation nicht stehen bleiben können und ist mit seinem Buche „Kolonien, Kolonialpolitik und Auswanderung" (1848, 2. Aufl. 1856, 3. neubearb. Aufl. in Verbindg. mit Robert Jannasch 1885) der eigentliche Begründer der modernen Kolonisationstheorie1) geworden. -Nach ihm haben sich dann viele andere Forscher Verdienste um die Entwicklung dieser jungen Wissenschaft erworben. Der Darstellung und kritischen Vergleichung der Theorien Roschers und seiner bedeutenderen Nachfolger sind die nun folgenden Ausführungen gewidmet. (Fortsetzung folgt.) PALAESTINA UND NACHBARGEBIETE. Zehnten und Eisenbahngarantien in der Türkei. Said Ruete, der "bekannte Kenner des türkischen Orients, bespricht in der Londoner „Finanz-Chronik", Zeitschrift für finanzielle und wirtschaftliche Interessen, die Zehntenfrage in der Türkei und in Verbindung damit die bekannten Eisenbahngarantien. Wir lassen hier die sehr zutreffenden Aeusserungen Said Ruete's wörtlich folgen. „"Letzthin >vurde gemeldet, dass die Türkei zunächst in den -rumelischen Provinzen eine Aenderung bei Erhebung der Zehnten insofern vorzunehmen beabsichtige, als diese nicht mehr an einzelne Unternehmer zu willkürlichen Preisen verpachtet, sondern nach dem fünfjährigen Erntedurchschnitt von den Gemeinden aufgebracht werden sollen. Es ist dies eine Massnahme, welche bei allgemeiner Durchführung für den türkischen Landmann von augenfälligem Vorteil sein würde. Es dürfte daher von Interesse sein, auf die Geschichte der Zehnteneintreibung hier kurz einzugehen. Bis zum Ausgange der Regierung des Sultans Mahmud II. (1808—39). waren die Zehnten meistbietend verpachtet, aus welcher Massnahme sich eine unerhörte Aussaugung der ackerbauenden Bevölkerung seitens der Pächter und ihrer Schergen ergab. Abdul Medschid, der für Reformen empfängliche Nachfolger Mahmuds, regelte durch das auf Gewinnung abendländischer Sympathien hinzielende Edikt von Gülhane (3. November 1839) unter anderem auch die Erhebung der Zehnten, welche staatlichen Organen, den General-Steuereinnehmern zugewiesen wurden. Aber bereits nach dreijährigem Bestehen dieser Institution wurde auf das System der Verpachtung zurückgegriffen. Bei diesem für den J) Der Unzulänglichkeit dieses "Wortes als Bezeichnung für die gesamte Lehre von Kolonien, Kolonisation, Kolonialpolitik etc. "bin ich mir wohl bewusst, aber „Kolonialwissenschaft", „Kolonienlehre" u. a. erscheinen mir nicht richtiger und auch nicht schöner. Anm. d. Verf.