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Altneuland · 1905-01-01 · Heft 1 (Januar 1905) · p. Seite 29

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Journal
Altneuland
Volume
2 (1905)
Issue
Heft 1 (Januar 1905)
Article
Das französische Protektorat über die Katholiken des Orients [Nachricht]
Date
1905-01-01
Page
Seite 29 (sequence 2)
Language
German
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— 29 — also im „Figaro" der Provinzial der Brüder der christlichen Schulen im Orient zu Sammlungen für die französischen Schulen dieser Kongregation in Jerusalem, Bethlehem, Nazareth und anderen Orten aufruft, da diese nicht weiter erhalten werden könnten, wenn die französische Regierung die ihnen bisher bewilligten Unterstützungen entziehen sollte, so ist diese Befürchtung nicht allzu ernst zu nehmen. Nach einer Konstantinopler Meldung geht auch die Absicht des Heiligen Stuhles, wenigstens für den Augenblick, dahin, den Status quo aufrecht zu erhalten; auch gab die französische Botschaft dem apostolischen Delegaten die gleiche Versicherung; als Beweis hierfür wird auch angeführt, dass die französischen Generalkonsuln in Beirut und Smyrna an dem Leichenbegängnis zweier katholischer Geistlichen in grosser Uniform teilgenommen und bei der Trauerfeier dieselben Plätze wie früher als Vertreter der Schutzmacht der Katholiken eingenommen haben. Ueber die Geschichte und das Wesen des Protektorates lässt sich das „Kölnische Volksblatt" aus Paris berichten: „Alle Blätter beschäftigen sich mit dem Schutzrecht Frankreichs im Morgenlande; sie bestätigen ihrerseits ganz richtig, das Schutzrecht beruhe einfach auf Verträgen zwischen Frankreich und dem Grosssultan. Nur irren sie sich, dasselbe auf die erste, 1535 geschlossene Kapitulation zurückzuführen. Diese ist ein Bündnis Franz I. mit Soliman dem Prächtigen gegen Karl V. und bezieht sich nur auf politische und Handelsverhältnisse. Es ist darin vorbehalten, dass der Papst und der König von England diesem Vertrag beitreten können. Von Schutz der Christen ist keine Rede. Der französische Unterhändler, Jean de la Forest, hatte die Weisung, den Sultan zu bewegen, Frieden mit allen christlichen Fürsten zu halten, mit Karl V. jedoch nur, wenn derselbe Mailand Franz I. zurückgebe und die Oberhoheit Frankreichs über die Niederlande anerkenne. Andernfalls sollten Frankreich und Türkei gemeinsam gegen den Kaiser vorgehen. Erst in der fünften, 1604 geschlossenen Kapitulation, wird Schutz den Christen zugesagt. Dass der Papst nur billigen konnte, wenn Frankreich die Christen beschütze, ist selbstredend. Das Schutzrecht begreift die heiligen Stätten nebst den damit zusammenhängenden kirchlichen Anstalten, ebenso die eingeborenen Christen (Maroniten), wurde aber erst 1856 durch den Pariser Vertrag, welcher die Türkei in das europäische Konzert aufnahm, von den anderen Mächten anerkannt. Dieser Vertrag bestätigte aber auch, dass alle Nationen selbständig ihre Angehörigen im türkischen Reich beschützen. Das Deutsche Reich (Oesterreich) hatte schon früher, namentlich durch die Verträge von Karlowitz und Passarowitz, sein Schutzrecht über Albanien usw. erlangt und den Schutz der Angehörigen des Deutschen Reiches selbstverständlich festgesetzt. Man wird nun inne, dass das Schutzrecht durchaus politisch ist, Frankreich Ansehen und Einfluss in der Türkei, im Morgenland verschafft, weil die Katholiken und Ordensleute Frankreichs ungemein viel für die dortigen Christen tun. Dass Oesterreich die von seinen Angehörigen geschaffenen kirchlichen Anstalten im Morgenland beschützt, ist selbstredend. Das Deutsche Reich hat einen Vertrag mit der Türkei geschlossen, worin sämtliche unter seinem Schutz stehende Anstalten genannt sind. Frankreich behauptet in dieser Beziehung einen riesigen Vorsprung, indem es 500 bis 600 Kirchen, Schulen, milde Anstalten beschützt und unterhält. Wenn die französischen Katholiken unter der Verfolgung nicht mehr soviel Opfer bringen, nicht mehr so viele Ordensleute nach dem Morgenland schicken können, wird der Anteil der übrigen Länder wachsen. Auch Russland macht grosse Fortschritte dort, es schickt mehr Pilger als das ganze Abendland." Ueber die Bedeutung des französischen Einflusses im Orient wird der

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