Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- Pflanzungsgesellschaft "Izhar", Jaffa
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 121 (sequence 3)
- Language
- German
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— 121 — Gesellschafter pro rata ihrer Beteiligung am Unternehmen verteilt und die vom ausscheidenden (oder verstorbenen) Gesellschafter eingezahlten Gelder werden von der Gesellschaft an ihn (oder seine Erben), nicht verzinst, von den ersten Einnahmen, welche die Gesellschaft nach Ablauf der ersten 7 Jahre des Unternehmens realisieren wird, ausgezahlt. Indes können der ausscheidende Gesellschafter oder die Erben eines verstorbenen Gesellschafters ihren Teil an eine dritte Person abtreten, aber nur unter der Bedingung des einstimmigen Einverständnisses der verbleibenden Gesellschafter. 12. Die sämtlichen technischen Arbeiten werden unter der Aufsicht des Gesellschafters (folgt der Name eines Gesellschafters, der zugleich Agronom ist) und im Falle seiner Abwesenheit einer von ihm vorgeschlagenen und von der Gesellschaft akzeptierten Person ausgeführt. 13. Alle sechs Monate müssen die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft jedem Gesellschafter einen ausführlichen Bericht vorlegen. Kostenvoranschlag für 1904 und 1905. Preis des Bodens 580 + 200 Dunam ... 10 200 Francs Tiefpflügen und Vorbereitung...... 6 200 „ Pflanzung und Düngung....... 1 200 „ Ankauf von 8000 Bäumen....... 4 500 Grenzgräben und Hecke....... 1 200 „ Administration und Aufsicht...... 2 400 Abgaben, Pflanzerlaubnis etc....... 2 000 „ Summa: 27 700 Francs. Dieser Kostenvoranschlag bedarf einiger Erklärungen. Zunächst weisen wir darauf hin, dass die von der Gesellschaft erworbenen 780 Dunam in der Tat nur ca. 53 Hektar (statt etwa 70) für Plantagen geeigneten Boden repräsentieren, da in Chederah der gesamte Besitz der Kolonie, also Sanddünen am Meeresufer und Sümpfe, unter den einzelnen Besitzern planmässig verteilt ist. Die Oedländereien machen aber etwa 25 °/0 des Areals aus. Von den 53 Piektaren anbaufähigen Bodens müssen ca. 3 Hektar auf Wege, Gräben etc. entfallen. Die Gesellschaft wird auf die angegebene Weise 50 Hektar Oelbaumpflanzungen anlegen. Der hierfür vorausgesehene Betrag beziffert sich nach Abzug des Wertes des angekauftens Bodens auf 17 500 Francs, d. i. gerade fünfmal soviel als wir es in unserem Kommissions-Vorschlage für Oelbaumplantagen auf Volksdomänen für 10 Hektar vorgesehen hatten (siehe Altneuland No. 3). Der Unterschied besteht nur darin, dass hier bei der Gesellschaft „Izhar" 3500 Francs per 10 Hektar schon für die ersten 2 Jahre ausreichen sollen, während wir für das erste Jahr allein 3500 Francs verlangen und fürs zweite weitere 700 Francs voraussehen. Während aber die Gesellschaft „Izhar" in ihrem § 7 der Statuten einen eventuellen weiteren Nachschuss für 1904 und 1905 mit in Betracht zieht, müssen wir bei Volksdomänen hierfür im voraus ca. 20 % fordern. Im übrigen können unsere Zahlen nicht vollständig den von der Gesellschaft „Izhar" angegebenen entsprechen, da wir nur 100 Bäume per Hektar pflanzen wollen, während die Gesellschaft 8000 Bäume für 50 Hektar benötigt, d. i. 160 per Hektar. Wir beabsichtigen einen Standraum von 10 X 10 ni 100 qm dem Baum zu gewähren, während bei einer Pflanzung von 8000 Bäumen auf 50 Hektar sich ein solcher von 8 X ^/ä m — 60 qm ergibt. In unserer Begründung haben wir erklärt, waium wir für Volksdomänen einen grösseren Standraum benötigen.