Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 2 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- Die Nachbarländer
- Date
- 1905-06-01
- Page
- Seite 186 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 186 — nommen haben werden, und in jedem dieser Fälle wird wie bisher die Judenwanderungsfrage vor der ganzen Welt aufgerollt und diskutiert — uns zum Spott in unserer Hilflosigkeit und unseren Feinden zur Freude. — Die Zerstreuung der Wanderung nach allem Ländern der Welt heisst also ohne dauernden Nutzen die Juden frage in alle Länder verschleppen. Nur die Konzentration der Judenwanderung kann das grosse Mittel der Abhilfe sein, und aus Gefühlsmomenten, sowie aus rein sachlichen Erwägungen kann nur der Orient das Landgebiet dieser Konzentration sein. Dieser Erkenntnis stand bisher der eine Fehler im Wege, dass man nur von Palästina in diesem Sinne sprach. Solange aber das Einwanderungsverbot besteht und jederzeit straffer gehandhabt werden kann, solange Landkauf den ausländischen Juden verboten und die administrativen Verhältnisse voller Schwierigkeiten sind, solange konnten gerade die für eine grosse kolonisatorische Tätigkeit wertvollsten jüdischen Kreise, — die praktischen, kaufmännisch Denkenden, auch in Wohlfahrtsangelegenheiten ans Rechnen gewöhnten geldkräftigen Kreise — nicht für die Sache gewonnen werden! — Anders, wenn wir statt nur Palästina den palästinensischen Länderkreis als das Konzerrtrationsgebiet annehmen. Denn dieses Gebiet umfasst ausser Palästina und anderen türkisch regierten Ländern mit mehr oder weniger ähnlichen Verhältnissen auch solche, die die Vorzüge des Orients besitzen, ohne die Nachteile der türkischen Verwaltung. In diesem Sinne werden uns besonders die unter englischer Administration stehenden Nachbargebiete Palästinas interessieren müssen, und zwar El-Arisch (und im weiteren Sinne der ägyptische Sinai) und die Imsel Cypern. Ausserdem kommen dann die türkischen Gebiete des palästinensischen Länderkreises in Betracht, in denen ja unsere Kolonisations-Tätigkeit sich bei verschiedenartigen Landesverhältnissen auch verschiedenartiger Verwaltungs-Praxis gegenüber finden würde. Die Aufgabe dieser Ausführungen soll es nun sein, den in unserer Oeffentlichkeit noch wenig klaren Begriff der Nachbarländer präziser zu fassen. Es soll dargetan werden, welche Länder überhaupt und welche in erster Linie für unsere