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Altneuland · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. Seite 366

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Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
Die Gewinnbeteiligung im landwirtschaftlichen Betriebe [Betrieb]
Date
1904-12-01
Page
Seite 366 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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— 366 — liehen Sinne, dem im wesentlichen ohne Hilfskräfte seine Scholle bestellenden Mittel- und Kleinbauern. Wie kommt es, dass die Grosslandwirte ein so oft bewährtes und noch öfter empfohlenes Mittel zur Einschränkung der Leutenot, wie es die Gewinnbeteiligung darstellt, nur in so seltenen Fällen zur Anwendung gebracht haben? Das lässt sich nur verstehen, wenn man sich klar macht, dass der Grossgrundbesitz keine ökonomische, sondern eine politische Schöpfung ist, das Ergebnis nicht wirtschaftlicher Ueberlegenheit, sondern erobernder Gewalt und Unterdrückung, und dass auch Institutionen, ganz wie Reiche, nur durch dieselben Prinzipien erhalten werden können, durch die sie begründet worden sind. Das grosse Grundeigentum bedarf zu seinem Fortbestehen eines Stammes von Arbeitern, denen das „patriarchalische" Unterordnungsgefühl noch tief im Blute steckt; und das ist wohl mit einer gewissen, freilich auch nicht allzu hohen, Lebenshaltung, d. h. Entlohnung, vereinbar, aber durchaus nicht mit einer Arbeitsordnung, die an das intelligente Selbstinteresse des Arbeiters appelliert. Eine solche Arbeitsordnung ist die Gewinnbeteiligung; sie ruft den Arbeiter als freie Persönlichkeit ins Feld, und eine freie Persönlichkeit ist auf die Dauer im feudalen Betriebe unverwendbar. Das Argument, das man gegen die Gewinnbeteiligung am meisten ins Feld führen hört, ist denn auch, dass sie den Arbeiter „übermütig" mache. Das heisst, aus d'er Klassensprache ins grobe Deutsch übersetzt, nichts anderes, als dass die Beteiligung am Reingewinn des Betriebes den praktisch Hörigen in einen freien Mitarbeiter verwandelt, und das ist natürlich mit dem Fortbestande des althergebrachten Feudal Verhältnisses unvereinbar. Gewinnbeteiligte Arbeiter können unmöglich dazu schweigen, wenn eine verkehrte Massnahme des Gutsleiters ihren Reingewinn zu schmälern droht; es liegt unvermeidlich in der Entwickelungslinie des gesamten Verhältnisses, dass man ihnen zum wenigsten Gründe für eine aussergewöhnliche Massnahme geben muss, d. h. ihnen praktisch zum mindesten eine beratende Stimme einräumt — und das wäre der Anfang vom Ende des Patriarchalverhältnisses. Fast noch schlimmer aber ist, dass in gewinnbeteiligten Arbeitern, eben weil sie zur sittlichen Persönlichkeit erwachen, eine noch grössere Sehnsucht nach wirtschaftlicher Selbständigkeit entsteht, als sie ohnehin schon jeden Landtagelöhner beseelt. Die Folge davon ist natürlich, dass sie alle Kraft daran setzen, durch

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