Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 2 (1905)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1905)
- Article
- Die Evangelisationsarbeit im heiligen Land [Nachricht]
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 3)
- Language
- German
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- Haifa 1× ep/1047930
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— 28 - Krankenhäusern, an Kindern und Erwachsenen. Im Jahre 1860 übernahm der Verein die Missionsstation Bethlehem von der englischen Kirchenmissionsgesellschaft, 1878 wurde in Betdschala b. Bethlehem eine neue arabisch-evangelische Gemeinde gegründet, 1884 in Hebron, 1891 in Haifa und 1892 in Jaffa die Arbeit begonnen. Die grausame Verfolgung der armenischen Christen im Jahre 1896 trieb den Verein zu weiterer Liebesarbeit. Am 30. Oktober 1898 wurde das armenische Waisenhaus auf dem Weinberg bei Bethlehem geweiht. An diesem Tage übernahm auch die Kaiserin das Protektorat über den Jerusalems-Verein, dem sie schon vorher eine gnädige Schutzherrin gewesen war. Das neueste Unternehmen, das der Verein begonnen hat, ist die Errichtung der Missionsstation in dem Bethlehem benachbarten „Hirtendörflein" Bet-Sahur im Jahre 1900. Vor zwei Jahren hat diese Missionsstation der Sächsische Jerusalemsverein, einer der bedeutendsten von den 21 Zweigvereinen, als sein besonderes Arbeitsgebiet übernommen und trägt nun die Kosten der Unterhaltung dieser Station. Die Seele der dortigen evangelischen Gemeinde, oder sagen wir besser, der „evangelischen Bewegung", war bis vor kurzem Pastor Böttcher in Bethlehem, dessen Tod ein harter Schlag für die Missionsarbeit gewesen ist. Der Bau des Missionshauses in Bet-Sahur schreitet rüstig vorwärts; am 17. Januar ist die Einweihung des für die Schule bestimmten östlichen Flügels erfolgt. Diese Schule ist trotz der „Gegenreformation" der griechischen Priester, die mit Verweigerung der Absolution diejenigen bedrohen, die ihre Kinder in die evangelische Schule schicken oder an den Gottesdiensten der Protestanten teilnehmen würden, von 40—60 Zöglingen besucht. Diese Unternehmungen kosten dem Sächsischen Jerusalemsverein natürlich nicht geringe Opfer. Allein die Gehalte für Bet-Sahur betrugen 6000 M. auf die Zeit vom 1. Juli 1902 bis 30. Juni 1903. Ausserdem zahlte der sächsische Zweigverein in demselben Zeitraum noch 1416 M. für das Syrische Waisenhaus in Jerusalem. Für seine weitere Arbeit soll dem Zweigverein die Kirchenkollekte am 10. Sonntag nach Trinitatis die Mittel geben. Die vorjährige Kollekte ergab für den Verein den Betrag von 5386 M., hierzu kamen noch 1309 M. Mitgliedsbeiträge und 1086 M. Extragaben für das Syrische Waisenhaus. Das französische Protektorat über die Katholiken des Orients. Gelegentlich des Bruches zwischen dem Vatikan und Frankreich äusserten französische Blätter, namentlich regierungsfeindliche, dieBefürchtung, dass dieKündigung des Konkordates auch den Verlust des Protektorates über die orientalischen Katholiken nach sich ziehen würde. Der „Matin" weist hingegen in offenbar von der französischen Regierung inspirierten Artikeln nach, dass das Schutzrecht Frankreichs in der Levante sich auf Verträge stütze, die ebenso für den Sultan wie für die 7 Mächte, die den Berliner Vertrag unterzeichneten, verbindliche Kraft besässen, dass sie also mit den Beziehungen Frankreichs zum Vatikan in keiner direkten Verbindung ständen; dagegen liege es natürlich in der Macht der Kongregation de Propaganda fide, durch Nichtinanspruchnahme des Schutzes der französischen Regierung dieses Privilegium illusorisch zu machen, worunter aber sicher gleichzeitig auch die katholische Propaganda im Orient selbst leiden müsste. Jedenfalls scheint die französische Regierung nicht geneigt zu sein, auf das Protektorat zu verzichten, wie klerikale Blätter ihr insinuieren; in das Kongregationsgesetz, das die Beseitigung der Schulen der Kongregationen in Frankreich anordnet, wurden daher Bestimmungen aufgenommen, welche die Beibehaltung der für den Nachwuchs im Orient bestimmten Noviziate der Orden gestatten; wenn