Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1904)
- Article
- Beirût (Syrien). Handelsbericht für das Jahr 1902
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 182 (sequence 2)
- Language
- German
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— 182 — Reklamationen gegen diese, mögen sie einmal vorkommen, regeln sich leicht und sicher. Gegenüber europäischen Vertretern anderer Staatsangehörigkeit bietet die Anwendung fremden Rechts und fremder Gerichtsbarkeit Schwierigkeiten. Zwar arbeiten europäische Agenten zu höherer Provision, als in Europa üblich, doch mögen die deutschen Fabrikanten nicht vergessen, dass ausser dem Abschluss des Geschäfts, womit in Europa die Aufgabe des Agenten erfüllt ist, hierzulande noch die ständige Ueberwachung und das sehr mühsame Inkasso hinzutreten. Dass der europäische Vertreter vertragsmässig an der Uebernahme einer weiteren Vertretung für einen ähnlichen Artikel verhindert ist, ist nicht die Regel. Auch pflegen die bedeutendsten der hiesigen deutschen Kommissionsfirmen den grösseren Teil der Aufträge auf eigene feste Rechnung zu übernehmen. Allerdings muss der Fabrikant in diesem Falle günstigere Preise stellen, also eine höhere Vergütung zahlen. Da damit aber anderseits auch das beträchtliche Risiko für ihn wegfällt, ist diese Art des Geschäftsabschlusses unseren heimischen Fabrikanten dringend zu empfehlen. Auch die Uebernahme des Delkredere seitens des Vertreters, für das etwa 3 v. H. berechnet zu werden pflegen, erhöht die Sicherheit für den Fabrikanten wesentlich, vorausgesetzt natürlich, dass der Vertreter selbst zuverlässig und zahlungsfähig ist, und dies trifft eben für die deutschen Häuser in erster Linie zu. Wird aber dennoch aus irgendwelchen sonstigen Gründen ein einheimisches Haus mit der Vertretung betraut, so suche man möglichst Barzahlung an eine hiesige Bank gegen Aushändigung der Ladescheine, womöglich mit Anzahlung, zu vereinbaren oder wenigstens durch Angebot eines hohen Diskonts den Besteller für Barzahlung zu interessieren. Wird Kredit, natürlich nur gegen Akzepte, gewährt, so ist häufigere Einholung einer Auskunft durchaus notwendig, selbst wenn sich die Geschäfte noch glatt abwickeln, jedenfalls aber ohne Verzug dann, wenn die Zahlungsweise sich verschlechtert. Es ist vorgekommen, dass ein Fabrikant sich nach Fälligkeit der gegebenen Akzepte ein Jahr lang durch den Agenten hinziehen liess und erst dann sich nach dessen finanzieller Lage erkundigte, um zu erfahren, dass sie hoffnungslos wäre. Bei der Aufnahme der Bestellungen sind die Lieferungsbedingungen so genau wie möglich zu bestimmen; bei ihrer Ausführung ist auf Mustergerechtheit, Verpackung und Einhaltung der Lieferungsfristen grösste Sorgfalt zu verwenden, wenn möglich, sind Ausfallmuster zu senden; die kleinste Abweichung von dem Vereinbarten nimmt in der Regel der einheimische Agent oder Selbstkäufer unter Berufung auf seine Abnehmer zum Vorwand, um Preisnachlässe zu verlangen oder, wenn die Verkaufskonjunktur sich inzwischen verschlechtert hat, die ganze Sendung zur Verfügung zu stellen. Was die Lieferungsfristen anbetrifft, so sind gewisse Waren in der Tat nur zu bestimmten Zeiten verkäuflich, so dass ein verspätetes Eintreffen sie schwer verkäuflich oder unverkäuflich machen kann. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das von europäischen Fabrikanten mitunter gerügte Ersetzen der Originalfakturen durch eigene Fakturen der Agenten sich am hiesigen Platze zu einem Handelsgebrauch entwickelt hat, dem mangels besonderer Abmachungen auch die besten Firmen folgen. Es geschieht dies, um der einheimischen Kundschaft und europäischen Konkurrenz die Bezugsquelle nicht zu verraten und um für etwaige Prozesse gegen die Kunden sicherer legitimiert zu sein. Die hohen Hafen- und Kaiabgaben, welche die Waren bei ihrer Einfuhr und Ausfuhr in Beirut zu entrichten haben, machen sich trotz teilweiser Ermässigung nach wie vor dem Handel sehr fühlbar. Ihnen wird zum grossen.