Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 3 (März 1904)
- Article
- Volksdomänen in Palästina
- Date
- 1904-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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ALTNEULAND MONATSSCHRIFT für die wirtschaftliche Erschliessung Palästinas Organ der zionistischen Kommission zur Erforschung Palästinas HERAUSGEGEBEN VON F. OPPENHEIMER S. SOSKIN - O. WARBURG. No. 3. Berlin, März 1904. 1. Jahrg. VOLKSDOMÄNEN IN PALASTINA. (Nachdruck erwünscht.) Die „Kommission zur Erforschung Palästinas" unterbreitet der jüdischen Oeffentlichkeit folgenden Vorschlag: Die gemäss Beschluss des VI. Kongresses mit den Mitteln des Nationalfonds angekauften und noch anzukaufenden Ländereien Palästinas werden zu „Volksdomänen" erklärt. Es wird unter dem Namen „Oelbaum spende" eine allgemeine Geldsammlung für den Volksdomänenfonds eingeleitet, zu dem Zwecke, die Volksdomänen mit Olivenbäumen zu bepflanzen und derart für die ideellen Zwecke des jüdischen Volkes nutzbar zu machen. Als Mindestspende wird die zur Pflanzung und Pflege eines Oelbaumes bis zu seiner Selbsterhaltung nötige Summe von 6 M. 7,50 Frcs. 3 Rbl. 6 sh 1V2 $ festgesetzt. Der Name des Spenders wird mit der Nummer des von ihm gestifteten Baumes in ein Spenderbuch eingetragen. Der Spender erhält eine Kopie dieser Eintragung. Die Spenden von mindestens zehn Bäumen, mit denen ein Dunam (Gartenparzelle) bepflanzt wird, werden in ein eigenes Donatorenbuch, die Spenden von mindestens 100 Bäumen, die für 1 ha (Garten) ausreichen, in das goldene Buch des Nationalfonds eingetragen. Ausserdem tragen die innerhalb der einzelnen Volksdomänen angelegten Gärten resp. Gartenparzellen den Namen der Stifter oder eine von ihnen in Vorschlag gebrachte Benennung.